Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1844-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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69
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anderes übrig geblieben, als sie zu Protocoll zu geben. Da sie aber ganz seine Meinung über diese Wahlangelegenheit, so wie er sie auch mündlich zu erkennen gegeben, enthalte, so müsse er sie auch sür einen integrirenden Theil des Protocolles halten. Der Abg. Meisel spricht sich, mit Hinweisung auf §. 49. und tz. 101. der Landtagsordnung, wider diese letztere Meinung aus, und halt es vielmehr sür angemessen, nach tz. 83. der Ver fassungsurkunde, den Abg. Lattermann wegen unstatthafter Ver zögerung des Geschäftsganges zur Ordnung zu verweisen. Der Vicepräsident v. Haase entgegnet in Bezug auf die Meinung des Abg. Lattermann, als habe die Leunersche Sache von einer Deputation begutachtet werden müssen, daß dergleichen Angelegenheiten nach ß. 24. der Landtagsordnung durch einen Vortrag eines Secretairs erledigt werden könnten. Das Präsidium hielt es hiernächst für sachgemäß, die Frage zu stellen, ob die fragliche Eingabe gedruckt werden solle oder nicht? Dagegen war der Abgeordnete Roux der Meinung, daß es darauf eigentlich zunächst nicht ankomme, sondern vielmehr auf Beantwortung der Frage, wie das Protocoll abgefaßt wer den solle. Darüber gebe aber d'er §. 99. der Landtagsordnung hinlängliche Bestimmungen, wonach weder die Namen, noch die Motiven der Abstimmenden in das Protocoll aufzunehmen wä ren. Es sei auch weder möglich, noch räthlich, Alles, was den Berathungen vorhergegangen, nach dem Wunsche des Abgeord. Lattermann, darin aufzunehmen. Der Abgeord. Eisen stuck hält eine Abstimmung über die zur Berathung vorliegende Frage überhaupt für unnöthig und bedenklich, weil die Landtagsordnung hinreichende Anweisung zur Beantwortung derselben gebe. Nach 1k2. derselben stehe es allerdings jedem Mitgliede frei, seine Ansicht über den zu be- rathenden Gegenstand der Deputation schriftlich vorzulegen. Ein mal sei aber eine Deputation mit der Leunerschen Angelegenheit nicht beschäftigt gewesen, und dann hätte die Eingabe der Schrift auch vor der Berathung geschehen müssen. Als Separatstimme könne aber die Schrift des Abg. Lattermann auch nicht angesehen werden, weil der Fall des§. 102. der Landtagsordnung nicht vorliege. Ganz entscheidend sei aber der §. 101. ibill., welcher ausdrücklich sage, daß die von der durch Stimmenmehrheit ge- sprochne Gesammtmeinung abweichender Meinungen einzelner Mitglieder nicht berücksichtigt werden könne. Ob aber eine ab weichende Meinung nur von einem oder zwei Mitgliedern, oder von mehrern getheilt werde, darauf komme durchaus nichts an, die Landtagsordnung, wenn sie von dem Abdrucke der Proto- colle spricht, erstrecke denselben außer den Protocoll selbst nur aus wesentliche Beilagen. Es sei aber offenbar, daß diese Schrift keine wesentliche Beilage sei, indem sie nur das enthalte, was mündlich habe verhandelt werden müssen und auch zum Theil verhandelt worden sei. Es sei nicht abzusehen, wohin es führen würde, wenn jedes Mitglied seine Meinung schriftlich aufsetzen und in das Protocoll aufnehmen lassen dürfe. Nur sol che Schriften seien wesentliche Thcile desselben, ohne die es un verständlich sein würde. Es verstehe sich aber von selbst, daß die Lattermannsche Schrift, wenn sie nicht wesentlich zum Pro tokolle gehöre, was doch keinem Zweifel unterliege, auch nicht mit derselben gedruckt werden könne. Wolle der Abg. Latter mann, wie er bereits geäußert, dieselbe als eine besondre Schrift auf seine eigne Hand drucken lassen, so werde die Kammer dem ohne Zweifel nicht entgegenstehen; denn jeder könne mit seinem geistigen Eigenthume nach Belieben schalten. Eine Abstim mung über den Antrag halte er aber, bei der Klarheit der Unzu lässigkeit desselben, nicht für rathsam, denn er sei dem Buchsta ben der angeführten Gesetzesstellen geradezu entgegen. Dagegen erklärt der Secretair Bergmann, daß er zwar das Drucken der fraglichen Schrift ebenfalls für unnöthig halte, weil im Protokolle, der sie beigefügt worden, alles Wesentliche der Verhandlungen enthalten sei, auch darin ausdrücklich gesagt worden, daß der Abgeordnete Lattermann eine Beilage schriftlich zu Protocölle gegeben habe. Allein, da die Frage nun einmal auf der Tagesordnung stehe, und zwar in der Maße: ob diese Bei lage mit dem Protocolle gedruckt werden solle oder nicht? so müsse man nun auch darüber ab stimmen. Das Präsidium schlägt eine vorläufige Abstimmung vor, darüber, ob man über die Hauptfrage abstimmen wolle, und die Kammer erklärt sich mit 42 Stimmen gegen die Abstimmung. Nachdem sonach diese Angelegenheit erledigt war, erhob sich der anwesende Staatsminist. v. Lind en au, und äußerte in Be zug auf die Wahl des Kaufmann Leuner, daß nunmehr, nachdem das Ministerium durch Protocollextract am 15. Februar von dem Beschlüsse der Kammer, wodurch diese Wahl für ungkltig erklärt worden, benachrichtigt sek, den früheren Verfügungen zu Veran staltung einer neuen Wahl nichts mehr entgegen stehe; daß es da her nothwendkg sei, so bald als möglich nach 69. der Verfas sungsurkunde zu der Wahl eines anderweiten Abgeordneten und dessen Stellvertreters zu verschrecken. Es werde dieß Geschäft sich auch beschleunigen lassen, da nach dem angeführten §. diesel ben Wahlmänner und dieselben Wahllisten während der Dauer des Landtags zu neuen Wahlen benutzt werden dürften. Es werde deshalb noch heute an die Landesdirection Verordnung er gehen. Hierauf betrat der Abgeordnete von Thielau, als Vor stand der vierten Deputation, die Rednerbühne, um über die von mehreren Landgemeinden eingereichten Petitionen wegen Aushe bung des Lehnwesens rc. an die Kammer Bericht zu erstatten. Der Berichterstatter fand sich veranlaßt, ehe er zum Bericht selbst überging, noch zur Benachrichtigung vorauszuschicken, daß, als der Bericht bereits abgefaßt gewesen, auch von der Deputa tion schon genehmigt, eine Petition gleichen Inhalts, wie die be reits früher eingegangenen, jedoch gedruckt eingekommen sei, daß aber die Deputation dafür gehalten habe, die im Berichte ausge sprochene Meinung der Deputation auch auf diese später einge langte Petition gleichen Inhalts zu erstrecken. Hiernächst folgte der Bericht wie nachsteht: Bei der Deputation, welche die 2. Kammer zu Prüfung der Reclamatkonen der Unterthemen niedergesetzt hat, sind 2 Petitio nen der Gemeinden Wittgensdorff, Bora, Heinersdorf, Lim- bach, Ober-und Mittelfrohna, Köthensdorf, Grüna, Rei chenbrand, Ober-Rabenstein, Nieder-Rabenstekn, Kändeln und Pleißa, eingegangen, welche ganz gleichen Inhalts sind. Zuvörderst wünschen die Bittsteller die Aufhebung der Pa-
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