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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.05.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191105135
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19110513
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19110513
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1911
- Monat1911-05
- Tag1911-05-13
- Monat1911-05
- Jahr1911
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.05.1911
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Mir Lremk. ISN iuvtckrnot «t«o, evIumoLM, p»n»Ic»rtoi» rtche !N Freunde ms 8 M «snNA- Direktor Pastor Chemnitz. alle Freunde der «chmimmc iMdüNlk. s Arends. ) kreis« kLÜsn IsK- ! medizinische Seife »einigkeile» und vie: Mitesser, Mn- lütchen, Gesichts» igt die echte rschwefel-Leife . To„ «Ldeüeui . bei: in Li chteufi ei» chudorf. hat abzugebeo di« T^«x». » Knechte,Köch, U, Stütz, rc. im ligenstadt-Eichs- . Zeitung sgef. mnüll. ein Früher Woche«- u«d Rachrichtsblatt Tageblatt sn HMns, Mit. Wins, 8t. W«, Heiiri-snt, Inieui, MM LitamMs, MIstli Zt. Ms, 8i. z««t. 8t.RM 8t«iE Äm, liietaailsti, M-Mtl >ü BlsW» Amtsblatt fSr das Kgl.Amtsgerichtund den Ltadtrat;u Lichtenstein Atteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk -- — — - - - - - - - 61. Jahr«««,. — -- Nr L10. Sonnabend, den 13. Mai L'WWKW 1911 Dieses Matt erscheint täglich außer Lonn- und Festtag» »achmMag» für den folgenden Tag. — VierteisShrlicher Äe;«grprete 1 Mk. KO Psg„ durch- die Post bezogen 1 Mk. 75 Pfg Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen außer der ErprdMon in Lichtenstein, Lmickanrr Ltr. Nr. bb, alle Kaiserlichen Postanstalten, Postboten, sowie die Äusträger entgegen.. Inserate werden die fünfgespaltrne Erundzeile mit 10, für auswärtige Inserenten mit IS Pfg. berechnet. Neklamezeile SO Pfg. I« amtlichen Telle kostet die zweispaltige Zelle 30 Pfg. Fernsprech-Lnschluß Nr. 7. Inseraten-Ämrahme täglich dl» späteste»» vormtttagr 10 Nhr. Telegramm Adreste: Tageblatt. Bekanntmachung. Unser Stadtbad wird am 13. dieses Monats, bei ungünstiger Witterung «st am 18. dieses Monats, wieder eröffnet. Aus diesem Anlaß bringen wir unter *) die Badeordnung hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Die Bademeistrrgeschäfte werden wiederum durch Henn Rodert Hänel und dessen Ehefrau Ida Hänel wahrgenommen. Lichtenstein, am 11. Mai 1911. Der Stadtrat. Bade-Ordnung für die städtische Badeanstalt zn Lichtenstein. 1. Die Anstalt ist während der Badesaison s) an Wochentagen von früh 6 Uhr bis zum Dunkelwerden, jedoch höchstens bis abends 9 Uhr, und zwar Sonnabends ununterbrochen und an den übrigen Wochentagen mit Ausnahme der Zeit von 1—V,3 Uhr nachmittags, d) an Sonntagen von früh 6 Uhr bis nachm. 1 Uhr ununterbrochen für das Badepublikum geöffnet. 2. Montags und Mittwochs von >/,9—i/»12 Uhr vormittags, Dienstags und Donnerstags von */,3—*/,6 Uhr nachmittags, Freitags von 8 Uhr nachmittags bis zum Schluss« der Badezeit, sowie Sonnabends von 1—4 Uhr nachmittag- ist di« Anstalt nur für Frauen und Mädchen und während der übrigen Zeit nur für Män ner und Knaben geöffnet. Aenderungen bleiben Vorbehalten. Die Preise der Bäder betragen: für Erwachsene 1 Bad mit Zelle 20 Pfg. 1 „ ohne „ 10 „ 1 Saisonkarte mit Zelle 6,00 Mk. 1 „ ohne „ 3,00 „ 1 Dutzend Badekarten mit Zelle 2,00 „ 1 „ ohne „ 1.00 , d) für Kinder (unter 14 Jahren und Volksschüler) 1 Bad mit Zelle 15 Pfg. 1 „ ohne , 5 . 1 Saisonkarte mit Zelle 4,50 Mk. 1 „ ohne . 1,50 „ 1 Dutzend Badekarten mit Zelle 1,50 „ 1 „ „ ohne „ 0,50 „ Die Saisonkarten lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar. 4. Schwimmunterricht tostet außer der Badekärte: für Erwachsene 5,00 Mk. für Kind« 3,00 „ 5. Für dir Benutzung von Wäsche, deren Beschaffung dem Bademeister obliegt, ist zu entrichten: für eine Badehose 5 Pfg. „ ein Handtuch 5 „ „ ein Badetuch 10 „ „ einen Bademantel 15 . für einen Damen badeanzug 15 Pfg. „ eine Damenbadehaube 5 „ „ die Aufbewahrung und Reinigung von Wäsche während der Saison 1,00 Mk. 6. Die Zeit für rin Bad, für Benutzung ein« Zelle und sämtlicher Räume ist aus eine halb« Stunde festgesetzt. Der Aufenthalt nn Bade und dessen sämt lichen Räumen ist ausschließlich den Badegästen und, nur soweit Kind« in Frage kommen, auch deren Begleitern zu gestatten. 7. Kindern ist die Benutzung des Bades nur bis 7 Uhr abends erlaubt. 8. Betrunkene, sowie solche Personen, die mit ansteckenden oder ekelerregendrn Krankheiten behaftet sind, haben keinen Zutritt. 9. Alle Badenden müssen mit Badehosen bezw. Badeanzug versehen sein. 10. Sie haben sich, bevor sie sich ins Wasser begeben, in genügender Weise abzukühlrn 11. Das Badebassin, die Aus- und Ankleidezellen und sonstigen Räume der Badeanstalt dürfen in keiner Weife verunreinigt werden, besonders wiro das Aus spucken auf den Fußboden oder in dos Wasser strengstens verboten. 12. Niemand darf einen anderen Badegast bespritzen, untertauchen oder sonst belästigen, ebensowenig ist eS gestattet, in der Badeanstalt unnötigerweise zu schreien, zu lärmen und herumzulaufen. 13. Die Verwendung von Seife im Schwimm- und Badebassin ist streng verboten und lediglich im Dusch- und Waschraum gestattet. Badegäste in unsauberem Zustand« sind verpflichtet, sich vor Benutzung des Schwimm- und Badebassins iu dem Waschraum« unter Benutzung von Seife gründlich zu reinigen. 14. DaS Ein- und Ausstrigr» darf - nur an . dem dazu bestimmten Platze geschehen. Das An- und Auskleidrn außerhalb der dazu bestimmten Räume ist untersagt. 15. Das Mitbringen von Hunden in die Anstalt ist verboten. 16. DaS Uebersteigrn der Bassinabgrenzungen ist nicht gestattet. 17. Außerhalb der Abteilung für Nichtschwimmer dürfen nur die Frei schwimmer baden, die sich entweder duich den Besitz einer Freischwimmkarte als solche ausweisen, oder denen der Bademeister ausdrücklich erlaubt hat, das Schwimmbassin zu benutzen; zu diesem Zwecke sind di, Betreffenden mit einem Abzeichen zu versehen. 18. Das Auswaschen der Bodewäsche im Bodebassin ist untersagt. 19. Für Aufbewahrung von Wertsachen stehen dem Bademeister 5 Pfg. zu; für nicht abgegebene Sachen wird keine Gewähr übernommen. 20. Di« Bnrrdnungrn des Bademeisters und seiner Ehefrau sind unbedingt zu befolgen. 21. Das Verweilen im Wasser darf nicht länger stattfinden, als nach aner kannten Gesundhritsrrgeln zuträglich ist; insbesondere sollen sich Kind« sofort nach genommenem Bade wieder onkleiden. 22. Widersetzlichkeiten gegen den Bademeister oder Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk oder Haft bis zu 14 Tagen oder auch mit Verbot der Benutzung der Anstalt geahndet. Lichtenstein, den 21. Moi 1907. Der Stadtrat. -L W Heute Sonnabend von früh 8 Uhr an MeMNl. Fl-ischverkauf »V»»». styches M«»«eNch, roh, » Uu»d SO P'g. Freibankmarken werden früh punkt 8 Uhr im Rathaushof ausgegeben. Das Wichtigste. * Aus dem Flugplatz in Johannisthal bei Berlin ist gestern früh der Aviatiker Boockemüller, nachdem er mit seinem Poulain-Apparat gegen das Postgebäude geflogen war, abgestürzt; er war sofort tot. * Beim Zusammenstoß zweier Güterzüge in der Nähe Von Rom wurden drei Personen getötet. * Bei einem Ausbruch des Vulkans Asamayama in Mlpan sind mehrere Personen ums Leben gekommen. * Ueber die Stadt Alexandrowo ging «ein Wvlken- sbruch von großer Heftigkeit nieder. Die ganze Stadt ist überschwemmt. Unter dem Andrang der angestauten Wassermassen stürzten 30 Häuser ein. Der Schaden ist enorm. * Die Revolte in der Provinz Kwantung soll mit Een Mitteln unterdrückt werden. In verschiedenen Stadtteilen von Kanton sind Plakate angeschlagen, in Ißenen eine neue Revolte für den 23. d. M. angekündigt wird. Beruhte aus Oueilen melden, daß 'm Plakaten sKe Teilung von China erklärt und zu Massenmeetings Mfgefordert wird, um dagegen zu protestieren. Reichsverstcherungsordnung. (Eigen-Bericht.) Sch. Berlin, 11. Mai 1911. Ter sechste Tag der Reichsversicherungsordnung bringt die erste groß» Abrechnung der feindlichen Parteien. Gleich, nach dem der Jünger des Herrn v. Heydebrandt, Graf v. Westarp, auf die Tribüne gegangen war, ium die Stellung feiner Freunde zu den Paragraphen 339 bis 350, die von der Zusammensetzung der Krankenkasse handeln, kundzugeben, hatte man das Gefühl, fetzt wird eine Schlacht geschlagen werden. Graf v. Westarp sucht zu beweisen, daß die Sozialdemokraten die Kranken kassen zu politischen Zwecken mißbrauchen. Sein stärk stes Beweismittel sind die Düsseldorfer Verträge, nach denen ein Angestellter wegen politischer oder religiöser Verbrechen nicht gekündigt werden darf. So schlage die Sozialdemokratie in cynischer und frivoler Welse Recht und Gesetz ins Gesicht. Da bricht der Sturm los. Die Sozialdemokraten fliegen von den Bänken puf, stürzen nach vorn und überschütten den Redner tnit zahllosen Zwischenrufen: „Sie frecher Junker!" „Un erhörte Frechheit!" Ledebour rast: „Sie bellen «wie ein Hund!" Und als mit vielen anderen 'auch Ledebour zur Ordnung gerufen wird, schreit er: „Er bellt wie ein Polizeihund!" Unbeweglich steht Graf v. Westarp aus seinem Platz. Als sich der Lärm 'etwas gelegt hat, wiederholt er den Satz, der die Empörung veranlaßt (hat.. Die Tumultszenen wiederholen sich. Unter subelndem Beifall der Rechten bittet der Redner die Behörden, bei der Ausführung des Gesetzes gegenüber sozialdemo kratischen Mißbräuchen nicht schlapp zu sein. Als nach der 11/2 stündigen Rede der Sozialdemokrat Eichhorn zu einer 2 ,i/Z stündigen anhebt, leert sich der Saal bis auf die Sozialdemokratie, die 'nach jedem Satz ihrem Redner zustimmt, der sich leidenschaftlich gegen seines Vorredners Angriffe und dessen „elenden Phrasen" wendet. In den Krankenkassen seien tüchtige Leute im Gegensatz zu den Korpsbrüdern eines Hohen- zollernprinzen. Nachträglich wird Herr Eichhorn wegen des Ausdrucks „perverse Moral des Grafen Westarp" zur Ordnung gerufen. Leidenschaftslos legt Staatssekretär Dr. Delbrück, den die Sozialdemokraten nur hin und wieder unter brechen, den Standpunkt der Regierung dar. Ueber- zeugend beweist er, daß die Zeiten ünd Verhältnisse, unter denen die Selbstverwaltung der Kassen geschaf-
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