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Erzgebirgischer Volksfreund : 11.01.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192301113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19230111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19230111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1923
- Monat1923-01
- Tag1923-01-11
- Monat1923-01
- Jahr1923
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 11.01.1923
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WPWWWWW--^ — - — 77^ - - . . W»W»WWM' Nr. 8 76. Jahrg Donnerstag, den 11. Januar 1923 Der Stadtrat. Stadt- und Kirchenwalb LSWH. Nuhholzversleigerung Gelber Zughund zugelaufen Bockau AlsPolizei^lberkommissar ist heute Herr August Wilhelm Erich Strohmeyer in Pflicht ge< Der Rat der Stadt. werd««, wenn Di Werturteil des über die Re- » is- -r. m. tam Gebiet g u n g. n, wenn die Alliierten beim,! LrSfiel, g. Zan. Lu der Lamstier erklärte der Minister des Au» « di, Sicherheit gegen ein«, wärtjge», 3a.fo,a r: Yen» wir heute in- da» Ruhrgebiet ein» Mdg-EÄr bioMM Lv'hriMn« v MW M« Mil hott wk« die Lridgs^KfgHx b^ «in» uHthuM-geK r »ÄL-cWA !l« ,r Sen lem iren vor ! in rul. 500 1606 1900 2900 75 8 Roggenbrot e e wollte, sondern sie — um ein Geschäft zu machen — exportierte. Die Franzosen mußten das zugcben, ober — der Jude wird verbrannt! Es war einmal von Poincare verlangt worden, die absichtliche Verfeh lung festzustellen, und da urteilten die schwachköpfigen „Richter" — Ankläger, Richter in eigner Sache und Gerichtsvollzieher zu glei cher Zeit! — demgemäß. , Warum man sich auf den deutschen Vor schlag, einen neutralen Gerichtshof zu bilden, nicht eingelassen hat, ist jedermann klar. Der Krieg gegen die deutschen Greise und Kinder, nicht zu ver- geffen die Frauen, die in den neubesetzten Gebieten besonders leiden werden, kann nun beginnen. Die französischen Ingenieure, die einen „Weltruf wegen ihrer Unfähigkeit" haben, werden auf den kompli ziertesten deutschen Wirtschaftsapparat losgelaffen. Poincare weiß, daß sic binnen kurzem die Schachtanlagen zu Klump ruiniert haben werden. Das gehört ja zu feinem Programm, an dessen Anfang und Ende der Satz steht: Deutschland muß zerstört werden. Im Augenblick des Einmarsches sind alle zwischen Deutschland und Frankreich bestehenden Verträge zerrissen. Wir befinden uns dann mit dem Erbfeind im Kriegszustand, der — das wissen wir -- was die blanke Waffe anlangt, durchaus einseitig ist. Von der deut schen Regierung muß verlangt werden, daß sie ihre Folgerungen da raus zieht, die damit beginnen sollten, den Versailler Vertrag und seine Anhängsel für null und nichtig zu erklären und den Botschafter in Paris abzuberufen, in dessen Gegenwart der Präsident Mille- rand beim Neujahrsempsang überdies Deutschland der Lüge und Ungerechtigkeit geziehen hat. Und vom deutschen Volke muß ver langt werden, daß es einsehen lernt, welche Vorteile ein völliger Bruch mit Frankreich hat gegenüber der bisherigen Politik, die uns zu langsamem Siechtum verdammt. ee tzt nä - —l. Der „L. B." brachte vor einiger Zeit dos themaligen italienischen Ministerpräsidenten Nitti Abzuholen gegen Erstattung der Futtetkoston innerhalb drei Tagen im Gemeindeamt. Bei Richtabholung wird anderweit verfügt. Nr. 3VS c. , Schneeberg, den 9. Januar 1923. . nommen worden. Aue, am S. Januar 1923. Im Gasthofe zum Sächsischen Hof in Lößnitz sollen Montag, de» 15. Januar 1923, von vorm. 10 Uhr an 104 Ahorn-, Dirken-, Eichen-, Erlen-, Eschen-, Linden-, Uimenklötze 15—53 cm; 186 si. Stämme, 16—26 cm; 1266 si. Klötze, 7—15 cm; 496 st. Klötze, 16—35 cm; 1596 fi. Stangen, 7—13 cm; gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Auskunft durch die Forstverwaltung Lößnitz. Fernruf: Amt Aue 568. Lößnitz, den 16. Januar 1923. Rat der Stabt und Kirchenvorstand. Die der Stadt Schwarzenberg erteilte Ermächtigung, wo- ^^b/HVTTT.O'tvöVRtH'ZD»nach die Vollstreckung von Urteilen und von Vergleichen, soweit es. sich um Räumung crmieteter Wohnungen handelt, nur mit Zustimmung des Mietcinigungsamtes zu- lässig ist, hat dos Ministerium des Innen: — Landeswohnungsamt — mit Verordnung vom 23. Dezem ber 1922 auf ermietete Räume aller Art erweitert. Mr bringen dies zur allgemeinen Kenntnis. Schwarzenberg, am 4. Januar 1923. Der Rat der Stadt. — Wohnungsamt. — Die neue Vergewaltigung Deutschland». Berlin, 9. Ian. Der Reichsminister des Auswärtigen v. R 0 senberg hat Erklärungen über die Rechts läge in der Sank tionsfragc gegeben, in denen es heißt: Bestunmungen Hoheitsrecht« ie Zurück^ aus- in die detssche» diese ledig! 7 . »Strupp«»'au» dem de- i« u, alt. a) 00 V* Realschule zu Schwarzenberg. Osteranmeldung 1923 betr. " Anmeldungen für Ostern 1923 zur Aufnahme von Schülern und Schülerinnen werden von der Direktion am 15., 18. und 19. Januar von 11—1 Uhr entgcgengenommen. Bei der persönlichen Bor- stellung ist außer Geburts- und Impfschein das letzte Schulzeugnis vorzulegen. Lehrbücher für Kl. L werden auf Antrag von der Anstalt leihweise zur Verfügung gestellt. / Der Rat der Stadt Schwarzenberg. — Realschnldirektio». — s L Weizengebäck 300 e Weizenmehl 566 x - MK. 156. - 360. . 576.. - 876. - 36.. . 125.- - 205.- 'Keiner rechte-«» Mehl- «nb Brolpreise. Infolge Erhöhung der Gelreide- und Kohlenpreise, Frachisätze und Löhne kosten: mit Belieferung -er Brotmarke 0 S4 Auf Blatt 16 des hiesigen Genoffenschaftsregisters, betr. die Wirtschaftsgenoffenschaft der freien Däckerinnung zu Schwarzenberg und Umgebung, eingetragene Denossenschafr mit beschränkter Haftpflicht, ist heute eingetragen worden: Das Statut ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. November 1922 zu ZA 1 Abs. 1, 21 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 32 Abs. 1 Satz 2 abgeändert und im 8 1 ist Absatz 3 gestrichen worden. Die Firma lautet künftig: Wirtschaftsgenossenschaft der Zwangsbäckerinnung zu Schwarzen berg und Umgebung, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schwarzenberg. Der Geschäftsanteil nick» die Haftsumme betragen je 2260 Mark. - Die Bekanntmachungen erfolgen im Erzgebirgischen Volksfveund in Aue (Erzgeb.) Amtsgericht Schwarzenberg, am 4. Januar 1923. » enlhallend die amtlichen Lekannlmachungen der Amlshauplmannschast und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staals» u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustädtel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Au« und Schwarzenberg. Ls werden außerdem veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Stadlräle zu Aue und Schwarzenberg ' und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt . Verlag E. M. Gärkner, Auer Erzgeb. . gern sprich«! > «Ut »1, »»»«!» (Amt Au«) »0, Schn««ber,10, Schwarj«»b«rg Z». Drahtanschrift! A«I»n«und Au««rrg«b!rq». Au»«tz«»-An«a-m« für dl« am N-ckmM-g «ftäxlnrnd« Nummer dis vormittag s Uhr In d«n kaupMUchäftr- pillni. Sin« TewLhr sür di« Nnsnahm- der Wnsigm am »orgischrirb«»«» Taa« sowi« an deltimml«r Stell« wir» nicht g«g«txn, auch nicht sür di« Mchltgkril d«r durch z«m- Ipr«ch«r aulgigrbenrnAnzngtn. —FürMchgab« unarriangt «ingrsandl«! Schriftstück« übrrnimmt di« Schristiettung drin« Drrantwartuug. — Unlrrdr«chung«n d» Ssickäfts- brtrirlxs begründen drin« Ansprüche. D«t 3ahlung«v«rjug und Nvnburs a«u«n Rabatt« als nicht v«r«tndart. eoudlgrschSsttftrNrn in Au«, Ldbnttz, 6chne,b«rg and Schwarz«nb«rg. tungen verweigerte EK hauptung, daß die kuHe ' konkreten Bestimmungen hinausgehende Gebiötsbesetzung rechtfertigen könnte. Das gleiche gilt auch für die Pläne/Äe im besetzten Rhein land verwirklicht werden sollen. Die BefugniMWr.Alliierten sind im Nheinlanüsabkommen erschöpfend geregelt. ' Atles, was über dieses Abkommen hinansgeht, und das tun Meifellos alle jene Grenzob jekte, ist eine ebenso vertragswidrige' Verletzung deutschen Territo riums wie die Uebergriffe auf das unbesetzte Gebiet. Eine indirekte Bestätigung unserer Auslegung des 8 18 ist auch darin zu sehen, daß sich Poincare in seiner letzte,, großen Rede über di« Neparationsfrags am 15. Dezember im Gegensatz zu seinen früheren Auslassungen nicht mehr auf diesen Paragraphen, sondern auf Mrtikel 248 gestützt hat. Nach diesem Artikel ist nur eine Rangordnung der verschiedenen Gläu biger Deutschlands festgesetzt. Irgend eine Rechtsgrund lage für die französische Pfänder Politik enthält der Artikel nicht. Die französische Negierung glaubt die ge planten Maßnahmen auf eigene Faust und ohne Einverständnis mit den anderen Alliierten durchführen zu können. Die Durchführung der gesamten Reparationen ist vollständig in die Hände der Reparations- kommission gelegt. Keine der alliierten Mächte kann ihre Neparationsansprüche für sich allein gegen Deutschland geltend machen. Wenn aber die einzelne Macht nicht unmittelbar Neparationsau sprüche gegen Deutschland erheben kann, wenn die» Reparationen viel mehr der Gesamtheit der beteiligetn Mächte zustehen, muß das gleiche für die Anwendung aller Mittel gelten, die der Vertrag für die Durchsetzung der Reparationen vorsieht. Das einseitige Vorgehen Frankreichs würde mithin das ganze Reparativ nssy st emües Vertrages durchbrechen. Die Neparationskommission hat in ihrer Note vom 21. März 1922, welche die Grundlage für unsere Re parationsleistungen im letzten Jahre bildet, kn Ausübung ihrer ver traglichen Befugnisse bestimmt, daß, wkün die im Jahre 1922 zu be-, wirkenden Naturallieferungen für,'F«tkreich infolge der Obstruktion der deutschen Regierung oder ihrer Mgane oder infolge von Verstö ßen gegen den Vertrag oder die Anweisungen der Reparationskom mission nicht durchgeführt würden, von Deutschland am Ende des Jah- ms an Stelle der nichtbepirkten Lieferungen eine entsprechende Barzahlung verlangt werden solle. Wie also auch das deutsche Verhalten bei den Holz- und Kohlenlieferungen beurteilt wer den mag, so steht doch von vornherein fest, daß selbst die Feststellung der theoretisch gesprochen schwersten deutschen Versehlung in diesen Fälle» niemals eine andere Folge haben könnte, als die Forderung einer Barzahlung. Danach steht fest, Laß die Durchführung des fran zösischen Planes in dreifacher Richtung einen gr 0 benBruch des Vertrages darstellen würde. 1. weil die Beschlüsse der Repara tionskommission in der Holz- und Kohlenlieferungsfrage überhaupt kein Vorgehen gegen Deutschland über die Note von, 21. März 1922 hinaus rechtfertig«»; 2. weil auch bei etwaiger Feststellung angeb licher sonstiger Verfehlungen Deutschlands der Versailler Vertrag,kei- nerlei Sanktionen territorialen Charakters zuläßt, und 3. weil die ormell etwa zulässigen Maßnahmen gegen Deutschland nur von >en beteiligten alliierten Algchten gemeinsanz verfügt werden können. So lösen sich alle französischen Rechtsargu ment e i n n i ch t» a u f, sie erweisen sich für jeden nicht voreinge nommenen Beurteiler als so gekünstelt, daß sie L«n wahren Zweck und Charakter de, französischen Vorhabens nicht verhüllen, sonder» bahnst« die» Vorgehen nur mehr als das erkennen lassen, was wirk- lich ist, al» Versuch "einer rechtswidrigen Vergewaltig Gewalt vor Recht. Pari», 9. Ian. Die Rrparationsko «Mission hat die Beratung sicher die deutschen KohlenlisstrunAen für das Jahr 1922 begonnen. Sir Jrhn Bradbury hat vor alköm die Gründe auseinairdevgesetzt, weshalb nach seiner Auffassung kein Anlaß vorliege, eine Ver- fchlung Deutschlands bei den Kvhlenliesrmngen des Jahves 1922 sestMskllen. Nach einer späteren Meldung hat Lie Kommission mit 3 gegen 1 MmE eine deutsche Verfehlung bei den deytfchc n'Kohlenlirferung:» für 1922 auf Grund -es Z 17 Annex 2 Abschnitt 8 festgestellt. parationskom Mission zum Abdruck. Um das Gedächtnis rufzufrischen wiederholen wir daraus folgende Sätze: „Ihre Mitglieder genießen jede nur möglich« Immunität, sind lediglich ihren Regierungen verantwortttch, und was sie such tun und treiben mögen, die Besiegten dürfen selbst ihre absurdesten und bösartigsten Handlungen nicht als feindselige Akte betrachten. Da die Besiegten nur zum zahlen da sind, haben , die Mitglieder dieser Kommission na- rürlich zunächst damit begonnen, sich selbst ungeheuere Gehälter und Zuweisungen zu sichern. Vergütungen von zwei- und dreihunderttausend Franken und mehr werden von Leuten abgehoben, die nicht das geringste Verdienst habe» und in ihrer Heimat nicht einmal den zehnten Teil davon emp fingen. Beamte, die zu nichts gut sind, sind 5 bis 19 mgl höher bezahlt als das Haupt der Regierung ihres Landes. Die Kommission hat ihren Sitz in Paris, und es versteht sich von selbst, daß ihre Mitglieder, dis englischen vielleicht ausgenommen, in Haltung und Ideen lediglich die politischen und finanziellen Tendenzen dieser ihrer Umgebung widerspiegeln. Anfangs war die Kommission aus Männern von Bedeutung zusammengesetzt; seitdem sich diese Elemente jedoch daraus zurückgezogen haben, ist sie nichts als ein Sammelbecken von Leuten äußer ster Minderwertigkeit geworden. Ihrs Unfähig keit ist so groß, daß sie nur noch von ihrem Zynismus über- troffen wird. Biertischpoli tiker, keuntnisleer« Diplomaten und Beamt«, die kaum Bescheid über die Ge setze ihres eigenen Landes wissen, müssen bestimmen, was Deutsch, land zu tun hat, was es zahlen soll und wie das Wirtschaftsleben d«s gebildetsten Landes der Erde zu kontrollieren ist. Sie, die nicht die Bedingungen einer einzigen Industrie kennen, entschei den also über die Gesamtwirtschaft Europa»! . . . Und nun sol len weit kompliziertere Verhältnisse von Ignorante» ge regelt werden, von Leuten, dis nie Deutschland, über das sie wie Souveräne verfügen, gesehen haben, sein» Sprache nicht keimen, sich auf keine Industnv verstehen und auch nicht «in mal über die elementarsten Kenntnisse der Volks wirt s ch a f t verfügen." Diesen Leuten ist also Deutschland ausgeliefert. Sie haben ihr Urteil so gefällt, wie e» ihre« geistigen, von Nitti gekennzeichneten Struktur entspricht. Dabei befleißigt« sich nach Mitteilungen der deutschen Vertreter' der französische Vorsitzende, Barthou, in der entscheidcnde» Sitzung eines „selten Maischt» und überlegenen" Hones, während sich der amerikmisch« und Her italienisch« Delegiert« ym die Verhandlungen »fast.-ar nicht kümmerten und in ihr ein« sstoß. DeilmchmIBVIt -Mesen".. 0* hat nicht» geholfm, daß die r« »er»««e>rgllch* A«Ik»>r<uad- «Ickklnl lizftch m» Luinohm« der L»g« nach Sonn- und g«stl,g«n. AszU-tn-rel» tklnschlftbl. Snzelge»ft«u«>): Im Amtsblatt- d«M da Naum d«r sip. Colvnclzetle S0 Wk. <gmni»«n. onr«!««n und Sl«ükrgyuch«40Md.>, ouiwSrlr ko Md., Im anMchdnIiftdUholb« gktl« rüÜMd., «uswdriz 2ö0Md., tm Nkkiaymui dl« PkMz«>l«roOMd., aurvin» rso Md. V»tNch<a-N»M»> LUpzlg Nr. I2NS. Nu«, Srzg«b. Nr. 70. Dit französische Regierung will aus 8 18 des Versailler Bertra- geo, wo allgemein von anderen Maßnahmen die Rede ist, das Recht verleiten, über dis Rheinland« hinaus weitere» deutsches Gebiet zu besetzen oder durch einzelne Maßnahmen in die territorialen HoKeits- rcchte Deutschlands einzugreife». Die Gebietsbeketzung ist Lie schärfste Maßnahme, />ie einem souveränen Staat gegenüber ergriffen werden kann. Es wäre völlig unverständlich, wenn der Versailler Vertrag das Recht zu dieser äußerst«» Maßnahme in einer kürzen Schlußwen dung ohne ausdrückliche Erwähnung hätte gewähren wollen, nachdem er an erster Stell« die weir miyder eingreifenden wirtschaftlichen und finanziellen Maßregeln besonders aufgeführt hat. Eine solche Inter pretation wird überdies durckden Versailler Bstrag auch unmittel bar widerlegt. Der «rrtragZbehandelt die S ng dsr -«utschen Vertragserfüllung durch Bi deutschen es in eilwm, be- ' ' " A» Artikel« j bi«., «w Recht, deut »rokmark« e VS gilt nur bis mit Freilag» den 12. Januar 192S. Brolmarke 0 SU gilt ab Sonnabend, den 13. Januar 1S2S. Bor und Nachbelieserung tfk verboten und strafbar. Schwarzenberg» am 16. Januar 1923. ' Der Bezirksverband -er Amlshauplmannschast Schwarzenberg. Die neue Talstraßt Aue—Niederschlema—Stein ist in letzter Zeit auf der Strecke zwischen dem Detriebsgraben der Holzstoff- und Papierfabrik Schlema und der Dorfstraße in Niederschlema wieder holt von Geschirren befahren worden. Da Lie Straße noch nicht fertiggestellt ist, wird die noch nicht «ingewalzte Versteinung erheblich geschädigt. Das Befahren dieser Straße wird deshalb hiermit ver boten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1599 Mark oder entsprechender Haft bestraft. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 6. Januar 1923. Der erste Nachtrag zum Ortsgesetz über die in Aue tätigen Bezirkshebammen, der die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden hat, liegt 14 Tage lang zur Einsichtnahme i» der Ratskanzlei (Stadthaus, Zimmer 13) aus. Aue, am 6. Januar 1923. , Der Rat der Stadt. Der Äriminalpolizeidienst ist auch im Stadtgebiet Schneeberg am 1. Oktober 1922 auf staatliche Organe übergegangen. Alle Zuschriften in kriminal- polizeilichen Sachen sind bis auf weiteres zu richten an die Staatspolizei in Schneeberg, Wolfsberg stchkung Hewisf«!^ imb ^!m«a^«HHerksM Laß - FrmSpÄchHHmcht««^ einen großen Teil -er deutschen Kohle nicht aufnehm«» konnte oder i» des MelnlankÄbkommenr einzugreife»«, vielmehr Lü ziehung der ökku i«tbi»a»<
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