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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Kreditgenossenschaft und ihre Bedeutung für den Handwerkerstand
- Autor
- Koepper, Gust.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- ArtikelZum neuen Jahre 1
- ArtikelDie Kreditgenossenschaft und ihre Bedeutung für den ... 2
- ArtikelGesperre mit sich ausschaltendem Sperrkegel 6
- ArtikelWas uns das Prisma von den Sternen mitteilt 8
- ArtikelEin Fehler am Hakengang 11
- ArtikelAus der Werkstatt 12
- ArtikelSchulsammlung 12
- ArtikelVermischtes 12
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 14
- ArtikelBriefkasten 16
- ArtikelPatent-Nachrichten 16
- ArtikelAus verwandten Geschäftszweigen 17
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG ; Nr. 1 Die Kreditgenossenschaft und ihre Bedeutung für den Handwerkerstand Von G u s t ..K o e p p e r, Syndikus der Handwerkskammer zu Koblenz enn-wir einmal feststellen wollten, wie der deutsche Handwerkerstand prozentual an den Kreditgenossen schaften beteiligt ist, und dazu in Vergleich stellten, wie . sidi die Beteiligung der Landwirtschaft auf dem gleichen Gebiete verhält, so würden wir zweifellos zu einem für den Handwerkerstand betrübenden Ergebnis gelangen. Genaue Zahlen dieser Art zu ermitteln ist jedoch zurzeit kaum angängig, da in Bezirken mit kleinstädtischem oder vorwiegend länd lichem Charakter der Handwerker vielfach an den genossen schaftlichen Organisationen der Landwirtschaft beteiligt ist. Die Tatsache der geringeren Anteilnahme des Handwerks im Genossenschaftswesen bleibt jedoch bestehen, obwohl, soweit es sich um die Kreditgenossenschaften handelt, das Interesse des Handwerkers an dem Bestehen derartiger Einrichtungen wesentlich größer ist als das des Landwirtes. Die Kredit genossenschaft, Spar- und Darlehnskasse, oder unter welchem Namen diese Einrichtungen immer auftreten mögen, ist auf dem Lande eine durchaus populäre Erscheinung, die schon aus Bequemlichkeitsrücksichten vom Bauern gern in Anspruch genommen wird. Die städtischen und Kreissparkassen sind in recht vielen Fällen ein schwerfälliger Apparat, der sich zwar zur Anlegung von Kapitalien sowie zur Hergabe hypothekarisch gesicherter Kredite eignet, aber die Beweglichkeit der Organisation vermissen läßt, wie sie der Bürger heute verlangt. Man will, wenn man vorübergehend die Hilfe eines derartigen Kredit instituts in Anspruch nimmt, nicht durch bureaukratische Maß nahmen allzusehr gehindert sein. Außerdem bieten die sämt lichen Spar- und Darlehnskassen eine bequeme Anlage möglichkeit für eingehende Gelder, wie sie durch die oft weit vom Orte entfernten Sparkassen nicht im gleichen Maße gegeben war. Es kommen noch weitere Umstände in Betracht, die das Anwachsen der Spar- und Darlehnskassen begreiflich erscheinen lassen. Wie wir aber auch die Vorteile dieser Einrichtung für die ländliche Bevölkerung abwägen mögen, sie erreichen doch bei weitem nicht das Maß der Annehmlichkeiten, die die Spar und Darlehnskasse beziehungsweise der Kreditverein für den Handwerker und Gewerbetreibenden bieten. Um so mehr ist es zu verwundern, daß die Kreditgenossenschaft bei den Hand werkern und Gewerbetreibenden noch nicht den Eingang gefunden hat, den sie ihrem ganzen Wesen nach verdient. In anderen gewerblich hoch entwickelten Ländern, in England und nament lich in Amerika ist ein Geschäftsmann ohne Bankverbindung kaum denkbar. Hier hat die Einführung des Schecks als Zahlungsmittel sogar den weitaus größten Teil der Privatleute veranlaßt, ein Bankkonto zu führen. Die notwendige Begleit erscheinung hiervon ist die, daß auch in Zeiten der Hoch konjunktur wie der Krisis der Zinsfuß in derartigen Ländern nie die Höhe erreicht, wie wir ihn seit Jahren in Deutschland für ein fast selbstverständliches Übel halten. In diesen Ländern befindet sich nur verhältnismäßig wenig Bargeld im Umlauf, so daß im Gegensatz zu Deutschland die Ansprüche an die vorhandenen Barbestände zu keiner Zeit allzu weit gehen. Wenn man schon aus diesen rein volkswirtschaftlichen Erwägungen dazu kommen muß, dem Stande der Handwerker und Gewerbetreibenden die Bankverbindung ganz allgemein zu empfehlen, so treten hier noch mehr persönliche Momente in die Erscheinung, die das Bankkonto als eine ebenso wünschens werte wie vorteilhafte Einrichtung erscheinen lassen. Es gibt heute wohl kaum noch einen größeren Betrieb, der nicht seine Bankverbindung unterhält. Da es dem mittleren und kleineren Handwerker und Gewerbetreibenden bei dem von ihm erzielten kleinen Umsatz in den meisten Fällen nicht möglich ist, bei einer großen Bank anzukommen, so. muß er eben seine Zuflucht zu den genossenschaftlich organisierten Banken nehmen., die speziell für die Bedürfnisse des kleineren und mittleren Betriebes ins Leben gerufen sind. Der Beitritt ist in der Regel nicht mit großen Schwierigkeiten verknüpft, da der zu über nehmende Geschäftsanteil, der die erste Grundbedingung für den Eingang einer dauernden Verbindung ist 1 ), in Raten eingezahlt werden kann. Die Höhe des Geschäftsanteiles ist außerordentlich verschieden und schwankt, wie wir aus den statistischen Tabellen des Jahrbuches der Genossenschaften er sehen, zwischen 5 Mark und mehreren tausend Mark. Nehmen wir an, daß der Geschäftsanteil 300 Mark beträgt, wie dies wohl im Durchschnitt der Fall sein wird, so haben wir sehr viele Genossenschaften, die die Zahlung dieses Anteiles in Monats-Raten von 1 Mark ermöglichen; andere verlangen monatlich 5, andere 10 Mark. Jedenfalls ist die hie r geforderte Leistung nicht so beträchtlich, daß nicht auch der kleinste Handwerker der Genossenschaft beizutreten vermöchte. Anders verhält es sich schon mit der verlangten Haft summe. Während der Geschäftsanteil von den Genossen schaftlern in barem Gelde zu leisten ist, soll die Haftsumme gewissermaßen ein ungezähltes Betriebskapital für die Genossenschaft darstellen. Ursprünglich kannte man nur die Form der unbeschränkten Haftpflicht. Bei dieser Art von Genossenschaften trat jeder mit seinem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft ein. Er konnte im Falle eines Konkurses zu unbegrenzter Zahlung herangezogen werden, und es ist wohl gar manchem gut situierten Handwerker und Gewerbetreibenden vorgekommen, daß er durch den Zusammenbruch seiner Genossenschaft über Nacht zum Bettfer geworden war. Die Form der unbeschränkten Haftpflicht mag noch für kleine Verhältnisse, namentlich für ländliche Genossen schaften angehen, wo jeder über die Verhältnisse des ändern genau unterrichtet ist und große Risiken seitens der Genossen schaft in der Regel auch nicht eingegangen werden. In der Stadt jedoch, wo oft Hunderte von Mitgliedern aufgenommen werden, deren Verhältnisse dem Vorstande und Aufsichtsrat doch nur sehr oberflächlich bekannt sein dürften, barg diese Form der Haftpflicht eine Gefahr in sich, die denn auch die alten Genossenschaften durch eine Umwandlung der unbe schränkten Haftpflicht in die Form der beschränkten Haftpflicht immer mehr zu beseitigen wünschen. Bei der Form der beschränkten Haftpflicht haftet das angeschlossene Mitglied stets nur mit einer bestimmten, nach oben begrenzten Summe. Aus Zweckmäßigkeitsgründen hat man bei den Genossenschaften, die ihren Geschäftsbetrieb mit einer der von der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse fundierten Verbandskassen zu verknüpfen wünschen, die Haft pflicht auf 300 Mark festgesetzt. Aus welchen Gründen, werden wir später sehen. Im Falle des Zusammenbruchs der Genossen schaft haftet das Mitglied nunmehr nicht mehr mit seinem ganzen Vermögen, sondern nur mit der angegebenen Summe von 300 Mark; aber auch diese Haftpflicht wird nur selten in vollem Umfange in Anspruch genommen werden können, da Vorstand und Aufsichtsrat die Pflicht haben, den Konkurs der Genossenschaft anzumelden, sobald die Schulden der Genossen schaft 25 Prozent der gemeinsam übernommenen Haftpflicht summe erreichen. • Es gibt noch eine dritte Form von Genossenschaften, das sind diejenigen mit unbeschränkter Nachschußpflicht Diese Form hat gegenübef derjenigen mit unbeschränkte^ Haft pflicht den wesentlichen Vorteil, daß im Falle eines Konkurses q Spargelder können bei Kreditgenossenschaften auch von Nicht- mitgliedern angelegt werden.
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