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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- ArtikelZum neuen Jahre 1
- ArtikelDie Kreditgenossenschaft und ihre Bedeutung für den ... 2
- ArtikelGesperre mit sich ausschaltendem Sperrkegel 6
- ArtikelWas uns das Prisma von den Sternen mitteilt 8
- ArtikelEin Fehler am Hakengang 11
- ArtikelAus der Werkstatt 12
- ArtikelSchulsammlung 12
- ArtikelVermischtes 12
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 14
- ArtikelBriefkasten 16
- ArtikelPatent-Nachrichten 16
- ArtikelAus verwandten Geschäftszweigen 17
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 1 .DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 13 Über einen schönen Beweis von Gemeinsinn und Heimatliebe bei Uhrmachern berichtet die Glückstädter Zeitung unterm 22. November: »Eine seltene Bestattungsfeier wurde hier heute abgehalten. Auf dem alten Friedhofe wurde die Äsche der beiden Gebrüder Schmedtje aus Washington (Nordamerika) in feierlicher Weise mit kirchlicher Mitwirkung und Trauermusik beigesetzt. Ehe beiden Verstorbenen waren GKickstädter Kinder, die im Laufe langer Jahre in der neuen Welt als Uhrmacher ein großes Vermögen erworben haben. In ihrem Glück haben sie ihrer Vaterstadt stets in der hochherzigsten Weise gedacht, — eine Tatsache, welche die Insassen des Bürger stiftes (alte unbemittelte Leute), denen bei Nennung des Namens Schmedtje die Äugen heller leuchten, gern bestätigen, Äugust Schmedtje, der zuletzt Verstorbene, wendete ferner der Stadt bedeutende Kapitalien für wohltätige Zwecke zu, ließ einen stattlichen Äussichtsturm erbauen u. a. m. Er war der größte Wohltäter unserer Stadt.« — Über die Erziehung des Publikums zur Bevorzugung gediegener Waren berichtet J. Buschmann im zweiten Dezemberheft des »Kunstwarts«. Ein Kunsthändler in Hamburg hat ;ein aus »kleinen« Beamten, Handwerkern, kleinen Kauf leuten, besser gestellten Arbeitern usw. zusammengesetztes Publikum, dessen Geschmack sich von dem seinigen erheblich entfernt. Sie haben noch den Geschmack der Menge, und statt schöner Steinzeichnungen, guter Abzüge von Meisterbildern oder leicht getönter Abgüsse einer guten kleinen plastischen Arbeit wählen sie lieber bunt bemalte Terrakottabüsten« mit Faust und Gretchen oder dergleichen, schreiendes und unkünstlerisches Zeug für ihren »Vertiko«. Der Kunsthändler dachte nach, wie er seine Leute erziehen könnte, und kam auf folgende Methode]: ln seine Verkaufslager nimmt er grundsätzlich nur künstlerisch» einwand freie Stücke auf. Dazwischen aber stellt er einige, wie sie dem Gesdimacke des großen Publikums leider immer noch entsprechen. An diese Bilder, Büsten und Vasen heftet er kleine Schildchen mit der Aufschrift: »Gegenbeispiel! Unverkäuflich!« Der Kauflustige wird jedesmal aufmerksam und fragt nach dem Grunde, wodurch er einen Vortrag des Kunsthändlers auslöst. Dieser zeigt dem Kunden die Unterschiede zwischen einer edlen Steinzeichnung nach Kampmann, Haug usw. und einem ölfarben druckbild. Er sucht klarzumachen, warum eine einfache Keramik einem mit Preßornamenten überladenen Zierkruge künstlerisch weit überlegen ist. Fast immer gelingt es ihm, den Wandel beim Käufer zu bewirken, und so bildet der Kunsthändler den Geschmack seiner Käufer in gleichem Maße wie er auch seinem Einkommen nützt. Die Nutzanwendung für den Uhrmacher liegt auf der Hand. Wer. sein Fach, versteht, wird sicha^ dem Kunden den Unter schied zwischen einem mit Schnörkeln überladenen Regulator und einem edlen Gehäuse klafmachen können, aber ebenso auch die Kluft zwischen' einer Klapper und einer Taschenuhr, die diesen Namen verdient. Wir können uns weitere Auseinander setzungen darüber ersparen und bitten die Kollegen nur um fleißige Nachahmung der nicht patentierten Idee sowie später um Mitteilung, was für Erfolge sie damit erzielt haben. Zur Frage der Lehrlingsausbildung. In Nr, 16 vorigen Jahrgangs wurde hier über eine Entscheidung des Kammer- ger.ichts zur Frage der Lehrlingsausbildung berichtet, die in weiten Kreisen des Handels, und Gewerbes lebhafte Beunruhigung her vorgerufen hat. Ein Prinzipal, der einen Lehrling von dem Besuche der Fortbildungsschule an drei verschiedenen Tagen abgehalten hatte, weil der größte Teil seines Personals erkrankt war und er andernfalls sein Geschäft einfach hätte schließen müssen, war deswegen vom Kammergerichte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der erkennende Senat hatte u. a. betont, daß der Lehrling nicht dazu bestimmt sei, im Interesse des Lehrherrn in dessen gewerblichem Betriebe tätig zu sein; nur Umstände in der Person des Lehrlings ließen eine Versäumnis als ent schuldbar erscheinen. Die Konsequenzen, zu denen dieses Er kenntnis des Kammergerichts notwendig führen muß, haben wir in dem erwähnten Aufsätze eingehend beleuchtet. Handels und Handwerkerkammern haben sich inzwischen aus diesem Bedenken heraus mit Eingaben an den Minister für Handel und Gewerbe gewendet, in denen sie auf die besorgniserregenden praktischen Folgen der Entscheidung hinwiesen. Diese Vor stellungen waren nicht ganz vergeblich. Es wird jetzt ein an die Regierungspräsidenten gerichteter Erlaß des Ministers be kanntgegeben, in dem es u. a. heißt: »Wenngleich ich nicht verkenne, daß eine nachsichtige Beurteilung von Befreiungsgesuchen die Durchführung der Fortbildungsschulpflicht und damit den Erfolg des Unterrichts in Frage stellen kann und des halb den Schulleitern und Vorständen eine sorgsame Prüfung der Befreiungsgesuche nach wie vor zur Pflicht mache, so lege ich doch Wert darauf, daß dabei auch die berechtigten wirtschaftlichen Inter essen der Gewerbetreibenden billige Rücksicht erfahren. Ihsonderheit wird in Fällen, wo trotz Ablehnung eines Befreiungsgesuchs die Schule versäumt worden ist, vor Erstattung einer Strafanzeige fest zustellen sein, ob nicht besondere Umstände eine mildere Beurteilung rechtfertigen.« Damit dürften- die Folgen, die der Standpunkt des Kammer gerichts für das wirtschaftliche Leben haben muß, etwas ab geschwächt werden. Entscheidungen wie die mitgeteilte sind jedoch noch keineswegs damit verhindert. Der Erlaß erstrebt aber, eine Anrufung der Gerichte in den Fällen, wenn ein Lehr ling auf Veranlassung des Lehrherrn von der Fortbildungs schule ferngeblieben ist, möglichst zu vermeiden. Sollte die Praxis der Gerichte den vom Kammergerichte eingenommenen Standpunkt, der den praktischen Bedürfnissen direkt zuwider läuft, dennoch billigen, so wäre eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften das einzige Mittel zur Abhilfe. Sch-k. Sektion Aargau-Solothurn des Zentralverbändes Schweizerischer Uhrmacher. Unter diesem Namen hat sich mit dem Sitz am Wohnorte des jeweiligen Präsidenten (gegen wärtig Baden) eine Genossenschaft von Mitgliedern des Zen tralverbandes Schweizerischer Uhrmacher gebildet, die unter Ausschluß eines Geschäftsgewinnes die gemeinsame Wahrung und Forderung der geistigen und materiellen Interessen des schweizerischen Uhrmachergewerbes, namentlich in den Kan tonen Aargau und Solothurn, bezweckt. Präsident ist gegen wärtig Herr Adolf Bischofberger in Baden. Hausierer im Automobil. Der Kaufmann Emil Gan- schow aus Berlin durchreist die Lande mittels Automobils, um Taschenuhren und Automaten abzusetzen. Dabei wurde ihm auf der Fahrt von Herzberg nach Luckenwalde ein Koffer mit Taschenuhren (darunter die Marke »Apollo«) vom Gefährt gestohlen. Da ein Unglück selten allein kommt, so wurde gegen G. auch noch Strafanzeige wegen Hausierens mit Taschen uhren und Goldwaren, wofür sich Zeugen meldeten, erstattet. So kann die strafende Gerechtigkeit selbst rasende Automobile erreichen. Flüssige Hohlspiegel. Aus der Geschichte der Astronomie sind jedermann die Riesenfernrohre von Herschel und Rosse bekannt, jenen beiden Forschern, die seinerzeit durch ungeahnte Beobachtungen unser Wissen vom Himmelszelt bereicherten. Diese Fernrohre waren mit Hohlspiegeln versehen und als sogenannte Spiegelteleskope bekannt. Infolge der enormen Schwierigkeiten, Metallspiegel in der erforderlichen Größe geometrisch genau zu schleifen und- vor Verzerrungen durch däs eigene Gewicht und Temperaturschwankungen zu bewahren, ist man später von den Spiegelinstrumenten wieder abgekommen und hat dafür die diop- trischen Fernrohre, also die ausschließlich mit Glaslinsen ver sehenen, in immer gewaltigeren Dimensionen ausgeführt. Aber auch das Gießen, Schleifen und Polieren so großer Glasmassen, wie sie im Wettbewerb der Astronomen erforderlich wurden, hat sehr große Schwierigkeiten zu überwältigen; Nun ist der Astronom der John Hopkins-Universität in New York, Professor Wood, auf den Gedanken gekommen) die Konstruktion der Spiegel teleskope auf neuer Grundlage wieder aufzunehmen, indem er
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