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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 02.06.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189906026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18990602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18990602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1899
- Monat1899-06
- Tag1899-06-02
- Monat1899-06
- Jahr1899
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 02.06.1899
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W«sb--izM für MMrs, IiW, Amsdorf, Wde^, St. Wim, KeimiHsort, KorimW mk WstL Amtsblatt füv den Stadtrat zu Lichtenstein. - 4». »—- Nr. 125. """"Ä.'?"""" Freitag, den 2. Juni * VN-Mk" 18S9. Litt«« Blatt erscheint täglich (autzer Sonn- und Festtag») abend» für de» folgende» Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 2V Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennigen — Bestellung«» nehme« außer der Expedition in Lichteustei», Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalte«, Postboten, sowie die «»»träger «utgege». — Inserate werde« die vtergespaltem Korpus,«U« oder dere« Raum mtt 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bi» späteste«» vormittag 10 Uhr. Bek«»»t«»ch»»g, die unentgeltlichen Impfungen betr. Nach den Bestimmung«» de« 8 1 de» ReichSgesetze» vom 8. Spril 1874 soll der Impfung mit Schutzpockin unterzogen »erden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf de» auf sein Geburtsjahr folgenden Kalen derjahres (also in diesem Jahre all« im Jahre 1898 geborenen Kinder), sofern e« nicht nach ärztlichem Zeugnis (8 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule innerhalb des Jahre«, in welche« er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Ferner find 3. alle diejenige« Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpfpflicht noch nicht oder noch nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu unterziehen. Für die hiesig« Stadt ist al« Jmpflokal der NatSkellers««! gewählt and als Impftermine find folgende Tage festgesetzt worden: 1. für alle diejenigen impfvflichtigen Kinder, deren SeschlechtSname mit de« Buchstabe L, L, O, L, k beginnt: Montag, den S. Juni, 2. für alle diejenigen impfpfltchtige» Kinder, deren Geschlechtsname mtt dem Buchstabe 6, ö, beginnt: Dienstag, den « Juni, 3. für alle diejenigen rmpfpfltchtigrn Kinde», oeren SeschlechtSname mit dem Buchstabe K, 1, beginnt: Mittwoch, de« 7. Juni, 4. für alle diejenigen twpfpflichtigen Kiuder, oeren SeschlechtSnam« mit dem Buchstabe Ll, 0, ?, H beginnt: Donnerstag, de« 8. Juni, 5. für alle diejenige» impfpflichttgeu Kinder, deren SeschlechtSnam« mit de« Buchstabe U, 8, 1 beginnt: Freitag, den S. Juni, k. für alle diejenigen impfpfltchtige» Kinder, deren SeschlechtSname mit dem Buchstabe v, V, >V, 2 beginnt: Montag, den LS. Juni. Die Impfung erfolgt an jedem der gedachten Tage nachmittags von 3 bis 4 Uhr. In Gemäßheit von 8 1 der Verordnung vom 20. März 1875, die Aus führung de» RrichsimpfgesetzeS betreffend, werde» die Eltern, Pflegeelter» und beziehentlich Vormünder der nach 8 1 sud 1 des Reichsgesetzes impfpfltchtige« Kioder andurch aufgefordert, mit ihren Kiuder» in dem vorstehend für dieselben festgesetzten Impftermin« behufs der Impfung zu erscheinen, oder die Befreiung vo» derselben durch ärztliche Zeugnisse »achzuunisen. An demselben Tage der daraaffolgeuden Woch« sind die geimpfte« Ktuder zur Kontrolle und Erlangung de» Impfscheines wieder vorzustelleu. Die gedachte» BesreiungSzeugniffe fi«d im Impftermine anfznweifen. Eine mündliche Bestellung zu« Erscheinen im Impftermine wird nicht erfolgen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgende» Gestellung zur Revision entzogen geblieben find, werde» nach 8 14 deS Reich»ges,tz,s uunachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 50 Mark ober Haft bis zu 3 Tage» bestraft. Hiernach werden die Angehörige» der Impflinge auf die 88 1 und 2 der von dem Königlichen Ministerium d«S Innern mittel« Verordnung vom 10. Mai 1886 angeordnetev Verhaltungspflichten aufmerksam gemacht: § 1. Aus «ine« Haufe, in welche« ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Maser», DiphtherttiS, Croup, Keuchhusten, Fleck« yphu«, rosenartige Entzündung«» oder die natürliche» Pocke» herrsche», dürfen die Impflinge zum allgemeine» Impftermine nicht gebracht werde». 8 2. Die Kinder müsse« zum Impftermine mit reingewaschenem Körper and mit reinen Kleibern gebracht werden. Lichtenstein, am 30. Mai 1899. Der Gtadtrat. Lange. Redl. Bek«««t»och««s. Nachdem die Gemeinde- und Feuerlöschkassen-Rechnung für BernSdorf auf da« Jahr 1898 fertiggestellt worven ist, liegt dieselbe vom L. bi< LS. Juni bei dem Gemeinderatsmitglied Herrn Traugott Illing und vom L8 biS SV. Juni bet dem SemeinderatSmitglied Herrn Traugott Eteiubach für die Beteiligten zur Einsicht öffentlich aus. BrrvSdorf, am 31. Mai 1899. List, S.'Borft. Fleischbeschau. Im Monat Mai wurden geschlachtet bezw. angemeldet in: Rinder Schweine Kälber Schafe Ziegen Lichtenstein: 51 149 76 19 — Lallnbera: 10 44 19 9 1 Sa. 61 193 95 28 1 A«S Stadt ««d Laad. (Mitteiluuge« vo« allgemeinem Jutereffe werde» dauwar ent- gegengenomme» und eventl. honoriert.) *— Lichtenstein. DaS Konkursverfahren über d>S Vermöge» deS Bäckermeisters Franz Albin Sauer in Lichtenstein wird nach erfolgter Abhaltung deS Schlußtermin- aufgehoben. — Im „Kamerad", dem Orga» des König!. Eächs. MilitärvereinSbuudeS, wird darüber geklagt, daß die geschäftlichen Versammlungen der Rilitärvereine im allgemcinen zu schwach besucht seien. Jeder Verein habe einen festen Stamm vo» Mitgliedern, die fast immer erschiene». Ein reger Besuch sei von größter Wichtigkeit, und je zahlreicher die Mitglieder sich beteiligte», desto leichter würde auch ein« anregeude Unterhaltung «ach d«r geschäftlichen Erledigung. Der Artikel schließt: Möge jeder Kamerad eingedenk sein und bleibe», daß im aufrichtigen, freundschaftlichen Ver kehr und in der soldatischen Wertschätzung, die kei- »en Unterschied duldet, «in« der wichtigste» uod vor- »ehmsteu Aufgaben wurzelt, deren Erfüllung unserem Vaterland«, wie dem etuzelnev Staate, zum Segen gereicht. Mag das öffentliche Lebe» di« Bethitigung der ka«eradschaftlich«n Zusammengehörigkeit vielfach verhindern, sie findet genügend Ersatz in den regel- mäßigen Lereineversammlrngen, und je herzhafter dte weich« Hand di« schwirlig« drückt, desto inniger und scher wird sich der kameradschaftliche v«»d gestalt«. — Unter der Ueberschrift: „Härten der Einkommensteuer" veröffentlicht der „Bogtld. Anzeiger" einen Artikel, besten Ausführungen all seitig als berechtigt anrrkaont »erden dürften. Der Artikel lautet: Bebel hat einmal i« sächsischen Landtage gesagt, daS Einkommensteuergesetz sei da» beste Gesetz, daS jemals in Sachsen gemacht worden sei. Bon seinem Standpunkte aus hat er recht. SS giebt kein Gesetz, da- so fortwährend und immer von neuem die Unzufriedenheit schürt und unterhält, alS da» Einkommensteuergesetz und so i« Stille» für die Sozialdemokratie wirkt wie dieses. Das Ein- holen der direkten Steuern wird jederzeit mehr An laß zu Unmut bieten, als die indirekte Steuer erhebung ; aber bei der Eiukommenfteuer ko«wt »och manche» hinzu, was geeignet ist, ihr einen Stachel zu geben. In de« neuesten Hefte der Leipziger Grenzboten ist dies an der preußische» Einkommen steuer »achgewiesev. Wir selbst aber haben i» frühere» Jahren schon wiederholt gezeigt, wie auch unsere sächsische Etnko«menfteuer, die ja für die preußisch« vorbildlich war, bei der jetzige» Vertei lung gerade ihren Hauptzweck, nämlich die Leistungs fähigkeit zur Grundlage der Besteuerung zu machen, beiseite fetzt und die gleichen Einkommens-Ziffern schematisch über einen Kamm schert, ohne nach der Leistungsfähigkeit der betroffenen Einkommensteuer- pflichtige» weiter zu fragen. Unser Einkommen steuergesetz belastet den Familienvater, der ein Ein kommen von 3000 Mark hat und davon sechs, acht Persone» erhalten muß, gerade so, wie den Allein stehende», der bet dem gleichen Einkommen behaglich lebt u»d mithin weit leistungsfähiger als jener. Der Familieuvater ist unter den jetzigen Verhält nissen der wirklich« Steuirpackesel. Die zur Ent lastung von FamUieavätern bet sehr großer Kinder- zahl gewährt« Begünstigung ist so geringfügig, daß sie nicht in Betracht kommt. De« Staat thut an scheinend sei« möglichstes, vo« der Familieugrün- dung abzuschrecken und zur Ehelosigkeit zu drängen! ja er begünstigt sogar di« wilde Ehe »it seiner Steuergesetzgebung. Wenn nämlich von einem Pär chen Mann und Weib je 1000 Mark Einkommen z« versteuern haben, so bezahlen beide, solange st« in wilder Ehe zusammenleben und der Mann etwa brr der Frau nur io Schlafstelle liegt, zusammen jähr lich 16 Mk. (je 8 Mk.) an Steuern; sobald sie aber ihr Zusammenleben durch Eheschließung legitimieren und hierdurch die Gemeinsamkeit ihre» HauSstavbe» offenkundig machen, »erden sie zu 29 Mark Steuern herangezogen! Steht da» nicht ganz so aus, als wenn nach der Meinung des Gesetzgeber« die Grün dung etnrS eigenen Herde« und die Familienbilduug strafbarer Luxus sei? Der Familienvater muß nicht nur dieselbe direkte Steuerlast trage», wie brr das selbe Einkommen genießende Junggesell, der dem Staate den nötige» Zuwachs au guten Bürger» zu liefern verweigert, sondern dieses offenbare Unrecht wird noch und zwar fast bis zur Unerträglichkeit gesteigert durch den Umstand, daß den Familien vater auch die indirekte» Abgaben, Zölle uod Ver brauchssteuern je nach der Kopfzahl feiner Familie um ein Vielfaches mehr belaste« al» den Allri«- stehenden. Zwar würde die Behauptung, daß den Familienvater diese todirekten Auflagen um ein EbensovtelfacheS belaste», wie seine Familie Köpfe zählt, im allgemeine» der Wahrheit nicht evtsprecheo und über da» Ziel htnau«schießen, weil eben Sinder u»d weibliche Familieoglieder vo» besteuerte» Waren »tcht soviel zu verzehren pflegen, wie Erwachsene und einzeln lebende Männer; aber mag man auch den Betrag dessen, wa« auf diesem Wege jedes Fami- ltenglied dem Staate etnbringt, für geringer erklären, als die e«tspreche»d« Abgabe eines Einzelbrsteoerteo, so muß man ihn doch auf Dreiviertel »der Zwrt- drittel der indirekte» Steuer schätzen. Eine Familie von sechs Köpfe», die daS normale bei u«S sein sollte, würde drumach viermal so viel an indirekte«
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