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Sächsische Elbzeitung : 21.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186612210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18661221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18661221
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-21
- Monat1866-12
- Jahr1866
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 21.12.1866
- Autor
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Sächsische Schandau und Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint regelmäßig Freiings und ist durch die Expedition in Schandnu,, sowie durch alle Postanstalten für 1V Ngr. vicrteljährl. zu beziehen. — Inserate für auswärts nehmen an: Hr. Kämmerer Hesse in Hohnstein, sowie die Annonccnbureauö von H. Engler und E. Fort in Leipzig, welche man an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der .Expedition d. Bl. aber bis Donnerstag früh 9 Uhr abzugcben bittet. «M. 51. Freitag, den 21. December 1866. Abonnements-Einladung. Auf das mit dem 1. Januar 1867 beginnende neue vierteljährliche Abonnement der „Sachs. Elb- Zeitung" werden Bestellungen für auswärts bei alle» Postanstaltcn, für Schandau bei der unterzeichneten Expedition angenommen. Der Preis beträgt in ganz Sachsen vierteljährlich 10 Ngr. Wir ersuchen unsere geehrten Abonnenten, ihre Bestellungen möglichst bald zn erneuern, damit keine Unterbrechung in der Zu sendung ves Blattes eintritt. — Schandau, im December 1866. Wochenschau. Sachsen. Schandau. Seit längerer Zeit ist dem hiesigen Publicum nichts geboten worden, was in dcS Wortes edelster Bedeutung „Gesang" genannt werden konnte, — denn was Singspielhallen und Scandalia un serm musikalischen Sinne zumutheten, obgleich der Zweck thcilweis ein edler war, konnte zumeist nur einem höchst verdorbenen Geschmacke genügen und war zum großen Theile geeignet, denselben noch weiter herabzudrücken. Kein Wunder, wenn der seither mit kraft- und saftlosem Zeuge gefüllte musikalische Magen wieder einmal nach schmackhafterer Kost verlangt. Gelegenheit, dieses Ver langen zu befriedigen und nach Form und Inhalt Besseres zu hören, wird uns den 3. Weihnachtöfeiertag, 27. Dec., in den Lokalitäten des hiesigen Bades geboten. Wie aus der im Jnseratentheile dieses Blattes befindlichen Conccrt- anzeige zu ersehen, tritt daselbst ein Theil deS anerkannt trefflichen Kreuzsängerchores aus Dresden, welcher für diese Tage bei Bewohnern unserer Stadt eine gastliche Aufnahme finden wird, auf, um für milde Zwecke seine jugendlich frischen Stimmen ertönen zu lassen. Das Pro gramm weist nicht nur Schöpfungen der besten deutschen Meister auf, sondern bietet auch reiche Abwechselung im Chor- und Einzelgesange sowohl mit, als ohne Piano fortebegleitung, und gerade der seiner umfangreichen und mannigfachen Klangmittel und seiner contrastirenden Misch ungen von Licht und Schatten wegen allen andern Chor- formen weit vorzuziehende gemischte Chor ist in dem selben mit Recht vorwiegend bedacht. Wird nun der mu sikalische Geschmack des hiesigen Publikums, nachdem er durch vieles Mittelmäßige, Triviale und Schleckte ge wissermaßen mißachtet worden ist, wieder einmal respectirt, so ist schon deswegen, aber auch um deS guten Zweckes willen, dem Unternehmen ein recht günstiger Erfolg zu wünschen. — O Dresden. Laut Gesetz vom 14. December ist von der Negierung die Aufnahme einer fünfprocentigen An leihe im Betrage von 12 Millionen Thalern beschlossen worven, von welcher gegenwärtig der Betrag von 4 Mill. Thalern emittirt werden soll, während der verbleibende — zum größten Theil zu Abstoßung der, in diesem Jahre von der Negierung aufgcnommencn Handdarlehnsschuld bestimmte — Nest nicht vor dem 31. Mai 1867 zur Aus gabe gelangen wird. Die Anleihe wird mit 5 Proc. ver zinst, ist vor Ablauf des Jahres 1876 keiner Amortisation, Kündigung oder Zinsenherabsctzung unterworfen und wird in Appoinlö von 500 und 100 Thlrn. auSgcfertigt. Sub skriptionen zur Bctheiligung an den gegenwärtig zur Aus gabe gelangenden 4 Millionen Thalern werden innerhalb Sachsens von der Allgemeinen Deutschen Crcditanstalt, sowie von dem Bankhaus Kaskcl und der sächsischen Ban! in Dresden, außerdem noch bei den früher schon genann ten Bankhäusern in Frankfürt a. M., Köln und Berlin, am 17. und 18. Dec. zum Paricourö angenommen. Bei der Anmeldung sind 20 Proc. in courshabenden Werth- papieren oder baar zu hinterlegen. Die Zahlung und Ab nahme der gezeichneten Stücke hat im Laufe Kes Monat Januar 1867 zu erfolgen. Doch werden auch jederzeit Vollzahlungcn angenommen, die biö zum 1. Januar mit 5 Proc. verzinst werden. — Nr. 2 deS „Königlich Sächsischen Justizministerial- blattes" enthält eine General-^Verordnung des Justiz- Ministeriums an alle Justizbehörden, die gewiß allseitig mit Freuden begrüßt werden wird. Dieselbe verlangt, daß künftighin in allen Schriftstücken, welche an das Publikum gerichtet sind, .Fremdwörter oder veraltete Ausdrücke ver mieden und statt derselben gemeinverständliche Bezeichnun gen der deutschen Sprache gewählt werden. DaS Justiz ministerium ist zwar nicht gemeint, einem übertriebenen Purismus das Wort zu reden, will eS aber .nicht zulassen, daß durch den Gebrauch fremder und veralteter Aus drücke in gerichtlichen Schriften die unbedingt zu erstrebende Gemeinverständlichkeit derselben beeinträchtigt werde, zu mal unsere reiche und bildungsfähige Muttersprache sich auch als Nechtssprache hinlänglich bewährt habe. -- Eine
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