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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 06.09.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-189809067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18980906
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18980906
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- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-09
- Tag1898-09-06
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Dienstag, den «. September 18S8 L«« 57. Jahrgang Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmcmnschaft Flöha, des Königlichen Amtsgerichts und desStadttats zuFrankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Romberg In Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg In Frankenberg t. Sa. Erscheint tägNch mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends für den sol- genden Tag. Preis vierteljährlich 1 M. bO Ps„ monatlich bO Ps., Einzelnummer bPs. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von de» Boten und Aus gabestelle», sowie allen Postanstalten angenommen. ^Mderger s W V L Nachweis und U / I Offerten - Annahme 11 1 -^11 1 werden pro In erat LbPsextra berechnet BekanntbZrasbttng. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unterossizieren und Mann schaften dienstlich verboten ist: I. jede Betheiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubniß crtheilt ist, 2. jede Dritten erkennbar gemachte Bethätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesin nung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen, 3. das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sonti^ jede Einführung solcher Schriften in Kasernen und sonstige Dienstlokale. Ferner ist sämmtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntniß gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Uebungon eingczogcnen und für die zu Kontrolversammlungen einberufenen Personen des Bcurlaubtenstandes, welche gemäß 8 6 des Militär- Strafgesetzbuches und Z 38. L. 1. des Reichs - Militärgcsetzes bis zum Ablauf des Tages der Wie- dercntlassung bezw. der Kontrolversammlung den Vorschriften des Militär-Strafgesetzbuches unterstehen. Dresden, den 2. September 1898. , KriegS-Mini st erium. v. d. Planitz. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unterosfizieren und Mann schaften dienstlich verboten ist, sich auf Veranlassung von Civilpersonen mit dem Vertrieb von Druck werken und Waaren innerhalb von Truppentheilen oder Behörden — seien dies nun ihre eigenen, oder fremde — zu befassen. Den Unterosfizieren und Mannschaften ist zugleich befohlen, von jeder seitens einer Civilpcrson an sie ergehenden Aussorderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waaren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. Dresden, den 2. September 1898. Kriegs-Ministerium. , v. d. Planitz. Gemeindeanlaaen- und Schulgeldrefte. Wiederholt erfolgter Zahlungsaufforderung ungeachtet, befindet sich noch ein Theil der Steuerpflichtigen mit de« auf das laufende Jahr fällig betvefenen und in Rückstand, obwohl ledem einzelnen Steuerzahler die Möglichkeit geboten war, durch Einhal tung der festgesetzten monatlichen Raten seinen Verpflichtungen leicht Nach kommen zu können. Wir fordern hierdurch nochmals zur sofortigen Zahlung mit dem Bemerken auf, «Itii» LS. «Ls. ALanvt« gegen «II« Lestanten «II« LnangsvoLIstreeltung veettigt n«r«I« n wlrS. Frankenberg, am 2. September 1898. Der Stadtrat h. I. V. Stadtrath Stephan. Bu. Versteigerung in Niederwiesa. Dienstag, den K. Septbr. dss. JS„ von Nachmittag V,3 Uhr an sollen in Niederwiesa 80 Bau-Pfosten, 4 Kalkkasten, I Wasserwaage, 2 Bände Brockhaus Konversations lexikon, 3 Winterüberzieher, 2 Röcke, 2 Westen u. dgl. mehr gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Sammclort: Restaurant „Brauhof". Frankenberg, am 2. September 1898. Sekr. Müller, Gerichts«. Lan-wirtWastlichk Schule ju Chemnitz. Der nächste Unterrichtskursus beginnt Montag, den 17. Oktober I. Anmeldungen nimmt entgegen und nähere Auskunft ertheilt Chemnitz, den 4. September 1898. der Direktor Ur »«II». Zur Lage in Oesterreich. Der österreichische Reichsrat ist zum 26. d. M. cinberufen worden. Wäre diese Maßregel vor Wochen zur Ausführung ge langt, als sich die Lage infolge des Drängens von feiten Ungarns noch nicht aufs äußerste zugcspitzt hatte, hätte man alsdann darin den erfreulichen Beweis für das Bestreben der ungarischen Regie rung erblicken können, nun doch einmal aus eigenem Antriebe den Versuch zu unternehmen, die Lage zu klären. Jetzt hat die Maß nahme ein ganz anderes Gesicht. Ein Communiquü der „Wiener Abendpost" über das Ergebnis der in Ischl begonnenen, in Pest fortgesetzten und endlich in Wien zum Abschluß gelangten Mini sterberatungen sucht zwar den Schein zu erwecken, daß der Ent schluß der ciSlcithanischen Regierung aus eigener Initiative/ wenn auch mit Rücksicht auf die parlamentarischen Erfordernisse Ungarns ergangen ist; zwischen den Zeilen ist aber deutlich zu lesen, daß er thatsächlich unter dem ganz bestimmten Drucke Ungarns gefaßt worden ist. Die österreichischen Staatsmänner haben cs eben so weit gebracht, daß sie sich Ungarn gegenüber in einer Zwangslage befinden. Das Communiqus verrät überdies, daß die Leiter der österreichischen Staatsgcschäfte selbst jede Hoffnung aufgegeben haben, den fcstgefahrcnen Staatskarren wieder flott zu machen. In dieser Hinsicht ist die Begründung der Einberufung des Reichs- rateS mit der Rücksicht auf Ungarn überaus charakteristisch; von der Hoffnung, dadurch wirklich das Geringste zu bessern, ist mit keiner Silbe die Rede mehr. So weit ist die Lage schon ver fahren, daß man sich genötigt sieht, zu Scheinaktionen zu greifen, um wenigstens den Eindruck eines fortgehenden Staatslcbens zu erwecken I Man weiß in der Wiener Staatskanzlci sehr wohl. daß dabei nichts herauskommen wird, da kein Politiker sich dem Glauben hingeben kann, das Parlament zur Erledigung deS Aus gleiches aktionsfähig zu machen, ohne daß die Vorbedingung dafür — die Aufhebung der Sprachcnverordnungcn — erfüllt würde. An die Erfüllung dieser Vorbedingung aber denkt das Ministerium Thun heute so wenig wie vor Monaten. So ist denn voraus zusehen, daß der Reichsrat nach einer Reihe unfruchtbarer stür mischer Szenen wieder geschlossen wird. Dann ist auch der letzte Versuch, den Ausgleich aus parlamentarischem Wege unter Dach zu bringen, gescheitert. Was dann? Die Ungern sind viel zu kluge politische Köpse, um diese Entwickelung nicht vorauszusehen und sich darauf einzu richten. Der Schlüssel für ihr Verhalten liegt teils in den Be stimmungen des Ausgleichs von 1867, teils in dem Gesetze vom Dezember 1897, welches der ungarischen Regierung die bindende Verpflichtung auferlegte, das wirtschaftliche Verhältnis zu Oester reich aus Grund der eigenen Machtvollkommenheit Ungarns zu re geln, sofern es nicht gelingen sollte, einen Ausgleich auf parla mentarischem Wege so rechtzeitig zu stände zu bringen, daß er am 1. Januar 1899 in Kraft treten könnte. Der Ausgleich von 1867 sieht in verschiedenen Bestimmungen vor, daß Ungarn nur mit einem konstitutionell regierten Lande einen bezüglichen Vertrag schließen werde. Von den Fragen, die von dieser Bestimmung in absolut bindender Form getroffen werden, ist eigentlich nur die Verteilung dec aus der Erledigung der gemeinsamen Angelegen heiten erwachsenden Lasten, d. h. die Quotcnfrage, wirklich bren nend. Nun aber ist vorgesehen, daß die Quote, wenn sich die beiderseitigen Delegationen darüber nicht einigen können, vom Kaiser auf Grund des ihm vorgelcgten Materiales festgesetzt wird. So hat der Kaiser das bis I8S7 giltige Quotenvcrhältnis für daS laufende Jahr verlängert.« Was die sonstigen wirtschaftlichen Be ziehungen anlangt, so erklärt sich Ungarn in dem Ausgleich v/m-"' 1867 zwar bereit, angesichts der zahlreichen gegenseitigen Bezieh ungen ein Zoll- und Handclsbündnis mit Oesterreich zu schließen, sowie verschiedene andere wirtschaftliche und finanzielle Fragen ge meinsam zu regeln, eine unbedingte Verpflichtung dazu liegt aber in dem Ausgleichsgesetze nicht vor. Vielmehr hat sich Ungarn in § 68 desselben ausdrücklich Vorbehalten, für den Fall, daß eine Verständigung über diese Angelegenheit nicht gelingen sollte, sie auf Grund des „gesetzlichen Verfügungsrechtes des Landes" ziz regeln. Das ist die formale Basis, auf welcher Ungarn ein der^ zeitiges Vorgehen aufgebaut hat. Die Quotenfrage wird eS für den fast sicheren Fall, daß eine parlamentarische Verständigung sich als unmöglich erweist, durch Entscheidung des Kaisers, die aller dings nur von Jahr zu Jahr erfolgen kann, zum Austrage bringen. Die übrigen noch schwebenden Fragen wird cs im Wege des selbst ständigen VcrsügungSrechtcs lösen, d. h. Oesterreich etwa die bis herigen Vergünstigungen gegenüber allen übrigen Staaten auf dem Gebiete des Handelsverkehrs unter der Voraussetzung der Reci- procität einräumen und cs Oesterreich überlassen, in welcher Weise cs Ungarn diese Reciprocität sichert. Da in diesem Falle kein eigentlicher Vertrag zwischen Oesterreich und Ungarn geschloffen wird, so ist die Forderung des konstitutionellen Zustandekommens des Ausgleiches auf österreichischer Seite formal nicht verletzt, sie ist dann einfach umgangen. Oesterreich wird dann den § 14 zu Hilse rufen und auf Grund desselben Ungarn die Reciprocität zusichern. In gleicher Weise wird mit den anderen jetzt schwe benden Materien verfahren werden. Das Verhältnis zwischen den Ei» Uätsrl. Roman von Emilie Heinrichs. 30. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.! Einige Minuten blieb Klara unbeweglich sitzen. Wußte der Vater, waS dieser Brief enthielt? Sic fühlte sich wie gelähmt, da sie seine Handschrift nur zu gut kannte. Endlich erhob sich daS junge Mädchen, nahm den Brief und begab sich aus ihr Zimmer. . Der Stadtschcctär blickte ihr unruhig nach. „Möge Gott alles zum Besten lenken", murmelte er, das Blatt beiseite legend, „mir ist recht angst und bange, daß ihr Stolz sic um ihr ganze» Lebcnsglück betrügt." Klara zögerte auch keinen Augenblick mehr, den Umschlag zu öffnen und die Lektüre zu beginnen. Erschreckt, mit angstvoll unruhigen Augen, blickte sie aus vier engbeschricbene Seiten und dann auf die Unterschrift. „Großer Gott", flüsterte sie, „was hat er mir zu schreiben? Soll cs «in Verhör sein? — Ich, kann cs nicht lesen und — ich will auch nicht." Sie warf den Brief, als ob sic sich daran verbrannt hätte, auf den Tisch und saß wohl eine volle Viertelstunde, mit ihrem unbändigen Stolz kämpfend und ringend. Endlich schien sie sich ruhig zu fühlen, wie befreit ausatmend nahm sie den Brief und begann zu lesen. WaS sie dabei empfand, spiegelte sich deutlich aus ihrem Antlitz ab, und nur zu oft mußte sie innehalten, wcil die von Thränen verschleierten Augen nicht weiter zu lesen vermochten. Zweimal durchlas sie das Schreiben, welches, von Aufrichtig keit und Liebe diktiert, Zeugnis ablegte von der Lauterkeit und Treue eines Mannes, dem jetzt ihr ganzes Herz entgegenschlug. Und wie viel Dank war sie ihm schuldig, ihm, der den Schatten von ihrer Ehre genommen, den elenden Verleumder gezüchtigt und mit weiser Mäßigung die Stimmung gegen sie umgewandelt, die öffentliche Meinung in ihren Hauptvertretern für die so grausam Verleumdete zurückgewonnen hatte. Sie hatte cs erfahren, was diese öffentliche Meinung, von einem Lügner irre geführt, zu be deuten, wie schwer sie unter der Wucht einer unverdienten Ver achtung zu leiden und wie ohnmächtig sich der Stolz dagegen er wiesen hatte. Konnte Rudolf Steinmann so handeln, wie er cS gethan, ohne das Recht deS Verlobten? — Eine glühende Röte stieg in ihr Antlitz bei dem Gedanken, daß er sich nicht freiwillig zu diesem Rechte bekannt, sondern erst durch die spöttische Frage dazu ver anlaßt, vielleicht gar gezwungen worden sei. Gezwungen! — Dieses fatale Wort klang jetzt, wie Rudblf und der Vater cs genug gefürchtet, wie ein Hohn in ihr Ohr, es krampfte ihr Herz zusammen und brachte ihre ganze Seele in Ausruhr. Der Stolz bäumt- sich aufs neue in seiner ganzen Größe aus und kämpfte mit der Liebe einen Kampf auf Leben und Tod. Aus Mitleid geheiratet, um sie von der schmachvollen Ver leumdung zu befreien, sie! — Nimmermehr! — Nicht gezwungen sollte er seine Freiheit opfern — o nein, ihre Liebe war heroisch genug, um an der Schwelle deS Glücks zu entsagen. Dem Vater wurde unten im Wohnzimmer die Zeit doch endlich zu lang, und er begab sich schließlich zu seiner Tochter. Klara schreckte mit einem leisen Schrei auS ihrem Brüten empor, als der Vater, welcher die Thüre sehr leise geöffnet hatte, plötzlich auf der Schwelle stand. „Habe ich Dich erschreckt, mein Kind?" fragte er, die Situa tion mit einem Blick erfassend, „das thut mir ja leid. Aber mir wurde die Zeit zu lang und da habe ich Dich überall gesucht, weil ich noch auf ein halbes Stündchen spazieren gehen möchte. Was schreibt denn unsere alte Freundin?" Brandner spielte seine Rolle ganz brav, denn wenn sie ein Einverständnis merkte, war alles verloren. Ein mißtrauischer Blick streifte ihn trotz alledem, den er standhaft aushielt. Nein, der Vater wußte nichts davon. „Von Frau Steinmann ist der Brief nicht", sprach sie mit erzwungener Ruhe, „sondern von Rudolf. LieS ihn nur selber, Vater!» Der alte Herr sah sie an und nahm den Brief. Dann ließ er sich aus einen Stuhl nieder, setzte seine Brille auf und laS. Obwohl ihm der Hauptinhalt deS Briefes kein Geheimnis war, regte er ihn doch so gewaltig auf, daß Klara keine Ahnung eines Komplottes mehr haben konnte. „Viktoria!" schrie er am Schluß mit dem Ausdruck höchster Freude, „d,S ist ein Ritter ohne Furcht und Tadel, rin Mann, vor dem sich die ganze Stadt, der Magistrat an der Spitze, ver kriechen kann. — Mädel, bist Du nicht stolz darauf, von ihm erwählt und erkoren zu sein? — WaS, zum Kuckuck, ist denn daS für ein Gesicht, welches Du ausgesetzt hast? Willst Du nach
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