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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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einer der größten Uebelstände in unserer Kirche sei, und eben so den Geber, als den Empfänger herabsetze. Es sei zwar nicht zuläugnen, daß die Meinung nicht eben dahin gehe, als werde es für die Absolution gegeben, und er glaube überhaupt, daß der Mittelstand im Allgemeinen wenig Anstoß daran nehme; desto mehr aber theils die Hochgebildeten, theils die ganz Armen. Letztere betrachteten es als eine Abgabe, und zwar darum als eine sehr verletzende Abgabe, weil sie einen Rechtsanspruch auf den freien unentgeltlichen Genuß des Abendmahls zu haben glaubten. Ebenso betrachteten die Hochgebildeten das Beichtgeld als eine Abgabe, die mit dem, was dafür gewahrt werde, nicht in Ein klang stehe, um so mehr, da in vielen solchen Familien ein sehr hohes Beichtgeld hergebracht sei. Daher werde dieß entweder ein Grund, das Beichtgeld überhaupt als unnöthig darzustellen, oder sich wohl gar deshalb dem Sacramente zu entziehen. Dieß alles sei aber in der mittleren Klaffe unter Bürgern und Land leuten weniger der Fall. Sie pflegten nicht zu klagen über das Beichtgeld, noch Anstoß daran zu nehmen, noch sich dadurch v'om Genüsse des Abendmahls abhalten zu lassen. Er gestehe aber, daß er durch den angeführten Satz der heil. Schrift das Beicht geld nicht rechtfertigen möchte. Es heiße allerdings, die Priester sollten sich vom Altäre nähren; dieß scheine sich aber nicht so wohl auf eine und zwar diese bestimmte Dienstleistung, als viel mehr auf ihre Function im Ganzen beziehen zu lassen. Habe Jesus die Krämer und Wechsler km Tempel anstößig gefunden, so könne man wohl denselben Grund auch auf das Beichtgeld an wenden, um so mehr, da selbst in unserm Vaterlande und zwar ganz in der Nahe, indem ein Geistlicher dem andern die Beicht kinder wegen des Beichtgeldes zu entfremden gesucht habe, solche und ähnliche Scandalosa vorgegangen wären, die man sich als Geistlicher zu erzählen schämen müsse. Er gebe übrigens zu be denken, wie sehr die Wirksamkeit der Geistlichen hinsichtlich der Empfehlung des Abendmahlsgenusses gefährdet werde, wenn man wisse, daß ihr Vortheil damit verknüpft sei. Nichtsdesto weniger stimme er aber dem Anträge der Deputation bei, da er eigentlich vor der Hand die Aufhebung des Beichtgeldes für rein unmöglich halte, weil für einen solchen Zweck noch gar nichts vorbereitet sei, insbesondere aber dazu genaue und besondere Prü fungen gehörten, um eine bestimmte, allgemeine Summe als Aeguivalent in Vorschlag zu bringen. Vergleichungsweise scheine ihm aber die Fixirung des Schulgeldes ungleich wichtiger und dringlicher, als die Fixirung des Beichtgeldes. Da jedoch der Staat, der jetzt nach allen Seiten Hilfe bringen solle, un möglich für beide Zwecke zugleich in Anspruch genommen werden könne, so müsse man auch hier das relativ größere Nebel zuerst beseitigen. Auch wisse er nicht, daß von Seiten des Volks schon eine Petition wegen Aufhebung des Beichtgeldes eingegangen wäre. Allein künftig dürfte man wohl auch auf diesen Nebel stand Rücksicht nehmen müssen, nur solle man nicht eine Beicht steuer an die Stelle desselben setzen; dieß würde, wie schon der vorige geehrte Sprecher bemerkt habe, noch weit invidiöser sein, indem dann sogar Executionen deshalb nöthig werden könnten. v. Klien: Es sei gesagt worden, daß das Beichtgeld nicht sowohl in den mittleren Klassen, als bei den Hochgebildeten und Armen Anstoß erregt habe. Er könne dieß unmöglich glauben, und müsse sich im Namen der ganzen hochgebildeten Klasse dagegen aussprechen, als hätten sie sich um des Beichtgeldes willen vom Tische des Herrn entfernt gehalten. Wäre dieß bei Einzel nen der Fall gewesen, so wäre zu wünschen, daß sie gar nicht zur christlichen Kirche gehörten. Was aber die Armen betreffe, so müsse er doch glauben, daß 6 pf. ein-oder zweimal im Jahre auch von dem Aermsten gewiß willig aufgcopfert würden, und übrigens gebe es doch gewiß eine große Menge Geistlicher, die da, wo sie glauben, daß auch diese 6 pf. schwer werden, unentgelt lich ihre Dienste anbieten. Daher könne er die Wünsche für Auf hebung des Beichtgeldes nur für den Ausdruck derjenigen halten, welche in allem die Idealität verfolgen. Für die Hebung der Kirchlichkeit werde übrigens damit nichts gethan werden, denn in frühem Zeiten, wo dieselbe nicht so gesunken gewesen, als sie es jetzt nach unbestrittener Erfahrung sei, habe doch ebenfalls das Beichtgeld bestanden; daran könne es also nicht liegen, wenn früher mehr zur Beichte und zum Abendmahle gegangen wären. Als Lehrer des Kirchenrechtes müsse er sich aber die Bemerkung erlauben, daß man aus einer Stelle der heiligen Schrift weder für, noch gegen das Beichtgeld argumentiren könne, weil sie nach seiner Ueberzeugung gar nicht davon spreche. v. Großmann entgegnete, daß sich in Bezug auf das, was er von den Hochgebildeten und sehr Armen gesagt habe, seine Bemerkungen durchaus auf Erfahrungen gründeten, und er spreche nur das aus, was er aus dem Munde mehrerer Personen beider Klassen gehört habe. Wolle man alle, die am Beichtgeldr Anstoß nähmen, aus der christlichen Kirche ausstoßen, wie der geehrte Redner gesagt habe, so würden ihrer sehr viele sein. Et was demüthigendes liege immer, noch mehr im Emp.fcm.gen als im Geben des Beichtgeldes, und die mancherlei Mißbräuche, die damit getrieben würden, machten eine andere Einrichtung sehr wünschenswerth. Insbesondere könne er die mancherlei kleinen Tücken, welche sogar bei der Entrichtung des Beichtgel des ausgeübt würden, nicht verschweigen. Wer irgend etwas gegen den Geistlichen habe, benutze auch diese Gelegenheit, dieß darzuthun, indem er ihn durch falsches Geld oder dergleichen zu betrügen suche. Staatsminister v. Müller: Es sei hier nicht seines Amtes, in eine nähere Erörterung der Gründe für und wider, die bereits von so gelehrten und sachkundigen Männern stattgefunden habe, einzugehen; nur einige Erläuterungen wolle er der hohen Kam mer geben. Allerdings sei der Nachtheil, welcher sich bei Erhe bung des Beichtgeldes in vieler Hinsicht zeige, von mehrern Sei ten bemerkt worden und die Deputation habe nicht mit Ungrund ebenfalls darauf hingewiesen. Auch habe bereits eine ständische Schrift vom Jahre 1830 Wünsche für Fixirung des Beicht - und Schulgeldes dargelegt. Letzteres sei allerdings von der Beschaf fenheit, daß man für die Realisirung dieser Wünsche bereits thä- tig gewesen, und das Resultat der gegenwärtigen Ständever sammlung vielleicht noch vorzulegen sei. Ersteres anlangend, so habe man sich ebenfalls damit beschäftigt, die Berichte der Consi- storien u.s. w. erfordert, habe aber die Ansicht gewonnen, daß
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