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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 18.02.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191102189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19110218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19110218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-02
- Tag1911-02-18
- Monat1911-02
- Jahr1911
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Tonnavriip, de« t». Februar 1911 Bezirks begründet 1842. 7v. Jahrgang. .M IN^! SM «ufir Der Gtavtrat. Köuigl. Amtsgericht. r»ot« m irok mvu ^utt. d»S«MS ton ^oa ISN Ullä ruvtixs» kd, äi« viiosotl» !-llad Avr- 'auk- , am 16. Februar 1911. 85/11 u. 83/11.) urg. Ü Waldstein alme Welser. .) Auf dem lldeabruch. rüder. ,a Richter Richter, o Sandow. Richter. > Sandow. Schwarz »e Borchert Mchter. Achter. Sandow. Büttner. Solchen, ian Richter. Im, r von Dsil- ^»rt s äsr 0»»tc 8»m ekevut dulss r äla: »r«1n »d»uä LU. itrncho, /«» VA»; tatrung! w« Werk- trr». In das Handelsregister ist heute eingetragen worden: 1. auf Blatt 453: Die Firma Geifert A Reicha« in Frankenberg. Die Kaufleute Arthur Oswald Geifert und Paul Karl Reicha« in Frankenberg sind Inhaber. Die Gesellschaft ist am 1. Februar 1811 errichtet worden. (Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation und Handel mit Ziaarren und Großhandel mit Tabakrippen." Redler K WetZ in Frankenberg. Der Kaufmann Fabrikation und Handel mit Ziaa 2. aus Watt 453: Die Firma Gch! Theodor Paul Gchtebler und der Fabrikant Gustav "Ernst Weitz in Frankenberg sind Inhaber. Prokura ist erteilt dem Chemiker Hermann Walter Rudolf Koritzky in Frankenbergs Die Gesellschaft.ist am 1. Dezember 1910 errichtet worden. (An gegebener Geschäftszweig: mechanische Gummibandweberei.) 3. auf Blatt 440: Der neue Inhaber der Firma Grete« Gtewtschitch der Kaufmann Alfred Max Gch«M«K« hastet nicht für die im Betriebe deS Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers Sreten Gtewtschitch. Ankündigungen sind rechtzeitig auszngeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 1l Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages, Kür Aufnahme von Anzeige« an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. 51. Telegramme: Tageblatt Kralüenbergsachsen. zrankenberger Tageblatt WWWWl KMU ßr Sie WM KOWumW Mr, du; WM MMi M dm WM zu ImiMg i. Kr. — t - ! Berantwortlicher Nedakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E. G Roßberg in Frankenberg t. Sa. csureua HeicbnsgtkanMgtm. Der Aufmarsch der Parteien zu den nächsten Reichstags« Wahlen ist nahezu vollendet. Die Organisationen im Lande haben ihre Kandidaten ernannt und die Parteileitungen ver öffentlichten bereits die offiziellen „Startlisten". Schon jetzt bewerben sich an 800 Männer um Sitze im nächsten Reichs tag. Da jedoch kaum 400 Plätze zu vergeben sind, wird manche Hoffnung zertrümmert werden. Am eifrigsten sind auch diesmal die Sozialdemokraten bei der Arbeit der Wahlvorbereitungen. Sie haben bereits 250 Kandidaten aufgestellt. Die übrigen Parteien folgen in weiten Abständen. Da ist zunächst das Zentrum mit 115 Kandidaten, da sind die Fortschrittler mit 103 und die Konservativen mit 85 Mandatbcwerbern. Die Natio nallideralen wollen bis jetzt in 78 Kreisen kämpfen, die Antisemiten aller Schattierungen in 50, während die Reichspartci sich auf 30 Wahlkreise beschränkt und die Polen sich damit begnügen, vorläufig ihre 20 sicheren Man date zu behaupten. Elsässer, Lothringer, Welfen, Dänen und Litauer kämpfen um insgesamt 15 Kreise. Der Bund der Landwirte ringt in 10 Kreisen gesondert von anderen Gruppen der Rechten um den Erfolg und die neugegründete Demokratische Vereinigung will ihr Glück in 6 Wahlkreisen versuchen. Nun haben ab'r die Parteien ihre Wünsche noch nicht . überall zum Ausdruck gebracht. Daher wächst die Zahl der I Kandidaten täglich und wird sicherlich dir Zahl 1000 erreichen, Für die durch Personen, welche gewerbsmäßigen Birhhandel nicht betreiben, erworbenen Rinder Und Schweine, die der in Ziffer 2 und 4 dieses Paragraphen erwähnten bezirkstier ärztliche« Ueberwachung noch nicht unterstanden haben und nicht zur Abfchlachtung binnen r Tagen dienen sollen, sind die in ß 13 vorgeschriebenen Ursprungszeugnisse beizubringen. Außerdem unterliegen die Tiere vor ihrer Einstellung unter den übrigen Viehbestand des Erwerbet« der in 8 15 vorgeschriebtnrn Untersuchung durch den Bezirkstierarzt, der vom Besitzer der Tiere unmittelbar hinzuzuziehrn ist. Der Besitzer trägt auch die hieraus ent- sttyMen Kosten, die unmittelbar an den Bezirkstierarzt zu entrichten sind. Der Erwerb von Vieh aus dem Wohnort des Erwerbers wird hierdurch nicht berührt. Das Königliche Landstallamt zu Moritzburg hat für die diesjährigen Gtutenmufteruugen und Kohleufchaue« nachstehende Termine festgesetzt: Anzeigenpreis: Di« 6 -gesp Petitzeile oder deren Ruum 1ö H, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 Z; „Eingesandt" im Redäktionsteil« 35 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Mederholungsavdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarts. Fitt Nachweis und Offerten-Annahme werden 2ü H Exiragebühr berechnet. Jnsernten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen - Expeditionen. Anzeiger Die unirrvtnMn^ Gutsbesitzers Bernhard Felber in Dittersbach Nr. 3 «usgebrochene Matt!» ünd Ala«e«se»che ist erloschen. Da der Bererinärpolizeibezirk Flöha nunmehr frei von Maul- und Klauenseuche ist, werden die Son der AmtShauptmannschaft zur Verhütung der Ausbreitung der Seuche un geordneten Maßnahmen aufgehoben. Unbeschadet dessen bleiben die Bestimmungen in 8 21 der Verordnung vom 31. August 1905 — Gesetz- und Verordnungsblatt Sette 197 flg. — fernerhin genau zu beobachten; di*. Vorschrift i» Ziffer 6 dieses Paragraphen wird nachstehend unter O im Wortlaut in Erinnerung gebracht. ! .i 16. Februar 1911. Die KSuigliche «mt-hauptwauufchaft. vormittags 8 Uhr mit Prämiierung der ein- und zweijährigen Fohlen, «n» 18° 1TU, vormittag» 8 Uhr mit Prämiierung der drei- und vierjährigen feldstgezogenen Stuten und der älteren Zuchtstuten mit mindestens drei Nachkommen, vi»i»nd««rk, an» 18- Rpnil 188, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten mit Prämiierung der ein« und zweijährigen Fohlen. Gemäß der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1883 wird solches andurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, mit der Anweisung a« die Ortsvorstände, die Pferdezüchter ihres Ortes vo« der Abhaltung der be treffende« Gcha« i« ortsüblicher Weise in Kenntnis zu setze« M wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß feit dem Jahre 1885 gemäß Ver ordnung'des Königlichen Ministeriums des Innern vom 29. Januar 1884 für alle nicht im Züchtregister eingetragenen Stuken und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nach- zuweisenden Prodükte im rrstkn oder zweiten Jahre bet den Fohlenschauen nicht vorgestellt werdens ein um 3 Mk. erhöhtes Deckgeld zu zählen ist. ' Diejenigen Züchter also) deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mk. sichern wollen, müssen ihre Stuten trotzdem es diesmal zwischen den Nationalliberale« und der Fortschrittlichen Bolkspartei in vielen Bezirken schon zu einer Verständigung gekommen ist. Nur in ganz wenigen Kreisen ist überhaupt noch kein Kandidat ausgestellt. Meist rechnet man dort auf den bisherigen Inhaber deS Mandats. Anderer seits kämpfen in mehr als 100 Kreisen drei Bewerber gegen einander. Infolge dieser Zersplitterung wird eS voraussichtlich zahlreiche Stichwahlen geben. Die vielen Zählkandidaturen bekannter Führer können dabei ganz unberücksichtigt bleiben. Einige „kultur denkende Gruppen" wollen in sämtlichen 397 Wahlkreisen gleichzeitig den früheren Staatssekretär Grafen Posadowsky aufstellen — ein origineller, aber politisch gänzlich bedeutungs loser Versuch. Oettlicber «»« zrclwrcdrr Frankenberg, 17. Februar 1911 Witterungsscharmützel zwischen dem Winter, der auf sein kalcndermäßige» Regiment pocht, und seinem Rechtsnachfolger, dem Frühling, leiten sich jetzt so allmählich ein, wenn auch aus verschiedenen Bezirken in den letzten Tagen erst die Meldungen von harter Kälte kamen. Im Süvwesten sehen wir aber den Himmel sich oft umwölken und bald saust der Wind mit dem Gemisch von Schnee und Regen heran, das sür die Uebergangszeit da» charakteristische Merkmal bildet, und dessen Bedeutung wir Menschen in der Form von Grippe und Influenza kennen lernen, so daß sür manche flinke Tanzbeine die Geigen leicht umsonst aussptelen. In den letzten acht Tagen ist überhaupt vielfach aus dem Faschingstreibcn so etwa» wie ein müder Zug gemeldet, aber diese Müdigkeit weicht wohl, wenn Fast nacht vor der Tür steht. Und auch die JnfiuenzasÜmmung schüttelt ab, wer für die Stimmen in der Natur ein offene» Ohr und Auge hat. Au» Busch und Strauch zwitschern schon einzelne ganz fidele Stimmen au» der großen Familie Fink und Kompanie; ruppig und struppig sehen ost die kleinen Gesellen au», aber sic merken, laß eS auf den Frühling geht. Und in den Gärten macht sich schon da» Schneeglöckchen be- merkbar; an geschützten Stellen find e» mehr, an anderen Ye« »cdritcbe Oersrünung über Oie gercblorrenen Leiten. Unter.Aufhebüng aller seither stoch in Geltung besilÄlchen Vorschriften über die Beobachtung der geschlossenen Zeiten in polizeilicher Hinsicht verordnen die Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des Innern hierüber folgendes: Z 1. Als geschloffene Zeiten in Beziehung auf Tanz- verenstc küngtn an öffentlichen Orten, in Privathäusern oder in den Mumen geschlossener Gesellschaften haben ferner hin zu gelten: u- die Bußtage, b. die Zeit vom Donnerstage nach dem Svntttagr MW bis zu und mit dem elften Oste r- friertage, c. der erste Pfingstseirrtag, L. der Totenfestsonntag, o. die Vorabende 8er unter s., a und ck genannten Tage von nachmittags 6 Uhr ab, f. die Tage vom 22. Dezember bis za und mit drul elften W-ihnachts leier tage. An den vorbe zeichneten Tagen dürfen Ausnahmen von dem Verböte der Abhaltung von Tanzveranstaltungen keinesfalls gestattet werden. K 2. Dagegen bleibt das seitherige Verbot des AbhaltenS von Konzert musiken und anderen, namentlich den mit Musikbegleitung verbundenen geräuschvollen Vergnügungen an öffentlichen Orten auf a. die Büßtage, d. deren Vorabende von nachmittag» ü Uhr ab — jedoch unter Gestattung ernster Musikstücke —, ö. die 3 letzten Tage der Karwoche und ä. d Totensonntag beschränkt. tz 3. Die Aufführung geistiger Musiken und Oratorien kann auch zu den iw 8 2 angegebenen Zeiten gestattet werden, wen» sie s. mit der ernsten Feier jener Tage m vollem Einklang« stehen, d. in den Nachmittags- oder Abendstunden -- also nach völlig beendigtem Gottesdienste — stall finden, und o. bei solcher Gelegenheit jede sonstige Festlichkeit 'ausgeschlossen bleibt. Die Genehmigung erteilt sür Kirch«» die kirchliche Behörde, für andere öffentlich« Orte die Polizeibehörde Mch Aihör der kirchlichen Behötd«. K 4. Thcairaktsche Vorstellungen dürfen in der vom Gründonnerstag bis mit dem Sonnabend vor dem ersten Osterseiertage, desgleichen an den Bußtagen gar nicht statrsind«,: an dem Tötenfestsonutage sind solche Vorstellungen nach der Bestimmung im ß 7 des Ersitze» über di« Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier vom 10. September 1870 nur in geschlossenen Räumen gestattet. Auch wird vorausgesetzt, daß zu denjenigen theatralischen Vorstellungen, welche san den Vorabenden der Bußtage und am Totenfestsonnlage, sowie in der Zeit vom Palmsonntage bis zum Mittwoch in der Karwoche aufgeführt werden, angemessene ernste Stücke gewählt werden, und namentlich die Aufführung von Possen und un geeigneten Lustspielen unterblrlbt. , 8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen zu ahnden. Urschet»« «» jede« Wochentag abend» sür den folgende» Tag. Bezugs, preis Hierteljährlich 1 SO monatlich SO Z. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats S H, früherer Monat«. 10 H. Vesiekunge» »erden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten «nd Ausgabe- Mit», sowie von allen Bastanstalten Deutschlands und Oesterreichs «ngenom»«». Nach dem Auslände Versand wöchentlich unter Kreuzband. bri der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in das Züchtregister vsrftellen und deren Produkte seinerzeit im ersten oder zweiten, Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen resp, Stuten zur Schau hat nur stattzufindcn, wenn für die in Frage kommenden Tiere Prämiierungen angesagt find und sie hierbei in Konkurrenz treten sollen. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu ent nehmenden Formulare bis zum 15. März dieses Jahres an das Königliche Landstallami Moritzburg erfolgen. , Flöha, am 15. Februar 1911. Die KSuigliche Amtshauptmanufchaft. Die nachstehenden Bestimmungen werden ergangener Verordnung gemäß erneut zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 1. Verbote« ist die Anzucht von Rebe« in den Handelsgärtnereien, sowie jeg licher Versand von Rebe«, Rebteile«, Nebenblätter« (auch als Verpackung« material), Wurzel-Bli«d-Reben, gebrauchten Weinpfähle« und Wein» stütze« aus dem Königreich Sachsen. 2. Der Versand von Weintraube« ohne Vliitter wird durch vorstehende« Verbot nicht berührt. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung unter 1 werden mit Geldstrafe bi« zu 200 Mark und im Unvermögensfalle mit Host bestraft. Frankenberg, am 16. Februar 1911. Bekanntmachung für Auerswalds In Gemäßheit der bestehenden Vorschriften werden alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Einkommensteuerpflicht oder ihre Ergänzungssteuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber bis jetzt die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufgesordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Gemeindebehörde zu melden. Auerswalde, den 15. Februar 1911. Der Gemeindevorstand. Kluge.
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