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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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würde, wenn ich die Verwaltung in meinen kränklichen Händen noch länger behalten wollte. In dieser Ueberzeugung bat ich um die Enthebung von meiner Stelle als Minister des Innern, welches Sr. königl. Majestät und königl. Hoheit auch gewähr ten. Daß ich den Vorsitz im Gesammtministerium, die Aufsicht über die Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, so wie die Direction über die allgemeinen Straf- und Versorgungsanstalten behalte, erkenne ich als einen neuen Beweis der Huld und Gnade Sr. Majestät des Königs und Sr. königl. Hoheit an, und so wird mir Gelegenheit gegeben, auch ferner noch an den Arbeiten des Landtags und der Ausbildung unserer Verfassung einigen Antheil nehmen zu können. Sieben und fünfzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 5. Juni 1833. Der Präsident eröffnet die Sitzung halb 11 Uhr; anwesend sind 33 Mitglieder. Das Protocoll der letztvorherigen Sitzung ward verlesen, genehmigt und durch die Mitglieder v.Har- titzs ch und v. Baumann mit vollzogen. Auf der Registrande war heute nichts eingegangen. Bür germeister Gottschald erbittet sich zuerst das Wort, und for dert die Mitglieder der hohen Kammer im Namen der vor einigen Tagen zu Reichenbach im Voigtlande Abgebrannten auf, eine Subscription zu eröffnen, und die armen Unglücklichen nach Kräften zu unterstützen. — v. Z i eg l er spricht sich dahin aus: es möge den Mitgliedern gefallen, eben so wie bei einer andern Gelegenheit, einen Tag Auslösung zu diesem Zwecke zu bewil ligen. Hiergegen erklären sich Einige dahin: es solle der Will- kühr eines Jeden überlassen bleiben, was er unterzeichne; dieß sei angemessener. Hiermit war die Kammer einverstanden, und wurde beschlossen, die Subscriptionsliste nach beendigter Session auszulegen. Man ging darauf zur Tagesordnung über, auf welcher die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, die privile- girten Gerichtsstände u. s. w. betreffend, stand. Referent war Bürgermeister Bernhard i. Zuvörderst ward die vom Secretair Hartz ausgearbeitete Fassung des tz. 11. verlesen, welche lautet, wie folgt: Folgende Personen haben zur Zeit und bis eine andere Verfassung der niedern Gerichtsbehörden eintritt, bei dem kö nigl. Justizamte oder Juftitiariate, in dessen Bezirke sie woh nen (in der Dberlausitz bei dem Krcisamte zu Budissin), Recht zu nehmen: 1) Die Mitglieder aller Landes - und königl. so wie ständi schen Provinzial-Behörden, auch der nicht collegialen, mit Aus schluß der bei denselben angestellten Canzleibeamten und Diener, die Kreisvorsitzenden, die wirklichen Hofdiener bis zu und mit den Kammerherren, die Geistlichen der im Königreiche aufgenom menen christlichen Confessionen, die an der Universität, der Berg akademie zu Freiberg, der chirurgisch-medicinischen Akademie zu Dresden und der Forst - und Landwirthschafts - Akademie zu Tharand angestellten Professoren und die wirklichen Lehrer der Landschulen zu Grimma und Meißen; 2) (des Deputations Vorschlages) ist ausgesetzt bis nach erfolgtem Beschlüsse über §. 22. 3) schriftsässige Gerichte (jedoch nicht so weit Beschwerde über sie geführt wird) und andere schriftsässige, ingleichen geistliche Corporationen und Institute, in der Oberlausitz aber alle Patri- monialgcrichte und diejenigen Corporationen und Institute, wel che bisher der Gerichtsbarkeit der königl. Oberamts-Regierung unmittelbar unterworfen waren; 4) alle königl. Juftizbeamten, ingleichen diejenigen Kam merguts- und Patrimonial- Gerichtsverwalter, welche im Be zirke der ihnen übertragenen Jurisdiction wohnen, so wie die Justiz wirklich verwaltende Stadtrichter in Städten, in welchen das Stadtgericht kein Collegium bildet. Königl. Justitiare haben ihren Gerichtsstand bei dem Amte, welchem das Justitiariat einbezirkt ist, und wenn es keinem ein bezirkt ist, bei einem der nächsten Aemter, welches durch Verord nung des Justizministerii bestimmt wird. Das Letztere gilt auch von Justizbeamten, welche keinen etatmäßigen Actuar haben. Uebrigens bleibt die Competenz des Criminalgerichts zu Leipzig, so wie die Dienst - und Disciplinargewalt der Behörden, welche dieselbe bisher auszuüben befugt waren, unverändert, es werden auch die den Dienst betreffenden Rechtsangelegenheiten der Staatsdiener vor den im Eingänge des Paragraphen erwähn ten königl. Gerichten verhandelt. Die Abstimmung über diesen §. beliebte man bis nach er folgter Discussion über tz. 22. auszusetzen, und ward nun tz. 12. vom Referenten verlesen. Er lautet: „Mit dem Wegfalle der §. 11. erwähnten Eigenschaften beim Leben des Inhabers, hört der davon abhängige Gerichts stand auf." Die Deputation hatte sowohl zu diesem, als zu den§§. 13. und 14. keine Bemerkung für nöthig erachtet.' (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaction: vr. Gretschel.
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