Suche löschen...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 15.07.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-189807151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18980715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18980715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-07
- Tag1898-07-15
- Monat1898-07
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
INI Krscheiut ILgllä) mit Ausuahnie der Sonn- und Festtage, abends sür den sol- gendcn Tag. Preis vierteljährlich 1 M. 50 Ps., monatlich 50 Ps., Eiiizelnummer 5Ps. Bestellungen werde» in unserer Geschäftsstelle, von den Bote» und Aus- liabcstellen, sowie allen Postanstaltcn angenommen. Freitag, den lä.Iuli 1888. 57. Jahrgang Zuscrat-Ocöührcn! Einspaltige Petit-Zeile oder deren Raum 10 Ps.; Im amtlichen Teile pro Zeile 30 Ps.; „Eingesandt" und Reklame unter dem Rcdaltiousstrich 2b Pf. — ikompliziertc Inserate nach beson derem Tarif. — Für Nachweis und Offerten - Annahme werden pro Inserat 2bPs.extra berechnet Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmamischa des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Noßbcrg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Nostberg in Frankenberg I. Sa. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen des Handarbeiters Ernst Julius Bauer in Gunners- dorf eingetragene Hansgruudstück, bestehend au- dem Wohngebäude mit Waschhausanbau und einem Holzschuppen, Nr. 10L deS BrandcatasterS, Nr. 250a des Flurbuchs und Folium 35 des Grundbuchs für Gunnersdorf, 3,7 Ar groß, mit 50,SO Steuereinheiten belegt und gewürdert auf 3870 M. — Pf., soll an unterzeichneter Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden. Hierzu ist der 3. September 18S8 Vormittags 10 Ilhr al« Aumeldetermitt, ferner der 29. September 1898 Vormittags 11 Uhr als BersteigerungStermin, sowie der 27. September 1898 Voi mittags 10 Uhr als Termin zu Berküudung des Bertheilungsplaus anbcraumt worden. Die Realberechtigten werden aufgesordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostensorderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumclden. Eine Uebcisicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberin deS unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Frankenberg, am 13. Juli 1808. Königliches Amtsgericht. Ass. Id»'. Bähr. Günther, Sekr. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen des Occonomen Johann Hermann Barthel in Haus dorf eingetragene Linhiifengut Nr. 30 des BrandcatasterS und Folium 38 des Grundbuchs für Hausdorf, umfassend die Parzellen Nr. S8u, 98I>, 128, 129, 130, I3l, 231, 232, 233, 234, 235, 230, 237, 238, 239, 240, 241 und 241» des Flurbuchs, mit einem Areale von 31 Hektar 29,0 Ar, mit 744,92 Steuer einheiten belegt und aus 34733 M. geschätzt, soll an unterzeichneter Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden. Hierzu ist der 3. September 1898 Vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, ferner der 2V. September 18S8 Vormittags 10 Uhr als Bersteigerungstermin, sowie der 27. September 1898 Vormittag» 10 Uhr als Termin zn Berkiindung des Bertheilnngsplans anberaumt worden. Die Realbercchtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der GerichtSschreibcrei des unterzeichneten Amtsgerichts einge sehen werden. Frankenberg, den 13. Juli 1898. Königliches Amtsgericht. Ass. Bähr. Günther, Sekr. Vogtl.-Erzgeb. JnduMeverem zu Plauen. für Musterzeichner der Kleiderstoffbranche. Der unterzeichnete Vorstand hat beschlossen, für die besten Original-Entwürfe von Mustern für Damenklciderstoffe, und zwar für 0 Entwürfe in gestreiftem Geschmack, 0 Entwürfe in Broche-Geschmack und 6 Entwürfe beliebige Fantafie-Jacquardmuster folgende Preise auszuschreiben: 1 erster Preis » 60 Mark, 1 zweiter Preis » 40 Mark, 2 dritte Preise s. 25 Mark. Bedingung ist, daß die Entwürfe hinsichtlich Auffassung und Ausführung vom Dagewesenen abweichen, doch muß dabei der herrschenden Moderichtung Rechnung getragen werden. Jede zur Preisbewerbung eingereichte Serie ist mit einem Kennworte zu bezeichnen und der Name des Einsenders in einem verschlossenen Couvert, welches mit demselben Kennworte zu versehen ist, bis zum 1. September dss. Js. dem Vorstande des Vogtl.-Erzgeb. JndustrievereinS zu Plauen einzusenden. Den einzelnen Bewerbern ist es unbenommen, mehrere Entwürfe cinzureichen, doch muß jeder derselben mit einem besonderen Kennworte versehen sein. Bei den nachfolgenden öffentlichen Ausstellungen ber eingelieserten Arbeiten in Glauchau, Meerane und Frankenberg werden die preisgekrönten Entwürfe als solche bezeichnet und mit dem Namen der Zeichner versehen. Als Preisrichter wirken die Mitglieder des Vereinsvorstandes, welcher Sachverständige der Kleiber stoffbranche hinzuziehen wird. Die prämiierten Entwürfe bleiben Eigenthum des JndustrievereinS. Zur Preisbewerbung sind sämmtliche Musterzeichner des Vereins-Bezirks zugelassen, auch wenn sie nicht zu den Mitgliedern unseres Vereins zählen. Die Namen der Prämiierten werden öffentlich bekannt gegeben. Plauen, den 7. Juli 1898. Der Borftand des Bogtl.-Erzgeb. Jnduftrie-Bereins zu Plaue». Kommerzienrath Erbert, Vorsitzender. Die Wirtschaftliche Erschließung Kiautschous. Die erste Einrichtung einer jeden jungen Kolonie, so schreibt die „Köln. Ztg.", bietet, auch nachdem deren politische Verhältnisse sichergestellt sind, eine Fülle von Schwierigkeiten auf technischem, wirtschaftlichem und administrativem Gebiete. Die koloniale Er fahrung, die alle Nationen nach dieser Richtung gemacht haben, lehrt, daß solche Schwierigkeiten sich bei planvollem Zusammen wirken von Regierung und Kolonisten verhältnismäßig rasch über winden lassen. Zu diesen, sozusagen normalen Schwierigkeiten der Kolonisation gesellen sich in Kiautschou zwei besondere Momente, welche in den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen unserer jüngsten kolonialen Erwerbungen begründet sind und in hohem Maße ein vorsichtiges, aber auch systematisches und nachdrückliches Vorgehen der Schutzgebietsverwaltung erfordern. Einmal ist zu bedenken, daß wir zum ersten Mal in der deutschen Kolonialgeschichte nicht ein „wildes" Land mit geringer und kulturell tiefstchender Be völkerung vor uns haben, sondern ein Gebiet uralter Kultur mit tiefeingewurzelten Anschauungen und Einrichtungen in Recht und Sitte, das bereit- bis an die Grenze seiner heutigen Ertragssähig- keit bevölkert ist. Hier heißt eS, ganz neue Erwerbsmöglichkeiten schaffen, ehe an eine irgend erhebliche Vermehrung der Einwohner durch fremden Zuzug gedacht werden kann. Dabei bedarf daS ganz außerordentlich sein ausgebildete Rcchtsgefühl der chinesischen Bewohner der größten Rücksichtnahme, während andererseits doch wieder mit Nachdruck ihnen gezeigt werden muß, daß ein neues und kräftiges Regiment im Lande besteht, das entschlossen ist, die berechtigten Wünsche der neuen Ansiedler durchzusetzen. Das andere Moment liegt in den Zeitverhältnissen, d. h. in dem Sta dium, in welchem sich gerade im gegenwärtigen Zeitpunkte die wirtschaftliche Erschließung Chinas überhaupt befindet. In den letzten Jahren hat diese Erschließung erstaunliche Fortschritte ge macht, und alle« weist darauf hin, daß sic in der nächsten Zu kunft mit zunehmender Geschwindigkeit wcitcrgehen wird. Dadurch ist ein scharfer Wettbewerb unter den alten und neuen Handels plätzen der chinesischen Küste entstanden, ein jeder von ihnen möchte sich möglichst ein ausgedehntes wirtschaftliches Hinterland, ein möglichst weites Ausnahmegebiet kaufmännisch und industriell sichern. Vielerlei Anzeichen weisen daraus hin, daß in diesem scharfen Wettkampfe gerade die nächsten Jahr- entscheidend sein werden für die Abgrenzung de» wirtschaftlichen Einflußkreise» der verschiedenen Häfen. Es kommt daher alles darauf an, aus Kiautschou rasch einen Handelsplatz großen Stils zu machen. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines erstklassigen Hafens mit allen Ein richtungen, welche der moderne Schiffsverkehr verlangt; dazu ge hört im Zusammenhänge mit dem Hafen die völlige Neugrttndung einer Stadt modernen GcprägeS. Bisher hat die deutsche Ver waltung in dem unbedeutenden Fischerdorfs Tsintan ihren Sitz, dessen Reede sich aber während eines Teiles des Jahres zum Aufenthalt der Schiffe nicht eignet. Die neue deutsche Handels stadt wird deshalb nicht hier entstehen, sondern im Innern der Kiautschou-Bucht, an einer von Natur sehr geschützten und für einen mächtigen Hafen ganz außergewöhnlich günstig gelegenen Stelle. Die Anlage von Stadt und Hafen bedarf aus dem eben angcdcuteten Grunde thunlichstcr Beschleunigung, zugleich aber auch allergrößte Umsicht und eines ganz systematischen Vorgehens. Jeder Fehler, der jetzt im Anfänge bei den grundlegenden Plänen und Arbeiten gemacht würde, müßte sich später auf das Empfindlichste rächen; er würde neben den hohen Kosten jeder nachträglichen Aenderung einen Zeitverlust in der Entwickelung der Kolonie mit sich führen, der für sic in Anbetracht des gegenwärtigen Ent- wickklungsstadiums des Handels mit China sehr gefährlich werden könnte. Alle die vorstehend angcdcuteten Schwierigkeiten, welche aus den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen sich ergaben, mußten der Natur der Sache nach in besonderem Maße bei derjenigen Frage hervortreten, die zur Zeit sowohl das Gouvernement als die Kaufleute vor allen andern beschäftigt, nämlich bei der Land frage. Vom Augenblicke der deutschen Besitzergreifung an lag cs auf dcr Hand, daß durch die Schaffung des bisher in diesem Ge biete so gut wie gänzlich unbekannten Handels und Verkehrs der Wert des Grund und Bodens, dcr bis dahin, in unzählige kleine Parzellen geteilt, ziemlich kümmerlicher Ackerwirtschaft und dürftigen Kiefcrnanpflanzungcn gedient hatte, außerordentlich in die Höhe gehen würde. Damit war aber eine doppelte Gefahr gegeben: erstens war vorauSzuschen, daß die einheimischen Chinesen selbst, die an kaufmännischer Beanlagung nichts zu wünschen übrig lassen, das einfache Rcchenexcmpcl sehr rasch verstehen und mit den Grund- stücksprciscn erheblich in die Höhe gehen würden. Die Erfahrung hat seitdem gelehrt, daß cs an Versuchen hierzu nicht gefehlt hat. Eine andere noch bedenklichere Möglichkeit aber lag darin, daß fremde Spekulanten, seien cS reiche Chinesen aus anderen Gegen den, seien cs Angehörige anderer Nationen, Land aufkaufcn wür den. Darin könnte nicht nur eine große wirtschaftliche Er schwerung zu llngunsten der künftigen Ansiedler, sondern auch eine politische Gefahr für Deutschland liegen: denn die staats- und völkerrechtliche Gebietshoheit hätte uns wenig genützt, wenn privat- rechtlich das wichtigste Gelände an dec Bucht in die Hände von wenig deutschfreundlichen Fremden gelangt wäre. Diese Gefahren hat die deutsche Marineverwaltung vom Tage der Besetzung deS Gebietes an ins Auge gefaßt. Sie ging und geht noch heute von der Auffassung aus, daß, soweit eine Inanspruchnahme deS Grundbesitzes für die Zwecke dcr Kolonie erforderlich wird, die chinesischen Bauern den vollen Wert beanspruchen können, den das Land vor der deutschen Kolonisation hatte; daß hingegen die seitherige Wertsteigcrung, welche ohne das geringste Zuthun dcr Chinesen lediglich durch die Thätigkeit der deutschen Ver waltung entsteht, auch der letzteren zu gute kommen soll. Wenn die ärmlichen Kiefern- oder Ackerparzellcn dcr Chinesen zu deren eigener völliger Ueberraschung über Nacht zu Baustellen in einer deutschen Stadt werden, so wird auch der Gerechteste nicht ver langen, daß deutscherseits jenen nun der neue Wert ausbczahlt werde. Aus allen diesen Erwägungen hat man zunächst am Tage dcr Besetzung vorläufig ein Vcräußcrungsverbot erlassen und hat dasselbe später durch Verträge mit den chinesischen Bauern ersetzt. Durch diese Verträge, deren Abschluß angesichts dcr überaus zer splitterten und verwickelten Grundbesitzvcrhältnisse sehr schwierig und zeitraubend war und bis jetzt noch nicht in allen Dörfern vollendet ist, hat sich die deutsche Verwaltung ein Kaufrccht für allen Grund und Boden in den betreffenden Dörfern gesichert: nämlich das Recht, auf Wunsch jederzeit das Land gegen den zur Zeit dcr Bcsetzung ortsüblichen Preis zu erwerben. Für die Ge währung dieses Rechtes und zugleich für die Verpflichtung, das Land an niemanden als an die deutsche Verwaltung zu veräußern, haben die Bauern eine Prämie in doppelter Höhe dcr jährlichen chinesischen Grundsteuer ausbczahlt erhalten. Sic bleiben auf ihren Grundstücken vorläufig ruhig sitzen und bestellen sic nach wie vor. Durch diese Abmachung hat sich die deutsche Verwal tung ein Kausmonopol für das Land geschaffen. Sic hat aber gleichzeitig jede unnötige Störung dcr derzeitigen Besitzer ver mieden. Dies ist volkswirtschaftlich sehr zu billigen, denn der von feinem altangcstammtcn Grund und Boden entfernte Chinese vermochte bisher, selbst wenn er ein ausreichende» Kaufgeld er halten hatte, mit demselben nichts anzufangcn; eine ondcrweite Beschäftigung»- und ErwcrbSmöglichkeit fehlte bislang in dem armen und dichtbevölkerten Gebiete fast gänzlich. Mit dem Ein-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite