Suche löschen...
Sächsische Elbzeitung : 07.02.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-189102071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18910207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18910207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1891
- Monat1891-02
- Tag1891-02-07
- Monat1891-02
- Jahr1891
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 07.02.1891
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sächsische Weitung. AmtuMtt für das MuMc Amtsgerii-t aad den Ztadlrath zu ZAadaa, sowie für des AMMiiehiderch ja Hohoftia. Fünfunddreißigster Jahrgang. Die „Tächs. Elbzettung" erscheint Mittwoch und Tonnabend und ist durch die Expedition dieses Blattes für 1 Mark 2S Pf. vierteljährlich zu beziehen. — Inserate für das Mülwocheblaü werden bis Dienstag früh S Uhr, für daS Lommimidsdwll spätestens bis Freitag früh 8 Uhr erbeten. — Preis für die gespaltene CorpuSzeile oder deren Naum 10 Pf., Inserate unter fünf Zeilen werden mit 50 Pf. berechnet, (tabellarische oder complicirte nach Ucbereinkunft.) — Inserate für die Eibzeitung nehmen an in Hohnstein Herr BUrgermstr. Hesse, in Dresden und Leipzig die Annoncen« Bürcaus von Haasenstein L Vogler, Jnvalidendank und Rud. Mosse. 11. Schandau, Sonnabend, den 7. Februar 1881. Amtlicher Theil. Regulativ, den Nachrichten- und Signaldienst bei Eisgängen «nd Hochflnthen der Elbe betreffend. Nachdem sich eine Abänderung der zeithcrigcn Vorschriften über daS Nachrichtcn- uud Signalweseu bei Eisgängen nnd Hochfluthc» der Elbe erforderlich gemacht hat, werden hierüber unter Anfhebung des rcvidirtcn NcgnlalivS, die Signatordnnng bei Eisgängen und den damit verbundenen Hochflächen der Elbe betreffend, vom Z. Januar 1883, nnd der Geucralvcrordunng, die mit Eisgang nicht verbnndcncn Hochflächen des EibstromeS betreffend, vom 21. März 1883, nachstehende Bestimmungen getroffen. 8 l. Die erste Benachrichtigung der im UcberschwcmmnngSgcbiclc liegenden, mit Telegraphen- oder Fernsprechanlagen versehenen Ortschaften, sowie die Mitthcilung aller weiterer Nachrichten über das Verhalten des Stromes an diese Ortschaften erfolgt nn- miltclbar durch die Königliche Wasscrbandireclion. 8 2. Die Benachrichtigung der übrigen, im Ucbcrschwemmnngögcbiete liegenden Ortschaften geschieht von der nächsten Telegraphen- oder Fernsprechanstall ans durch Eilboten. Dieser Eilbolciidienst ist durch die Elbstromämter unter Vernchmnug mit den be- theiligtcn Bcjirksamishauptmanuschnftcn cinznrichlen. 8 3. Die Ortspolizcibehördc» haben die ihnen zngcgaugenen Wasscrstandsnach- richtcii nuvcrzüglich durch einen oder mehrere Anschläge, welche bei cintretcudcr Dnnkclheit zn crlenchtcn sind, durch besondere Ansage in den znnächst gefährdete» Orlstheilcn, nach Befinden auch durch Vermittelung der Ausgabe von Extrablättern möglichst zn verbreiten. Ausserdem sind die Ortspolizcibehördcn gehaltcn, die ihnen znzustcllcudc, zum Ge brauche bei dcu Elbhochfluthc» bearbeitete tabellarische Zusammenstellung der Elbwasscr- staudövcrhällnisse iu Böhmen nnd Sachsen sorgfältig aufzubcwahrcn und bei cinlrctendem Hochwasser oder Eisgänge den Ortsbewohnern zur Einsicht zugänglich zn machen. 8 4. Weitere Warnungen bei cintrctender Wassergcfahr wird dic Königliche Kreis- hanplmannschafl nach eigenem Ermessen im Wege öffentlicher Bekanntmachung ergehen lassen. Auch die Elbstromämter werden, soweit sic dies für erforderlich oder zweckmäßig erachicn, in gleicher Weise ans drohende Wasscrgefahr öffentlich aufmerksam machen und die Orlöbchördcn auf die ihncu bei cinlrctcudcr Gefahr obliegenden Pflichten noch besonders Hinweisen. 8 5. Optische Signale, am Tage durch Ballons, bei Nacht durch Laterne» mit weiße», Lichte a» dazu errichtetem Maste, erfolgen künftig mir »och am Hochnfcr bei Nicsa, sowie am Hochttfcr nutcrhalb des Schlosses Strehla, und zwar durch das Personal der WnsscrbnnvcrwaUung in der Weise, daß bei zn empfehlender Vorsicht 1 Ballon be ziehentlich ein Licht, bei zn besorgender Gefahr (Eisgang mit stark wachsendem Wasser) 2 Bailonö beziehentlich 2 Lichter, bei ciMrctcndcr strohcr Gefahr (Ucbcrtritl des Wassers über die Ufer, fortdauernder starker Wuchs, Eisstopfungen, Dnmmbrüche n. s. w.) 3 Ballons beziehentlich 3 Lichter anfgczogcn werde». 8 6. Dem Ermessen der Orlsbchördcn der im Ucbcrschwcmmnngögcbictc liegenden Ortschaften bleibt es überlasse», die Eimvohucrschaflc» noch überdies durch Abgabe von Schallsignalcn, welche jedoch nnr mittels sogenannter Kanoucnschläge erfolge» dürfe», a»f drohende Wassergcfahr a»smcrlsam zn machen. Znr Einrichtung cincö solchem SigualdicusteS, dcsscu Kostcn die Gemeinde zn tragen hat, bedarf cö dcr vorherigen Genehmigung dcö betreffende» Elbstromamteö. Nachdem solche erfolgt, ist die Signalcinrichtung durch die Orlöbchördc iu ortsüblicher Weise öffent lich bekannt zn machen. Schnßsignalc durch Artillerie finden in keinem Falle weiter statt. 8 7. Alles Schieße» »nd Veranstaltungen anderer Art, wodurch Verwechslungen mit den geordneten Signalen (§8 5, 6) entstehen können, sind bci Geldstrafe bis zn fünzig Mark verboten. Dispensationen von diesem Verbote können unter besonderen Umständen ans recht zeitiges Anstichen von dcr kgl. KrciShanptmannschafl Dresden crtheilt werden, welche zn- gleich über die dabei etwa zu stellende» Bediugnuge» Bestimmung trifft. 8 8. In Anschnng dcr Vorkehrungen znr Abwendung von Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigculhnm bci und nach Ucbcrschwcmmnugcn oder Eisgängen bewendet cS bei dcr den Orlspolizcibehördcn, beziehentlich unter Aufsicht dcr Amtöhauptmaunschaflcu obliegende!! allgemeinen Verpflichtung. Dresden, am 26. Januar 1891. Königliche Kreishauptinannschnft. v. Haufen. Hübler. I Auf Folium 104 des Handelsregisters für den Bezirk des nnterzeichuelen König- lichcn Amtsgerichts, die Firma Qr. O Ilülinv in Krippen betreffend, ist hcntc das Ansschcidcn des zcilhcrigcn Mitinhabers Otto Max Höhne daselbst verlautbart worden. Schandau, den 5. Februar 1891. Königliches Amtsgericht. Ihle. Aus Folium 115 dcö Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten König lichen Amtsgerichts ist hcntc dic Firma „Mnx Ilülinv in Schandau" und als deren Inhaber Herr Kaufmann Otto Max Höhne daselbst eingetragen worden. Schandau, am 5. Februar 1891. Königliches Amtsgericht. - - - Ihle. B e k a u li t mach u n g. Sonnabend, den 14. dss. Mts. Vormittag 10 Uhr solle» hier in der alten Kirche L Iiin8elii»v, 4 Kupier»« Lr«ttii»vln, vn. 4VO Vv»tn«r nltv« Lisvn (Maschiueuthcilc, cugl. Gußeisen nnd Schmiedeeisen rc.) gegen sofortige Baarzahlnng öffentlich versteigert werden. Schandau, am 4. Februar 1891. Gerichtsvollzieher. Mekanntmachung. Die dcu Gemeinden Schandau »nd Krippen gemeinschaftlich znstchcndc so genannte Vindnngsfähre soll vom 1. April dieses Jahres ab anderweit ans sechs Jahre an den Meistbietende» verpachtet werde», »nd ist als Termin hierzu Montag, der S. Februar 1801 Vormittags 11 Uhr aubcraumt worden. Die Versteigerung findet im Nathösitznngszimmer hier statt. Dic Bedingungen können vorher in der hiesigen Nathscxpcditiou ungesehen werde». Die Auswahl unter den Licitauteu bleibt Vorbehalten. Neflectauten werden ersucht, am angegebenen Tage im hiesigen Nathssitzungö- zimmcr sich cinzufinden. A e ü a n n 1 machung, die Hundesperre betr. Nach einer Verordnung dcö Königlichen Ministeriums des Jnncru sind die Ge richte neuerdings wiederholt davon anögegaugen, daß Zuwiderhandlungen gegen dic Hunde- spcrrc nicht als Ucbcrtrctungcn im Sinne von 8 664 dcö NcichögcsctzcS vom 23. Juni 1880 auznschcu und demnach mit Geldstrafe bis zn 150 Mark oder mit Haft zn strafe» seien, sondern als Vergehen unter die Strafvorschrift dcö 8 328 dcö NcichSstrafgcsctzbnchcS, welcher lanlct: „Wer dic AbsperrnngS- oder Aufsichts-Maßregeln oder Einfuhrverbote, welche von dcr zuständigen Behörde znr Verhütung dcö Einführcnö oder Ver breitens von Viehseuchen angcorduct worden sind, wissentlich verletzt, wird mit Gefängnis) bis zu Einem Jahre bestraft. Ist in Folge dieser Verletzung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so tritt Gcfängnißstrnfc von Einem Monat bis zn zwei Jahren ein." zu fallen habe». Wir erachte» es im Juicrcsse des Publikums für angczcigt, auf obige NechtS- auschauung hierdurch besonders hiuznweiscn. Schandau, dcu 29. Januar 1891. Der S t a d t r a t h. Brgrmstr. Wieck. Die Ministerkrisis in Italien. Seit dem Rücktritte dcö Fürsten Bismarck hat wohl kaum ein Ereignis) in der europäischen Politik allseitig ein derartiges Aussehen hcrvorgcrufeu, als dcr ganz uncrwartctc Sturz dcö italienische» Ministerpräsidenten Crispi. Dcr bisherige leitende Staatsmann Italiens nahm nach innen wie nach außen eine Stellung ciu, die nicht ahnen ließ, daß er so unvermittelt nnd in einer vcrhältnißmäßig so unter geordneten finanzpolitischen Frage zu Falle kommen würde, wie dies in dcr vcrhäugnißvollcii Sitzung dcr italicmschcn Dcpntirtcnkammer vom 31. Januar gcschchcu ist. Iu dcm mehr als dreijährigen Zeitraum, in welchem Franz Crispi dic Staalögeschäste Italiens »ach dcö greise» Dcpreti'ö Tode leitete, hat Italic» sich ciue» hochgcachtclc» n»d cinflußrcichc» Platz im Nathc der Völker Europas gesichert und im Be sondere» seine Stellung inmitten des Dreibundes zu einer nahe;» anöschlaggcbcndcu gestaltet, wobei dic intimen freund schaftlichen Beziehungen Criopi's zum Fürste» Bismarck Nichtamtlicher Theil. keine geringe Nolle spielten. In derselben Zeit ist Crispi aber auch bestrebt gewesen, dic Verhältnisse im Junen, seines Vaterlandes anSzubancn, den vielen Parlciklüftuugcu z» slcnerii nnd lebenskräftige Reformen ans den verschiedensten Gebieten dcö staatliche!! Lebens zu schaffen, und um so mibc- grciflichcr muß daher dcr plötzliche Fall dieses unleugbar bedcutcndcu Staatömcmueö von seiner glänzeudeu Höhe er scheinen. Aber nur dem äußeren Anscheine »ach stellt sich dcr Rücktritt CriSpi'ö so überraschend dar. Denn dic Stellung Criöpi'S war säugst keine gesicherte mehr nnd gerade m den Frage» dcr Finanz- und WirthschaftSpolitik erwuchsen ihm immcrmchr Gegner, während er sich znglcich nach anderen Seiten hm durch sei» schroffcö persönliches Auftreten Feinde machte. Schließlich kamen noch dic schwicrigcn Parlcivcr- hältnisse Italiens hinzu, die in dcr neuen Kammer die Bild ung einer sicheren NegicrnugSmnjorilät verhinderten, und alle diese Umstände wirkten zusammen, um Crispi das Ver bleiben am Staatörudcr zu verleide». Dic Nachricht klingt dann» nach nicht unglaubwürdig, daß Crispi dic Kammer- sccue, welche dic unmittelbare Ursache seines Sturzes wurde, wissentlich hcrbcigcführt habe, da er selbst seine Lage als unhaltbar erkannte, nur wollte Crispi über keine politische, sondern über eine persönliche Frage fallen, nnd so ist es denn auch gekommen. Bci dcm Eiuflnssc, de» dcr nun gestürzte Staatsmann auf de» Gang der europäischen Politik auöüblc, ist dic Frage von selbst gegeben, welche Wirkungen sein Rücktritt nach außen haben werde, vor Allem, was die Stellung Italiens im Dreibund anbelangt. Indessen kann mau diese letztere Frage schon jetzt getrost dahin beantworten, daß dcr CabinctS- wcchscl in Italien in dcu innige» Beziehungen dieser Macht zu den mit ihr vcrbüudeteu beide» miltclcuropäischcn Kaiser reiche» keine wesentliche!! Acudcrnngcn Hervorrufen werde. Crispi hat ja daö Drcibünduiß nicht geschaffen, er fand cö bei Uebcniahmc dcr Rcgicrnngögcschäflc schon vor, nnd eben-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite