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Sächsische Elbzeitung : 30.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186205304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18620530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18620530
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-30
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 30.05.1862
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Sächsische Amts- Md Anzetgeblatt > für Schandau und Hohnstein. LV Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint regelmäßig Freitags und ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Postanstaltcn fiir 10 Ngr. Vierteljahr!, zu beziehen. — Inserate nehmen an: Hr. Duchbindcrmstr. Broscp in Sebnitz Hr. Kämmerer Hesse in Hohnstein u. Hr. Kaufm. Angermann in Königstein, welche man an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der Expedition d. Bl. aber bis Donnerstag früh 9 Uhr abzugebcn bittet. 22. Freitag, -eu 30. Mai 1862. Der preußisch-französische Handels vertrag. H. Die Verträge, welche Preußen als Bevollmächtigter der zollverbündetcn deutschen Staaten mit Frankreich ab- geschlossen hat, bestehen auö einem Handels- und Schiff fahrtsvertrag, einer Uebercinkunft wegen Zollabfertigung des internationalen Verkehrs auf den Eisenbahnen, einer Uebercinkunft wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst und zwei Tarifbcilagen. Was zunächst den Handelsvertrag unv die beiden Schriftstücke bilden, so ist daraus ersichtlich, daß Preußen bei den Verhandlungen genau den Standpunkt eingenommen hat, welcher der Auffassung eines Handels vertrags im modernen Sinne entspricht: der Vertrag ist ein System gegenseitiger Conccssionen zwischen dem Zoll verein und Frankreich, und der vereinbarte Tarif trägt den Character eines Compromisscö zwischen den handelspoliti schen Parteien dcö Zollvereins, wobei den Schutzzollintcr- essen fast durchweg die wohlwollendste Rücksicht gespendet worden ist. Von einer so kühnen Purificatiön des Tarifs, wie sie England in Folge des englisch-französischen Han delsvertrags vorgenommen hat, ist in der neuen Fassung dcö Zollvcreintarifü keine Rede. Während England seinen Vertrag mit Frankreich zur Beseitigung der letzten Neste der Protection benutzte, hat sich Preußen vorläufig nur entschlossen, die bisher vorwiegend schutzzöllncrischc Richt- ung dcö Zollvcreintarifs einzuvämmcn und die übermäßig beschützten Industriezweige der Luft der freien Concurrenz ctwaö mehr auszusetzen. Vom frcihändlerischcn Stand- punkte auö muß man bedauern, daß bei manchen Artikeln, namentlich bei dem für die invnstriclle und landwinhschaft- liche Production so unentbehrlichen Eisen, ferner bei Gar nen und Geweben nicht größere Zollcrmäßigungen gewährt worden sind; indessen darf uns das schüchtcrnc Eingehen auf die Forderungen der Handelsfreiheit und auf die Be dürfnisse des gcsammten consumirenden Publikums nicht abhaltcn/ den Tarif im Ganzen alö einen großen Fort- schritt im Vergleich mit dem bestehenden Zustande und als den vielversprechenden Anfang einer zeitgemäßen liberalen Tarifreform zu bezeichnen. Die Thatsache, daß auf ein mal vier Fünftel oder mehr deS ganzen Zollvcrcintarifö einer durchgreifenden Umarbeitung vom Standpunkte thun- lichster VcrkehrScrleichtcrung unterzogen worden sind, ist von unberechenbarem Nutzen; wenn man bedenkt, welchen endlosen Verhandlungen auf den ZollvcreinSconferenzen da durch vorgcbeugt ist. Der Fortgang in der Entwickelung deS Zollvereins hatte in der That das äußerste Maß er reicht, die Rücksichten auf ein paar Fabrikanten dcö win zigsten Staates könnte die nolhwendigste Reform vereiteln, und so schleppten sich alle Tarifpositionen ein Zahr nach dem andern in der gewohnten Höhe fort. Gerade der Umstand, daß immer blos einzelne Tarifpositionen heraus- gcgriffeu und zur Reform empfohlen wurden, reizte zum Widerstande, weil die Ungerechtigkeit anderer Positionen fortdaucrn sollte, und so war die Revision dcö ganzen Ta rifs der einzige Ausweg aus dem Zustande "des Still stehens. Diese Revision ist mit großer Schonung der bc- theiligten Interessen vollzogen worden, indessen sind die beantragten Zollhcrabsctzungen immerhin bedeutend genug, um eine große Belebung dcö Vcrkehrö nach dcm Zollver ein hcrbcizuführcn. Wir führen beispielsweise nur einige der wichtigsten Tarifveränderungen an, welche der Zoll tarif erfahren soll. Der fetzige Zollsatz von Roheisen soll von 10 Ngr. pr. Ctr. auf 7'/, Ngr. von 1864 an herabgesetzt werden, geschmiedetes Eisen von resp. 1 Thlr. 15 Ngr. und 2 Thlr. 15 Ngr. auf 1 Thlr. 7'/« Ngr., von 1864 an auf 1 Thlr., von 1866 an auf 25 Ngr. Fayonnirieü Eisen zahlt fetzt beim Eingang 3 Thlr. und soll künftig 1 Thlr. 22'/, Ngr., von 1866 an 1 Thlr. 5 Ngr. zahlen. Baumwollcnwaaren zahlten bisher 50 Thlr. und sollen künftig resp. 12, 24 und 34 Thlr., von 1866 au resp. 10, 16 und 30 Thlr. zahlen. — Wollengarn ist von 8 Thlr. auf 15 Ngr. und 4 Thlr. ermäßigt, Seidcnwaarcn von 110 Thlr. auf 50 Thlr. und von 1866 an auf 30 Thlr. rc. Diese Zollhtrabsetzungen versprechen dem Zollverein in manchen Artikeln höhere Einnahmen alö bisher, da manche Zollsätze bisher geradezu prohibirend wirkten, der Verbrauch vieler Artikel wird sich erheblich steigern, die deutsche Industrie wird, angestachclt durch die fremde Con currenz, mit den anderwärts gemachten Fortschritten weit rascher bekannt und eher befähigt werden, auf dem Welt markt zu concurriren, anstatt sich wie bisher mit der Ver sorgung deö heimischen Consumö zu begnügen. Der Han delsvertrag mit Frankreich bestimmt jedoch noch weiter, daß in den Gebieten beider contrahirendcn Staaten Durch- gangöabgabcn nicht erhoben werden dürfen und daß beider seits alle no.ch bestehenden Ansfuhrzölle aufgehoben werden sollen, mit Ausnahme von Federn und Abfällen zur Pa- picrfabrikation und altem Tauwerk, wofür im Zollverein eine AuSgangsabgabe von 1^ Thlr. und '/, Thlr. per Ctr. bcibehaltcn werden darf, statt der fetzigen Abgabe von 3 Thlr. per Ctr. (also doch.eine kleine Conccssion an die armen Lumpensammler auf Kosten der reichen Pa-
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