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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Kreditgenossenschaft und ihre Bedeutung für den Handwerkerstand
- Autor
- Koepper, Gust.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- ArtikelZum neuen Jahre 1
- ArtikelDie Kreditgenossenschaft und ihre Bedeutung für den ... 2
- ArtikelGesperre mit sich ausschaltendem Sperrkegel 6
- ArtikelWas uns das Prisma von den Sternen mitteilt 8
- ArtikelEin Fehler am Hakengang 11
- ArtikelAus der Werkstatt 12
- ArtikelSchulsammlung 12
- ArtikelVermischtes 12
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 14
- ArtikelBriefkasten 16
- ArtikelPatent-Nachrichten 16
- ArtikelAus verwandten Geschäftszweigen 17
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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4 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 seitens unserer Verbandskasse verlangen können. Es spielen hier in dem Verhältnis der Genossenschaft zu der Verbandskasse noch andere Faktoren mit, die wir jedoch in den Kreis unserer Betrachtungen nicht hineinziehen wollen. Inzwischen wird auch das eine oder andere Mitglied der Genossenschaft Sparbeträge gebracht haben, das Vertrauen anderer Kreise ist ebenfalls gewachsen, so daß auch von dieser Seite aus Spargelder in die Gewerbebank fließen, aber mit der Zeit werden auch die Ansprüche der Mitglieder größer. Man kommt wiederum mit dem Betriebskapital nicht aus. Für diesen Fall, der sich bei unseren Gewerbebanken häufiger ereignet, als man glauben möchte, ist durch den Verfasser auf Grund seiner langjährigen Erfahrungen im Genossenschaftswesen ein Spar- system geschaffen worden, das der Genossenschaft gestattet, auf die kleinen und kleinsten Sparer zurückzugreifen und nötigen falls Hunderte und Tausende dieser Sparer für den Geschäfts betrieb der Genossenschaft heranzuziehen. Ich, möchte hierauf weiter nicht eingehen und verweise nur auf die hierüber erschienene Broschüre »Der Deutsche Sparerbund« in dem eine Darlegung des Sp.arsystems »Sparsamkeit« gegeben ist. Es wird in den meisten Fällen gelingen, durch die Zuhilfenahme dieses Systems auch jungen Genossenschaften genügendes Betriebs kapital zuzuführen, um allen Ansprüchen der Mitglieder genügen zu können. Untersuchen wir nun noch einmal genauer, welche Aufgaben der Kreditgenossenschaft zufallen! Sie soll die Bank des Hand werkers und Gewerbetreibenden sein und dessen Betriebskapital im Notfälle durch Bardarlehn ergänzen. Bis zu bestimmten Beträgen können diese Darlehen als Personalkredit gegeben werden. Man braucht in dieser Beziehung nicht allzu ängstlich zu sein, wenn nur die Persönlichkeit des betreffenden Hand- Werkers oder Gewerbetreibenden eine genügende Sicherheit zu bieten scheint. Wo dies nicht der Fall ist und die Ansprüche beträchtlicher werden, muß allerdings seitens der Bank eine Sicherheitsleistung gefordert werden* Diese kann in Form einer Bürgschaft erfolgen, oder durch Hinterlegung von Hypotheken, Wertpapieren, Lebensversicherungspolicen und dergleichen. Die Bank muß aber Wert darauf legen, daß der Kunde sie nicht als Pumpstation gebraucht, d. h* nur erscheint, wenn gerade ein Betrag gebraucht wird, sondern auch dann, wenn eingehende Gelder anzulegen sind, wenn es sich, darum handelt, Spar- kapitalien anzubringen und dergl* Kurzum das Konto des Kunden muß in Bewegung bleiben. Wenn auch unter Umständen der eingezahlte Betrag nur wenige Tage oder Wochen in der Kasse der G.ewerbebank verbleiben kann und nachher von dem Kunden wieder benötigt wird, so, ist dies an sich bedeutungslos. Die Bank erhält jedenfalls dadurch, daß die sämtlichen Mitglieder ihre eingehenden Gelder durch das Konto laufen lassen, ständig Betriebskapital und ist SO in der Lage, mit eigenem Gelde billiger zu arbeiten, als wenn sie die Hilfe der Verbandskasse oder einer anderen Bank in Anspruch nehmen muß. Die Gewerbebanken haben, das muß hier ausdrücklich betont werden, nicht die Aufgabe, Darlehen auf längere Zeit zu geben, sondern nur den Geldverkehr ihrer Mitglieder zu regeln. Es ist ja auch leicht ersichtlich, daß enorme Summen dazu ge hören müßten, den Betrieb einer Gewerbebank aufrecht zu erhalten, wenn sie einen beträchtlichen Teil ihrer Gelder auf längere Zeit fesllegen wollte. Durch die Bankverbindung soll der Gewerbetreibende in die Lage versetzt werden, in erster Linie seine Ware ent weder sofort bar zu bezahlen oder aber auf kurze Sicht zu kaufen. Der Gewerbetreibende sollte es als seine vornehmste Aufgabe betrachten, den Warenkredit möglichst durch Barkredit abzulösen, d. h. wenn er nicht durch eigene Betriebsmittel hierzu in der Lage ist, die Hilfe seiner Bank zu benutzen, um seine Lieferanten prompt zu bezahlen. Der Waren kredit in der Form, wie er heute vielfach gewährt wird, setzt eine Preisstellung seitens des Lieferanten voraus, die in hohem Maße auf die Leistungsfähigkeit des Handwerkers und Gewerbe treibenden drücken muß. Langes Ziel und großes Risiko zwingen den Lieferanten, sich durch Preise schadlos zu halten, deren übermäßige Höhe die Bewegungsfreiheit im gewerblichen Leben auf die Dauer hemmen muß. Dazu kommt noch weiter, daß derjenige Gewerbetreibende, der bei seinem Lieferanten »hoch angeschrieben« ist, weder diejenige Warenqualität bekommt wie der gute Zahler, noch auch in der Festsetzung der zu liefernden Quantitäten von seinen Lieferanten ganz unabhängig ist. Es muß als eine Aufgabe der Kreditgenossenschaften be zeichnet werden, wie schon oben gesagt, den teuren Waren kredit durch den billigen Barkredit abzulösen, kurzum eine Entschuldung des Gewerbestandes vorzubereiten. Wenn auf dem Genossenschaftstage in Frankfurt im Jahre 1908 die Frage, ob die Kreditgenossenschaft berufen sei, zur Ent schuldung des ländlichen Grundbesitzes beizutragen, verneint werden mußte, so muß ebenso energisch bejaht werden, daß die Kreditgenossenschaft zur Entschuldung des Gewerbestandes berufen ist. Sobald diese Erkenntnis einmal Gemeingut unserer Handwerker und Gewerbetreibenden geworden sein wird, dann werden sich neue Zeiten im Handwerksleben, ja im ganzen deutschen Mittelstände vorbereiten. Den Kreditgenossenschaften fließt aber noch eine weitere Aufgabe zu; sie ergibt sich ganz zwanglos aus dem Verhältnis des Handwerkers und Gewerbetreibenden zu seiner Bank. Will eine Fabrik oder überhaupt ein größeres Geschäft einen Bank kredit in Anspruch nehmen, so behält sich, die Bank zunächst vor, einen Einblick, in die Bücher des Antragstellenden zu nehmen, um auf diese Werse zu ermitteln, ob die Geschäftsführung kauf männischen Grundsätzen entspricht und ob überhaupt dem Antrag steller ein Kredit eingeräumt werden kann. Es ist in Hand werkerkreisen oft die Führung ordnungsmäßiger Geschäftsbücher gepredigt worden, und zweifellos ist bei der umfassenden Tätig keit djer Handwerkskammern und Innungen auf dem Gebiete der Fortbildung jedem Handwerker und Gewerbetreibenden Gelegen' heit geboten worden, sich an einem Buchführungskursus, zu be teiligen. Aber trotzdem ist nach meinen Erfahrungen der Prozentsatz derjenigen Handwerker und. Gewerbetreibenden, die über eine ordnungsmäßige Buchführung verfügen, gering. Die Gewerbebanken müssen sich aber die gleichen Grundsätze zu eigen machen wie die Großbanken. Sie sollen nur dort Kredite geben, nur dort überhaupt in eine Verbindung mit den Handwerkern, und Gewerbetreibenden eintreten, wo eine ordnungsmäßi,g,e Buchführung vorhanden ist. Wenn irgendwie, so kann der Gewerbetreibende auf diese Weise zur Führung von Büchern, verpflichtet werden, da er ja in dieser Hinsicht einem gesetzlichen Zwange in der Regel nicht unterworfen ist. Die Gewerbebanken haben es durchaus in der Hand, hier einen heilsamen Druck auszuüben, und ich möchte vorschlagen, daß sie soweit gingen, den Gewerbetreibenden geeignete Persönlichkeiten zur Führung der Bücher auf Tage und Stunden zur Verfügung zu stellen, damit der Handwerker mit größerer Leichtigkeit zum wenigsten über die ersten Anfänge hinüberkommt. Wir sehen also,, daß der Gewerbebank bezüglich der Kredit genossenschaft im allgemeinen auch hier gewisse Aufgaben er wachsen, die zu. einer Gesundung des, Gewerbestandes von. innen heraus wofil beitragen können. Damit schließen wir dieses Kapitel, das durch die vorstehenden Ausführungen keinesfalls erschöpft ist, doch hoffe ich,, daß diese Darlegungen befruchtend und: an regend auf unsere gewerblichen Kreise einwirken, werden. * * * Der obige Aufsatz wurde in. der ersten Hälfte des November 1908 geschrieben und zur Veröffentlichung angenommen* In zwischen ist durch ähnliche Darlegungen des Herrn Garl Marfels in den Facljzeilungen eine Diskussion über die Einrichtung einer Kreditgenossenschaft für dasUhrmacherhandwerk eröffnet worden.
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