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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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indem Gerichten anhängig sind, herbekgeführt, und auch in Cri- ninal-Sachen bei den Berggerichten soll nach dem 2ten Satze des z. eine solche Gleichstellung hinsichtlich des Instanzenzugs erssc- ;en. Wird nach dem Vorschläge der Deputation den Bergge- ichten dieCriminal-Gerichtsbarkeit ganz entnommen, so muß der !. Satz des §. in Wegfall gebracht werden; der Bergschöppen- tuhl in Freiberg hatte dann nur in Civil-, Berg- und Hütten- L^rchen zu erkennen. K. Comm. v. Schumann bemerkt, daß zwar in einer für )ie Beibehaltung der Berggerichtsbarkeit in ihrem jetzigenUmfange .»rschienenen Druckschrift die Aufhebung der Succumbenzgelder, )ie übrigens nur 10 bis 20 Mark Silbers, jede zu 10 Thlr. ge rechnet, ausmachten, als nachtheilig dargestellt worden sei, sich edoch das Oberbergamt, so wie die übrigen Bergämter damit xollkommen einverstanden erklärt hätten. Bürgermeister Ritt erstädt bittet sich darüber Auskunft ms, ob in den, im 2. Satze des §. bemerkten Fällen bei Berg- riminalsachen von dem Berggerichte die Acten an die Facultät >erschickt werden könnten, oder ob daselbst der Bergschöppen- ßuhl an die Stelle der Facultät treten solle; der König!. Comm. v. Schumann afsirmirt das letztere, und der tz. selbst wird sodann einstimmig angenommen. §. 53: „Die Bestimmungen 48. folg, beziehen sich auch auf Patrimonialgerichte, welchen die Berggerichtsbarkeit zusteht. Diese Behörden bilden aber in Sachen, in welchen sie nicht mehr als Berggerichte handeln können, die ordentlichen Gerichte. Da ngen findet z. B. in den Z. 49. Nr. 3. erwähnten Criminalfällen )er Gerichtsstand des begangenen Verbrechens bei ihrem und nicht bei dem Bezirksamte statt, vorausgesetzt, daß sie die Ober gerichte haben." Das Deputationsgutachten zu diesem tz. lautet: Der §. 53. in welchem zwei Druckfehler vorkommen, dagegen anstatt „daher" und ihren anstatt „ ihnen ", würde bei Annahme des Vorschlags der Depu tation Hinwegfallen. Staatsminifter v. Könneritz erklärt sich ebenfalls mit der Deputation einverstanden, weil nach den frühern gefaßten Be schlüssen, sich die Bestimmungen dieses §. von selbst verstünden. Nur müsse er die Beibehaltung des ersten Satzes wünschen, in dem doch der Fall eintreten könnte, daß auch Patrimonialge- richte Berggerichtsbarkeit besäßen, und ihr vielleicht Gruben mit einverleibt wären, welche in den benachbarten Bergbezirken lagen. Das Präsidium stellt hierauf die Frage: 1) Soll der ganze §. nach dem Anträge der Deputation Weg fällen? 2) Sollen die beiden letzten Satze des §. wegfallen? 3) Wird der erste Satz des §. angenommen? Der erstere wird mit 23 gegen 13 Stimmen verneint, die beiden letzteren aber einstimmig bejahend beantwortet. Die bei §. 48. von der Deputation über diesen Gegenstand im Allgemeinen gestellten Anträge, waren dreierlei Art. (vergl. Nr. 86. S. 640. d. Bl.) Zu dem ersten, den 2. Satz des §. bildenden Antrag, be merkt v. Schumann: daß die Regierung die Anwendung des königl. Preuß. Edicts vom 21. Februar 1816 bereits beschlossen habe, dasselbe jedoch nicht in seinem vollen Umfange bei uns werde eintreten können. Mehrere Mitglieder der Deputation zeigen sich bereit, ihren Antrag zurückzunehmen, Den gegen das Ende des dritten Satzes enthaltenen Antrag findet Bürgermeister Ritterstadt durch die schon erfolgte Annahme des 2. Theils des §. 48. nach dem Gesetzentwürfe für erledigt, und Secretair H a r tz will ihn als einen Gegenstand der Administration der Regierung überlassen wissen. Prinz Johann hingegen wünscht ihn deshalb in die Schrift ausge nommen, damit man zeige, es seien die erfolgten Eingaben von den Ständen nicht unberücksichtigt geblieben. Der 3. Antrag endlich war im 4. Satze des tz. 48. des Deputationsgutachtens enthalten. Die vom Präsidio nunmehr einzeln gestellten Fragen: ob diese so eben erwähnten Anträge in die ständische Schrift aus genommen werden sollten? wurden, in Bezug auf den ersten Antrag, von 29 gegen 8 Stimmen verneint, auf den zwei ten, von 35 gegen 1 Stimme bejahend, und endlich auf den dritten einstimmig bejahend beantwortet. Man gelangt hierauf zur Berathung des dritten Theiles des besonder» Abschnittes dieses Gesetzes, welcher mit tz. 54. beginnt, und dessen Inhalt folgender ist: (0. Ueber Gerichtsbarkeit in Verlöbniß - und Ehesachen.) „Streitigkeiten über Verlöbnisse sind zunächst an das zuständige Appellationsgericht zu bringen. Dieses hat eine gütliche Beile gung zu versuchen, und zwar mit Zuziehung eines evangelischen Geistlichen, oder eines katholischen, wenn beide Theile Katho liken sind, oder eines evangelischen und eines katholischen, wenn ein Theil der katholischen, der andere einer andern Confession zu- gethan ist." Die Deputation hatte hierzu folgendes Gutachten abge geben: 6. Ueber Gerichtsbarkeit in Verlöbniß- und Ehesachen. Die Deputation ist des Dafürhaltens, daß die erste Cogni tion in Verlöbniß-Sachen bei dem ordentlichen Gerichte mit mehr Nutzen und mit Erleichterung für die Interessenten erfolgen kön ne, als beim Appellationsgerichte; daß auch ein zureichender Grund nicht vorhanden sei, dem Untergerichte die Verhandlung solcher Sachen in erster Instanz zu entnehmen und in dieser Art Sachen eine von der in andern Sachen verschiedene, erste Instanz stattsinden zu lassen. Der §.54 würde demnach folgende Fassung erhalten: Streitigkeiten über Verlöbnisse sind an das ordentliche Gericht des Beklagten zu bringen, von welchem, mit Zuziehung eines evangelischen Geistlichen, oder, wenn beide Theile Katholiken sind, eines katholischen, oder eines evangelischen und eines ka tholischen, wenn ein Theil der katholischen, der andere einer an deren Confession zugethan ist, eine gütliche Beilegung zu ver suchen ist. Ober-Hofprediger v. v. Ammon ergreift zuerst das Wort, und läßt sich also vernehmen:
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