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Wilsdruffer Tageblatt : 21.11.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-11-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192511215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19251121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19251121
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1925
- Monat1925-11
- Tag1925-11-21
- Monat1925-11
- Jahr1925
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 21.11.1925
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MlsdrufferÄMalt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Ws» .«»»doch« «scheint tS,lich »ach», b Uhr fik d« s»l,«ch«» La«, »«ja^prri«: »ei A»d»la«, dl >« «chchtstrftrLe »ad den Ru-zai-ch»»«, r«k. t» «»na«, bei Arche»««« »««ch v»r »—»» »,!» Mt., »ei Paftteslr»»», Wochenblatt für Wilsdruff «. Umgeg«t> «I«« »nd «lschZi-eft-Len — ' " rutzarer M jeder s-ü »» h»iüu»s«ii «»tgegk». I« Kalle hdherer venmlt, «ri», »der jansti,« »eat«»»st»«>>«««i d-petzt Sui» «nsarnch «ns Lieirr»-« d» zeit»», »der Lirpm, de» vepr,»xrei,e». — «Lchsendmr, et»,ej»»dter SchrchiUtitlr «ech,t «r, »«m Por«» deilie^. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. «azei,r»»-ri»: dir«,es»»!le»eN-»»^ilr rs »»I»nse««i,, die 4 ,es»«Itr»eZeile »er »»tNchru«elumMMUch»»,«. 4»Ach» psex-ri,, di« i^spalteae «ekimacheUe t» «e^Uche» Teile I«> »oldpse««»,. «achw«is»»,»,edüh» » chatd^e»«»,. P». Fernsprecher: Amt Wilsdruff Rr. 6 «»i-i«-». «maIft»-di«o»r».t»Uhr - I' dnech Arrnr»f Ldrr»inrllen Alr-ei,ea Lderartzmen wir »eine »aranr». Jeder Siadalla»j»r»ch «-lisch,, wen« »er Peil», »«ch «la,« ei»,«ch,«»»«»»«»«utz »dertetP»ftra„«deri»«aakvr» «eritr. ««j»i,en vehmr« all« Der»t«i»»,»»,llr-: rnt^«» V« Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachunge* der ««tshauptmaunschast Meitze«, des Amtsgericht« und Stadtrat» zu Wilsdruff, Forstreutamts Tharandt, Finanzamt» «affe». Rr 270. 84. Jahrgang. Telegr.-Adr.: .Amtsblatt- W il S d r A ff - D S V LA Postscheck: Dresden 2640 Sonnabend, 21. November 1825 Chamberlains Schlußstrich. Die erste der vier großen Reden über Locarno, die wir von den Führern der beteiligten Nationen zu erwarten haben, ist nun in London vom Stapel gegangen. Cha m- berlain, der englische Außenminister^ hat am Mittwoch den großen Rechenschaftsbericht gebracht über das, was in Locarno geschehen und beschlossen ist. Für uns Deutsche hat diese Rede wesentlich Neues nicht oder doch nur kaum gebracht, eher noch eine zweite Rede, in der Chamberlain auf die Ausführungen der Opposition antwortete. Er legt im Hinblick auf dis Konferenz das Hauptgewicht auf den Geist, den sie erzeugte, und der sich bereits in den internationalen Beziehungen auswirke. „Wir sehen Lo carno nicht an als ein Ende der Arbeit der Befriedung und Versöhnung, sondern als einen Beginn." In Lo carno habe jedes Volk die Freiheit gehabt, anzunehmen oder abzulehnen. Chamberlain ging dann auf die Rolle ein, die die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völker bund gespielt habe, also die Rolle der Artikel 16 und 19. Was England angehe, so läge für dieses Land die Verpflich tung, bei einem Konflikt auf dem Kontinent militärische Hilfe nach der einen oder der anderen Richtung hin zu leisten, dann vor, wenn der Völkerbundrat es beschließe oder bei einem überraschenden Angriff, der nicht mehr Zeit lasse zu Völkerbundfragen. Aber — die englische und die italie nische Regierung als Garanten haben sich ausdrücklich das Recht Vorbehalten, zu entscheiden, ob ein solcher Fall unmittelbarer Gefahr vorliege. Das macht eigentlich an gesichts der Entwicklung der modernen militärischen Machtmittel jede Garantie überflüssig, weil sie einfach z u spät kommen würde. Außerdem liegt eine gemeinsame Garantie jener beiden Staaten nicht vor, und Chamberlain dürfte den Charakter der Verträge richtig damit bezeichnen, »aß sie den Krieg nicht verhindern, wohl aber er schweren. Was Deutschland angeht, so weist wegen des Ar tikels 16 der englische Außenminister darauf hin, daß mit dem Eintritt in den Völkerbund jedes Land die gleichen Rechte und Pflichten dort zu übernehmen habe, andererseits aber müssen die Verpflichtungen eines Landes auch seinen Zrfüllungsmöglichkeiten entsprechen, und niemand wird deshalb erwarten, daß der Völkerbund Dienste von einem Land verlange, die es seelisch und materiell nicht zu leisten in der Lage ist. Das entspricht der Kollektivnote, die in Locarno be schlossen wurde, ist freilich ebenso unbestinimt wie diese, weil über die passive Verpflichtung zur Gestattung des Durchmarsches dieselbe Unklarheit bleibt wie über die aktive Beteiligungsverpflichtung an einem wirtschaft lichen Boykott. Im übrigen stellt Chamberlain noch fest, daß die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Deutschland und Frankreich ebenso die gleichen seien wie die Garantieverpflichtungen Englands und Italiens gegenüber Deutschland, Frankreich und Belgien. Aus diesem Grunde betrachtet er den Vertrag von Locarno als nicht nur unter dem Völkerbund stehend, sondern als auch geboren aus dem Geiste dieses Völkerbundes. In seiner zweiten Rede ging Chamberlain nun mehr ins einzelne. Der Vertrag solle einen Schlußstrich dar- stellen, einen Schlußstrich nämlich unter das, was bis her geschehen ist. Man wolle neu anfangen und darum könne auch das, was geschehen sei, nicht mehr zum Gegen stand eines Schieds- oder Vergleichsverfahrens gemacht werden; denn die Schiedsverträge sehen nur vor eine Fest stellung, ob die Parteien ihre auf Grund der ab geschlossenen Verträge eingegangenen Verpflich tungen erfüllt haben oder nicht. Dazu gehört nun vor allem auch der Vertrag von Versailles. Bekanntlich bestimmt der Artikel 6 der Vereinbarungen von Locarno — was anch Chamberlain unterstrich — ausdrücklich, daß die Rechte und Verpflichtungen der Par teien aus dem Vertrage von Versailles oder irgendeines diesen Vertrag ergänzenden Abkommens nicht abge- ändert werden sollen. Deshalb sind die Verträge von Locarno, wie der englische Außenminister erläuterte, ^erwachsen auf der Grundlage europäischen Rechtes, wie 6 augenblicklich geschaffen sei". Es ist also eine Garantierung des Status guo, um sich diplomatisch auszudrücken, des Zustandes also, wie die Welt zurzeit ist. Den Versailler Vertrag als solchen zu einer gerichtlichen Entscheidung zu bringen, verbiete also die Abmachung von Locarno; „das Schiedsverfahren wird nur entscheiden darüber, ob der Vertrag, so wie erist, dieser oder jener Macht das Recht gibt, dieses oder jenes zu tun". Chamberlain betrachtet diesen Vertrag von Versailles als eine „ungeheure Errungenschaft für die Erhaltung des Weltfriedens und der guten Beziehungen der Staaten zu- kinander*. Nachdem Chamberlain noch auf die Rück wirkungen des Geistes von Locarno — Regelung der deutschen Entwaffnungsfrage, Räumung Kölns ab 1. De zember und Änderung in der Verwaltung der Rheinlands — hingewiesen hatte, ging er später noch in bemerkenswert freundlichen Ausführungen ans die Stellung Rußlands tu England, und zum Völkerbund überhaupt, ein. Man würde in London „glücklich sein", wenn man zufrieden- Mende Verieüunaen zwischen beiden Ländern berbei- Mi« und Lwemmstw siir Lmm. Berlin, 2V. November. Gestern vormittag traten die ; - Staats- und Ministerpräsidenten der Länder mit den Mitglie- i dem des Reichskabinetts unter Vorsitz des Reichskanzlers zu einer j gemeinsamen Beratung -er außenpolitischen Lage zusammen. Sie ! wurden über den gesamten Tatbestand, wie er sich in den letzten ! Wochen entwieckit hat, unterrichtet. Auf Grund der Aussprache z wird die Reichsregierung nunmehr entsprechend dem vorgestern s unter Vorsitz des Herm Reichspräsidenten gefaßten Beschluß den z gesetzgebenden Körperschaften, und Zwar zunächst dem Reichs- i rat, den Entwurf eines Gesetzes über die Verträge von Locamo ! und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zugehen lassen, l Wie wir erfahren, hat das Reichskabinett bereits im unmittel- - baren Anschluß an die Aussprache der Reichsregierung mit den i Ministerpräsidenten der Länder dem Gesetzentwurf über die Ber- s träge von Locarno und dem Eintritt Deutschlands in den Völker bund zugesümmt. Weißbuch über Locamo. Nach dem Abschluß der Beratungen der Länder- minifter war für Donnerstag abend ein Kabinettsrat unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten v. Hinden burg einberufen. Dabei handelte es sich um die formelle Stellungnahme zu dem inzwischen sertiggestellten Gcsetz- i entwurf des Reichsaußenministers Dr. Stresemann. Dieser Gesetzentwurf, der nach dem Beschluß des Reichskabinetts dem Reichsrat zugehen wird, besteht aus zwei Para graphen. Der erste ermächtigt die Ncichsregierung zur Unterzeichnung des Vertrages von Locarno, der zweite gibt ihr die Vollmachten für die Anmeldung Deutschlands beim Völkerbund, über diesen Gesetzentwurf hat der Reichstag in der nächsten Woche mit einfacher Mehrheit zu entscheiden. Die Reichsrcgierung bereitet ein Weißbuch vor, das das gesamte Material» das mit den Verhandlun gen über-den Vertrag von Locarno zusammenhängt, ent hält. Diesem Material sind auch die vier Listen angcfügt, die die 62 Cinzelforderungen der Alliierten in der Ent- wafsmmgssrage in der Note vom Juli dieses Jahres um faßten. * Erleichterungen im Meinlandregime. Inkrafttreten am 1. Dezember. Die Interalliierte Rheinlandkommission gibt unter Bezugnahme auf die Abmachungen von Locarno Erleich, terungsmaßnahmen bekannt, die sich mit dem Versailler Vertrag, dem Rheinlandabkommen und den Erfordernissen der Besatzung im Rahmen der allgemeinen Entscheidungen oer alliierten Regierungen vereinbaren lassen. Diese Er leichterungsmaßnahmen beziehen sich Kor allem auf Herab setzung der Truppenstärke, Rückgabe der öffentlichen Ge bäude, Aufhebung des Delcgiertensystems, Geltung der deutschen Gesetze sowie Aufhebung aller Ordonnanzen bis aus zwanzig. An Einzelheiten sind aus dieser neuen Verfügung folgend« wichtigen Punkte zu neunem Die Interalliierte Rheinlandkom mission ist bereit, mit dem neuernannten Reichskommissai sofort in Verbindung zu treten. Die Stärken der Be se tz u n g s t r u p p e n sollen fühlbar herabgesetzt werden. Das Delegierten sh st em kommt mit Wirkung- ab 1. Dezember in Fortfall. Hinsichtlich einer Revision der Verordnungen heißt es, daß sich die Interalliierte Rheinlandkommission das Recht Vorbehalt, Texte, die den Notwendigkeiten der Unter haltung, der Sicherheit und den Bedürfnissen der Armeen zu- widerlaufen, den Verhältnissen anzupassen oder außer Kraft zu setzen. Bezüglich der Gerichtsbarkeit sollen die in den Verordnungen vorgesehenen Strafen herabgesetzt werden. Ein zelne Strafsachen, die bisher von den Militärbehörden ent schieden wurden, sollen grundsätzlich der deutschen Gerichts barkeit übertragen werden. Die bisher von den Delegierten ausgeübten Verbotsbesugntsse werden ausgehoben Gleichzeitig wird aber gesagt: Das Recht, Versammlungen zn verbieten, bleibt der Interalliierten Rheinlandkommission Vor behalten. Das Recht zur Erteilung von Waffen-undMn- nitionsscheinen wird offiziell den deutschen Behörden zurückgegeben, aber mit dem Vorbehalt, daß eine Verständigung mit den Besetzungsbehörden erforderlich sei. Die Verpflichtung das Beflaggen anzumelden, kommt in Fortfall. Schließ lich Wird erklärt, daß man grundsätzlich bereit sei, den Gebrauch von Empfangsapparaten für drahtlose Telegraphi« zu gestatten. Das überfliegen der besetzten Ge biete durch deutsche Flugzeuge soll von den zuständigen Zivil und Militärbehörden einer Prüfung unterzogen werden. Di« Postzensur wird völlig ausgehoben. Die Zahl der Verord nungen soll dabei beträchtlich herabgesetzt und auf etwa 20 zu rückgeführt werden. Schließlich haben die alliierten Behörder- die Absicht, Amnestie- und Gnadenmaßnahmen zr treffen, welche durch die Umstände und die erwartete gegen seitige Befriedigung gerechtfertigt seien. Nach einer Kölner Meldung treten die Abänderungen unk Aushebungen von Ordonnanzen der Rheinlandkommission an 1. Dezember in Kraft. Die Kölner Stelle der Rheinland kommissivn wird am 1. Dezember ausgehoben. In amtlichen Kreisen betrachtet man die Beseitigung dei Delegiertenwesens als einen Fortschritt von entscheidender Be deutung. Die 70 Delegierten und ihre Sekretäre haben dü gesamte Verwaltung und die gesamte Bevölkerung in eine: Weise überwacht und bedrückt, von der man außer halb des besetzten Gebietes kaum eine Vorstellung hatte. »Dies Delegierten waren es auch, die zum großen Teil es als iHv Aufgabe betrachteten, den Separatismus zu fördern. Tatsäch lich bedeutet die angelündigte Neuordnung eine Wiederher stellung der Bürger- und Menschenrechte der Zivilbevölkerung Selbstverständlich bleibt es nach wie vor das Ziel, die Be setzuug als solche so rasch als möglich zu beseitigen, weil ihr, Fortdauer immer wieder, auch bei gutem Witten, Retzungs und Reibnngsflächen schasst. führen könne — wobei allerdings die Voraussetzung eine innere Umstellung der Sowjetregierung sein müsse. Ein neues Wort hat Chamberlain geprägt: die Frucht des Geistes von Locarno sei die „Internationalisierung" der Geister. * Das Ltnterhaus für Locarno. Nach der zweiten Rede Chamberlains, der auf die »on Macdonald und Lloyd George geantwortet hatte, vurde abgestimmt über einen Abänderungsvorschlag der klrbeiterpartei, der sich hauptsächlich auf Rußland und die Ubrüstungsfrage bezieht. Dieser Antrag wurde mit 332 legen 130 Stimmen, also mit einer Negierungsmajorität »on 202 Stimmen, abgelehnt. Dann folgte die Abstim- nung über die Regierungsvorlage, welche die Ratifikation »es Locarnovcrtrages ausspricht. Die Neinsager erhielten 13 Stimmen, während cs die Regierung auf 375 Stimmen brachte. Als die Entscheidung bekannt wurde, brach das Haus in Beifall aus. „Zwei Mionen sprungbereit." Eine Kammerrede Mussolinis. Die italienische Kammer hat ihre Arbeiten wieder aus genommen. Saal und Tribünen waren sehr stark besetzt. Auch die Abgeordneten der Opposition mit Ausnahme der Aventinopposition waren anwesend. Als Mussolini den Saal betrat, begrüßten ihn sämtliche Abgeordneten stehend mit einer begeisterten Ovation. Nachdem wieder Ruhe eingetreten war, erinnerte der Präsident der Kammer an das gegen Mussolini geplante Attentat und dankte der göttlichen Vorsehung, daß sie das Leben des Minister präsidenten geschützt habe. (Allgemeiner Beifall.) Unter unbeschreiblichen Ovationen bestieg Mussolini die ncuerbaute Rednertribüne. Cd hob zunächst hervor, daß die Regierung während des Sommers nicht in die Ferien gegangen sei, und gab einen überblick über die von der Regierung geleistete Arbeit. Im Anschluß daran sprach er seine Freude über das Abkommen von Wasbinaton aus. m vem die Rückzahlung der italienischen Kriegsschulden geregelt wird, und erkannte das Geschick dcr italienischen Unterhändler an, deren Bemühungen von Erfolg gekrönt gewesen seien. Mussolini gedachte sodann bei Erwähnung der Tätigkeit dcr Regierung mit Anerkennung seiner Mit arbcitcr, namentlich Fcderzonis (lebhafter Beifall), der mit fester Hand die innere Politik leite, und fügte hinzu: Der Faschismus beherrscht gegenwärtig ent schieden die Loge im Innern (Beifall). In allen Teilen der Welt wird für und wider den Faschismus ge stritten, dieser ist aber eine rein italienische Lebens äußerung. Kein Regime in Italien ist jemals infolge äußeren Druckes gestürzt worden. Auf solchen Druck antwortet das Land wie ein einziger Mann. (Begeisterter einmütiger Beifall, an dem sich auch die Opposition, darunter Giolitti, be teiligt.) Zwei Millionen Männer, zwei Millionen junge Menschen, stehen sprungbereit und warten auf mein Wort. (Erneuter Beifall. Zwischenruf aus den Bänken dcr Ab geordneten: „Alle, die ganze Nation, ist bereit!" Ein Ab geordneter ruft, zur Diplomatenloge gewendet: „Hört cs, ihr Herren da oben!") Mussolini fuhr fort: „Ich habe nicht beabsichtigt, damit eine Drohung ausznsprcchrn, aber ich will doch in meiner Eigenschaft als verantwort licher Leiter der italienischen Negierung eine ernste Mah nnug hiermit ausgesprochen haben, die überall gehört werden sollte." Mussolini verlas dann mehrere faschistische Gesetzent würfe und schloß mit den Worten: Die neue Generation lebt in einer h i st o r i s ch e n S t u n d e, in der der Grund stein zur künftigen Macht Italiens gelegt wird. (All gemeiner Beifall.) Ehrenplatz für die italienische Flagge. Eine Gesetzesvorlage der italienischen Regierung regelt den Gebrauch der nationalen Fahne in Italien. Die grün- weiß-rote Fahne mit blauem Bande muß im weißen Teile das savoyische Hauswappen zeigen. Bei der königlichen Familie sowie auf allen Negierungsgebäuden muß dieses königliche Wappen von einer Krone überragt sein. Andere Fahnen dürfen nur dann ausgehängt oder getragen werden, wenn die nationale Flaaae die erste Stelle ein.
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