13 Beksrnntmss ch n n g. Behufö der für daö Jahr 1866 nachzuholcnden Necrutirung findet die Anmeldung n) der Militärpflichtigen auö der Altersklasse 1846^66. d> der nach § 8 des Gesetzes vom 23. Fel'ruar 1864 als zur Zeit untauglich Zurückgestellten der Altersklasse 1845/65. a) der Dicnstreserve-Mannschaften auö den gestimmten drei Altersklassen (nw. § 160 verbunden mit § 76 und 77 des Gesetzes vom 24. December 1866 und ck) der nach § 5 des Gesetzes vom 1. September 1858 als einzige Ernährer hilfsbedürftiger Familien anerkannten Mannschaften den I. Februar dieses Jahres statt. Die Militär- und dicnstrescrvcpffichtigcn Mannschaften mit) a bis ck in den im hiesigen GerichtsamtSbezirkc gelegenen Ortschaften Altendorf, Goßdorf, Hohnstein, Kleingieshübcl, Krippen, Lichicnhain, Mittelndorf, Ostrau, Porsch dorf, Prossen, Postclwitz, Naihmannsdorf, Neinhardlödorf, Schmilka, Schöna, Waitzdorf, Waltersdorf und Wenbisch- fährc werden hiermit aufgeforbert, sich bei Vermeidung der in § 76 des Gesetzes vom 24. December 1866 angedrohtcn Strafen an dem Pbgcdachten Tage bei den betreffenden Ortovorständcn anzumeldcn, auch ihre Geburtsscheine rcsp. Taufzeugnisse denselben auszuantworten. Schandau, am 9. Januar 1867. Das Königliche Gerichtsamt. Tränckuer- Glaser. Freiwillige Subhaftatiou. Erbtheilungöhalbcr sollen Seiten deo unlerzcichnetcii Gerichtsamis den 28. Januar dieses Jahres die zum Nachlasse des Waldarbeiter Karl Wilhelm Zimmermann in Waltersdorf gehörigen,- die Parzellen 9a,, 96, 48, 293, 334 und 319 mit 1 Acker 72 UfRuthen Flächeninhalt umfassenden, auf den Folien 18 und 70 des Grnnd- und Hypothckenbuchs für genannntes Dorf eingetragenen und mit 40,^ Steuereinheiten behafteten Grundstücke, be stehend auö einem Wobnhause, einer Scheune, Garten, Feld und Wald, in dem Gasthofe zu Walterödorf freiwillig versteigert werden, waö unter Bezugnahme auf den im genannten Gasthofe und an hiesiger Amtsstcllc auöhängenvcn Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gcrichtöamt Schandau, am 9. Januar 1867. Träuckusr. Beksrnntmchn rs g. Zu Anmeldung der Militär- und reservepflickuigen Mannschaften ist der I. Februar 1867 festgesetzt worden. ES werden daher alle im Jahre 1846 geborenen, und im hiesigen Stadtbezirke aufhältlichen Mannschaften, sowie diejenigen, welche nach § 8 deö Gesetzes vom 23. Febr. 1864 als zur Zeit untauglich im Jahre 1865 zurück- gestellt, desgleichen die, welche in den Jahren 1863, 1864 und 1865 in die Dienstreserve versetzt worden sind und sich im hiesigen Stadtbezirke aufhalten, endlich die nach § 5 dcü Gesetzes vom 1. September 1858 als einzige Ernährer hilfsbedürftiger Familien anerkannten und hier aufhältlichen Mannschaften hierdurch aufgeforbert, sich bei Vermeidung der in § 76 flgndc. des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. December 1866 angedrohten Strafen in hiesiger Nathöerpedition im Nathhause hierselbst von Vormittags 9 Uhr an unter Abgabe ihrer Geburls-, Gestell- und rcsp. Taufscheine gehörig anznmelden. Schandau, den 8. Januar 1867. Der Stadtrath daselbst. .Härtung. BekaiMtmachrmg. Die gesetzlichen Entschädigungsgeldcr für die am 30. und 31. October vor. Jahres hier einquarticrt gewesenen Kriegsrescrvistcn der I. Jnfantcriebrigade und Pioniere werden künftigen Montag den 14. dies. Mon., Nachmittags von 2 Uhr au gegen Rückgabe der Quartieranweisungen im hie sigen Nathösessionszimmcr ausgezahlt. Schandau, den 10. Januar 1867. Der Stadtrath daselbst. Hartung. reuei'vei'8ieIieiMMkrM M veutMIsM in HMg. Zufolge der Mittheilung der Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha wird dieselbe nach vorläufiger Berechnung ihren Theilnehmcrn für' 1866 circa 7O Procent ihrer Prämieneinlagen als Ersparnis) zurückgeben. Die genaue Berechnung deö Antheils für jeden Theilnehmer der Bank, so wie der vollständige Rechnungs abschluß derselben für 1866 wird am Ende deö Monatö Mai d. I. erfolgen. Zur Annahme von Versicherungen für die Feucrvcrsicherungöbank bin ich jederzeit bereit. Pirna, den 9. Januar 1867.' ü?. A.« Agent der Feuerversichernngsbank s. D.