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Sächsische Staatszeitung : 28.02.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id48072833X-192202289
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id48072833X-19220228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-48072833X-19220228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-28
- Monat1922-02
- Jahr1922
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 28.02.1922
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ZlBMU M AchW» AmtzckU. 9^^ 48. Beauftragt mit der Herausgabe: RegtenngSrat Doenge» in Dresden. 1922. XI. ordentliche Landessynode. (Fortsetzung der Sitzung vom 22. Februar.) Berichterstatter Syn. Oberstudienrat Pros. Siegert (Chemnitz): (Fottfetzung.) In den Wünschen der Kirchenmusiker spiett aber auch da» Moment der Dtenstvorbereitung sowie die svrtlaufende Gebundenheit während der Sonu- und Feiertage und während der Ferien, auch der erhöhte Dicnstauswand, eine wichtige Rolle. Sie wünschen alle, diese Momente sollten in der Weise Anrechnung finden, daß der berechnete Besoldungsanteil noch um ein Dritte! erhöht werden sollte. Das fand im Ausschuß nicht die nötige Mehrheit. Von der Hand zu weisen ist der Gedanke, diese Arbeit eines fleißigen, strebsamen Kirchenmusikers mit in An- rechnung zu bringen, nicht. Aber demgegenüber muß gesagt werden: Davon profitiert doch eben nicht bloß der fleißige, sondern auch der gegen teilig veranlagte Kirchcnmusiker (Heitere Zu stimmung.!, und außerdem vollzieht sich doch diese Arbeit völlig unkontrollierbar in der Stille, oder sie vollzieht sich auch nicht. (Sehr richtig!) Soll also au- der Gewissenhaftigkeit und dem Flciße des einen Teiles ein allgemeiner Gewinn auch für solche erwachsen, die allzu peinlich auf des Dienstes ewig gleichgestellte Uhr achtgeben? Die Mehrheit des Ausschusses verneinte die Frage Auch das andere Moment, die stete Gebunden heit des Kirchenmusikers an Sonn- und Feier tagen und während der Ferien kann keine er höhende Wirkung auf die Besoldung haben. Wer das Amt eines Kirchenmusikers über nimmt, der weiß ron vornherein, daß seine Ar beit hauptsächlich an Sonn- und Feiertagen zu leisten ist, daß er also gerade an diesen sonst dienstfreien Tagen und auch während der Ferien gebunden sein wird. Ein Vergleich mit den Überstunden der Lehrer kommt nicht in Betracht. Diese Überstunden sind doch Leistungen im schulischen Hauptamte, die, weil sie über die Pflichtstundenzahl des Hauptamtes hinauögehen, auch höher bewertet werden sollen und auch können. Einer freiwillig übernommenen Leistung im Nebenamte kann unmöglich der gleiche Wert messer angelegt werden (Sehr richtig!), zumal — ich möchte das noch besonders hervorheben — es doch als eine besondere Vergütung dieser kirchenmusikalischen Beamten anzusehen ist im Vergleiche mit allen anderen Staatsbeamten, denen jede Art nebenamtlicher Beschäftigung ver boten ist (Sehr richtig!), daß sie, die kirchen- musikalischen Beamten, im Nebenamts noch eine andere Tätigkeit aussühren können und dafür auch besoldet werden. (Sehr richtig!) Nun zur umstrittensten Frage! Wie hoch soll denn zeitlich und geldlich die schulische Dienst leistung des betreffenden Lehrers gewertet wer den, um im Verhältnis dazu den Maßstab für die Bewertung des kirchenmusikalifchen Dienstes zu finden? Soll man nur die 30 wirklichen Pflichtstunden des Lehrers in Rechnung stellen, also mit dem Divisor 30 arbeiten oder in Ein rechnung der schulischen Vorbereitung für den Unterricht, der Korrekturen und- sonstiger beruf licher weiterer Arbeiten auch den Achtstundcn- arbeitstag oder die 48stündige Arbeitswoche zu- grundclegcn? Meinungsäußerungen in Lehrer- kreiscn und Lchrcrzeitungen legen auf die zuletzt genannte Berechnung Wert. Ter Lehrer hat mindestens 48 Stunden in der Woche zu ar beiten, heißt cs. Unsere Gesetzesvorlage weicht davon ab. Sie nimmt nicht den Divi sor 48 an, sondern nur die Zahl von 40 Stunden die Woche, wählt also so ziemlich den Mittelweg zwischen 30 und 48. um den Wünschen der Kirchenmusiker entgegcn- zukommcn; die Position der Kirchcnmusiker soll durch eine Verringerung des Divisors verbessert werden. Diese Verminderung von 48 aus 40 Stunden läßt sich einerseits begründen durch den Hinweis auf die Ferienwochen, die ja abzu- rechnen sind, anderseits begründen damit, daß man darin jenes Moment der dienstlichen Vor bereitung auf die kirchenmusikalische Arbeit sich auswirken lassen will. In der Ausjchußsitzung freilich genügte eine Minderheit dieses Entgegen- kommen noch nicht. Sie beantragte deshalb 30 statt 40 zu setzen, und als dies abgelehnt wurde, 36, aber sie hatte keinen Erfolg. Es blieb also bei dem im Gesetze vorgeschlagenen 40 Stunden. Demgemäß soll nun der Besoldungswert einer kirchenmusikalischen Wochenarbeitsstunde an dem Besoldungswerte dieser 40 Schuldienststunden errechnet werden, also eben durch eine Division mit dem Divisor 40. Hat man nun z. B. al» Maß der kirchenmusikalischen Tätigkeit etwa 5 Wochrnstunden in dem einen Falle errechnet, so multipliziert man den 40. Teil der Schul- dienstbcsoldung an Grundgehalt und Au-gleich-- zuschlag mit 5 und erhält so die Höhe der kirchen- musikalischen Iahresvergütung. Nm aber eine übermäßige Belastung der Gemeinden zu der- hüten und eine Maximalgrenze des kirchen- musikalischen Einkommens zu ziehen, ist der ur sprünglichen Vorlage in § 4 noch eine Bestim- munq eingesügt worden des Inhalts: Tie Iahresvergütung darf den dritten Teil deS hauptamtlichen Einkommens an Grund gehalt und Ausgleichszuschlag nicht über schreiten. Andcrnteils aber soll e- den Gemeinden auch unbenommen sein, die Iahresvergütung für den kirchenmusikalischen Dienst auch über die gesetz- lichen Beträge hinaus zu erhöhen, jedoch nicht über die eben bezeichnete Maximalhöhe hinaus. Hiermit meine ich, ist den Gemeinden, die be- sonder- künstlerische Anforderungen an ihren Kirchschullehrer in Form von Konzerten und Sonderleipungen stellen, auch solchen Gemeinden, die einen Lehrer mit dem Reifezeugnis einer Musikhochschule, also mit abgeschlossener Reife- bildung anstellen, die Freiheit und Gelegenheit gegeben, ihren Kirchschullehrer höher zu besolden und damit mit Recht einen äußeren Ansporn für strebsame und qualifizierte Kräfte zu schaffen und da» kirchenmusikalische Leben der Gemeinde zu sördern. Die Verhandlungen des Kirchenvorftandes mit dem Kirckschullehrer über das Maß der kirchen- musikalische» Dienstleistungen werden, wenn sie zu keiner Einigung führen sollten, von der Kircheninspektion endgültig zur Entscheidung ge bracht. Hierbei — da» ist ein Zufall — soll ein Kirchenmusiker gutachtlich mitgehört werden. So viel über den Inhalt des Besoldungs gesetze»! Vergleicht man damit die Wünsche der Organisation der kirchenmusikalischen Beamten, so erkennt man im wesentlichsten, nämlich im Prinzip, ein weitgehendes Entgegenkommen, das hoffentlich auch volle- Verständnis und An erkennung draußen im Lande finden wird. (Zu- rufe: Hoffentlich!) Auch darin will man den Petenten, besonders denjenigen, die bisher trotz der Erinnerung der Synode und trotz der Ver ordnung des Konsistoriums noch keine Aufbesse rung oder nur eine unangemessene Aufbesserung ihrer Bezüge bewilligt erhalten haben, entgegen- kommen, daß die Wirkung des Gesetzes auf den !. Oktober 1921 zurürkdatiert wird (j7). Möge das Gesetz endlich wieder Beruhigung im Lande und in unserem kirchlichen Gemeindelcben schäften und dazu beitragen, den Frieden in unseren Gemeinden sicherzuslellen. (Bravo!) Noch einige Worte zu dem Antrag unter II. In jener Verordnung vom 8. Juli 1021, die aus dem staatlichen Trennuugsgesetze vom 1. Juli 1921, der Trennung des Kirchen- und Schul« amtes der Bolksjchullehrer, die nötigen Konse quenzen zieht und die rechtlichen Verhältnisse der im kirchenmusikalischcn Nebenamte täti gen Lehrer ordnet, ist über die Anstellungs- bedingungcn der neuen Kirchschullchrcr nur ganz allgemein gesagt worden, daß von den Kirchgemeinden erwartet werden muß, daß sie den bisherigen Kirchschullehrern, die treu zu unserer Kirche stehen und gewillt sind, das kirchenmusilalische Amt weitcrzusührcn, das letz tere belassen und daß sie auch bei der Neu besetzung in erster Linie geeignete kirchenmusika- lisch vorgebildete Lehrer berücksichtigen. Als Qualifikation der Kirchcnmusiker wird die Treue zu unserer Kirche neben der fachlichen musikali- schen Vorbildung gefordert. (Sehr richtig!) Ich meine, das ist vom Standpunkte der Kirche durch aus recht und billig, aber nach den vorgekom- mcnen Fällen auch notwendig. (Sehr richtig!) Wenn vom Theologen gilt: peetas est, ^ock kacit 1'deolvjsnw. dann, meine ich, gilt das auch von den Kirchenmusikern So empfehle ich die Annahme des AuS- schußantrages, dem ich noch den Antrag hinzu- füge, die cingcgangenen Petitionen als erledigt zu erklären. (Bravo!) Tie allgemeine Besprechung der Bor lage Nr. 16, den Entwurf eines Kirchen- gesetzeS über die den VolkLschullehrern für die nebenamtliche Versorgung des kirchen- musikalischen Dienstes zu gewährende Ver gütung betr. eröffnet Syn. Kantor Gelbrich (Mißlareuth): Dem vo liegenden Entwurf de» Kirchengesrtzcs liegen die Richtlinien zugrunde, die der Landes- venin der Kirchenmusiker in jahrzehatelanger Arbeit und eingehenden Beratungen ausgestellt hat, und der Verein hofft, daß sie nun zu einer gerechteu Vergütung des kirchcnmusikalischen Dienste- führen sollen. Für die wohlwollende Behandlung dieser GehaltSangelegenheit spreche ich zugleich im Siuur vieler memer AmtSaenosseu dem Kirchenregimente meinen wärmsten Tank au». Neun nicht alle Wünsäe erfüllt sind, so ist daS zum Teil mit Rück sicht auf die immer noch ungeklärten finanziellen Verhältnisse der Kirche geschehen. Syn. Pfarrer Lindner (Markranstädt): Ich kann mich mit der Vorlage trotz ihrer warmen Befürwortung durch den Hrn. Berichterstatter nicht befreunden. Der Schlüssel, den die Vorlage sür die Berechnung de» kircheumusikalischen Einkommens unser Kirchschullehrer liefert, will mir gar uicht gefallen. Ich fürchte, wenn dieser Schlüffe! ange wandt wird, dann wird es in sehr viele« Fällen bei der ganz verschiedenen Länge der SotteSdieuste bei der Ausmachung der Rechnung zwischen dem Lircheurorstaud« und dem Kirchschullehrer zu un angenehmen Differenzen kommen. (Sehr richtig!) Eine zweite Befürchtung, in der ich mich vom Hrn. Berichterstatter nicht beruhigen lassen, kann, ist die: Die Berechnung der Dieuststundeu wird in sehr viele« Fällen einer reicheren Ausgestaltung unsere» gottesdienstlichen Leben» hinderlich sein, wen« jede Einsührung aemr GvtteSdieupe — ich denke da z. B. an WochevgotteSdienste i« der Ad vent»- u«d Pasfion»zeit, ich denke an die meine» Wisse«» heute noch sehr seltene« sonntäglichen Tans- goiteSdienste — eine Erhöhung der LinkommenS- an prüche de» Kirchschullehrrr» bedingt, dann wird in sehr vielen Fällen di« gute Absicht an der Kostenfrage scheitern, denn wir kännea e» heute Unseren Kirchenvorstävden kaum verdenken und ver arge«, wenn sie bet der tzeglawärtigen sehr trüben Finanzlage der Kirchgememden und bet der groben Unsicherheit der finanziellen Zukunft der Laadell kirche «ehr alll früher znr Sparsamkeit neigen. (Sehr richtig!) Und noch ei» Drittell! Ob nicht ball neue System der Einkommenllberechnung geeignet ist und die Ge- fahr in sich birgt, daß die BerusSauffaffung de» Lehrerll über den Kirchendienst aus ein niedriges Riveau herabgedrückt wird? (Sehr richtig!) Au» diesen Gründen kann ich der Vorlage nicht beitreten. Air wollen doch da» Kirchengesrtz vom r. Juni 1»2l am Leben lassen und die darin vor enen BesoldungSsätze erhöhen! Dena daß da» stetnkommrn unserer Kirchschullehier einer wesentlichen Erhöhung bedarf, da- will ich uicht im mindeste« bezweifeln oder bestreiten Syn. Pfarrer Bührmg (Mahlis: E» muß zugegeben werden, daß die Vorlage einen der gangbarsten Wege, vom finanztechuifche« Staudpunkte au- bettachtet, zur Lölung der Befol dung-frage sür die kirchenmusikaltschen Beamten bildet. Gleichwohl kann ich mich au» denselben Gründen, wie der Vorredner, mit der Tendenz der Vorlage nicht einverstanden erklären Die Bewer tung der Arbeit nach der Stundenleistung ist eiue Erscheinung in der Entw cklung unserer Aeet in volks wirtschaftlicher und in sozialer Hinsicht, die nur dem Gaozru zum Schaden gereichen muß Der Selbst zweck der Arbeit geht damit immer mehr und mehr verloren, der doch schließlich im letzten und im ersten Gruude der Arbeit ihr n Wert und ihren Inhalt verleiht Und wenn e- von dieser Arbeit, von dieser geistigen Arbeit geschieht, so ist e» doppelt bedauerlich, wenn sie damit ebn» aus diesen Stand punkt gestellt wird. Damit gehl auch die innere organische Verbindung, die doch zwischen den kirchen- musikalische» Beamten und der Kirche bestehen soll, voll und ganz verloren. Was die Geldfrage betrifft, so kann ich mich nicht mit dem Hrn. Referenten einverstanden er- Näreu, wenn er gesagt hat, die Besorgnisse wegen der Bezahlung beruhten nur aus Bermu.ungen Die Besorgnisse beruhen nicht nur aus Vermutungen ES gibt sehr viele Gemeinden, die gar nicht in der Lage sind, solche Gehälter zu zahlen. Es ist gerade diese BesolduugSart ganz geeignet, Verhältnisse zu schaffen, vor denen die Gemeinden einfach ratlos stehen Auch daS Dritte, was auch vom Vorredner angeführt worden ist, daß do- kirchliche Leben da durch nicht gewinnt, möchte ich unterstreichen. In vielen Kirchgemeinden werden Nebengottrsdienste einfach abgrfchaffl oder nicht ««geführt, weil eben die Gemeinde mcht imstande ist, die Bezahlung aus zubriugen. Ich weiß wohl, daß ich mit meinen Anschauungen und mit me nen ÄuSsührungen aus Widerspruch stoßen werde sowohl hier in diesem Hause al- auch vielleicht erst recht draußen im Lande. Es liegt mir vollständig fern, die Gegen sätze damit zu versLärferr, im Gegenteil, ich möchte die Kluft, die vorhanden ist, mit »einen Aus führungen zu überbrücken versuchen, daß, wenn die Herren kirchenmusika!,scheu Beamten mit ihren Wünschen und Forderungen an u«S herantreteu, wir uns auch mit unseren Wünschen einmal an sie wenden dürfen. Es ist gesagt worden, die über- wiegende Mehrzahl der Kantoren ist kirchentteu und kirchenfreundlich. Wenn da- der Fall ist, dann sollte diese Mehrheit auch ihren Einfluß gegenüber den radikalen Elementen in der Organisation gel tend machen, daß sich ihre Organisationen bewußt sind, mit wem uud für wen sie arbeiten, nicht für un- Pastoren, sondern für die Kirche, für da» Volk, unserem Herrn zur Ehre! (Bravo!) Syn. Fabrikbesitzer Wolf Neukirchen): Die Wichtigkeit dieser Vorlage geht wohl schon daraus hervor, daß alle Herren, die ich in den letzten zwei Tagen gesprochen habe, mir er- klärten, daß sie wegen dieser Gehaltsverhältnisse von ihren Kantoren interpelliert worden sind. Ich bin auch von einigen Herren gebeten wor den, mich sür diese Vorlage einzusetzen. Ich will mich dieses Auftrages entledigen und kann wohl feststellen, daß von allen Seiten der Kan- toren die Freude ausgesprochen worden ist, daß diese Vorlage ihre Wünsche befriedigt und ihre Stellung in der hauptsächlichsten Wein: würdigt. Man begrüßt es, daß endlich eine gerechtere Entlohnung platzgreift. Tenn cs läßt sich nicht verkennen, daß die Beso.dung auf der Grundlage des Kirchengesetzes vom 2. Juni 1921 ungerecht war. Wenn wir aus diese Weise die Unzufrieden- heit, die durch die alte Ordnung geschaffen wor den ist, aus der Welt schaffen, so darf erwartet werden, daß, da die Luche in finanzieller Hin sicht noch nicht so glänzend dasteht, die kirchcn musikalischen Beamten bei der Aufrechnung ihrer Arbeitsstunden diese Stunden nicht auf die Gold wage legen und nicht alles nach Minuten so aus rechnen, sondern man kann wohl erwarten, daß neben der Liebe zur Kunst auch die Liebe zur Kirche mitspricht und daß die kirchenmusikalischcn Beamten ihren schönen Beruf nicht ausschließlich nach der materiellen Seite ausnutzen. Es darf nicht so weit gehen, daß z B, wie es mir in einem Falle vorliegt, ein Kantor bei der Auf rechnung der Stunde die Wartezeit bei Trau ungen mit 765 Minuten au-gercchnet hat; dabei hat er die Trauung an und für sich schon mit einer Stunde angefetzt. Da- ist der springende Punkt, wie weit man bei der Berechnung dieser ! Stunden geht. Dieser Herr kommt auf eine ! Jahresleistung von 805 Stunden; da« würden also 16 Wochenstunden sein. TaS geht natürlich zu weit. Nun haben wir nach Rücksprache mit verschiedenen Herren festgcstcllt, daß ein Haupt- gottesdienst mit 1H Stunde gerechnet wird, die Kommunion im Anschluß daran je '/, Stunde, die Frühkommunion mit einer Stunde, der Kindergottesdienst, je nach dem, wie er ge- geben wird, eine halbe bi» eine Stunde, Abend- und Nebengotte-dienste eine Stunde, die Taufen eine halbe Stunde, die Trauungen eine Stunde. Bei der Berechnung nach diesen Sätzen kommen wir vielleicht auf eine Wochenstundenzahl von 6 bi» 8 Stunden und nicht auf 16 Stundcn. Ich glaube, daß in vielen Gemeinden heute schon mehr bezahlt wird, al« dieses Gesetz au-rechnet. Im Berjassungsausschuß und im Finanzaus schuß wurde dann darauf aufmerksam gemacht, daß der dreijährige Durchschnitt gegenwärtig eigentlich nicht maßgebend sein kann. Auf Grund einer Aufstellung über die Taufen der letzten drei Jahre bin ich auch dieser Meinung, und deshalb möchte ich den Antrag stellen, daß wir nicht den dreijährigen Durchschnitt, sondern den zweijährigen Durchschnitt zugrundelegen oder daß wir die Festsetzung dieses Durchschnittes nach den» Ablauf eine» Jahres neu vornehmen. Ich be halte mir das für die Einzelberatung vor. Was die Rückwirkung bi- zum 1. Oktober betrifft, so bin ich an sich kein Freund von Rückwirkungen der Gesetze, der Tarisänderungen, der Prers- erhöhungen usw. (Sehr richtig!), aber die Ent- lohnuny nach dem Gesetz vom 2. Juni 192! war tatsächlich nicht richtig, und deshalb kann ich mich in diesem Falle mit der Rückwirkung befreunden. Im übrigen möchte ich mich den ÄuSsührungen des Referenten voll und ganz anschließen, daß auf dem Chor ein lirchenmusikalischer Beamter, der nicht ganz auf dem Boden der Kirche steht, nicht Platz hat. Syn. Kaufmann Schneider (Zitt'.u): Ten Ausführungen der Konsyn. Lindner und Bühringcr kann ich mich auf keinen Fall an schließen. Tie Vorlage entspricht einem lange gehegten Wunsch, den wir doch alle gehabt haben. Urrd ich meine, wir können dem Lirchen- regiment dankbar sein, daß die Vorlage so rasch gekommen ist. Wir können außerdem aber auch dem Hrn. Referenten für die vorzüglichen Aus führungen und dem Finanz- und dem Ber- fassungsausschuß unseren Tank zum Ausdruck bringen, daß sie die ganze Materie so glänzend gelöst haben. Wenn man sagt, die Bezahlung nach Stunden sei nicht ideal, dann bestreite ich das. Man darf diese Arbeit nicht als Hand langerarbeit bezeichnen. Ich meine, es wird im Lande Freude Hervorrufen, wenn die Synode heute dazu kommt, die Vorlage anzunehmen. Alle die Ausführungen, die dagegen gemacht worden sind, bedauere ich aufrichtig. (Sehr richtig?) Cie werden ein schlechtes Echo hinter lassen bei den kirchcnmusikalischen Beamten. (Sehr richtig!) Also ich möchic bitten, doch die Vorlage, wie sie vor uns liegt, einstimmig an zunehmen. Syn. Pfarrer Klotz (Bockwa): Es ist die Klage, die sich von einem Tages abschnitt zum anderen hingezogen hat, daß wie mit einer ordentlichen Regelung der Bezüge der kirchenmusikalijchen Beamten nicht ins reine gekommen sind. Wenn wir das tun wollen, müssen wir einmal einen herzhaften Schritt un ternehmen, und der wird uns hier vorgeschiagen, der uns einigermaßen zum Ziele führt. Tie Herren Syn. Lindner und Bühring Haven wei ter nichts als Gespenster gesehen. Diese werden augenblicklich verschwinden, wenn man einem Hellen und klaren Sonnenstrahl Zutritt gestattet, und das ist eine gerechte Ordnung, wie sie der Entwurf vorsieht. (Sehr richtig?) Vir werden mit der Annahme dieses Entwurfes eine ge- wisfe Befriedigung schaffen, und das nicht bloß von heute aus morgen, etwa bis zu unserer nächsten Zusammenkunft, sondern für absehbare Zeit, und das ist ungeheuer viel wert. Wir wollen nicht vergessen, daß die kirchenmusika lischen Beamten sich in einer gewissen wilden Erregtheit befunden haben, zeitweilig wenigstens in Teilen unseres Landes. Aber ich glaube, mich doch nicht zu täuschen, wenn ich den Ein- druck habe, es ist eine gewisse Besonnenheit wiedcrgekehrt, man ist ruhiger geworden, und man wird dankbar und froh sein, wenn nun von unserer Seite mit der Annahme des Ent wurfes cntgegengekommen wird, der ja wesent lich von ihnen ausging. Es ist nicht jo, daß es sich um allzu Hohs Beträge handelt, die nach dieser Vorlage in Betracht kommen. Soll nun die Entschädigung nach der Zahl von 30 Dienst stunden oder nach der von 40 Stunden fest gesetzt werden? Rechnet man, daß der Lehrer 30 Schulstunden zu halten hat und daß alle Vorbereitung und Nebenarbeiten da mit ein gerechnet sind, so ist es meiner Auffassung nach das einzig Logische und Gerechte, wenn man auch beim kirchenmusikalischen Tienst diesen Divisor nimmt. Syn. Oberlehrer Hantschke (Purschwitz): Tie Ausführungen einiger Herren haben mich sehr tief niedergeschlagen. Ich verzichte aber darauf, jetzt daraus näher einzugehen. Nur einige Bemerkungen sachlicher Art zu den Ans- führunaen des Berichterstatters? Es ,st gesagt worden, daß sich ein Kantor, wenn er das kirchcndienstlichc Amt übernimmt, dessen bewußt sein muß, daß er die Ferien über und Sonntags Dienst zu leisten hat. Tas ist richtig; cs wird sich auch niemand darüber be- schweren, daß er den Lirchendienst Sonntags zu leisten hat. Aber das muß sestgestcllt werden, daß sieben Arbeitstage in der Woche entschieden mehr Arbeitskraft beanspruchen als nur sechs, und daß dem alttestamentlichen Grundsätze: Sechs Tage sollst du arbeiten, der siebente Tag ist der Sabbat des Herrn eben der Kantor einzig und allein in der Gemeinde nicht entsprechen kann. (Widerspruch.) Alle anderen können es, er kann es nicht, von Dienstes wegen. Wenn fernereiner schon seine volle Stundenzahl die Woche über gehalten hat, mehr al» voll — ich habe z. B. 14 Stunden in der Woche zu halten —, so sind die 6 Stundcn Kirchendienst die letzte Runde im Rennen, und bekanntlich verzehrt die letzte Runde im Rennen die meiste Kraft. Tann tritt noch ein übclstand hinzu, daß wir mit unserem Kirchen dienst vorläufig nicht ruhegehaltsfähig sind. Wa ich also an Kräften mehr verbrauche dadurch,
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