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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 25.06.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-06-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191906251
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19190625
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190625
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-06
- Tag1919-06-25
- Monat1919-06
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Hrankenberger Tageblatt 78. Jahr««, Der Anordnung vom 26 April ISIS üb« die Höchstpreise für Frahgemüfe Retchsstelle für Gemüse und 048 von Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt. Dresden, am 21. Juni 1919 von den alliiert»» und as len Be ¬ freit» oder 1*1» . Trauer- w»esa». irektto«. 0.22 034 0.36 0.30 0.37 0.48 0.47 0.41 0.16 0.26 0.30 023 0.30 D« Babnvvsand von Möhren mit «raut ist »«boten. Soweit Möbren mit Kraut von d« Erzeuger Helle aus kurze Enffernungen mit Fuhrwerk od« auf andere Weise an die «via^ stelle, insbesondere aus össenttiche Märkte besördat werden, ist diese Beförderung bi- auf weiteres Tageblatt» Bestellungen Jahn und Schilde. entmittelkarten-Ausc Die Preise unt« i gelten für da« Gebiet des Freistaates Sachsen, und Zwar auch >e Waren, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet de» Freistaates Sachsen etnges Jed« Arbeitgeb«, d« den kn Ziffer i «wähnten Gewerbszweigen angehört und Arbeit- r <Ardeit« und Angestellte) gegen Lohn oder Gehaft beschäftigt, hat daftfr ,u sorgen, daß ms bis.mm 1. Juli 1919 an.etn« denbeMsttgttn PÄonM'keis^^gStt^li^eNSttSeE des Be- Dnnobilmachun^Mssch^ weniger als 24 Stunden. Die alliierten und assoziierten Re gierungen haben mit größter Aufmerksamkeit alle Vorschläge der deutschen Regiemng hinsichtlich des Vertrages geprüft. Sie haben darauf mit einer vollständigen Einmütigkeit ge antwortet und die Zugeständnisse gemacht, die ihnen richtig zu sein schienen. Die letzte Note der deutschen Delegation enthält kein Argument, kein« Bemerkung, die nicht Gegenstand der Prüfung gewesen wäre. Grobbandel» Höchstpreis 0.80 Kleinbandels- höLstvrels Di« alliierten und assoziierten Mächte halten sich daher für verpflichtet, zu erklären, daß die Zeit der Verhandlungen vorbei ist. Sie können ke'n« Modistkationen oder Vorbehalte annehmen oder anerkennen und sehen sich gezwungen, von den Vertretern Deutschlands «ine unzweideutig« Erklärung zu fordern über ihren Willen, den Vertrag in seiner endgültigen Form zu unterzeichnen und im ganzen Umfange anzunehmen oder die Unterzeichnung und Annahme zu verweigern. Nach der Unterzeichnung werden die alliierten und asso ziierten Mächte Deutschland für die Ausführung d«s Ver trages in ollen seinen Bestimmungen verantwortlich mach»». Empfangen Sie, Herr Präsident, usw. CI»m»nc»a>. FrjstoerlÄMMitg abgelehnt! Auf «in« von der deutschen Regierung an di« Entente gerichtet« Note, in welcher unter Hinweis auf die Bildung der neuen Regiemng und di« Notwendigkeit, nochmal- di« Na tionalversammlung zu befragen, um «in« weiter« Fristver- längerung für di« Unterzeichnung des Vertrages von 48 Stunden gebeten wurde, ist folgende Antwort «ingegang»»: Die alliierten und assoziierten Regierungen haben die Ehr«, den Empfang Ihrer Mitteilung vom 23. Juni zu bestätigen. Nach einer gründlichen Prüfung Ihrer Bitte bedauern sie, daß «s ihnen nicht möglich ist, Euerer Ex zellenz di« schon bewilligt« Frist z» verlängern, um sie Ihrer Entscheidung bezüglich der vorbehaltlosen Unterzeich nung des Vertrages wissen zu lassen. Genehnttgen Sie, Herr Präsident, «sw. Llemenwqii, Der Anordnung vom 26 April 1S1S üb« die Freimachung von Arbeitsstellen lv« ösfentlicht kn Nr. 98 o« »Sächsischen Staatszeitung" vom 30. April os. Js.) wird auf Beschluß d« Demobilmachungsausschüsse nachstehende Bestimmung htnzugesügt unt« Ziffer Weiterverkauf von amerikanischer und dänisch« Vollmilch Mittwoch den 28. ds. Mts. an die Bewohn« de« 4. Bezirkes Nr. 429 bi« Schluß bei Holler, Nennst» Bezug,ausweise find gegen Vorlegung der Ausweiskarte In der H weil die Undurchführbarkeit der Bedingungen auch bei schärf ster Anspannung d«s deutschen Leistungsvermögens in Er scheinung treten muß. Deutschland legt weiterhin den größten Nachdruck auf die Erklärung, daß es den Artikel 231 des Friedensvertrages, der von Deutschland fordert, sich als alleinigen Urheber des Krieges zu bekennen, nicht annehmen kann und durch seine Unterschrift nicht deckt. Daraus folgt ohne weiteres, daß Deutschland es auch ablehnen muß, die Ableitung der ihm aufgebürdeten Lasten aus der ihm zu Unrecht zugeschobenen Urheberschaft am Krieg« anzuerkennea. Ebensowenig kann es ein Deutscher mit seiner Würde und Ehre vereinbaren, die Artikel 227 bis 230 anzunehmen und auszuführen, in denen Deutschland zugemutet wird, Angehörige des deutschen Volkes, die von den alliierten und assoziierten Mächten der Verletzung internationaler Gesetze und der Vornahme von Handlungen gegen die Eebräuche des Krieges bezichtigt werden, den alliier ten und assoziierten Mächten Ml Aburteilung auszuliefern. Weiter legt die Regirrung der deutschen Republik entschie dene Verwahrung geg«n die Wegnahme des gesamten deut schen Kolonialbesitzes und die hierfür gegebene Begründung, di« Deutschland die Befähigung zur kolonialen Betätigung dauernd abspricht, obgleich das Gegenteil feststeht und über dies iil den Bemerkungen der deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen unwiderlegbar nachgermesen ist. Di« Regierung der deutschen Republik nrmmt an, daß es den alliierten und assoziierten Regierungen erwünscht ist, daß si« offen gesprochen hat, offen sowohl was "ihren güten Willen als auch ihre Vorbehalt« ang«ht. Si« glaubt daher ultt«r Hmweis auf die Zwangslage, in die die Forderungen der Allnerten das deutsche Volk versetz«», «ine Zwangslage, wie si« drückender und folgenschwerer einem Volke noch nie auferlegt worden ist, unter Berufung auf die ausdrückliche vemlcdlaml in tieklter kmieckttgssg Di« deutsch« Note an die Entente ^n Regierungen di« nachstehende Erklärung als wesentlichen Bestandteil des Vertrages ansehen werden: »Innerhalb zweier Jahre vom Tage d«r Unterzeich nung des Vertrages ab gerechnet Verden die alliierten und den gegenwärtigen Vertrag dem Hohen Mt der Mächte so, wie er im Völkerbund nach (Markt 14) zu entnehmen. , Die Milch ist sofort zu ««brauchen; eine Haltbarkeit,garantie wird nicht übernommen. verkauf von V««S Mittwoch den 28. dm Mir. für 1. BerftS Nr. 1 bis 500) , 8. » , 1 , 500) bei Kerb«, Holl«, Schaarschmidt, Herold »4. » » 429 » 900 f gegen S. Abschnitt für Juni d« Lande»sp«rkarte. -- Die Auswelrkarte ist oorrulegen. Vonftsuß von SbmviokIkL»» «mkolgü mb iksmit« «tadttat Fraukmrbmrg, den 24. Jun! 1919. Die städtischen Körperschaften hi« haben die Erhöhung der Preise» für einen Kubikmeter Sa» auf 80 Pia. ab 1. Juni dm J». genehmigt und weit« mit Rücksicht auf die erheblich ae- stiegen«, Koblenpreile und Betriebsunkosten beschlossen, vorn 1. Juli ds. I». ab den Gasprei» auf «0 Pka. für einen Kubikmeter zu «höhen. Stabtest Frankenberg, am 21. Juni I9l9. währleisten. Dies« im Interesse des Weltfriedens und der Völker- versöhnung unternommenen Versuche der Regierung der deut schen Republik sind an dem starren Festhalten an den Frie densbedingungen gescheitert. Weitgehende Gegenvorschläge der deutschen Delegation fanden nur in einzelnen Punkten Ent gegenkommen. Die gewährten Erleichterungen verminderten die Schwere der Bedingungen nur in geringem Maße. Dre alliierten und assoziierten Regierungen haben die Regierung der deutschen Republik durch ein am 23. Juni ablausendes Ultimatum vor die Entscheidung gestellt, den von ihnen vorgelegten Friedensvertrag zu unterzeichnen oder die Unter- AeiHmng zu verweigern. Für den letzteren Fall wurde «in völlig wehrloses Volk mit der zwangsweisen Auferlegung der ^»forderten Friedensbedingungen und der Vermehrung der schweren Lasten bedroht. Das deutsch« V olk will nicht di« Wiederaufnahme der blutigen Krreges. Er will aufrichtig einen dauernden Fried«». Es hat gegenüber der Haltung der alliierten und assoziierten Regierungen keine andere Macht in der Hand, als di« Berufung auf das ewige unveräußerliche Recht eines selbständigen Lebens, das we allen Volkern, so auch dem deutschen Volke zusteht. Di« Regierung der deutschen Republik kann diesem Helligen Rechte des deutschen Volkes durch Anwendung von Gewalt keinen Nachdruck verleihen, sie kann nur auf die Unterstützung durch das Gewissen der Menschheit hoff«». Kei» Volk, auch keine der alliiert«» und assoziierten Mächte, werden dem deutschen Volke zumute», einem Friedensinstrument aus innerer Ueber- zeugung beizustimmen, durch das lebendig« Glieder vom Kör per des Deutschen Reiches ohne Befragen der in Betracht kommenden Bevölkerung ausgelöst, di« deutsche Staatshoheit dauernd verletzt und dem deutsche» Volke unerträgliche wirt schaftliche und finanziell« Lasten auferlegt werden sollen. Die deutsche Regierung hat aus den im Osten abgutret«»- d«n Gebieten leidenschaftliche Kundgebungen der Bevölkerung erhalte», daß sie einer Abtrennung dieser größtenteils seit vielen Jahrhunderten deutsche» Gebiet« mit allen Mittel» sich widersetzen werde. Di« deutsche Regierung sieht sich daher genötigt- alle Verantwortung für etwaige Schwierigkeiten, die sich aus den» Widerstand der Bewohner gegen ihr« Los lösung von Deutschland ergebe» können, abzulehnen. Wenn die Regierung der deutschen Republik glerchwohl bereit ist, tSe Forderungen d«r Alliierten unter nachstehendem Artikel 4 eingesetzt ist, zwecks Nachprüfung unterbreiten. Vor diesem hohen Rat« sollen die deutschen Bevoll mächtigten dieselben Rechte und Vorrechte genießen, w» di« Vertreter der ander«» kontrahierenden Mächte des g»g«n- wärtigeu Vertrages. Dieser Rat soll über di« Bestimmung«» des gegenwär tigen Vertrages entscheid«», die die Rechte der Selbst bestimmung des deutschen Volkes beeinträchtigen, ebenso wie üb« die Bestimmung«», durch welche dx frei» Gleich berechtigung wirtschaftlicher Entfaltung Deutschland» be hindert wird." Di» Regierung der deutschen Republik gibt hiernach die km Schreiben vom 16. Juni 1919 gefordert» Erklärung ihr« Zustimmung kn folgend« Form ab: „Di* Regiemng der deutsch,» Republik ist b»r»U, den Friedensvertrag zu unterzeichn»», ohne jedoch damit «n-u»e- kenne», daß das deutsch, Volk der Urheber des Kriege» sei, und ohne »in« Verpflichtung zur AuslÄferung nach Artikel 227 bis 230 des Friedensvertrages zu übernehmen." (g«z.) Bau«, Ministerpräsident. Dis Entente bestcht auf I« od« Net»! , Der Tert der Antwortnot« Clemenceau« lautet in deut scher llebersetzung folgendermaßen: Herr Präsident! Die allinrten und assoziierten Mächte haben di« Note d«r deutschen Delegatton vom heutig«» Datum geprüft und sind in Anbetracht der kurzen Zeit, di« übrig bleibt, der Meinung, daß «s ihre Pflicht ist, bereits eine unverzügliche Antwort zu geben. Von der Frist, innerhalb derer die deutsche Regiemng ihr« endgültige Entscheidung über die Unterzeichnung des Vertrages treff«» muß, bleib«» Ministerpräsident Bauer hat namens der Reichsregierung am Sonntagnachmittag durch den Gesandten v. Haniel in V»rsailles folgende Note zugleich mit dem Abstimmungsrrgeb- lni» der Nationalversammlung über die Vertrauensfrage über reichen lassen: „Die Regierung der deutsch«» Republik hat von dem Augenblick an, wo ihr die Fr^densbedingungen der alliierten und assoziierten Regierungen bekanntgegeben wurden, keinen Zweifel darüber gelassen, daß si« in Uebereinstimmung mit d*m ganz«» deutschen Volk» diese Bedingungen als un schloff st»» Widerspruch mit der Grundlage befindlich ansshen muß, di» von den alliierten und assoziierten Mächten einerseits und Deutschland andererseits völkerrechtlich verbindlich 'für den Fri*d»n vor d»m Abschluß d»s Waffenstillstandes angenommen worden war. Sie har unter Berufung auf diese zwischen den V»rhandlungst«il«n vereinbart« Rechtsgrundlage und offener Darlegung der Verhältnisse in Deutschland nichts unversucht gelassen, um zum unmittelbaren mündlichen MeMungsaus- tausch zu gelangen, um derart «in« Milderung der unerträglich harten Bedingungen zu erwirken, die es der Regierung der deutschen Republik möglich machen sollte, den Friedensvertrag vorbehaltlos zu unterzeichnen und sein« Durchführung zu ge- 1. Erblen 2. Lohnen ») arüne Bohnen (Stangen-, Buschbohnen) d) Wach«- und Perlbohnen o) Puff-(Sau-)boh»en S. Rote Möhren und Karotten aller Art etufchl. der kleinen runden Karotten ») mit Kraut d) ohne Kraut 4. Frühkohlrabi 5. Frühioeib., Wirsing- und -Rotkohl 6. Frühzwiebeln mit Kraut Vorbehalt zu unterzeichne», so geschieht dies »:cht aus freiem Wille». Di« Regierung der deutschen Republik erklärt feierlich daß ihr« Haltung dabin zu verstehen ist, daß sie der Gewalt weicht in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neue» Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Ge- , bietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und , unbarmherzig« längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen > zu ersparen. Das deutsche Volk erwartet in Ansehung d«r gewaltigen Lasten, die es übernehmen Muß, daß sämtliche j deutschen Kriegs- und Zivilg«fangenen mit Beginn vom 1. Juli an in ununterbrochener Folge und in kurzer Frist zurückgegeben ! werden. Deutschland hat die feindlichen Kriegsgefangen»» in zwei Monaten zurückgeführt. Di» Regierung der deutsch»» Republik verpflichtet sich die Deutschland auferlegten Friedensbedingungen zu erfüllen. Sie will jedoch in diesem feierlichen Augenblick mft rückhalt los« Klarheit äußern, um jedem Vorwurf einer Unwahr haftigkeit, der Deutschland jetzt oder später gemacht werden könnt«, von vornherein «ntg«ge»zutreten. Di« auferlegten B«- dingung«n übersteigen das Maß dessen, was Deutschland tat sächlich leisten kann. Die Regierung der deutschen Republik sieht sich daher zu der Erklärung verpflichtet, daß s» alle Vorbehalte macht und jede Verantwortung ablehnt gegenüber den Folgen, die über Deutschland verhängt werden könnten, Mit Wirkung vom 23. Juni 1919 ab werden im Auftrag der olgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger- "chstvreir 0.40 0.35 0.45 0.20 Die Erzeugerpreise unter 1 gelten gleichzeitig als Vertragspreise kür die «ul Grund Liesemngsverträaen gelieferten Waren. Sie treten an die Stelle der von d« Reichsftelle für Gemüse und Obst festgesetzten und veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die Grob- und Kleinbandekböchvprelle Höchstpreise im Sinne de« Gesetze» betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 tR.-G.-Ll. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsoerordnungen.
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