Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 32.1908
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Kreditgenossenschaft für das Uhrmachergewebe
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 139
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 155
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 171
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 187
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 219
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 235
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 251
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 267
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 283
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 299
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 351
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 351
- ArtikelEine Kreditgenossenschaft für das Uhrmachergewebe 352
- ArtikelBericht über die siebzehnte Lehrlingsarbeiten-Prüfung des ... 354
- ArtikelDer Schlüssel zum Geheimnis der Androiden 355
- ArtikelZwölfte Konferenz der Uhrmacher-Fachverbände 358
- ArtikelUhren-Exporteure und Uhrmacher 359
- ArtikelPatentierte Rücker-Vorrichtung 360
- ArtikelDer Schachspieler des Freiherrn von Kempelen 361
- ArtikelAus der Werkstatt 362
- ArtikelSprechsaal 363
- ArtikelVermischtes 363
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 364
- ArtikelNebenfächer 365
- ArtikelBriefkasten 366
- ArtikelPatent-Nachrichten 366
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 367
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 383
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- BandBand 32/34.1908/10 1
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 22 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 353 ' Ins Rollen wurde der Stein gebracht durch einen meister haften Vortrag des Syndikus der Handwerkskammer in Koblenz, des Herrn Gustav Köpper, bei Gelegenheit der letzten Tagung des Rheinisch-Westfälischen Verbandes; man kann dem Vorstande dieses Verbandes nicht genug Dank für jenen Vortrag wissen Herr Köpper sprach über Genossenschaftswesen im allgemeinen, über Einkaufs-Genossenschaften und über Konsum-, Vertriebs und Kreditgenossenschaften. Die ersteren sind bei uns Zweifels-, ohne überflüssig angesichts des Umstandes, daß wir einen sehr tüchtigen Grossistenstand haben, der sowohl hinsichtlich der Preise als der Kreditgewährung allen berechtigten Wünschen entgegen kommt. Konsum-Genossenschaften sind bei uns erst recht nicht angebracht, Vertriebs-(Verkaufs-)Genossenschaften zurzeit noch verfrüht. Um so notwendiger aber erweist sich die Gründung einer Kreditgenossenschaft, die alles das in vortrefflichster Weise bietet, worin unsere großen Banken versagen. Nach eingehendem Schriftwechsel mit dem oben erwähnten, erfahrungsreichen Wortführer des Genossenschaftswesens und dem Vorsitzenden des Rheinisch-Westfälischen Verbandes, Herrn Kollegen Fr. Schwank in Köln, konnte die Gründung einer Ge nossenschaftsbank auf die Tagesordnung der letzten Konferenz der Uhrmacher-Fachverbände und auf diejenige der Vorstandssitzung des Deutschen Uhrmacher-Bundes gesetzt werden. Die gute Aufnahme, die der Plan im allgemeinen gefunden hat, läßt uns erhoffen, daß er schon bei Gelegenheit des nächstjährigen Zentralverbandstages in München oder, falls es gewünscht wird, noch früher zur Tat wird. Inzwischen ist mir die Aufgabe ge worden, über die Organisation einer solchen Bank und über deren Tragweite einige Erläuterungen zu geben. Das Genossenschaftswesen ist auf den dadurch berühmt ge wordenen Volkswirt Schulze-Delitzsch in Delitzsch (Provinz Sachsen) zurückzuführen. Er ging von dem Gedanken aus, die Schwachen müßten sich zusammenschließen, um den Starken eben bürtig zu werden. Sie könnten dann ebenso billig einkaufen wie diese und sich gleichfalls größere Barmittel verschaffen. Zur Er reichung seines Zieles schlug er die Bildung von Genossenschaften vor, deren es zwei Arten gibt, solche mit unbeschränkter und solche mit beschränkter Haftung. Nur die letzteren haben sich als zweckmäßig erwiesen, denn die erstgenannten bringen ihre Mitglieder in die große Gefahr, daß sie, im Falle die Ge nossenschaft falliert, mit ihrem ganzen Vermögen eintreten müssen, also unter Umständen alles verlieren können, während die Mitglieder bei beschränkter Haftung schlimmstenfalls nur den eingezahlten Anteil von sagen wir 300 Mark und einen ebenso großen Betrag als Haftsumme verlieren können, alles in allem also höchstens 600 Mark. Die Stärke einer Kreditgenossenschaft, ihre Fähigkeit, den Genossen einen angemessenen Barkredit zu gewähren, liegt in folgendem Umstand. Jeder Genossenschaft wird von einem anderen Institute, der Preußischen Genossenschaftskasse, ein barer Kredit gewährt, der zwei Drittel von der Summe be trägt, mit der ihre Mitglieder haften. Hat eine Genossenschaft z. B. 100 Mitglieder, die mit je 300 Mark, insgesamt also mit 30000 Mark haften, so gewährt ihr die Preußische Genossen schaftskasse, beziehungsweise eine von ihr gespeiste soge nannte Verbandskasse, einen Kredit von 20000 Mark. Die Genossenschaft hat dadurch also zunächst nicht unbeträcht liche Barmittel zur Verfügung, zu denen noch die Einzahlungen der Mitglieder auf ihre Anteile kommen. Aber sie ist auf diese Barmittel nicht einmal angewiesen, denn jede Genossenschaft leiht darauf, daß ihre Mitglieder für die ihnen gewährten Dar lehen Akzepte (Wechsel) geben, die sie, nachdem sie sich das nötige Vertrauen erworben hat, sofort wieder zu Geld machen (diskontieren) kann. * Sehen wir nun einmal zu, wie sidi die geplante Kredit genossenschaft in der Praxis ausnehmen würde. Wir werden sie vielleicht am treffendsten »Genossenschaftsbank für das Uhrmachergewerbe« nennen. Sie kann schon mit sieben Personen gegründet werden und hat ihren Sitz am besten in Leipzig oder Berlin. Aufgenommen kann jeder Uhrmacher werden, der Mitglied des Deutschen Uhrmacher-Bundes oder des Zentralverbandes ist, und jeder Uhrengrossist oder -Fabrikant, der die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und nicht bereits Mit glied einer ähnlichen Genossenschaft ist. Nur wer sich im Kon kurse befindet oder den Offenbarungseid geleistet hat, ohne daß er nachträglich seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre, ist von der Aufnahme ausgeschlossen. Über die Aufnahme ent scheiden der Vorstand und der Aufsichtsrat. Der Geschäftsanteil des Mitgliedes wird am besten auf 300 Mark festgesetzt. Um auch dem wenig Bemittelten den Beitritt zu ermöglichen, sind beim Eintritt nur 10 Mark auf den Geschäftsanteil einzuzahlen und vierteljährlich weitere 10 Mark, bis der Anteil von 300 Mark voll eingezahlt ist. Sehr er wünscht ist aber, daß der Geschäftsanteil gleich voll oder daß wenigstens ein größerer Betrag darauf entrichtet wird. Wenn ein Genosse seinen Anteil voll eingezahlt hat, kann er noch weitere Anteile bis zur Höchstzahl von zwanzig erwerben. Für den Fall, daß die Genossenschaft in Vermögensverfall gerät, haftet jeder Genosse mit 300 Mark für jeden Geschäftsanteil. Von den erzielten Gewinnen der -Gesellschaft werden zu nächst 15% einem Reservefonds überwiesen; sodann werden bis zu 6 % Dividende an die Mitglieder verteilt, und der etwa verbleibende Rest fällt wiederum dem Reservefonds zu. So lange die Genossenschaft noch unbedeutend ist, bedarf sie keines bezahlten Leiters; sie wird vielmehr zunächst ehrenamtlich geleitet. Sie hat am besten einen aus mindestens drei Genossen bestehenden Vorstand, von dem jeweils zwei zur Zeichnung der Firma (also zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte) ermächtigt werden. Sie sind einem Aufsichtsrate unterstellt, der aus drei bis sechs am besten in der gleichen Stadt wohnenden Personen bestehen kann. Die Mitglieder des Vorstandes haben strengste Versdiwiegenheit über die Geschäftsvorgänge zu bewahren, besonders über die den Mitgliedern gewährten oder versagten Vorschüsse und Kredite. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstande eine Kreditfähigkeits liste aufzustellen, in der die Höchstbeträge der Kredite, die den einzelnen Mitgliedern gewährt werden dürfen, festgesetzt sind. Nehmen wir nun an, ein Kollege in der Provinz, der erst wenige Mark auf seinen Anteil eingezahlt habe, der aber auf Grund eingezogener Erkundigungen einen Kredit von 1000 Mark verdiene, bedürfe für kürzere oder längere Zeit einer gewissen Summe, sei es weil er zuviel eingekauft hatte oder weil sonst eine unerwartete Verpflichtung (Krankheit, Todesfall usw.) an ihn herangetreten ist: so hat er nur nötig, sich an die Ge nossenschaftsbank zu wenden. Sie wird ihm dann einen Drei- monatwechsel zum Akzept, d. h. zum Beifügen seiner Unter schrift einsenden; er wird den Wechsel mit seiner Unterschrift versehen, zurücksenden und umgehend den benötigten Betrag, sagen wir 1000 Mark, erhalten, abzüglich einer gewissen Summe für Zinsen, Risiko und Mühewaltung (Diskontspesen). Kommt nun der Verfalltag des Wechsels heran, und der Akzeptant sieht acht Tage vorher, daß er den Betrag von 1000 Mark nicht beisammen hat, so muß er der Bank sofort mit- teilen, daß er den Wechsel mit der und der Summe prolongieren (verlängern) will. Das mindeste, das an einem solchen Wechsel nach drei Monaten abgezahlt werden muß, sind 10%, im vor liegenden Falle also 100 Mark. Die Bank wird ihm darauf einen neuen Dreimonat-Wechsel im Betrage von 900 Mark zur Unterschrift (zum Akzept) senden und ihm nach Rückempfang desselben diesen Betrag abzüglich der oben erwähnten Diskont spesen übermitteln, damit er den ersten Wechsel am Verfalltage pünktlich einlösen kann. Dies kann also zehnmal geschehen bis zur völligen Abtragung der Schuld. Nebenbei hat der Genosse aber auch die Möglichkeit, so genannte Kundenwechsel bei der Genossenschaftsbank zu Geld zu machen (zu diskontieren). Angenommen, ein Kunde habe b
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