Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Falkenstein, Ellefeld, Dorfstadt, Neustadt und Trieb, No. 295; 2) die Beschwerde mehrerer Einwohner zu Falkenstein und Elle feld, Johann Christian Prägler und Consorten, No. 296; 3) die Beschwerde der Gemeinde Podelwitz, No. 310; 4) die Be schwerde der Gemeinde Göppersdorf, No. 315; 5) die Be schwerde der acht Mitglieder der Gemeinde Hohenheida, Chri stian Kaiser und Consorten, No. 319; 6) die Beschwerde der Communrepräsentanten zuNegis, No.320; 7) die Beschwerde der Gemeinde Oberoderwitz, No. 321; 8) die Beschwerde der Gemeinden Plösitz, Dewitz, Sehlis und Engelsdorf, No. 326; 9) die Beschwerde des Tagarbeiters Carl Friedrich Schröter in Dresden, No. 332; 10) die Beschwerde des Bäckerhandwerks zu Freiberg, Nr. 335, theils unter Hinweisung auf das Ab lösungsgesetz und Landgemeindeordnung, theils auf die den Standen bereits vorgelegten Gesetze und von denselben gestellten Anträge als unzulässig erachtet: weil Beschwerdeführer überhaupt den H. 111. der Verfassungs urkunde nicht beobachtet und nicht nachgewiesen haben, daß ihre Beschwerden bis zu den betreffenden Ministerialdeparte- ments gelangt und daselbst ohne Abhilfe geblieben seien. Die Beschwerden der Bäckerinnung zu Zöblitz, der Hanna Dorothea verehl. Mosch zu Borstendorf, der Kirchenältesten zu Gottleuba und der Althäusler zu Kössern und Forstberg, sud No. 596 der Haupt- und No. 306, 307, 308 und 309 der De- putationsregistrande, welche, als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, von der ersten Kammer der bestehenden Einrichtung gemäß, an die zweite Kammer abgegeben worden, hat sie in Uebereinftimmung rpit den bereits von der ersten Kam mer ertheilten Abweisungen, ebenfalls, als ständische Berücksich tigung nicht finden könnend, zurückzuweisen geglaubt, weil Beschwerdeführer den nach tz. 111. der Verfassungsur kunde vorgeschriebenen Weg nicht eingeschlagen haben. Man ging hierauf zur Tagesordnung, dem Berichte der 1. Deputation der 2. Kammer, die Errichtung des Staatsgerichts hofes betreffend, über. Referent in der Sache war der Abgeord nete Eisenstuck. Der Bericht selbst lautete folgendermaßen: Das Decret an die Stände vom 27. Januar 1833., die Errichtung des Staatsgerichtshofs betreffend, gelangte den 28. Januar an die 1. Kammer, und wurde von die ser an die 1. Deputation zur VorbP-athung überwiesen. — Auf den unter dem 5. Marz erstatteten Bericht an die 1. Kammer fand bei letzterer in der Sitzung den 1. April die Berathung statt, bei welcher die von der Deputation unter 1. 2. 3.4. geschehenen Vor schläge Genehmigung erhielten, und man sich vereinigte, über die zu Mitgliedern des Staatsgerichtshofs zu wählenden Männer die Vorschläge der Deputation in geheimer Sitzung zu vernehmen, die Wahl selbst aber in öffentlicher Sitzung zu bewirken. — Nach dem nun in der Sitzung den 15. April die Wahl geschehen, wurde deren Ergebniß mittelst Protocollextracts der 2. Kammer mitge- theilt, von letzterer hierauf beschlossen, der 1. Deputation den Gegenstand zur Vorberathung zu überweisen, welche nun dem er theilten Auftrag durch nachstehenden Bericht zu entsprechen sich bemüht. — Das von der 1. Deputation der 1. Kammer an selbige abgegebene Gutachten, welches die Genehmigung der Kammer er halten hat, ging im Wesentlichen dahin: 1. daß die Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs und de ren Stellvertreter ohne Anstand und zwar durch absolute Stim menmehrheit und besondere Abstimmung erfolge; 2. daß am Schluß des jetzigen Landtags eine anderweite Wahl der Mitglieder des StaatsgerichtshofL und deren Stellvertre ter statt finde; 3. daß dem Staatsgerichtshof in Bezug auf das von ihm zu beobachtende Verfahren bis zu Erlassung des besonder:: deshalb zugesicherten Gesetzes überlassen bleibe, sich nach derjenigen ge setzlichen Form zu richten, welche ihm nach Beschaffenheit des Falles die passendste zu sein scheine. Zu 1. Da nach §. 143. der Verfassungsurkunde die Ernennung der Mitglieder des Staatsgerichtshofs für die Periode von einem or dentlichen Landtag zu dem andern erfolgen soll, und zwar jeder zeit am Schlüsse desselben, nach der Verfassung, insonderheit aber in dem H. 153. der Verfassungsurkunde angegebenen Falle auch noch während der jetzigen Ständeversammlung die Wirksamkeit des Staatsgerichtshofs in Anspruch genommen werden kann, so halt die Deputation dafür, daß in Berücksichtigung zugleich des allerhöchsten Decretes vom 10. August 1831 es rathsam, ja uner läßlich sei, auch Seiten der 2. Kammer zur Wahl von drei Mitgliedern des Staatsgerichtshofs, und zwei Stellvertretern nach tz. 143. der Verfassungsurkunde ohne Anstand zu verschrecken. Für zweckmäßig erkannte es auch die Deputation, bei Wich tigkeit der Sache und analogisch mit §. 67. der Verfassungsur kunde, daß die Wahl nach absoluter Stimmenmehrheit und mit besonderer Abstimmung rücksichtlich einer jeden einzelnen Wahl eines Mitgliedes oder eines Stellvertreters erfolge, und zwar in der Maße, daß, wenn nach zwei Abstimmungen eine absolute Stimmenmehrheit nicht erlangt wird, bei der dritten Wahl die relative Stimmenmehrheit entscheide. Zu 2. Da die jetzige Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs nur als Ausnahme von der gesetzlichen Vorschrift erfolgt, so theilt die Deputation die Ansicht, daß nach §. 143. der Verfassungsur- künde bei dem Schluß jedes Landtags und also auch des jetzigen, die Ernennung der Mitglieder des Staatsgerichtshofs für die Pe riode bis zum nächstem Landtag statt finden müsse. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaction: vr. Gretschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder