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Sächsische Elbzeitung : 22.07.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-185907220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18590722
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18590722
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1859
- Monat1859-07
- Tag1859-07-22
- Monat1859-07
- Jahr1859
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 22.07.1859
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Sächsische Amts-, Anzeige- und Unterhaltungsblatt für Sch an-an, Sebnitz und Hohnstein. zM- Durch alle Postanstalten zu beziehen. PrännmerationöpreiS vierteljährlich 1V Ngr. !Vl'. 20. Freitag, den 22. Fuli 1850. Bekanntmachung. Das Kriegsmim'stcnmn beabsichtigt den 23. Juli b. I. 100 Stück überzählige Commi'ssariats-Zugpferde in Pirna auf dem Reitplätze an der Dresdner Chaussee und de» 23. Juli und folgende Tage eine größere Anzahl der,fleichen Pferde in Dresden in der großen Neiter-Caserne, au beiden Orten von Vormittags 8 Uhr an, öffentlich unter den von dem proclamirenven Auditeur vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigern zu lassen. Die.resp. Erstcher haben außer dem sofort baar zu entrichtenden Kaufpreise ein Zaum- geld von 20 Ngr. pro Pferd zu bezahlen. Dresden, den 18. Juli 1859. Kriegs-Ministerin m. von Nabenhorst. Keilpflug. Savoyen. Die Stimmen mehren sich, welche als einen der „geheimen Artikel" deS Friedens von Villafranca die Abtretung Savoyens an Frankreich bezeichnen. Daß mit einem solchen Zusatz der besagte Friedensscbluß eine Bedeutung und Tragweite erhielte, welche die ernstesten Besorgnisse der andern Mächte erregen müßte, ist leicht zu begreifen. Die Gefahren, mit welch-n da durch das Gleichgewicht Europas, vor Allem aber Deutschland bedroht wäre, lassen sich nicht klarer darstellen, als dies in ei nem Artikel des „Bund," des Organs der Schweizcrregicrung, geschehen ist, dem wir Folgendes enmebmen: „Jedermann," sagt der „Bund" leuchtet ein, daß, wenn der Kanton Genf mit Ausnahme des schmalen Erdstrichs, auf welchem er mit der Schweiz verbunden ist, rings von Frankreich umspannt wird, er sehr bald alü reifer Apfel in den französi schen Schooß fallen muß. Es leuchtet ebenso ein, daß, wenn das linke Ufer des Genfer Sees und die gesammte Westgrenze des Kantonö Wallis in Frankreichs Gewalt ist, dann auch Waadt und Wallis der ernstesten Bedrohung ausgesetzt sind. Ja, zählt man die bereits bestehende französisch-schweizerische Grenze hinzu, so könnte man dann füglich von Basel nach Martigny eine Linie ziehen und sagen: Hier beginnt die Schweiz; waS westlich von dieser Linie liegt, ist dem Kaiser deS Westens verfallen! Wie man sieht, handelt es sich da um etwas mehr, alö um den Kanton Neuenburg, für den vor wenigen Jahren die gesammte Eidgenossenschaft so herrlich eingestanden ist. ES handelt sich diesmal um nichts weniger als um die ganze fran zösische Schweiz; es ist für uns eine Lebensfrage von aller höchster Bedeutung. Fiele Savoyen an Frankreich, und hätte dieses — wenigstens geographisch — die ganze Westschwciz in seiner Gewalt, daun wäre die Unabhängigkeit und die Neutra lität der Eidgenossenschaft dahin: die beständige Besorgniß, die Hand Frankreichs auf die französische Schweiz geschlagen zu sehen, würde unsere Entschlüsse lähmen, unsere Kraft paraly- sireu; »yir wären Vasallen der Regierung in Paris und damit ein nach Deutschland und Italien hineingelriebencr französischer Keil. Wir fragen nicht: wollen dies die Schweizer? denn nur die Frage schon wäre eine Beleidigung; sondern wir fragen: wollen dies Preußen und Oesterreich? will es England? kann cs selbst Rußland wollen? Die jüngsten Ereignisse baden nicht nur aufs Neue bewiesen, daß die unabhängige und neutrale Schweiz eine europäische Wohlthat ist, sondern daß sie auch neben dem ernsten Willen eine nicht zu verachtende Macht be sitzt, um ihre Neutralität im Respekt zu erhalten. Die pflicht gemäße Haltung giebt ihr das Recht, vom europäischen Areopag zu verlangen, daß man sic in den Stand setze, dieser europäi schen Pflicht wo möglich ünter allen Umständen mit Aussicht auf Erfolg zu genügen. Es müßte nicht schwer halten, den. Mächten zu beweisen, daß die'Verschmelzung Savoyens mit Frankreich absolut unvereinbar ist mit einer unabhängigen neu tralen Eidgenossenschaft." ES ist hierbei noch vom Standpunkte des europäischen Völkerrechts und der Verträge von 1815 darauf zu verweisen, daß auf dem Wiener Congresse im Jahre 1815 das nördliche Savoyen als wesentlich zum Vertheidigungssystem der Schweiz mit gehörig betrachtet und aus diesem Grunde nicht allein ein Theil davon förmlich von dem König von Sardinien an die Schweiz abgetreten, sondern auch der andere, bei Sardinien gebliebene Theil desselben, (die Provinzen Chablais und Fau cigny umfassend) durch ausdrücklichen Congreßbeschluß in die Grenzen der für immer der Schweiz garantirten Neutralität eingeschloffcn ward. Man erkannte an, daß für die Sicherheit der Schweiz und mittelbar für diejenige Deutschlands eö unumgänglich nolhwendig sei, die so wichtige Straße, welche durch das nördliche Sa- voyeid von Frankreich aus einerseits in die Schweiz, anderer seits nach Oberitalicn, auf beiden Wegen aber in das Herz Deutschlands führt, einer-solchen Benutzung Frankreichs mög lichst zu entziehen. Um wie viel weniger würdö es mit den Grundsätzen des europäischen Gleichgewichts und mit den Rück sichten auf die Sicherstellung Deutschlands gegen einen französi-
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