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Wilsdruffer Tageblatt : 21.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-191902210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19190221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19190221
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-02
- Tag1919-02-21
- Monat1919-02
- Jahr1919
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 21.02.1919
- Autor
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Kirchbach- aarseise^ l Bürgel' rbruar i" in Alten- :r 2Z Abi' rrde. <k- enschafteN i bestanden. s Dresen ren adg<- hinkrn, 3,5 pfun» un- 275 n Lebens- ite«, Wilsdruff per. lür d!" ff. >r 1S1S, Ahr, «lung dler". einen aller ve« Mil' Vorstand MÄ her sten, auch ndr zus eißen, ! 19. ehr- elle resden Ä raße 4. er Eltern- -türschnt» acher z" )stern gut< le. im Hausi- zsklee, Wilsdrvff trhaltene >u verk., en hnürschuhe- izutausche"' l34 part lli-M rcb eine eirsLeke rr. Vie i von wlre in srl aters llrueli oeise des dten, utter auf- wir rach. er. MdmfferTageblatt Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1S4H. ^NUdrvfter Tageblatt' erscheint tLallch, mit Ausnahme der kenn, und *Mge, abends s Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bel Gelbstabholung 7" der vwckerel wSchentlich rv Pfg., monattich .0 Pfg., vlerleljLhrllch 2,10 Ml.; unser« Austräger zugetragen monalllch so pfg., vierteljährlich 2,40 Ml.; !k den deutschen postanstasten vierteljährlich 2,40 Ml. ohne ZusteNungsgebühr. 7"- Postanfialten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen -dnietl Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Mdwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der -Mrderungsetnrichstmgen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner U dn Inserent !n den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die N»» verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- '»WHreis der Rümmer 40 pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu "-Gern,, sondern an den Verlag, die Schriftleitung oder die Geschäftsstelle. / ^chme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Brrüner Vertretung: Berlin SW.48. Inserftonepreis pfg. für die s.gespaliene Korpuszeile oder deren Raum, Lolalpreis Pfg., Rellamen pfg., alles mit 0°/« Teuerungszuschlag. Zeitraub und tabellarischer Gatz mit Aufschlag. Bei Wiederholung und Iahresumsätze» entsprechender Nachlaß. Bclanntmachungen Im amtlichen Teil snur von Behörden- die Spaltzette so pfg. bez. 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Ar die Amtshauptmannschaft Meißen, für das ^n-tpr.cher: Amt Wilsdruff Nr. « sftMie fhk düs F0rst- Nr. 43. Freitag den 2i. Februar 1S1S. 78. Jahrg. Amtlicher Teil. Zur Ausführung der Reichsverordnung über Waffenbesitz vom 13. Januar 1919 >R. G. Bl. Seite 31) wird folgendes bestimmt: I. Alle in ß 1 der Verordnung aufgeführten Schußwaffen (Gewehre, Karabiner — Aammenwerfer) sowie Munition aller Art zu Schußwaffen sind innerhalb 14 Tagen nach Erlaß dieser Ausführungsbestimmungen abzuliefern. Personen, die nach Ablauf dieser Frist in das sächsische Staatsgebiet zuziehen, haben Ablieferungspflicht unverzüglich nachzukommen. 2. Die Ablieferung hat in Dresden an die Polizeidirektion und deren Wachen, in M anderen Städten mit revidierter Städteordnung an die Stadträte (Polizeiämter) und ,üen Polizeiwachen, in den übrigen Orten an die Gemeindebehörden zu erfolgen. Die Meren haben die abgelieferten Stücke in Sammelsendungen an die AmtShauptmann- ^aften weiterzugeben. Von den Behörden, an die die Ablieferung erfolgt, sind mit fort- '«ufender Nummer versehene Empfangsbestätigungen auszustellen, über die ein Verzeichnis iu führen ist, in das zu jeder Nummer Name und Wohnung des Abliefernden ein iktragen werden muß. Die abgelieferten Stücke, an denen die entsprechende Nummer in ??uerhafter Weise (womöglich mit Draht befestigt) anzubringen ist, sind in einem gegen Einbruch und Diebstahl hinreichend geschützten Amtsraume aufzubewahren, bis von der ^ndeszentralbehörde weitere Verfügung getroffen wird. Im Falle von Unruhen sind ^ Aufbewahrungsräume mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen Plünderung zu Mtzen. Eine Entschädigung für die in behördliche Verwahrung genommenen Gegen- ^nde wird nicht gewährt. 3. Von der Ablieferungspflicht sind befreit: ^"sichtlich der Dienstwaffen oder Jagdgewehre nebst der dazu gehörigen Munition u) diejenigen Personen, die zur Führung von Waffen kraft ihres Amtes oder Dienstes berechtigt sind (Polizeibeamte, Forstschutzbeamte, Militärpersonen), b) die Inhaber von noch nicht abgelaufenen deutschen Jahres-Jagdkarten, c) die nach 3 und 4 des Jagdgesetzes zur selbständigen Ausübung der Jagd . berechtigten Personen; ^sichtlich der Waffen und Munition, zu deren Besitz ihnen besondere Genehmigung "teilt ist, ä) die Inhaber von Waffenscheinen der Kreishauptmannschaflen, e) bis auf weiteres Schützengesellschaften und Militärvereine, die die Genehmigung zum Besitze von Waffen haben. Die Vorsteher dieser Vereine haben für un bedingt sichere Aufbewahrung zu sorgen. Auch haben sie der unter Ziffer 2 bestimmten Ablieferungsbehörde binnen 14 Tagen Verzeichnisse derjenigen ihrer Mitglieder einzureichen, die Waffen besitzen, hierbei auch Zahl und Gattung dieser Waffen genau anzugeben. Endlich kann in besonderen Fällen vertrauenswürdigen Personen von den Polizei behörden (in Dresden von der Polizeidirektion, in den anderen Städten mit revidierter Städteordnung von den Stadträten — Polizeiämtern —, in den übrigen Orten von den Amtshauptmannschaften) ein Erlaubnisschein zum Besitz (nicht Tragen) von Waffen er teilt werden. Insbesondere können für Schußwaffen, die familiengeschichtlichen, künstlerischen oder historischen Wert haben, solche Erlaubnisscheine ausgestellt werden. 4. Die Ueberlassung von Schußwaffen und Munition an Personen, die nicht unter Ziffer 3 a—e fallen, ist bis auf weiteres nicht nur den Waffenhändlern und Trödlern, sondern auch allen anderen Personen verboten. Die Berechtigung zum Besitze von Schuß waffen und Munition gemäß Ziffer 3 a—c ist vor der Ueberlassung durch Kauf, Tausch oder Schenkung sorgfältig zu prüfen, nötigenfalls durch Anfrage bei der Ortspolizeibehörde. 5. Die Hauseigentümer oder deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, von dem Vorhandensein nicht angemeldeter Waffen in ihren Grundstücken der Ortspolizeibehörde Mitteilung zu machen. 6. Die Polizeibehörden sind zu Haussuchungen berechtigt und verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, daß Waffen verheimlicht werden. Dis militärischen Sicherheitsorgane sind hierbei zur Unterstützung der Polizei verpflichtet. 7. Auf die reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen, die das Waffentragen und das Schießen unter Strafe stellen, wird ausdrücklich hingewiesen. 8. Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 4 und 5 dieser Verordnung werden, sofern nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder Haft bestraft. Dresden, am 14. Februar 1919. 158 a/b II -V Ministerium des JnWUm. Justizministerium. Ministerium für Militürmese». Diphtherie-Ternm mir der Kontrollnummer 2V86 (Zweitausendsechsundachrzig) aus den Farbwerken in Höchst a. M. ist wegen bakterieller Verunreinigung zur Ein ziehung bestimmt worden Dresden, am 18. Februar 1919. 288 IV VI Ministerium des Inner«. Abgabe ab 22. Februar des angemeldeten Wilsdruff, am 20. Februar 1919. Lisi Der Stadtrat — Kriegsmirtschastsabteilung. Ein Mordanschlag auf Clemenceau. Oie erste Interpellation. »» Auch die Nationalversammlung hat nun Herrn Arberger auf der Mensur gesehen und sich davon über- Mgen können, daß er eine gute Klinge zu führen versteht. N<h unter dem niederschmetternden Eindruck der letzten Mttenstillstandsverlängerung ging sie am Dienstag an die ^Handlung über di- Interpellation der Deutschen Volks- -Mei, deren Wortlaut sich auf die Vorlegung einer Denk est über die bisher von der Waffenstillstandskommission führten Verhandlungen beschränkte, deren Begründung urch dxn Abg. Voegler sich indessen zu einem General- z^riff g«gen den Vorsitzenden der Kommission, eben den ^k'chsminister Erzberger, auswuchs. Dem Redner, einem Generaldirektoren aus der rheinischen Schwer- Muskie, mochte es nicht um persönlichen Streit zu gewesen sein; dazu stund und steht jetzt wirklich b? ru viel auf dem Spiel. Aber je mehr er auf die di Hauptfragen einging, die ihm am Herzen lagen: ^Auslieferung der deutschen Handelsflotte und die Be- Adlung der Kohlen- und Erzfragen in den Verträgen sz? unseren Feinden, desto mehr nahmen seine Aus- jungen eine persönliche Färbung an, bis ein ungeheurer Uitrüstungssturm unter den Mehrheitsparteien ihn am Utersprechen verhinderte. Nur mit größter Mühe konnte Indent Fehrenbach ihm wieder Gehör verschaffen. Be- AMich, daß jemand sich in der Erregung zu lebhaften -Jbiperamentsausbrüchen Hinreißen läßt. Aber auch die Müde des Interpellanten werden die Empfindung ge- haben, daß er sich dabei zu weit hat hinreiben lassen, U er namentlich an der Tatsache unserer Niederlage vor- Uegangen ist — obwohl sie doch wirklich der einzige jrMuffel zum Verständnis unserer traurigen Gesamtlage Und bleiben wird. k. An diese Tatsache wurde er allerdings durch Herrn .Merger sofort in recht unsanfter Weise erinnert. Nach ust bewährten Methode, daß die beste Verteidigung tz^Lieb ist, ging der Angegriffene mit schonungsloser ksMedenheit zur Abrechnung mit der rheinisch-west- . "ichen Großindustrie über, der er ihr Sündenregister ^°Mber der belgischen Industrie und den belgischen Auslösen vorhielt nnd gab den Vorwurf, daß er sich Tn» ° lebenswichtigsten Fragen, die in Trier auf der d,LkSordnung standen, nicht ausreichend mit Sach- ^nandigen umgeben habe, mit ZinS und Zinses- an die Interpellanten zurück. Sie hätten ihm Herrn Hugo Stinnes als Ratgeber aufdrängen wollen, einen Mann, den er den Feinden gerade wegen seiner Mitbeteiligung an den belgischen Vorgängen unmöglich hätte präsentieren können. Mit dem Terrorismus der Schwerindustrie fei Ls aber vorbei, für immer vorbei. Mit Sachverständigen habe er sich Tag für Tag umgeben, und wenn einer einmal nicht rechtzeitig zur Stelle war, dann habe das nicht an ihm, sondern an den Verkehrsverhält nissen gelegen. Daß Marschall Foch vor dem 9. November einen entschädigungslosen Frieden angeboten, dann aber, auf die Kunde von der Revolution in Deutschland, sofort ganz andere Saiten aufgezogen habe, sei ein aufgelegter Schwindel. Selbst ohne di/ von unserer Heeresleitung gewünschten und zum Teil auch erreichten Milderungen der November-Bedingungen sei er ermächtigt worden, den ersten Wäffenstillstandsvertrag zu unterzeichnen — und da solle er sich scheuen, die Verantwortung für das Ge schehene zu übernehmen? Wer von der Auslieferung unserer Handelsflotte spreche, mache sich einer Schlag- wvrteragitation schuldig: er wisse nur, daß die deutschen Schiffe der Kontrolle der Alliierten unterstellt werden sollen. Binnen vierzehn Tagen müsse die Finanzierung der Lebensmittel geklärt seien, wenn wir uns nicht diese Hilse überhaupt verscherzen und damit eine regelrechte Hungers not über unser Volk heraufbeschwören wollen. -Hier habe ebenso wie die deutsche Arbeit so auch das deutsche Kapital seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit zu tun, und wenn der Regierung nicht genügend fremder Besitz von deutscher Hand zur Verfügung gestellt werde, dann werde sie zu Zwangsmaßregeln greifen. Wenn jeder Deutsche seine Schuldigkeit tue, brauchten wir den Glauben an die Zukunft unseres Volkes nicht zu verlieren. Ein unbestrittener Erfolg, das unterliegt gar keinen: Zweifel. Herr Erzberger ging zuweilen bis hart an die Grenzen des Parlamentarischen, er setzte auf den groben Klotz einen groben Keil und brachte damit das Haus in Weimar begreiflicherweise noch ungleich mehr auf seine Seite als früher die hohe Versammlung am Königsplatz in Berlin. Die nach ihm sprachen, Müller-Breslau von den Mehrheitssozialisten, Gröber vom Zentrum und Haußmann von den Demokraten, brauchten ihm also gar nicht mehr sonderlich heftig zu sekundieren; es ging auch so. Dem Interpellanten suchte nach ihnen der Redner der Rechten,, Herr v. Graefe, mit der Waffe des Witzes zu Hilfe zu kommen, aber sie erwies sich an diesem Tage denn doch als zu leicht, und als schließlich auch dagegen nocy Herr «sGewemann ttcy rramg <,ur Weyr letzte, war der Ausgang des Redekanipfes jür diesmal vollends ent schieden. Es bedurfte wahrhaftig keiner besonderen Ab stimmung. Der Angriff war abgeschlagen. * * * Angriff und Abwehr. Aus dem uns vorliegenden ausführlichen Ver handlungsbericht über die zehnte Sitzung der National versammlung geht hervor, daß es sich da schon mehr um ein regelrechtes Rededuell gehandelt hat. Duellanten waren Erzberger und Voegeler, Sekundanten v. Graefe und Scheidemann, gleichsam als Unparteiischer fungierte der Abg. Gröber. Stellen wir, der besseren Übersicht wegen, Angriff und Abwehr gegenüber: Dr. Voegeler hält Erzberger vor, daß er Sachverständige der Kohlen- und Eisenindustrie bei den Verhandlungen in Svaa, Trier und Luxemburg nicht zugerogen habe. Erz berger erwidert, daß er in Luxemburg überhaupt nicht ge wesen sei; in Trier aber waren 30 Sachverständige anwesend. Nur Hugo Stinnes fehlte. „Ich habe", fügte Erzberger hinzu, .seine Abberufung durchgesetzt, weil ich unseren Feinden als Sachverständigen nicht einen Herrn anbieten konnte, der an der Ausbeutung Belgiens so hervorragend beteiligt gewesen ist wie Herr Hugo Sünnes, und der vor allen Dingen die haupttreibende Kraft gewesen ist bei der Verschleppung der belgischen Arbeitslosen, die so ungeheuer viel böses Blut ge macht hat." Bezüglich der Stellung unserer Flotte unter die Kon trolle der Allierten erklärt Erzberger: „Wir konnten den Waffenstillstand nicht daran scheitern lassen, daß wir die Schiffe nicht zur Verfügung stellten. Unser Volk darf nicht verhungern. Um unser Volk über die schwerste Zeit bts zur neuen Ernte hinweg- zuführe», müsse» einmal unsere Arbeiter das Ihre tun, um Waren für die Ausfuhr zu schaffen, und dann müssen die Kapitalisten ihre fremden Werte dem Deutschen Reich zur Verfügung stellen, nnd zwar in einem solchen Umfang, -atz wir, vor dem Himgertode vor der Ernte gerettet sind. An Arbeit und Kapital geht der Ruf, das Höchste einzusetzen, um unser Volk vor dem Untergang z« retten. Wenn der Appell der Regierung keine Wirkung hat, wenn fremdes Kapital in deutschem Besitz nicht genügend zur Verfügung gestellt wird, mutz sich die Regierung Vorbehalten, Zwangs matz nahm-4, zu ergreifen." -
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