Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Künstliche Diamanten
- Autor
- Hansen, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Versicherungspflicht der Lehrlinge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Zylinderrad nebst seinem Trieb und Kloben
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- ArtikelCentral-Verband 81
- ArtikelAufruf zur Sammlung von Material gegen den unlauteren Wettbewerb 82
- ArtikelInteressentenschutz 82
- ArtikelDie zweite, allgemeine Uhrmacherversammlung in Leipzig 82
- ArtikelSignaluhr „Lipsia“ mit selbsttätiger Nachtausschaltung 85
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 5) 85
- ArtikelPlaudereien am Werktisch 86
- ArtikelNeue freie Ankerhemmung für Uhren 87
- ArtikelEtwas über Kunstuhren 88
- ArtikelAus der Werkstatt 90
- ArtikelKünstliche Diamanten 91
- ArtikelDie Versicherungspflicht der Lehrlinge 92
- ArtikelVom Zylinderrad nebst seinem Trieb und Kloben 92
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 93
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 94
- ArtikelVerschiedenes 94
- ArtikelKonkursnachrichten 95
- ArtikelVom Büchertisch 95
- ArtikelPatentnachrichten 96
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- BandBand 33.1908 1
-
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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92 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 6. reichte durch starke plötzliche Abkühlung einer solchen Kohlen stoffeisenlösung in der Tat ein Auskristallisieren des Kohlenstoffes. Leider waren diese Kohlenstoffkristalle, alias Diamanten, nur mikroskopisch klein, ausserdem in dem erstarrten Lösungsmittel (Eisen) eingebettet, so dass sie erst durch Auflösen des Eisens in Salzsäure isoliert werden mussten. Praktischen Wert konnte also dieses Verfahren nicht haben. Moissan, der übrigens un ablässig an der Verbesserung seines Verfahrens gearbeitet hat, ist darüber gestorben, ohne praktisch brauchbare Kesultate erzielt zu haben. Das Problem aber hat die wissenschaftliche-Welt fort und fort beschäftigt, und neuerdings hat man einen anderen Weg ein geschlagen, der vielleicht zu dem gewünschten Erfolg führen könnte. In Vorträgen über anorganische Experimentalchemie wird gern ein sogen. Bleibaum gezeigt. Dieser Bleibaum ist weiter nichts als kristallisiertes Blei, das in schönen Verästelungen als ein baumartiges Gebilde aus einer Bleizuckerlösung herauswächst. Wie man hier durch geeignete Mittel die Ausscheidung des Blei- metalles in Kristallformen aus seiner chemischen Verbindung mit der Essigsäure erzielt, so will man aus flüssigen Kohlenstoff verbindungen den Kohlenstoff als Kristall isolieren, und der fran zösische Chemiker Charette soll nach neueren Nachrichten in dieser Eichtung höchst beachtenswerte Erfolge erzielt haben, indem er Schwefelkohlenstoff in Gegenwart geeigneter Metall oxyde unter Unschädlichmachung allen Sauerstoffes einer Zer setzung durch elektrischen Strom unterwarf. Bei der Unbestimmt heit der bis jetzt vorliegenden Berichte lässt sich freilich ein abschliessendes Urteil über den Wert der Charetteschen Versuche nicht fällen, jedenfalls aber haben wir es augenscheinlich mit einem Adepten zu tun, der ehrlich und emsig das Gebiet der Wissenschaft zu erweitern bestrebt ist und sich himmelweit unter scheidet von jenen Hyänen der Wissenschaft, die in Herrn Lemoine einen hervorragenden Vertreter gefunden zu haben scheinen. Es ist im höchsten Masse bedauerlich, dass die bekannte Affäre Lemoine - Grant Allen gerade jetzt die Diamantenherstellung so misskreditiert, wo wir durch die Charetteschen Arbeiten allem Anschein nach ein gutes Stück vorwärts gekommen sind. Fritz Hansen. -404- m Die Yersicherungspflicht der Lehrlinge. [Nachdruck verboten.] kti^asAjenngleich die Lehrlinge in allen Betrieben, die der Unfallversicherung unterliegen, ohne weiteres ver sichert werden, so wird der Lehrling doch im Gesetze selbst mit keinem Worte erwähnt. Nur an einer Stelle wird bemerkt, dass bei versicherten Personen welche keinen Lohn beziehen, der ortsübliche Tagelohn, wie solchen gewöhnlich erwachsene Tagelöhner beziehen, in Ansatz gebracht wird. Die Eenten bemessen sich also bei allen Betriebs unfällen, die Lehrlinge erleiden, nach dem ortsüblichen Tagelohn erwachsener Tagelöhner, es sei denn, dass der wirklich verdiente Lohn den eben erwähnten Lohnsatz übersteigt. In diesem Falle würde der tatsächlich erzielte in Anrechnung zu bringen sein. Nach dem Invalidenversicherungsgesetz beginnt die Versiche rungspflicht erst mit dem vollendeten 16. Lebensjahre unter der Voraussetzung, dass Lohn oder Gehalt bezahlt wird. Die Lohn klasse wird dabei nach dem Durchschnittslohne bestimmt, wie er für Lehrlinge bezw. junge Leute nach den Vorschriften des Kranken versicherungsgesetzes von der höheren Verwaltungsbehörde fest gesetzt wurde. Unter den gleichen Voraussetzungen sind auch die Lehrlinge der Hausgewerbetreibenden versicherungspflichtig, sobald die betreffenden Gewerbe durch Beschluss des Bundes rates dem Gesetze unterstellt wurden. Der freie Unterhalt erfüllt an sich den Lohnbegriff, trotzdem ist bei freiem Unterhalt allein die Versicherungspflicht aus geschlossen. Nur wenn bei freiem Unterhalt das Mass des persönlichen Bedürfnisses überschritten wird, also dem Arbeit nehmer noch weitere Naturalien in erheblicher Menge zur Ver fügung stehen, dann ist die Versicherungspflicht begründet. Ein neben dem freien Unterhalt gewährtes Taschengeld, das lediglich dazu dienen soll, gewisse geringfügige Lebensbedürfnisse zu be friedigen, erfüllt nicht den Begriff Lohn. Anders muss dies jedoch sein, wenn Taschengeld in erheblicher Höhe, z. B. wöchent lich 3 bis 4 Mk., gewährt würde. Dagegen muss der Lehrling ohne weiteres versichert werden, wenn ihm als Entgelt an Stelle des freien Unterhalts ein bestimmter Barbetrag gezahlt wird. Auch bei Trinkgeldern, die z. B. Lehrlingen im Wirtschafts gewerbe an Stelle des Lohnes gewährt werden,' ist dies der Fall. Da Zweifel über die Versicherungspflicht heute nicht mehr als Entschuldigungsgrund für die unterlassene Beitragsleistung gelten, empfiehlt es sich, sich durch eine Anfrage bei der unteren Ver waltungsbehörde darüber zu vergewissern, falls noch Zweifel bestehen. Viel eingehender befasst sich jedoch das Krankenversicherungs gesetz mit den Lehrlingen. Diese sind ohne weiteres versicherungs pflichtig, sobald sie Lohn beziehen, wobei als Lohn nicht nur Bar-, sondern auch Naturalbezüge gelten. Eine Beschäftigung, für die nach dem Lehrvertrage lediglich Wohnung und Beköstigung gewährt wird, begründet also im Gegensatz zu dem Invaliden versicherungsgesetz ohne weiteres die Versicherungspflicht. Ein geringfügiges Taschengeld gilt jedoch nicht als Lohn; handelt es sich aber um eine in erheblicher Höhe gezahlte Weihnachts gratifikation, dann kann unter Umständen dadurch die Versiche rungspflicht begründet sein. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann nur in der Voraussetzung erfolgen, dass durch den Arbeitgeber dem Lehrlinge in Erkrankungsfällen für die Dauer von 26 Wochen freie Kur oder Verpflegung in einem Krankenhause gesichert ist. Als ortsüblicher Tagelohn, nach dem sich die Höhe der Unter stützungen und Beiträge richtet, gilt für die Lehrlinge ohne Eücksicht auf deren Alter der ortsübliche Tagelohn, wie solcher von der höheren Verwaltungsbehörde für junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren festgesetzt ist. Dabei ist es einerlei, ob dem Lehrlinge auch Lohn oder Naturalbezüge gewährt wurden, weiter, ob diese in Handwerksbetrieben oder anderen Gewerben beschäftigt werden. Dr. P. »-SSS-4 Vom Zylinderrad nebst seinem Trieb und Kloben. ür den Eeparateur bietet die Zylinderradspartie oft eine reichliche Quelle von Fehlern, deren sorgfältige Be seitigung nötig ist, um das Uhrwerk in gutem oder mindestens befriedigendem Gange zu erhalten. Das Zylinderrad muss gerade in der Platine stehen und vollkommen rund laufen, sowohl zur Seite als über die Höhe. Das Unrundlaufen des Zylinderrades zur Seite ist ein sehr übler Fehler; denn bald streift es auf dem Grunde des Zylinders, bald in der Passage des kleinen Zylindereinschnittes. Ferner können sowohl die Schenkel als die Zähne des Zylinder rades am Zylinderradskloben streifen oder auch der Platine zu nahe kommen. Die Ausdrehung im Kloben muss reichlich sein, damit die Zylinderradszähne nicht streifen können und das Oel von diesen sich nicht an den Kloben ziehen kann. Liegt ein solcher Fehler vor, so muss er durch Ausdrehen der Zylinder radsbrücke beseitigt werden, wenn solche genügend stark ist; auch kann der notwendige Zwischenraum mittels einer Viereck feile hergestellt werden, während eine Halbrundfeile weniger geeignet ist. In den Fällen, wo der Kloben so dünn gedreht oder gefeilt ist, dass er sich bei der geringsten Berührung verbiegt, ist durch die bedeutende Federung Gefahr da, dass beständig ein leiser Druck auf den Zapfenansatz des Triebes stattfindet. Zum Zwecke des Flachrichtens legt man das Zylinderrad auf ein Ambösschen aus Blei oder Messing und gibt leichte kurze Schläge mittels eines schmalen und etwas abgerundeten Punzens, der auf die Eadschenkel, nahe der Eadmitte aufgesetzt wird. Beim Unrundlaufen. des Zylinderrades über die Höhe kann man von einem exzentrischen Eade sprechen. Dieser Fehler kommt bei geringen Uhren manchmal von neu aus vor; infolge schlechten Aufnietens ist das Ead ausser der Mitte gekommen. Bei diesem Vorkommnis lässt sich nur wenig oder gar nichts tun, wenn das Trieb,, der Kosten wegen, nicht durch ein neues
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