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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 07.01.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-01-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192401075
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19240107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19240107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1924
- Monat1924-01
- Tag1924-01-07
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Frankenberger Tageblatt I Bezirks-Anzeiger M»»<aa Sen 7. Januar 1824 na»mitta«s 8-k. Jahr«««« Die Bedeutung der bevorstehenden Gememdewahlen in Sachsen Wo» Mraerw-Mr Ar. Külz, Pressten r«« welche«»« an pdnn Wer«»,: v»»«n»nr«la für I. U« i». Januar: V-I NbboMu, n '«n »luSaab-n-ttm d«r Stadt ISO Mt, t» en NatgM,Hellen de« Londijyl-« I SN Mk.. bet Zn ragunq tm Stad »-prt I.llll P k., bei Ante gung Im Sandgebl t !.ao Mt. vachenk rten 7» Pfg. — »««c uumm«r SO Pf,. Ipystsqraiom»» Lel»>l« »rar. «em-wd-giroloxiu: Franl-nier« ». "ernlvr. I>. »etearainmei raaeblatt Franknbrr,k«kn tue > rel»> Der Krundvrel» fllr die «s mm breite eiaspalNbe Petit« II- betritgt SO Boldpfemlg, für die I<7 mm breite amtliche Zeile 80 Goldpfenn q, fllr die »0 mm breite Zell« lm Red Ilion« eile 80 B ldpi nn g. Klein'A »tlaeil st>N> bei A.'faabe m bcjablen. FllrNachm l« nnd Bermlttsuna l Z« le Sonder ebllhr. — Fllr schmlerlge Satzarle» und bet Pladvorlchrlf «n «lufschlag. »'el gröbere «uslrögen >,'d In: Wieder« holungSaddruck Ernläbigung nach feststehender Staffel. .... A.ntskauvtmnnnsckast Flöha, des Amtsgericht« und de» Stadtrate» zu Frankenberg und der Gemeinde Niederwiesa 'n !ft.n,.nb^ - M--nlw°E M dl- N-dnM.n?<-.n» N-M-m lnn. Die Entstehungsgeschichte der neuen sächsischen Gemeinde vttdnung lätzt es erklärlich erscheinen, wenn sich, eigentlich nie mand in Sachsen so recht auf den Termin des Inkrafttretens dieses für das kommunal« Gemeinschaftsleben hochbedeutsamen Gesetzes freut. Bei wohlwollendster Kritik kann man die neue Gemeindeverfassung weder als grasten noch als glücklichen Wurf betrachten, und di« lleberzeugung gewinnt immer mehr ian Boden, dast eine Zeit, in der die Neuordnung der Ding« kn Reich und Siüat noch keineswegs die erforderliche Sichere Helt ihrer Grundlagen gefunden hat, nur wen'g geeignet ist M einer grundstürMden Aenderung in der Organisation auch der GemeindevenvallMg. Selbst vom streng republikanischen And demokratischen Standpunkt aus ergab sich die zwingende Notwendigkeit zu einer von der bisherigen Ordnung der Dinge sich so weit entfernenden Neuordnung nicht. Die Ge meinden waren auch unter dem alten System bereits demo- roatlfch-republikan'sche Gebilde, und der Hauptmangel, der Wer Lebensbetätigung in einem willkürlich konstruierbaren Wahlrechte anhaftete, war durch die Verfassung beseitigt. Gs Hann dahingestellt bleiben, ob das Verhältniswahlsystem für Gemeindewahlen besonders geeignet ich das eine Gute hat leine Einführung durch die Verfassung auf jeden Fall, dast es nicht mrhr, wie früher, möglich ist, ganze Wirt'chaftsschlchten ,d politische Strömungen von Ler Betätigung im öffentlichen Leben d«r Gemeind« auszuschalten. Die übrigen Mängel, die sich in der Verfassung der säch sischen Gemeinden während der fast halbhuntaertjührigen Dauer der bisherigen Gemeindeordnung naMgemäh nach und nach durch die fortschreitende wirtschaftliche und sozial« Entwicklung ergeben mustten, sollen keineswegs verkannt werden, aber^si« waren doch eben nicht so erheblich, dast man den ganzen Auf bau der Gemeindeverwaltung hätte als überlebt betrachten Md behandeln dürfen. So kam auch, dast bei dem Bestreben, Aber dem Umbau nnd Ausbau hinaus zu einem Neubau zu klömmen, sich ganz von selbst wieder viele von den alten Bau steinen als unentbehrlich erwiesen, wenn schon die nicht durch weg zünftig geschulten Baumeister versuchten, diese Bausteine an einer andere» Stelle des Grundmauerwerks oder der Fasst fade aitzubringen, als wo sie bisher wetterfest gestanden hat ten. Deshalb ist die neue Gcmemdeverfassung kein einheit ¬ liches, harmonisch abgeschlossenes Kunstwerk, wie es seiner- z-tt Freiherr von Stein und seine Gehilfen fertig gebracht Hatten, und manche Ausbe-serungsarbeiten worden sehr bald nölig worden. Dessenungeachtet must es jedoch unser Be« streben sein, uns in dem neuen Gebäude so wohnl.ch als mög-> lich en-zu ichlen, damit wir in ihm ohne Zwist und Hader als ver trägliche Hausgenossen mit einander leben und schaffen können. Diese Einrichtüngsgeschäfte zu besorgen, ist die wesentlichste Aufgabe der am 13. Januar zu wählenden Gemeindever lretnw- men Für die einzelne Geme'nde kommt dieser neu zu wählen den Gemeindevertretung die Bedeutung einer konstituierenden Versammlung, von deren Erfahrung und Geist es ganz ab hän gen wird, mit welchem Inhalt die neue Form misgefül.t web- den kann. Auf die'«» Inhalt aber, und nicht auf d-.e Forni, kommt es lebten Endes im Leben einer Gemeinde am Wenn jemals, so gilt es bei diesen Gemeindewahlen, eine Vertrc- tungskörperschaft zu erreichen, die em möglich,st getreues Spie gelbild der wiriscbaftlP-en, sozialen und poetischen Struktur der betreffenden Gemeinde bietet. Die Gefahr, dast dieses Ziel nicht erreicht wird, ist leider grast. Wirtschaftlich und politisch ist gerade die gegenwärtige fielt dem Radikalismus besonders günstig, und der Deutsche, der auch heu-e noch eine starke Neigung hat, d:e Dinge gc- fühlsmästig und nicht versiandesmästig auf sich wirken zu lassen, läuft leicht Gefahr, auch bei kommenden Wahlen den Stimm zettel als äusteren Ausdruck seiner Verärgerung zu behan deln und nicht als Rüstzeug für selbstvevantwortliche Mit arbeit mn Gemeinwohl. Gerade auf Lem verhTltn-smäkig eng begrenzten Boden der Kommunalpo'itik darf n'cht Kampf aller geaen alle Parole sein, sondern Ausgleich und Versüh nung. Erne solche Polii-k kann nie von einer einzelnen Schäht, von einer emzelnen Klasse oder von einer radikalen poMschen Strömung getragen werden, sondern nur von Männern und Frauen, Lie gemeinsame Arbe't als das vor nehmste Erfordernis für das deutsche Gemeinschaftsleben er- tmmk haben. Meder der Radikalismus von lmss noch der von roch's kann Träger einer solchen Polit-k sein. Radikalis mus bedeutet immer Kauf um des Kampfes willen^ Ziel der Arbeit in der Gemeinde aber ist Frieden, auch dann, wenn inan als Mittel dazu den Kampf nicht entbehren Vann. Aus dem Zustand der revolutionären Nachmehen müssen wir 'n einen Zustand der Evolution überleiten. Eine Gemeindever tretung darf niemals gewählt werden unter dem Gesichtspunkts der Verschärfung der Klassengegensätze oder der Ausnutzung der sozialen Zerklüftung, denn die Arbett der Gemeindever tretung ist Dienst am Gemeinwohl, und deshalb darf die Ge meindevertretung niemals nur nach einseitigen Bedürfnisses orientiert sein;' sie ist nicht eine einseitige Politik allein derf Arbeiter, oder allein der fre'en Berufe und Beamten, oder allein des Gewerbes, sondern sie ist eine Politik der Gesamtheit für die Gesamtheit. Von der Gememdeverivelung darf auf den einzenen nicht LaR Gefühl ausströmen: k/er wird übe» Dich regiert, hr'er bist Du willenlos einer Dir innerlich frem den Stell« pressgegeben, sondern der einzelne must von der Vertretung Ler Gemeinde die GewMeit haben; sie will Dich fördern, sie will D^r helfen, soweit sie es kann und soweit! es im Rahmen des Allgemeinwohls möglich ist. Die jetzt zu wählenden Gemeindevertretungen werden btt grundlegenden Bestimmungen für den örtlichen Ausbau der Gemeindeverwaltung zu treffen haben. Sie werden d'ese» verantwortungschwercn Aufgabe nur dann gerecht werden, wenn es ihnen gelingt, eine Ordnung der Ding« zu erzielen, von der diejenigen, die ihrer in den einzelnen Gemeinden teilhaftig werden, das Gefühl haben, dast es eine organisch sich ergebende, eine selbstgewollle und keine aufgezwungene Ord nung ist. Um in solchem Geist« arbeiten zu können, must di« neue Vertretung der Gemeinde von höchstem Gemeinschafts gefühl, der Fähiakeit uno dem Bestreben erfüllt sein, die In teressen der einzelnen Schichten und Klassen emzugliedern in den Kreis des Allgemeinwohls. Nicht die grössten Schreier gehören in die neuen Gememoeparlamente, nicht dje skrupel losesten Demagogen, nicht diejenigen, seren „Verstand vom Mund regiert" wird, nicht engherzige Klassenparteller und Siandcsegoisttn, sondern Leute, die sich bei ihrer Arbeit ml öffentlichen Leben von zwei Leitmotiven beherrschen lassen, von denen sich da; eure mir emnn Morte Nietzsches, das ander« mit einem Wort« Ibsens kennzeichnen lästt: „Das Beste nur soll herrschen, denn woli Leiste anders laufet, da fehlt es am Be sten." „Der Geist der Wahrheit, der Geist der Freiheit, der Geifl der Eerech igk it, das sind die sichersten Stützen der Gesellschaft!" Parteipolitik und Justiz. Neulich hatte ein sozialdemokratisches Blatt den engli schen Konservativen „Angst vor der Arbeiterregierung" vor- peworfen. Es niag sein, daß der Wahlausfall nicht nur Manchen selbstsicheren Tory, sondern auch viele nicht weniger selbstsichere Liberale mit einem Borstoß aufgerüttelt hat, aber Menn sie ein Angstgefühl befallen haben sollte, so rührte dies bricht von den Utopien der Sozialdemokratie her, sondern von Her Befürchtung, die Labour Party könnte sich vielleicht die sächsische oder thüringische Regiererei zum Muster nehmen und Hu Praktiken greifen, die mehr den Kriminalisten als den Vtaatsrechtslehrer interessieren. In den Geschichtsbänden der Deutschen Revolution sind einige allein der Bcamtenkorrup- Hion gewidmet. Die alte, wegen ihrer Pflichttreue, Ehrlichkeit «und Unbestechlichkeit rühmlichst bekannte deutsche Beamten schaft erfuhr durch die Revolution einen bedenklichen Zuschuß von Elementen, denen nicht bloß die eigentliche Beamten qualität, sondern noch manches andere fehlte, was durch parteipolitische Abstempelung ersetzt werden mußte. Die Be amtenschaft selber suchte die räudigen Schafe auszumerzen, und die Presse unterstützte sie darin, aber bei dem Sinken der allgemeine» Moral konnte das im Dunkel schleichende Uebel der Durchstecherei nicht ausgerottet werden. Die Fälle Zetgner, Kunze, Hermann bezeugen es und können durch «eiter zurückliegende z. B. aus Braunschweig vermehrt Werden. Dag Mitglieder der sozialdemokratischen Partei dem Staatsanwalt in die Hände gefallen sind, wird die Sozial demokraten selber am empfindlichsten berühren. Vor allem den ehrlichen Arbeiter, der sich von den Männern seines Vertrauens getäuscht sieht, und er wird selbstverständlich im Kreise der Genossen seinem Unmut Uber diese Wirtschaft Luft machen. Aber in öffentlichen Persgmmlungen vernimmt man nichts über die begreiflich« Entrüstung; da scheint ein Schweigegebot zu herrschen, und in der sozialdemokratischen Presse verstieg man sich sogar zu einer M stenwäsche, anstatt den Herrn Ministerpräsidenten a. D. Zcigner sofort abzu- fchüttekn, al» sein Begnadigungsgeschäft en gros aufgedeckt wurde. Erst, als er hinter Schloß und Riegel saß, ließ man ihn fallen. Wäre Zcigner Mitglied einer bürgerlichen Partei gewesen, welchen Lm. m hätte die Sozialdemokratie geschlagen vnd wie Hütte sie den Fall fllr ihre Partcizwecke ausgenutzti Und mit Recht! Denn nochniemals ist in Deutsch land ein Ministerpräsident einer derartigen Bestechlichkeit ge- Kiehen worden. Eg ist Ministern schon viel vorgewpcfen oder Mchgesaqt worden, aber selbst das ärgste Nevoluttonsblatt Würde nicht gewagt Huben, seinen Lesern die Behauptung Mfzutischen, daß der höchste Staatsbeamte Handel mit Be gnadigungen von Verbrechern getrieben habe. Heule sind wir um diese Sensation reicher, und das Gefühl für diese Ungeheuerlichkeit ist den sozialdemokratischen Tugendwächtern ommnven gewannen, uno pe vewerren gelgners Dervrecyen, als wenn es sich um den Griff eines Funktionärs in eine Parteikasse gehandelt hätte, von der man nicht viel Auf hebens macht. Aber ist Totschweigen nicht das beste, wenn wir uns erinnern, welche Verdienste sich dieser Politiker als Verteidiger der sächsischen Freiheit erworben hat. Das mag zur Erklärung, nicht zur Entschuldigung gesagt seln. Aber kaum war die sozialdemokratische Presse unter dem Eh-mb-rasso dieser Parieiblamage verschwunden, als sie sich bei der Verhaftung des Innenministers von Thüringen und seines Helfershelfers Kunze wieder hervorwagte. Der Vor wärts bemängelte sofort die Verhaftung, weil kein Flucht verdacht vorliege, ohne zu verraten, von mannen ihm diese Wissenschaft gekommen sei. Aber das Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei tat noch mehr: ces stellte die An klage gegen Hermann in Vergleich mit dem höchstens als einen Disziplinarbrnch einzuschätzcnden Verhalten des Generals von Lossow. Wessen wird Hermann beschuldigt? Einer Ur- k u n d e n sä I s ch u n g, begangen durch Vordatierung von Anstellungsurknnöen linksstehender Beamter, die danach schon im September v. I. als berufen angeführt sind. Außerdem haben Hermann und Kunze, der ihm dabei behilfliche Ne gierungsassessor, Aktenblättcr und Urkunden beseitigt. So glaubte man, der unlängst beschlossenen Anstellungssperre wegen Personalabbaues ein Schnippchen schlagen zu können, und die Machenschaft wird verständlick. wenn man weik. daß o.wea ^!Mlcn uno oie von ihnen ins Rmr oejo.^.rn. Vordatierten Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei sink Es ist wirklich ein gemeiner Streich, einen politischen Gegner wie den als Menschen untadeligen General auf dieselbe Stuf, wie einen Urkundenfälscher zu rücken. Das ist, auch wenn man den Parteifanatismus als mildernden Umstand gelten läßt, unentschuldbar und verschafft der Annahme Naum, daß der Vorwärts jedes Verbrechen, sofern es nur von einem Sozialdemokraten verllbt ist, als ein „politisches" Verbrechen ansieht. Wird diese Anschauung allgemein, dann kann sich jeder Gauner zum Helden umfärben, jeder Kommunist Brand stiftungen und Bombenanschläge als 'Ausfluß seiner Partei- memung zu rechtfertigen versuchen. Auch in dieser Richtung zeigt sich beim Vorwärts eine Trübung des Nechtsbcwußtscins und eine Milde der Auffassung, die mit seinen sonstigen Gc- pflvgenhciten im Widerspruch steht. Als nämlich das Atten tat auf Noske gemeldet wurde, bezweifelte das Blatt, daß es von der Kommunistischen Partei orMnisiert und befohlen sei, und witterte in dieser Darstellung eine polizeiliche Machen- schäft. Also selbst der Genosse und Oberprüsidcnt von Han- nover, Herr Noske, ist nicht sicher davor, daß sein Zentral- organ die kommunistische Parteileitung in Schutz nimmt, weil man sie nicht fllr so dumm halten könne, den Verbrechern die Hand geboten zu haben. Ueber Attentate von Mitgliedern anderer Parteien wird vom Vorwärts stets anders zu Gericht oek-ss-n n»ö jedesmal, wie bei den Ermordungen Erzbergers und Rathenaus, werden als intellektuelle Urheber — unv dar auf spitzt sich die Sache zu — Parteileitungen angegriffen. Die liebevolle Fiirsorge für die Kommunisten ist in diesem Falle besonders bemerkenswert, weil sie den Geruch der links- radikalen Parteiküche an sich trügt. Dieser scheint das ganze Haus der sozialdemokratischen Presse zu durchziehen und wird hoffentlich alle diejenigen hinaustreiben, die sich den Sinn für Gesetzlichkeit und die Empfänglichkeit für die einfach« Alorallehre bewahrt haben. Ein Staat kann nur fortbestehen, wenn seine Bürger ohne Unterschied der Partei ihm Ver brecher zur Bestrafung ausliefern. Wer diese mit dem Partei- schilde deckt, macht sich mitschuldig und begünstigt die ohnehin schon ins Große gehende Verwilderung der Rechtsbegriffe. Wenn wie in Sachsen und in Thüringen die Spitzen der Be hörden als Uebeltäter entlarvt werden, zwingt dies zu Rück- schlüfsen auf die Art, wie dort die Regierungsgeschäfte von den Nachgeordneten Instanzen geführt worden sind, und das Heilmittel gegen diese Zustände besteht nicht in Nachsicht und in dem „Alle-Dingc-zum-besten-kehren". Es ist die höchste Zeit, daß nach dem eisernen Besen gegriffen und der Weg zum Recht gangbar gemacht wird. ", Bayerns VerfaffMgStvMsche. Der bayerische Gesandte in Berlin vr. Preger hat der Reichsregierung eine Denkschrift über die föderalistische Um gestaltung der Reichsverfassung überreicht. Nach diesen Vor schlägen der bayerischen Regierung ist die Weimarer Ver fassung in doppelter Hinsicht zu ändern. 1. Die Zuständigkeit zwischen Reich und Ginzel staaten must neu abgegrenzt werden mit dem Ziel, die staatliche Selbständigkeit der Einzel staaten in vollem Umfang der alten Bis- marckschen Verfassung wiederherzustcllen. 2. Ten Einzelstaaten must das Reich das Recht verstärkter Anteilnahme an der Wil- lensbildungdes Reiches eingcränmt werden. Was die letztere Aenderung anlangt, so läuft sie auf die Hebung der verfassungsrechtlichen Stel lung des Neichsrates zu der des früheren Bundes- rates hinaus. Hierin sieht die Denkschrift das Kern problem der ganzen Verfassungsänderung. Der Neichsrat muß gleichberechtigter Gesetzgebungsfaktor neben dem Reichstag werden. Um seinen Einfluß auf die Reichsgcschäfte zu stärken, ist ihm das Recht cinzu- räumen, von der Neichsrcgierung über die Führung der Reichsgcschäfte Auskunft zu verlangen. Bündnisse und Ver träge mit fremden Staaten sind außer der Zustimmung de» Reichstages auch der Zustimmung des Reichsrates zu unter werfen. Was die Abarenilung der Zuständigkeit
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