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Wilsdruffer Tageblatt : 25.12.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-12-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-191912254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19191225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19191225
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-12
- Tag1919-12-25
- Monat1919-12
- Jahr1919
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 25.12.1919
- Autor
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MlsdrufferTaMatt Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. Amts. Ml Blatt für die Amtshauptmaunschaft Meißen, für das ^7^7/ Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff «ml wu,dr»n Nr« famie für das Forst» f »- kentamt zu Tharandt. N» WS» InseU>on«prei« pkg. für die «.gespaltene Korpu«ze>Ie oder deren Naun^ Lokalpreis Pfg., Reklamen Pfg., aNe« Mi! Teuerungszuschlag. Z «rau» und «abeliarlscher Gatz mit ro°/ Aufschlag. Del Wiederholung und Zahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von BehSr. dle Gpaltzeile so Psa. bez. Pfg. / Nachweisung«- und Offertengebühr ro de». pfg. / Telephonische Hnferaten-Aufgabe schließt >edes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormitiags. / Beilagengebühr das Tausend MI., Zr die Postauflage Zuschlag. Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» Tagen und Plötzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bet Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zellen- preise«. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« »ich! der Empfänger innerh.» Tagen, vom Rechnun»«tage an, Widerspruch erhebt. 0«« .WiKdruffer Tageblatt' erscheint täglich, mit «»«nähme der Sonn, nnd Festtage, abend« ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezug«pre>« bei Selbstabholun, von der Druckerei wächentlich Pf,., monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; durch unsere Aulträger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Mk.: bet den deutschen Postanstatten vierteljährlich Mk. ohne Zustellung«gebühr. «st« Pestanstalten, Postboten sowie unsere «»«träger und Seschäst«steste nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Aaste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der B»förden>ng«eInUcht»ngen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Ferner bat der Inserent in den obengenannten Kästen keine Ansprüche, fast« d>« Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / SInzel» vertauhchrei« der Nummer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönltch zu »dressteren, sondern an den »erlag, dte «chriftleitung oder die Seschäst«steste. Anenpme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / BerUner Dertretung: Berlin SW.4». Nk. 288 ! 78. Jahrg. Donnerstag den 2S. Dezember 1818 Amtlicher Teil. Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Reichswirtschaftsministers über die Verwendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh »nd Schlachtpferden vom 26. November 1919 (RGBl. S. 1903). Zur Ausführung der unten abgedruckten Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöse- aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 26. November 1918 wird folgendes bestimmt: I. Für Notschlachtungen verbleibt «S bei den Vorschriften der Bekanntmachung über die Verwertung notgeschlachteter Tiere und des Verkehrs mit nicht bankwürdigem Fleische vom 20. Juni 1918 (Nr. 144 der Sächs. StaatSzeitung), wonach insbesondere der Tierhalter das ganze notgeschlachtete Tier einschließlich der Haut an die von dem Kommunalverbande bestimmte Stelle abzuliefern hat. Außer dem nach 8 4 der genannten Verordnung zu bestimmenden Preis» hat der Tierhalter den Häutezuschlag zu erhalten. II. Der Kommunalverband kann dem Tierhalter auf Antrag die Haut zur eigenen Verwertung belassen, wenn dieser entweder den vollen Kaufpreis, den der Kommunal verband für Häute der in Frage kommenden Art zu erhalten pflegt, unter Abzug deS ihm zukommenden Häutezuschlags entrichtet oder wenn er an den Kommunalverband Vro des von der Reichsfleischstelle berechneten durchschnittlichen Mehrerlöses abführt. III. Die Kommunalverbände sind verpflichtet, den ihnen zukommenden Anteil am HäuteerlöS, soweit sie ihn nicht nach näherer Anweisung deS Ministeriums zur Erhöhung der Verdienstspanne der Fleischer oder zur Versorgung der Bevölkerung mit Leder und Schuhwrrk zu billigeren Preisen benutzen, ausschließlich zur Herabsetzung b;s Fleischpreises oder zur Erfüllung anderer Aufgaben auf dem Gebiete der Fleischversorgung zu verwenden. IV. Als zuständige Behörde für die Entscheidung über Streitigkeiten, welche sich aus den Bestimmungen deS ß 4 der Verordnung vom 26. November 19IS ergeben, wird die dem beteiligten Kommunalverbande vorgesetzte KreiShauptmannschaft bestimmt. Dresden, am 20. Dezember 1919. 2768 VI.. 111 Wirtschaftsministerium, Landeslebensmittelamt. Mit Rücksicht auf die weitere Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche werden die verschärften Maßregeln gegen diese Seuche, die in 8 45 der Ausführungs verordnung vom 7. April 1912 (G.- u. V.-Bl. S. 56), und zwar unter a Abs. 1 und 2 (Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse) und unter e (zehntägige Beobachtung) Vor behalten sind, nunmehr für den gesamten Handel und Verkehr mit Rindern (einschl. der Kälber), Schafen, Ziegen und Schweinen von aatzerfächfifche« Gebieten «ach dem Freistaat Sachse« in Wirksamkeit gesetzt. An Stelle von Ursprungszeugnissen aus den eigentlichen Herkunftsorten der Tiere können auch solche aus Markt- oder Sammelorten und tierärztliche Gesundheitszeugnisse zugelaffrn werden. Diese Verordnung, durch die sich die Verordnung vom 16. 7. 19 (Sächs. StaatS zeitung Nr. 161) erledigt, tritt sofort in Kraft. Ueber Einzelheiten der hiernach zu beobachtenden Vorschriften geben die Ortspolizei behörden und die Bezirkstierärzte Auskunft. Dresden, am 18. Dezember 1919. 1029 V V Wir1schastsministeri«m. Stromeinfchrönkung betreffend. Der ElektrizitätSverhand Gröba erhielt von der Lauchhammer A. G. nachfolgende Telegramme: Am 20. 8.25 Uhr nachmittag-: Durch gestrigen Austritt unserer mehrerer 100 Grubenarbeiter und bevor stehende Feiertage und Feierschichten wird kommende Woche Förderung, folglich auch Stromerzeugung, sehr zurückgehen. Können diese Zeit nur Strom für Licht abgeben. Industrie ist abgeschalten. Eisenwerk. Am 23. 3 30 Uhr nachmittags: Da Kohlenförderung auch am Sonnabend wahrscheinlich ausfällt, verfügte Stromeinschränkung auch über Montag den 29. Dez. auszudehnen. Eisenwerk. Der Elektrizitätsverband Gröba ersucht dte landwirtschaftlichen Betriebe um spar samste« Licht- «nd Krastverbra«ch. Ls, Elektrizitätsverband Gröba. Grumbach und Kesselsdorf. Der ElekirizitätSverbanb Gröba teilt mit, daß er infolge Austritts mehrerer hundert Grubenarbeiter aus den Lauchhammerschächten gezwungen sei, dir Strombelieferung 'N der Zeit vom 22. bis 2S Dezember 1S1S von vorm. 8—11 «nd nach«. 14 Uhr gänzlich einzustelle«. Grumbach und Kesselsdorf, am 23. Dezember 1919. sr» Die GemeindevorstLsde. Grumbach. Wegen Reinigung bleibt daS Gemeindeamt Sonnabend den 27. Dezember 1919 geschloffen. Dringliche Geschäfte werden nachm. 1 bi- 2 Uhr erledigt. Grumbach, am 23. Dezember 1919. rrr * Der Gemeindevorstand. Grumbach. Die Gemeinde wäre bei genügendem Bedarf in der Lage, prima Hausbrand« brenntorf, trockene Ware, zum Preise von 1k Mark den Zentner heranzuführen. Be stellungen sind bis 26. Dezember bei Herrn Kohlenhändler Starke anzubringen. Grumbach, am 24. Dezember 1919. wr Der Gemeindevorstand. Einwohnerwehr Keffelsdorf. Sonntag den 28. Dezember nachm. 3 Uhr Versammlung im Oberen Gasthofe. I. Mitteilungen. 2. Einteilung der Wehr. 3. Wahl der Führer und Vertrauensleute. 4. Aussprache. DaS Erscheinen aller Mitglieder ist erforderlich. Kesselsdorf, am 23. Dezember 1919. °r« Der Gemeindevorstand. I!!!I!IIIIIIIIIIIIIIIIIIII!IIIIIIII!I!iIII!IIIIIIIIIII!!I!IIIII!I!IIIII!I!!IIIIII!II!!!IIIII!!IIIII!IIIIII!I!!IINIII!IIIIIIIIIII!IIII!W WMnrrigra haben im „Wilsdruffer Tage blatt", das einen weitver zweigten u. kaufkräftigen Leser kreis besitzt, große Wirkung. M HMWr-emg der KWen WM« in öibim« MrW. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Entente hat die Rückbeförderung der deutschen Ge fangenen aus Sibirien untersagt. * Der Oberste Rat hat beschlossen, Deutschland auf sein An suchen die Erlaubnis zur Erhöhung der Zollgebühren in dem Matze zu geben in dem die Wiedergulmachungskommission idies mit Rücksicht am den Stand des deutschen Geldwertes jfür nötig erachten wird^ * Das Reichskabinefl hat zum Bau von Bergmanns- 'wohnungen besondere Mittel aus einer Sonderkohlenabgabe ibewtlUgt. * Der Landesausschutz des bayerischen Zentrums wendet sich in einer Entschließung scharf gegen den Einheitsstaat. * Der holländische Kriegsminister ist zurückgetreten, weil jbie Kammer von seinem Etat 1800 000 Gulden gestrichen hat. * Der Papst ist leicht erkrankt und hat, da ihm die Ärzte l Schonung anempfohlen haben, mehrere Audienzen absagen lassen. * Der ehemalige deutsche Kronprinz wird die Weibnachts tage bei seinem Vater in Amerongen zubringen. * Nach einer Meldung aus Batum ist dort die Mutter Trotzkis verhaftet worden. Ein Kammersieg. Die Neuwahlen in Italien haben der römischen Kammer ein vollständig verändertes Aussehen gegeben; trotzdem ist das Ministerium Nitti aus der ersten Parla mentsschlacht, zu der es sich den Erwählten des Volkes stellte, als Sieger hervorgegangen. Zwar nur mit der knappen Mehrheit von 26 Stimmen. Aber der Ersolg reicht aus, um die Stürmer auf der Linken vorerst einmal zur Ruhe zu bringen, und die Regierung darf hoffen, daß der moralische Eindruck ihres Erfolges stark genug nach wirken wird, um sie bis Ende Januar wenigstens, bis wohin sich die Kammer vertagt hat, vor inneren Störungen zu bewahren. Eine Atempause jedenfalls, in der mancherlei geordnet werden kann, was der Ordnung dringend bedarf. Der internationale Sozialismus hat, nachdem das russische Bollwerk der bürgerlich-kapitalistischen Welt ordnung aus dem Wege geräumt und das deutsche er schüttert worden ist, das Königreich Italien als nächstes Angriffsziel ins Auge gefaßt. Der Sieg über die Mittel mächte, über seine Dreibundgenossen von einst, hat dem italienischen Volke einstweilen wenigstens nicht viel mehr alS taube Nüsse eingetragen. Es darf sich in Trient unv in Bozen, in Triest und sogar auch in Fiume breit machen, aber die Not der Heimat ist darum nicht um ein Quentchen geringer geworden. Im Gegenteil, sie wird noch ver» schärst durch das immer deutlicher sich ausprägende Be wußtsein der Abhängigkeit von den wirklich Großen im europäischen Völkerkonzert, von England und Frankreich, ja sogar von Amerika, die für alles andere eher Ver ständnis zeigen als für Uneigennützigkeit in der Freundschaft. So war es kein Wunder, daß die Sozialdemokraten ziemlich als stärkste Partei aus dem Wahlmmpf hervorgingen; ihre Erfolge können sich neben denjenigen der deutschen Genossen ganz gut sehen lassen. Mit dem Unterschiede freilich, daß sich bei uns zwei feindliche Richtungen in sie teilen mußten, während in Italien die Spaltung gerade noch verhütet wurde. Zu kleinen Absplitterungen ist es wohl auch dort gekommen, die Stoßkraft der Partei wurde dadurch jedoch nur un wesentlich beeinträchtigt. Mit dem ferneren Unterschiede allerdings, daß in der heißen Luft des Südens die radikale Richtung mit ihren kommunistisch-bolschewistischen Tendenzen vollkommen die Oberhand gewann, so daß also die rund 150 Mann starke Kammerfraktion nichts
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