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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 04.02.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191002046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19100204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19100204
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1910
- Monat1910-02
- Tag1910-02-04
- Monat1910-02
- Jahr1910
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 04.02.1910
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er von Jugend auf die aam« ten hatte. Aber kurz ist d« same Exaltation de» Geiste» staf. Und während er sich jungen angestellt und die cchforscht, überwältigen chn n alle die Versuche, die er Pol zu erreichen. die achte Fahrt, di« er nach men hatte. 18 Jahre seine» it von seinem 30. bi» zu »er menscbenfernrn Welt de» kurzen fünf Jahre, di« er Sündern verlebte, hatten nur en Fahrten nach dem Norden die Frage vor, wann zum e Eroberung de» Nordpols »st weiß keine genaue Ant- nnt sich noch des gewaltigen > NordenskjöldS Schilderung lion auf die Phantasie drS Eindruck war so groß, daß den Jahre allein und auf ich Grönland unternahm. so erzählt er, „daß zum ußtsein die Hoffnung sich eichen. Wie oem auch sei, ich ergriffen, und ich fühlte, tten deS EiseS des fernsten 3on nun ab wird der Ge« Lebensinhalt und zur ein- ns. Die Idee ergreift so er schließlich sich nur noch essen einziger Lebenszweck sieleS ist. „Ein Erfinder en, ein Künstler und jeder, hnt sollte noch verstreichen, rach Norden antrat, erst ins, die als klares Ziel e. Peary schildert dann id der Enttäuschung, die Expedition oorauSgingen. werden, die Unternehmer statt im Juni wird da8 Ein Jahr ist verloren; ächsten Sommer vertagt larfahrer sich bemüht, in seiner leidenschaftlichen it ihn der härteste Schick sein Gönner, zugleich die hmenS, wirb ihm durch eint verloren. Es fehlt e dem Niedergeschlagenen, t entschwinden steht, diese k deS Schicksals darstellen. m Gefühl, daß alles vor« lufgewandte Geld waren »tt wollte nicht, daß ich in letzter Stunde rafft neue Hilfe und Unter- ä, daß er vor der letzten gen Möglichkeiten steht: nun alt geworden, ich am auf ewig aufgeben- aß dies der letzte Ver ein würde." Am 6. Juli ie Roosevelt den Hafen «tag, am 19. Juli, er« mta Amour die letzten Vie Telegramm« an die ichte: was mag die erste icht in Jahresfrist ab« i die Eskimos an Bord ei rund 7« Grad nörd- mg der wirklichen Expe- ie zivilisierte Welt, die los bleiben mußte; vor nr den Wegzum Pol bah« aum, mein Schicksal, alle e lang unwiderstehlich cdwärtS dem Pole ent« während das Schiff n jenem ersten August« meinem Schicksal Auge Met. NO,«» Licht? Zahl,- ihn nicht rn Mund; >r, nc Stund' >r: neuen Stern Fern', lang." itug«npaar lt. ürwahr, chte« s Uhr «ibelstundt. lhr: Wochenkommunton. end« S Uhr Btbelstunde WaDlMlkMNWM BerdreUetpe Zettnna in» Amtsgericht« bezirk Nr. 28 1S1N letzte Jahrhundert hat die soziale Frag. Das Hempt-Jnferttonsorgm» im «mtSgertchtsbezirk laufgerollt und damit ein weites großes Arbeitsge biet eröffnet. Tas Studium derselben zeigt uns gar bald den innigen Zusammenhang zwischen den Lebens- ' Verhältnissen der inodernen Menschen und dem Ver brechen. Seitdem Hot man >ick mehr und mehr daran gewöhnt, auch soziale Verhältnisse als Faktoren des Verbrechens anzusebcn, mit denen wir rechnen müssen. Ihnen gegenüber versagt oie Strafe. Tas „Versagen ,- Unserer heute in Anwendung kommenden Strafen in eine nicht mehr abzuleugnende Tatsache" geworden. M Soll das anders werden, muß den vorbeugenden und ff sichernden Maßnahmen ein größerer Einfluß einge- räumt werden. Und sie haben sich zur Zeil auch schon Mnz gewaltig in den Vordergrund gedrängt und auch In Teutschland dahin geführt, daß man ein neues Strafvollzugsgesetz als unumgänglich nötig ansicht. Deshalb dürfte es wohl auch für weitere Kreise nicht uninteressant sein, von zwei Staaten zu hören, Welche uns schon seit einer Reihe von Jahren auf die sem Wege frischwagend und bahnbrechend vorange- «angen sind und deren Vorarbeiten uns von großem Rutzen sein können, ja wohl sä>on gewesen sind. Ich meine Norwegen und die Schweiz. Ihnen haben wir Wohl mit die Anregung zu deni neuen Fürsorgeerzie hungsgesetz für verwahrloste und gefährdete Kinder zu verdanken, das mit dem 8. Oktober 1909 für Sachsen eingeführt worden. Es ist über dasselbe in den letzten »Wei Jahren so viel geschrieben und gesprochen wor- Aä Uden, daß wohl jeder, der den guten Willen hatte, sich I «orientieren bannte. Aber was wir in Sachsen 1909 bekommen haben, das wurde in Norwegen schon 1896 als Gesetz vorgelegt und September 1900 eingeführt. Das Norwegische Gesetz jedoch bat den Vorzug vor s Lem Sächsischen, daß Antragsteller und Ausführende ! nicht zwei verschiedene Personen sind, sondern sich in den überall zu bildenden Erziehungsämtern zusam men finden. Nur die Kostenfrage scheint in Sachsen günstiger geregelt, weil auf breitere Schultern ge- lvM. Hier aber, ebenso wie in den ähnlichen Bestinr- Atteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk 80. Jahrs«»S. Freitag, den 4. Februar gelegt werden. Zu dem Zwecke t>aben die obengenann ten Staaten Gesetze geschaffen, die uns leider noch fehlen, aber m. E. ebenso nötig wie das Fürsorgeer ziehungsgesetz sind, (Gesetze, welche sich hauptsächlich gegen zwei Arten von Menschen wenden, weck diese sich selbst und anderen gefätrrlich werden können bezw. schon geworden sind, nämlich die Arbeitsscheuen und Trinker. Schon am 21. Mai 1900 erschien das betr. Gesetz in Norwegen gegen Arbeitsscheu, Bettelei und Trunksucht. Freilich sollte es erst einige Jahre später in Kraft treten, oa der kleine Staat die großen Kosten für Arbeitshäuser nsw. scheute. Tas («lesen bestraft nur den Müßiggang arbeits fähiger Personen und den gewohnheitsmäßig, wieder holten Vettel, der nicht durch unvorhergesehenen Not stand entschuldigt ist. Und mit Recht, denn oas Be strafen jeder kleinen Bettelei ist kaum gerechtfertigt und ost eher schädlich als nützlich, da der Bestrafte nach Ablauf der Strafe nicht besser, eher schlechter dasteht als vorher und vielleicht eben nur gebettelt hat, um nicht stehlen zu müssen. Aber ebenso nötig ist cs natürlich, daß das gewohnheitsmäßige und wie derholte Betteln mit Gefänonis bis zu 8 Monaten und nicht nur mit kleinen eindruckslosen vasrstrasen bestraft wird. Tie Arbeitsscheuen oder, denen diese Strafzeit im harten Winter nur eine Erhcknngszeit sein würde, will man durch lange Inhaftierung an die Arbeit gewöhnen, um dadurch zugleich einem Rück fall in das alte lieben vorzubeugen. Ja, oie Absicht zu bessern überwiegt bei Lem Gesetzgeber so stark, daß die Gefängnisstrafe wegfallen kann, wenn Arbeits hansstrafe mit ausgesprochen werden müßte. (Betteln infolge von Arbeitsscheu.) Arbeitsscheu aber ist ffrasbar: 1. wenn eine arbeitsfähige Person, die sich dem Müßiggang Hsu- gibt und deshalb schon von der Polizei bcamsichiigt wird, die von der Armenbchörde zugewicsenc Aibeit nicht oder schlecht verrichtet und innerhalb eines Jah res nach Eintritt der Ueberwacknina der Armenbehörde zur Last fällt oder ihre Familie in Not geraten läßt, mit Gefängnis bis zu tz Monaten. Toch kann die Anklagebehörde sie in ein Zwangsarbeitshaus bringen lassen und zwar bis zu lei Monaten oder im Wiedcr- lwlungsfalle bis zu 3 Jahren. 2 Wer sich dem Müßiggang ergibt, umhcrstrctcht, und entweder durch sein Benehmen eine (Vesahr für die allgemeine Sicherheit verursacht oder Veranlaouug zu der Annahme gibt, daü er sich gewohnheitsmäßig durch strafbare Landlungen ernährt, die mit höherer Strafe als Geldstrafe bedroht sind, wird mit Ge fängnis bis zu Monaten bestraft und kann bis zu bez. einhalb, im Wiederholungsfälle bis zu 6 Jah ren in ein Zwangsarbeitshaus gebracht werden. In diesem Falle kann die gleichfalls verhängte Gesang nisstrafe weafallen. Nock» umfangreicher sino die Vorkehrungen in Norwegen gegen die Trunkenheit. Sie macken nicht nur die Beschränkung der Produktion alkoholi scher Getränke möglich, sondern bringen auch noch eine > mungen der Schweiiz, liegt der Hauvtnachdruck nicht Bekanntmachung Am 1. Febrmar dieses Jahres ist die Grundsteuer für den 1. Termin 1910 fällig gewesen. Wir fordern hiermit alle GrUUdMlkSbefitzer auf, dieselbe bis spätestens rum 15. Februar dieses Jahres an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme . abzuführen. Nach Ablauf der festgesetzten Frist wird gegen di« Säumigen das Zwangs- beitteibungsverfahren eingeleitet werden. Lichtenstein, am 2. Februar 1910. Der Stadtrat. Rcihc von Einzelbcslimmuugcn. Zur Verhütung der Verleitung zur Trunkenheit verbieten sic. daß Per sonen unter I8 Jal,reu als Kellner bcschäftmt sind, oder an Orten arbeiten, wo der Ausschank ocistiger Ge tränke Lauptzwecktätigkeit (Kegelaufsctzen usw... Sie bestrafen oie Tuldung von Personen unter Id Jahren in Schanklokalen, die Verabreichung von geistigen Ge tränken an sie, das Ausschenkeu von geistigen Geträn ken in solchem Maße, daß Trunkenheit die Folge sein muß, das Verleiten zum Betrinken (Animierkuejveiv und Abgabe von Branntwein au Kinder unter l - Jah ren. - Mite Mm«« «dm Litt« Me» »ik ii nsem itiei EtrisM ich mir teriWtiit seit»? Speziell vorbeugender Natnr ist die Bestimmung, daß wegen Trunkenheitsdelitten vorbestraft;- Perso nen, wenn wieder betrunken, in ein Zwangsarbcus- haus oder Leilanstalt gebracht werden können. Tori kann mau sie bis zu 18 Monaten festhalten, ,a bis zu tz Jahren, wenn sie schon frülrcr ähnlich unterge bracht ivaren. Einige weitere Anordnungen von verbrecheuvor- beugcnder Wirkung, die wir zum Teil in Deutschland auch haben, sind die a b s o l u t c Straflosigkeit für alle vor dem 11. Jahre (in Sachsen vor dem 12. Jahre.' begangenen Handlungen, die relative bis zum 1«; Jahre, d. h. für die Jugendlichen kann von Strafver folgung abgesehen werden, wenn erzieherische Maß nahmen bessere Erfolge versprechen (Fürsocgeerzre- hungh, die Aussetzung der Strafvollstreckung ebenso wie die vorläufige Entlassung. Nur kann letztere in Norwegen noch öfter angewandt werden, weil nickt verlangt wird, daß der Gefangene dreiviertel der Strafzeit, mindestens ein Jahr in einer Strafanstalt verbüßt hat, sondern er schon wenn zweidrittet der Strafzeit, jedenfalls 6 Monate abgebüßt furo, ent lassen werden kann. Eins aber lmben wir n i ch t. Um die Gefangen- sä>ast abzukürzcn, ist es möglich Laftstrafe auf An trag des Verurteilten in Gefängnis (2 Tage Last gleich 1 Tag Gesang nis^ und Gefängnisstrafe in verschärftes Gefängnis tz Tage Last gleich 1 Tag verschärftes Ge fängnis nmzuwandeln. Ferner können zu lebens länglichem Gefängnis Verurteilte nach mirchestrns 20 verbüßten Strafjahrcn vorläufig entlassen werden. Tie Verjährungsfrist beträgt daun 10 Jahre. Tie zu unbestimmter Strafe Verurteilten können nach Ablauf der durck das Urteil bestimmten Strafe aus Probe entlassen iverden, wenn keine Ge fahr mehr von ihnen zu fürchten ist. Ein passender Aufenthaltsort nebst Arbeit ist Vorbedingung. Tie unbestimmten Urteile, von denen da die Rede> sollen eine sichernde Maßregel sein. Sie treten ein bei mehrfachem Rückfalle van bestimmten Verbrechen als äußerstes Mittel zur Verhütung neuer Gesetzes übertretungen, bei besonderer Gefährlichkeit des Sub jekts. Man kann den Verurteilten nun festbalteU. so lange es nötig, aber nach Verbüßung der Strafzeit nicht über das dreifache hinaus und nicht über Ist Jah re über die Strafzeit. Auch die Zurechnungsunsähigen oder vermindert Zuchrechnungsfäbigen können an be stimmte Orte gewiesen oder in Anstalten interniert werden. Ta werden also gefährliche, unverbesserlickt! Verbrecher nicht einfach nach verbüßter kurzer Straf-- zeit, die sie absolut nicht gebessert, einfach wieder auf die anständigen Menschen losgelassen, sondern es wird vorher ernstlich versucht, sie zu bessern. (Schluß folgt) Früher Wochen- und NachrMsblatt i Tageblatt fit HMns, Mit, LenÄns, M»s, St. Wa, MW»lt, Nimm MW, LrtiniM, Wsavt. Ms, rt. ZM, Zt Well, ZüneNns, Ain, MeiMi, SMup« ui MM» Amtsblatt für -as Kgl Amtsgerichtuad -e«Stadttat z« Lichtenstein Dieses «Statt erscheint täglich außer Lonn- und Festtag« nachmittags kür den folgenden Tag. — viercketfährltcher SeMgrprei» 1 Md. SV pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 75 pfg. Ebneten Nummern 10 pfg. Leßrllüngen nehmen außer der Trpeditton in Lichtenstein, Zwickauer Lira he Nr. Sd, alle Kaiserlichen pastanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Znserate werden dir fünfgespaltene GrundMe mit 10, für auswärtige Luserruten mit 1S Pfg. berechnet. Neirlamezeile 30 pfg. amtlichen Teile kostet die nveispaltkge Leite 30 pfg. Fernsprech Anschluß Nr 7. Lnkeratru-Ännahmr täglich bi, spätestens vormittag» 10 Uhr. Telegramm adresse: Tageblatt. . . v.',.' .... , auf dem Worte strafen, nein, man will die Kinder * Tie ZlEte.Kammer des zachnscheu Landtages (erziehen beschäftigte sich mit dem Rechen,chaN^ i ^g^lichcn. Bei den ge-sug nicht und dem staatshauBwllplou. ! normalen Erwachsenen dagegen muß der Schwerpunkt „ Kaiser M) durch den Vollcharter pursten - die Heilung und Verhinderung neuer Verbrechen -mdolin der franzoojchen Regierung seine Teilnahme ' «m dem Unglück ausdrücken und spendete einen Bc- jtvag von 20000 Mark. * Mit 1S0000 Mark flüchtig geworden ist der Mendant Flick der Landwirtschaftlichen Zentral Tar- lehnskasse für Deutschland, Filiale Frankfurt a. M. * In Paris werden als Folgen der Ucbacschwem- mungcn Epidemien befürchtet. * Bei einer Explosion in einer nordamer-ikanO schen Kohlengrube sind 20 Bergleute getötet worden. 40 sind noch eingeschlossen. * Die Lage auf dem Balkan wirs heute von den meiste« englischen Blättern in ihren Berichten aus Konstantinopel und Petersburg als eine besonders ernste ausgefaßh. Freitas, am 4. Februar 1910, »achmittas 3 Uhr sollen in Heinrichsort eine Sockenmafchiue und 4 Pakete Weitzes Strampigaru öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter im Gasthof zur Krone in Heinrichsort. Lichtenstein, den 31. Januar 1910. Der Gerichtsvollzieher des Kgl Amtsgerichts. Volks-Bibliothek Lichtenstein ist geöffnet Sonntags von 11—12 Uhr, Mittwochs von 12 — 1 Uhr. Katalog 20 Pfennig.
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