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Erzgebirgischer Volksfreund : 22.03.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192403224
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19240322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19240322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1924
- Monat1924-03
- Tag1924-03-22
- Monat1924-03
- Jahr1924
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 22.03.1924
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WMMecMWM D« .«r,«»»«rsUch« TolktHrund' Ii«Uck mil Ausnodme der 2o«e rock k»nn- und elllapen. Per Prel» Iür d!« 34 mm drei«« Colonel - einzNgmzeU« Im ' ml.tlallbezlrd »I LV gomUItnnnziigrn mrd 8Ulleng»Iuck« Btddrltlger l1>, nurwSrir 31 Ilir dl« LV mm drrlt« P«M- -iidlniuez«»« IO, audwurt» 100, Mr dl« SV mm dr«U« «mV. L°Ion«Ij«»e 11, ouswürU»» Eoldxftnnlg. Poftlchca-Nonto! Leipzig Ar. IWS. ««melnde-Oiro-Aonio! ?ue, Srzge» 7Ir. 70. Nr. 70. Sonnabend, den 22. März 1924. Verlag L. M. Gärlner, Aue, Srzgeb. g«n>spr«E,r, Aue gl, SSguitz (Ami Au«) 440. Schnee»««- 1», Schwa«,«n»«r, »Li Drahtanschrift V»Mft«un» Aueerzqrdkg«. » enthaltend die amtlich«« Bekanntmachung*» der Amkshauptmannschaft und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staats- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustadlel, Grvnhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Es werüen outzerdem verössenilicht: Di« Bekanntmachungen der Stodträt« zu Au« und Schwarzenberg und der Amtsgericht« zu Au« und Johanngeorgenstadt. 77. Jahrg A»»«I,,»^I»,ad»« iür di« »m riachmiUag ^ch<tu«nd« S.ummir di, aormMags S Uhr in d«n AaupIgilchlN,. N«««,. am« «mädr iür di« ülulnahm« d«r Au»«!,«, am »»re-Ickrlcbenm Tag« ldwi« an d«lttmml«r St«!l« wird nichi g«g«b«u, au» Nicki Ilir di« Richitgiwil d«r darck H««,. Ipr«ck«r aulgrgetxnrn!ln;<ig«a. - gar Nicks. m>o««t,ngi «ing«Iandt-r Sckrisijilick« iiturnlmml di« SchriftlriMag d«ta« virauiwortung. - Ui,i,rdr»dung«» d«, ck^chUI». »Sri«»«, drgriindm NU« UnIprSch,. L«i Zahiu»,«»»»«» «ch kondan gell« RadalN al, nicht o,r«i»da«t. -au»lg«schrft4fr«n«» in Siu«, oshnli, Schneiders Mi» LLwnrzrndirg^ Amtliche Anzeigen. Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Veranlagung zur Vermögenssteuer für da« Kalenderjahr 1924. I. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet: l.alle im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aushaltenden selbständigen steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtbeubsche); 2. juristische Personen des öffentlichen und des bürgerlichen Rechts, sowie alle Derggewerkschaften, nicht rechtsfähig« Personenve«. einigungen, Anstalten, Stiftungen, und andere Zweckvermvgen, sofern sie den Sitz oder den Ort der Leitung un Bezirk des unterzeichneten Finanzamts haben, also insbesondere Erwerbs- gcsellschaften (wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aiticn, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonial- gvsellschaften), Erwerbs, und Wirtschaftsgenoffenschaften, «in. getragene Dereine, nicht rechtsfähige Psrsonenvereimgungen, die Erwerbszwecke verfolgen (außer Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer des Betriebes anzuseben sind, z. B. offene Handels- und Kommanditgesellschaften), Stiftungen, Anstalten und gwcckvermögen, «enn sie am 31. Dezember 1823 ein Lermögen von mehr als 5000 Sold- mark besessen haben. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind ferner verpflichtet ohne Rücksicht ans die Höhe des Vermögens und ohne Rücksicht auf Staats angehörigkeit, Wohnsitz, Auscnthalt, Sitz oder Ort der Leitung alle natürlichen und juristischen Personen, sowie Personenvereinigungen und Vermögensmaffen, di« nach 8 3 des Vcrmögenssteucrgesetzes mit ihrem in ländischen Grund- und Betriebsvermögen steuerpflichtig sind (beschränkt Steuerpflichtige). II. Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten I—. . .r.'.,.'.. ... ».' . werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vvrgeschrie- denen Vordrucks in der Zeit vom I. bis 15. April 1824 bei dem unter- zeichneten Finanzamt einzureichen. Vordrucke für die Steuererklärung können vom 1. April ab von dem unterzeichneten Finanzamt bezog«, werden. Auch werden Vordruck« vom 25. März 1824 ab im Finanzamt Aue während der Dienststunden abgegeben. Die Steuererklärung ist fchrist- lich — zweckmäßig eingeschrieben — einzureiche» oder mündlich vor dem Finanzamt abzugcben. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist vom Empfang eines Vordrucks zur Eteuererllärung nicht abhängig. Die Abgabe der Steuererklärung bei dem unterzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, soweit die unter I bezeichneten Personen die Steuer- erklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben. III. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der- Steuererklärung ange halten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 18 v. H. der festgesetzten Steuer aufcrlegt werden. Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Vermögenssteuer wird mit Geldstraf« bestraft, auch kann auf Gefängnis erkannt werden; ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze (Stenergesährdung) wirb ebenfalls bestvast. Aue, Len 21. März 1824.Da» Finanzamt. Auf Blatt 275 des hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma WSschefabrII Bernhard Schellenberger, Lößnitz i. Erzgeb. in Löhnig und als deren Inhaber der Kaufmann Bernhard Schellenberger in Ane ein getragen wordcn. Angegebener Geschäftszweig: Herstellung von Hcrrcn- unid Damenwäsche. Amtogericht Lößnitz, am 18. Mär, 1824. lL-4»»»»«»!»»»/» Da» oberbehördlich genehmigte Ortsgesetz über die kostenlose Totenbestattung in der Stadt Schneeberg liegt zwei Wochen lang in der Hauptkanzlei zur Einsicht nahme aus. Schneeberg, den 17. März 1924. Der Stadtrat. Oelke »eil» Gcbäudc-Bmndvmsicherungsbcfträge auf den April-' ^VfMig. termin 1324 nach 1 Gold(Ncuten).Pfennig für die Ein- bett sind bl, zum 8. April 1824 an unser« Sdadthauptkass« zu zahlen. Nach Ablauf Lieser Frist beginnt da« Beitreibungsverfahren. Schriftlich«' Mahnungen «rfolgen nicht. Gewerbesteuer-Zahlung. Die Rückstände an Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1923 sind vis Ende dieses Monats an unsere Stadthaupt- kaffe zu zahlen. Vom I. April dieses Iahr«s ob tritt die guschlagspflicht ein, außerdem erfolgt zwangsweise Beitreibung. Der Zuschlag beträgt 28 v. H. des Rückstandes für jeden der Fälligkeit folgenden ang«fangenen i Kalendecmonat und falls di« Zahlung langer als drei Monate im Rück stände bleibt, 38 v. H. des Rückstandes. Löußitz, den 22. März 1924. Der Rat der Stadt. — Steueramt. — Auhholzversleigerung. Sarlmannsdorfer Slaalssorslreoier. Im Gasthof «Sachs. Hof" I» Hartmannsdorf, Donnerstag, den 8. April 1824, vormittag» «inhalb 18 Uh«. 288 w. Stämme, 18—15 cm stark; 388 w. Stämme, 16—22 cm stark; 48 w. Stämme, 23—31 cm stark; 3 h. Klötze, 14—32 cm stark; 1847 m. Klötze, 7—15 cm stark; 943 w. Klötze, 16—22 cm stark; 564 w. Klötze 23—43 cm stark; 421 w. Derbstangen, 8—15 cm stark; 268 w. Reis- stangen, 4—7 cm stark; in den Abt. 5, 51, (Kahlschläge), 27, 29, 38, 48 (Durchforstung«») und 38, 83 (Bruch). Forstrevlerverwaltung Hartmannsdorf. Forstrentamt Eibenstock. WiMeMmmr. Wer SlMWrwier. Im Gasthaus »Muldental" in Aue, ; Montag, den 81. März 1824, mittags 12 Uhr. 24 bu. Klötze, 88—66 cm stark; 1333 w. Klötze, 7—15 cm stark; 1533 w. Klötze, 16—22 cm stark; 1636 w. Klötze, 23 und mehr cm stark; in den Abt. 87, 46, 47 (Plenterschläge). Forstrevlerverwaltung Sofa. Forstrentamt Eibenstock. Die Landtagsauflösung abgelehnt. Vertagung des Landtags bis zum 6. Mat. Dresden, 20. März. Zur Beratung sicht im Landtag heute zu nächst der Gesetzentwurf Wer die Aufnahme einer Anleihe von 800 000 Mark zur Weiterführung stillgelegterWoh- nungsbauten. Abg. Rammelsberg (Dntl.) erklärt die Zustimmung seiner Partei unter der Bedingung, daß eine Uebersicht über Bauten und die voraussichtlichen Kosten vorgelegt wird. Die Vorlage findet Annahme gegen die Stimmen der Kommu- nisten. Zur Beratung gelangt sodann der deutschnationale Antrag auf Auflösung des Landtages und VeHindung der Neuwahl mit der Reichstagswahl. Abg. Beutler (Dntl.) begründet den Antrag: Wenn der Reichs tag neu gewählt sei, werde er eine ganz wesentliche Aenderung der Struktur der Volksvertretung im Reiche und der Reichsregierung bringen. Als notwendige Folge wird sich dann eine Neuwahl des Landtages ergaben. Maßgebend sei für die Deutschnationalen, daß eine Neuwahl die kommunistisch-sozialdemokratische Mehrheit in Sach sen endgültig beseitigen werde. Er sei überzeugt, daß sich die Deutsche Dolkspartei in der Kca'ition nicht wohl fühle. Er erwartet deshalb, daß sie und die anderen bürgerlichen Parteien für die Auflösung stimmen würden. Abg. Böttcher (Kom.) meint, es gebe keine sozialistisch-kommu- nistische Mehrheit im Landtage, denn die Sozialdemokrat e stehe nicht nichr auf der Seite der Arbeiterschaft. Seine Partei ei für Auf lösung des Landtages. Sie werde auch den Landtag nicht zur Ruhe kommen lassen und nach der Reichsiagswahl wieder den Antrag auf Landtagsauflösung einbringen. Abg. Blüher (D. Dp.): Seine Freunde würden dem deutsch nationalen Anträge nicht zustimmen. (Hört, hört! rechts.) Wenn unsere wirtschaftlichen Verhältnisse sich wesentlich bessern, dann werden den kommunistischen Tlgigatoren viele Felle davonschwimmcn und auch „die radikale Rechte" werde viele Chancen einbüßen. Was die Koalition bisher in Sachsen geleistet habe, könne sich sehen lassen. Abg. Bethge (Soz.): Der Abg. Deutler dürfe nicht glauben, daß in einem Lande wie Sachsen mit seiner ausgeprägten Industrie jemals die Sozialdemokratie ausgeschaltet werden könne. Seine Freunde schon in der gegenwärtigen Koalition die einzige Möglichkeit, in, Interesse des Proletariats zu arbeiten. Deshalb würden sie den Anflösungsantrag ablehnen. Abg. Dr. Seyfert (Dem.) sagt, die Deutschnationalcn hätten den Auflösungsantrag nur angesichts der bevorstehenden Neichetags- wahlen eingebracht. Seine Partei sehe keine Veranlassung, den gegen wärtigen Zustand zu beseitigen. In namentlicher Abstimmung wird hierauf der Antrag auf Land tagsauflösung mit 49 Stimmen der Koaiitionsparteien gegen 42 Stimmen der Deutschnationalcn, Kommunisten und Linkssozialisten a b g e l e h n t. Es folgt die Aussprache über die vorgeschlagcne Vertagung des Landtages biszum 6. Mai. Abg. Deutler (Dntl.) spricht sich gegen eine Vertagung aus. Die Koaiitionsparteien fürchteten wahrscheinlich, auf die Anfragen und Anträge Antworten erteilen zu müssen, die ihnen ihren Wählern gegenüber unbequem werden könnten. Abg. Böttcher (Kom.) ist gleichfalls gegen Vertagung; denn während dieser Zeit würde die Koalitionsrcgierung ihre Macht noch trostloser ausnutzen als bisher. Abg. Schwarz (Llnkssoz.) erklärt sich mit einer Vertagung erst 14 Tage vor den Wahlen, nicht aber schon jetzt einverstanden. Das Haus beschließt die Vertagung bis zum S. Mai und die Einsetzung eines Zwischen-Ausschusscs zur Erledigung der dringendsten Aufgaben. Abg. Arzt (Soz.) begründet dann seinen Antrag, den Reli gionsunterricht innerhalb der ersten virr Schuljahr« Weg fall« n zu lass«»» Ein weiterer Antrag betr. den Schulbesuch an staatlich nicht aner kannten Feiertagen wird vom Abg. Weckel (Soz.) begründet. Redner kritisiert die Haltung des jetzigen Volksbildungsministers gegenüber dem Schulbetrieb und Schulbesuch an staatlich nicht aner kannten Feiertagen. Abg. Arzt (Soz.) behandelt seinen Antrag betr. tue Wieder- einsiollung des aus dem Dienst des Staates ausgeschiedenen Mini sterialrats Dr. Molker und dessen Beförderung zum Ministerial direktor. Diese Einstellung sei offenbar bezeichnend für die Persönal- politik der neuen Regierung. Redner fragt, welche Gründe die Re gierung bewogen haben, die Einstellung und Beförderung Wolters vorzunelMen Unter dem Vorwande der Geschästsvereinfachung ent ledige sich die Koalitionsregierung aller unbequemen Sozialdomo- kroten und Republikaner. Volksbildungsminister Dr. Kaiser beantwortet den Antrag Arzt betr. Wegfall des Religionsunterrichts innerhalb der ersten vier Schuljahre dahin, daß die Reichsverfassung bestimme, daß Religions unterricht ordentliches Lehrfach sei. Der Antrag diene nickt dazu, den Sckulfrieden zu fördern, Deshalb könne er ihn nicht durchführen, die Flcißnerschen Verordnungen über das Schulgebet habe er auf- gehoben, um dem Frieden in der Schule zu dienen. Der weit über wiegende Teil des Volkes bange noch am Religionsunterricht. Nur Sorge um die Zukunft unterer Volksschule haben mich bei den ge troffenen Maßnahmen geleitet. Nach längerer Aussprache gehen die Anträge an den Rechts nusschuß. Die P!Srre zur wetteren Knebelung DeuHchlan-s. Paris 20. März. Nach dem „Temps" werden die Anhänge zu dem Bericht des Komitees Dawes die folgenden Fragen zum Gegenstand haben: 1. Errichtung einer Goldnotenbank. 2. Deutscher Haushalt. Ausgleich zwischen den Ein nahmen und Ausgaben für das Haushaltjahr 1924/25 und dse nächst, folgenden Jahre. Zweijähriges Moratorium für die Re parationsleistungen in bar. Fortsetzung der Sachliefcrungen und ihre Bezahlung an die deutschen Industriellen. 3. Reorganisation der deutschen Eisenbahn. Eine neue Verwaltung für das gesamte Netz, in das die zurzeit von der französisch-belgischen Regie bclricbsnen Strecken der Nheinlande und des Ruhrgebiets wieder einbezogen würden. Nutzbarmachung der deutschen Eisenbahn für eine internationale Anleihe, deren Ertrag teilweise als Kapital und Reserve für die zukünftige Goldnotenbank, teilweise zur Finanzierung der Sachliefcrungen Verwendung finden soll. 4. Einführung von Tabak-, Zucker-, Alkohol, und Zündholzmonopolen, deren Einnahmen zur Begleichung der Reparationen Verwendung finden sollen. 5. Kontrolle der Erhebung gewisser Einnahmen, sowie der Tätigkeit der Notenbank und des Betriebs der Eisenbahn. 6. Organ'sation eines Systems von Hypotheken auf die „Deutsche Wirtschaft*, d. h. den industriellen, kommerziellen und landwirtschaftlichen Dcsitz, der als Pfand für die Ausgabe o^N Obligationen dienen würde. * » * Berlin, 20. März. Dr. Schacht fährt vor Sonntag nicht nach Berlin zurück. Die Meldungen der Pariser Blätter, daß in der Frage der internationalen Goldkreditbank Schwierig, leiten cingetreten sind, können an amtlichen Berliner Stellen nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert werden. Beachlsam bleibt die Havasmeldung, »nach der Ausschuß AbändernngsantrSge z.: seinen letztgofaßten Beschlüssen abgelehnt, hat. » / London, 20. März. Der Pariser Berichterstatter des „Daily Expreß" schreib', eine hohe britische Finanzautoritiit habe ibm er klärt, das Mysterium der Rentenmark sei eine» der Welt wunder. Di« Rentenmark könne wert»«" U-iben, f-lan-e da» deutsch« Valk s»' .st Vertrau»» darin setz«. Strafanträge im Kitter-Prozeß. München, 21. März. Am Schluß der Plaidoyer» i« Hitlew Prozeß beantragte heute die Staatsanwaltschaft fol» gende Strafe«: Hitler 8 Jahre Festung wegen Verbrechen» des Hochverrate», Kriebel, Pöhner und Dr. Weber wegen Mittäterschaft je 6 Jahr« Festung, General Ludendorff wegen Beihilfe 2 Jahre Festung, ebcnso Dr. Frlck und RShm wegen Bei hilfe 2 Jahre Festung, Brückner und Wagner wegen Beihilfe 1^ Jahr Festung und Oberleutnant Pernet 1 Jahr S Monate Festung. Sämtlichen Angeklagten seien mildernde Umstände zuzw- billigen. Kardinal Faulhaber gegen Ludendorff. . München, 20. März. Prälat Dr. Müller hatte mit Kardinal Faulhaber eine Unterredung, in der sich der Kardinal eingehend zu den Behauptungen des Generals Ludendorff äußerte. Nach dem „Bayrischen Kurier" erklärt der Kardinal über die „Lnsitania"-Frage, er habe in seinen 78 Reden und Ansprachen in Amerika ein einziges Mal die Versenkung der Lusitania" und die Begleiterscheinungen des Einmarsches in Belgien in einigen Sätzen erwähnt. Er habe niemals die Versenkung der »Lusitania" als Verbrechen bezeichnet. Das Kriegsgericht sah in der Versenkung der ,Lusitania" kein Un- recht und moralisch für die Verantwortlichen keine Schuld, doch sei sie objektiv ein großer Fehler (?I) gewesen, weil sie den Ein» tritt Amerikas in den Krieg und damit den für Deutschland un glücklichen Ausgang des Krieges zur Folge gehabt habe. Die Ver- fammlung in Ncuyork l;abe seine Worte auch so ausgefaßt, wie sie gemeint waren. Don ernsten Männern sei ihm versichert worden, jener Abend hätte für die Aussöhnung der beiden Völker einen großen Schritt vorwärts bedeutet. Weiter erklärte der Kardinal, aus mehr als 100 Zeitungsausschnitten könne bewiesen werden, daß er mit seiner Amerikareise dem deutschen Volk einen wirklichen Dienst er wiesen habe, nicht bloß in karitativer Weise. Diel anderes als Kardinal Faulhaber hier zugibt, hat General Ludendorff ja auch kaum behauptet. Der ,Mvße Fehler" genügt schon. Nichts anderes hat Ludendorff wohl charakterisieren wollen. Der „große Fehler" hat politisch schließlich die gleiche Bedeutung wie „das Precht an Belgien", von dem Bethmann-Hollweg 1914 sprach I ' Die Neuregelung -er Besoldung -er Reichsbeamlen. Der Neichsrat hat die Vorlage über die Neuregelung der Besoldung derReichsbcamten vom 1. April 1924 ab ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen. Die Neuregelung bringt den Beamten aller Gruppen ungefähr dieselbe verhältnismäßige Erhöhung der Gesamtbezüge. Auch noch Vorwegnahme des Mehrbedarfs infolge der zu erwartenden Steige- rung der Mietpreise verbleibt allen Beamten eine gleichmäßig« reine Besoldungsaufbesserung, die mehr als 13 v. H. beträgt. Die Neugestaltung des Ortszuschlages hat also keine Bevorzugung be- stimulier Gruppen zur Folge. Di« 20proz«ntige Erhöhung der Kinderzuschläge wirkt zngunstea der wirtschaftlich Schwächsten, nämlich der Beamten der unteren Be soldungsgruppen und der Kinderreichen. Dom 1. April ab werden die Beamten im Vergleich zu ihre» Friedensbezügen folgende Beträge erreichen (Endgehalt- Ortsklasse ä): ' 1. Ledig« Beamt«: Gruppe S (Schaffner usw.) 68 v. H., Gruppe 4 (Oberschaffner usw., Auf- rückunasgrupp« für 3) 78 v. L, Grupp« S (Zugführer usw.) 74 v. H„ Grupp« 7 (Obersekretäre usw.) öS v. H, Gruppe 10 (RegierungsrSte usw.) 49 v. S„ Grupp« 13 (Ministerialräte usw.) 48 v. Grupp« S 3 (Ministerialdirektoren 46 v. H. 2. Verheiratete Beamte mit zwei Kindern. Gruppe 8 88 v. H., Grupp« 4 (Aufrückung«grupp« für 8) 97 v. Grupp« 6 90 v. H* Grupp« 7 ätz »
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