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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 29.01.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-01-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-192001299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19200129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19200129
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1920
- Monat1920-01
- Tag1920-01-29
- Monat1920-01
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Ämk- und Änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung VezugSprei« vierteljährlich I Mk. — Pfg. oder monailich 2 Mk. — Pfg. in der isZchnft«. stelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«. postanstalten. — Erscheint täglich abend« mit Lurnahme der Sonn, und Feiertage für den folgenden Tag. Sm Aall« HSHkttr «-Wall — «r>«« nd<r »onstiger >r,mdw»iq«r »Urungcn d-1 der L-tiun«, »<r Ä«leranlen »der der ei^Lrderung«,tnrlchtun: <„ — Hai d«r Be,lrdn Innen »nwruch «! Atlerun« oder ^laihIiNerunq der »itilunft reer »ul d«. »atzung de» »e,ugilpre>1««. Tel.-»dr.: A«t»»l«tt. ^?2S U/*z»blatt M «bexst»«, Lorlsttl-. Hmdrhilbel. HLUgrUrUtt NrshM,SchönhelLt. §chS»M«tz«iWi«, 5Ha, MtrWtzesgitz», MdenchLl vsv. Veranvoorll. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —— > — 67. Jahrgang. —. ... .. ... Domcrstag, den 29. Januar Anzeigenpreis: die kleinspaltig« Zeile ÜS Psg. Jni Reklameteil die Zeile 70 Pfg. Zm a»». Uchen Teil« die gespaltene Zeile SO Pfg. Annahme dec Anzeigen bi« spätesten« vormittig« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Ein« Bewähr slir die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht argeb«», ebensowenig für die Richtigkeit der durch sprecher aufgegebenen Anzeigen. Aerasprecher Nr. LIV. LS20 Berordnung üöer die Hinfuyr vox frischem Auslandsgemüse, -oöst und Südfrüchten. Zur Ausführung der vox der ReichSstellr für Gemüse und Obst über die Eixfuhr »on AuSlandSgemüse uxd -otft getroffenen Bestimmungen wird unter gleichzeitiger Auf hebung der dazu ergangenen Verordnungen dest WirtschaftSmtnisteriums vom 28. März 1S1S — Nr. 451 V 6 1 - und vom »8. April 191V — «r. 974 V O 2 — (Nr. 74 und 97 der Eächs. StaatSzeitung) auf Grund der NeichSkanzlerbekanntmachung über Gemüse, Obst uxd Südfrüchte vom L. 4. 17 (NBBl. S. 307) und der BundeSratS»«» ordnung über die Preisprüfungsstellen und die Versorgungiregelung vom 25. 9.,4. 11. 1915/6. 7. 1916 (RGBl. S -607 728, 678) folgende« angeordnet: I. Mit Rücksicht auf den Stand der Währung kann die Genehmigung zur Ein fuhr von frischem AuSlandSgemüse, -obst uxd Südfrüchtex von den zuständigen Reichs behörde» nur in begrenzte« Umfange und nur nach vorher eingeholter Vorgcnehmignng des LandeSpretSamteS (nicht mehr der Landesstelle für Gemüse uxd Obst!) erteilt wer den. Axträge find beim LaxdeSpreiSamt, DreSden-L., Parkstraße 7 (nicht bei den Reichs. Behörden i) in doppeller LuSfertiguxg einzureichen. In dem Antrag muß angegeben sein Art, Menge und Wert der Ware, Zahlungsart, Herkunftsland, Name und Wohnort de« ausländischen Verkäufer«, Empfänger und GrenzübergangSplatz. Will der Gesuch steller die Waren über verschiedene GrenzübergangSplätze beziehen, so hat er anzugeben, welche Mengen und in welchen Werten (in ausländischer Währung) diese über die ver schiedenen GrenzübergangSplätze laufen sollen. Da« LandeSpreiSamt erteilt die Vargenehmigung nur für Händler, die als zuver lässig bekannt sind, entsprechende GeschäftSbeziehungen zum Auslands Haden, über die erforderlichen Geldmittel verfügen und außerdem nachweise», daß die Zahlungsbedin gungen den »on de» ReichSbehärde» jeweils ausgestellten Bestimmungen entsprechen. Das LandeSpreiSamt ist berechtigt, vor Erteilung der Vorgenehmigung Auskünfte über Antragsteller einzuhol«« und Nachweise von diesen zu verlangen. Das Landes- oreiSamt teilt di« Borgenehmigung den zuständigen ReichSdehörden mit, die den An- tragsteller unmittelbar endgültig bescheiden. Die Gültigkeit der »on den Reichsbehörden erteilten Einfuhrgenehmigung ist auf die Dauer ein,8 Monate beschränkt. Sie kann »on de» Reichsbehörden auf Antrag ausnahmsweise mn eine» weitere« Monat verlängert werde». Der Antrag ist beim LandeSpreiSamt eixzureichen uxd zu begründen. Die Einfuhrgenehmigung ist nicht übertragbar. Lei Einreichung des Antrags auf Einfuhrgenehmigung ist von dem Gesuchsteller bet Gemüse und Obst bis auf weiteres ein Betrag in Höhe von Proz. deS be«»- tragten Werte« der Einfuhr, bei Südfrüchten ein Betrag von M- 1.— je Kiste bei« LandeSpreiSamt zu hinterlege«. Don jeder Einfuhrgenehmigung wird eine Gebühr nach den angeführte» Sätzen erhoben. Die Gebühr wird berechnet nach dem Betrag der er- teilten Einfuhrgenehmigung. Bet Ablehnung oder teilweiser Ablehnung des Antrags auf Einfuhrgenehmigung wird der entsprechende Betrag, bei gänzlicher Nichtbenutzung der Einfuhrgenehmigung die Gebühr auf Antrag zurückgezahlt unter Abzug eine« kn- kostenpauschsatzeS »on 10 M. je Wagen. Der Einfuhrhändler ist verpflichtet, den Wert der Ware in ausländischer Währung, bet Einfuhr v»n Teilmengen den Wert der Teilmenge auf dem Frachtbrief anzugeben. H. Der Einführende ist verpflichtet, alle von ihm durch Vermittlung des Lan- deSpreikamteS etngeführte Warr ausschließlich im Freistaat Sachsen abzusetzen. D<« LandeSpreiSamt kann Ausnahmen hiervon bewilligen. Der Einführende ist verpflichtet, bei Südfrüchten dem LandeSpreiSamt, bei Gemüse und Obst der für den Ort seiner Niederlassung zuständigen PretsprüfungSstelle oder den vom LandeSpreiSamt bestimmten Stellen die Einfuhr der Ware sofort bei deren Eingang am ersten sächsischen Bestimmungsort mitzuteile«, und dabei aus Erfordern die Einstandskosten nachzuweisen. Das LandeSpreiSamt oder die von ihm bestimmte Stell» ist berechtigt, dem Einführenden Anweisung über die Art und de« Preis de« Weiterverkaufs z« erteilen, insbesondere bei dringendem örtliche« Bedarf den Absatz d« Waren in bestimmten Kommunalverbänden oder an bestimmte Empfänger anzuordne«. Die Einführenden und die Writerocrkäusec der Ware find zur Einhaltung dieser An weisungen verpflichtet. lll. Die Ueberwachuxg der getroffenen Anordnungen liegt den Kommunalve» bänden und den Preisprüfungsstelle« ob. Das LandeSpreiSamt und die Kommunal- verbände sind berechtigt und nach Befinden verpflichtet, aus Gründen der Ueberwachun, axzuordnen, daß die Einfuhrwaren nur in bestimmten Geschäften oder in bestimmten Geschäften nicht, oder daß sie nicht gleichzeitig mit Jnlandsgemüse und -obst seilgehal ten werden dürfen. Auslandsware ist beim Kleinverkauf in allen Fällen alS solche deutlich zu kennzeichn»» und mit deutlich erkennbaren Preistafeln zu versehen, deren Preise bei der Abgabe nicht überschritten werden dürfen. IV. Zuwiderhandlungen werden nach den eingangs genannten Bestimmungen bestraft. V. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1920 in Kraft. Dresden, am 24. Januar 1920. 190 V S Wirtschastsulinisterinm, Landeslebensmittelamt — LandeSpreiSamt. Die Stärkung der Kaufkraft. In der Nationalversammlung wurde, ausgefpro chen, daß an einen Abgang der Preise vorläufig nicht A>. denken sei. Es möchte sich doch empfehlen, mit Prophezeiungen dieser Art etwas vorsichtiger zu fein, wenngleich eine solche Preis Verringerung, wie fie im Sommer 1919 versucht wurde, zur Zeit aller dings keine Aussicht auf Verwirklichung hat. So Lange Amerika die Preise hoch hält, und der Dollar unglaublich hoch im Kurse steht, ist da nichts zu machen. Aber es scheint eine andere Macht auf treten und den Preisnachlaß vorbereiten M wollen, und das ist die sinkende Kaufkraft der Bevölkerung. Das Weihnachtsgeschäft war in Deutschland v,r wiegend befriedigend bis recht gut gewesen, und das kommt daher, weil für diesen Zweck sehr viel Geld ausgegeben worden ist, das man nich! ter kom menden Vermögensste«:»Abgabe unterwerfen wollte /Aber seitdem machen sich Erscheinungen bemerkbar, die dartun, daß von dem Turme der Anschauung, daß das Geld heute keine Nolle spiele, der Puh ab zufallen beginnt. Wenn nicht alles täuscht, so dauert es nicht mehr lange, und die Steine werden anfangs sich zu lockern. Die Kaufkraft der Bevölkerung be oinnt sich zu senken. Alle Zulagen köuNen nicht mehr Schritr halten mit dem Preisstand, es treten die Extraausgaben ein, die sich in jeder Famil'-e dann und wann bemerkbar machen, ma» rüstet sich ruf die Steuern, die Jugend wächst heran und die Stille gungen großer industrieller Werke haben ihre läh mende Wirkung. Tausende und Abertausende sagen sich mit erhöhtem Nachdruck, mit den großen Löh «en und Gehältern müsse es doch einmal unsicher werden, und fangen an, mit erhöhtem Nachdruck zu sparen Werden die Preise auch noch nicht abge baut, sc werden doch die Bedürfn'fe, die sich oft recht üppig entwickelt hatten, abgebaut. Biele ge hen weniger auS, weil sie nicht mehr so viel Geld sich durch die Finger rollen lassen wollen, und noch «ehr beschränken sich,, weil sie uicht mehr so Mel «vsgeben können. Dos ist die Senkung der Kaufkraft, die seit Jah resbeginn sich vielfach bemerkbar zu machen ans äugt. «« ist bt«h«r «och »«nia auffällt, in di» Urschet- urmg getreten, Iber «amher Kaxfütza«« bemerkt a* Waren, die mehr aus Liebhaberei als aus dringen dem Bedürfnis erworben wurden, daß der Absatz nicht so flott wie bisber von siaiten geht. Auch in Theatern und Schaustätten, selbst in einem Teil der Kinos stellt man fest, daß sich die Kassenraportg verschieben. Die Lustbarkeitssteuern machen sich in folgedessen sehr viel stärker als früher bemerkbar Sogar bei den Versuchen, die Preise der notwendi gen Bedarfsartikel stärker in die Höhe zu treiben, wird erkannt, daß das Publikum nicht mehr so wil lig wie bisher folgt Es kann nicht mehr. Da rum werden auch die Forderungen nach weiteren Teuerungszulagen und Erhöhung der Gehälter im mer lauter. Aber es ist schon ersichtlich, daß dre öffentlichen Kassen nicht für unausgesetzte Dauer diesen Wünschen entsprechen können. Die Empfin düng davon beherrscht auch schon, wie oben gesagt, weite Kreise und veranlaßt sie, ihre Ausgaben zu beschränken. Sv hat diese Bewegung, die zweifellos eine Ver- ringerung des Geschäftsverkehrs im Gefolge haben wird, ihren Anfang genommen Es ist nicht zu leug nen, daß das Sinken der Kaufkraft a» uns für sich eine unerfreuliche Erscheinung ist, wer, und war kcmmen damit zur Hauptsache, ohne ein solches Sin ken der Kaufkraft ist eine wesentliche Vecring^rang der Preise nicht möglich. Der Trieb nach Geldver dienst ist so stark, daß er wie ein Perpetuum mobrle arbeitet, er wird nicht früher ,lch beflnnen, bevor er nicht aus unüberwindliche Hindernisse stößt. Und das größte dieser Hindernisse ist eben, wenn die Zahl derjenigen, die jeden Preis zahlen könne", sich ver ringert. So muß es kommen, wenn orc Klagen über die teuren Preise zurückgehen sollen Denn daran, daß wir auch annähernd nur zu normalen Preisen zurückgelangen können, ist in absehbarer Zeit nicht zu denken. Als der Friedensvertrag in Sicht war. wurde dre Meinung vel uns laut, in fünf Jahren würden wir zu den früheren Verhältnissen zurückgelangt jein. Man sagte, bis dahin würden sich dre Löhne, die Preise der Rohmaterialien und damit auch die all gemeinen Preise wieder zu den früheren Verhält nissen zurückgeführt haben. Heute sind wir zu der Erkenntnis durchgeb r ungen, daß daran nicht zu den ken ist. Muf unS bleiben, auch wenn sonst günstige, unerwartete Zustände eintreten möchte»,- amf-r» schweren Schuldenlasten, und die Konkurrenz der G» rentestaatcn auf wirtschaftlichem Gebiet tut das ihrrg«, deren Ziel es ist, daß wir nicht wieder wettbewerbs fähig werden. Gelingen wird den Englänser» da» nicht, aber wir werden Jahre hindurch ringen müssen, um Schritt für Schritt wieder Boden zu gewinnen. Bitter ist nur, daß wir, um dahin zu gelangen, so viel Lehrgeld bezahlen müssen, nns Entbehrune gcn auszuerlegen haben, die wenigstens in »ein Matze, wie wir sie erlebt haben und noch erleben werden, nicht nötig w-rni. E« ist aber doch wenigstens »in Trost darin, daß lvi» ohne den Abbau Ler Bedürfnisse und ohne die Beschränkung der Ausgaben nicht zu Verhältnissen gelangen können, in dene" wir wie der aufzuatmeu vermögen. ES ist der natürlich»! Weg zur Gesundung, wenn auch kein leichter. Abe» er wird um so kürzer sein, je entscheidender -r be treten wird oder betreten werden muß. Denn daß das unablässige Drucken von Papiergeld nicht jor- genslei macht, -das hat wohl jeder eingesehen. T» wa sechszig Millionen Einwohner behalten wir iri Deutschland, auf die fetzt schon säst 50 Milliarae,« Papiergeld entfallen. IVm. Der Gtnrral-ardon. Die unwid«rr«flich letzte S1e«er„achficht. Wiederum ist durch Gesetz vom 3 Januar 1946 eiu Generalpardon für alle bei jrüheren Einkom mens und Bermögenserklärungen unterlassenen An gaben ausgesprochen Es mutz in breitester Oeffent- lichteit festgestellt werden, daß der jetzt gewährte. Generalpardon der unwiderruflich letzte ist. Darüber haben die Ausführungen der Redner bei den Beratungen des Gesetzes in der Nationalversamm lung nicht den leisesten Zweifel gelassen Das rst auch im Gesetze selbst mit voller Deutlichkeit unv eiudringlichem Ernste ausgesprochen. 8 3 des Ge setzes erklärt das Vermögen, das nach dem Inkraft treten der Reichsabgabenordnung bei der Beranla gung zur Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs oder zum Reichsnotopfer vorsätzlich verschwiegen wird, für verfallen zu Gunsten des Reiches. Durch das Gesetz über Steuernachsicht ist daher die letzte und einzige Möglichkeit geboten, sich vor BermögenSvertust -u
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