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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 01.10.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-188910017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18891001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18891001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-10
- Tag1889-10-01
- Monat1889-10
- Jahr1889
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 01.10.1889
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früher Machen- und Nnchrichtsdlatt zugleich AMs-Anzeign sn Hshsilorf, Mdlitz, Pmsttrf, Morf, St. KBit», Hmrichsort, Rnieilili iinö Mülseii Nc. 229 1889 M. Glauchau, den 26. September 1889. Königliche Amtshauptmannfchaft. Merz. Bekanntmachung Die Expeditionszeit der städtischen Volksbibliothek ist von jetzt ab auf Dienstag und Sonnabend vormittags von II bis 12 Uhr verlegt. Das Expeditionslokal befindet sich in dem neuen Schulgebäude Kirchplatz Nr. 155. Lichtenstein, den 28. September 1889. Ter Rat zu Lichtenstein. Frö hlich. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtag«) abends für den folgenden B:ttellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Posta Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Amtsblatt für de« Stadttat z« Lichtenstein Jahrgang. Dienstag, den 1. Oktober Vierteljährlicher Bezugspreis: 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer ö Pfennige. — lte«, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene nähme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 30. Sept. Bei der Kirchenvor standswahl für Lichtenstein am gestrigen Sonntag, 29. Sept., in der Schulkapelle wurden 87 berechtigte Stimm zettel abgegeben und die bisherigen Kirchenvorstcher wiedergewählt, nämlich mit 78 Stimmen Herr Stadtrat H. Härtel, mit 61 Stimmen Herr Fabrikant W. Ebert, mit 60 Stimmen Herr Fabrikant Paul Fankhänel. Außerdem fielen 31 Stimmen auf Herrn Rentier Seydel, 12 auf Herrn Weber Ernst Weber, 6 auf Herrn Strumpfwirker Ernst Wagner, 4 auf Herrn Weber Anton Schauer; 8 Stimmen zersplitterten sich. *— Unserer heutigen Nummer liegt eine Probe- Nummer der „Illustrierten Moden-Zeitung" bei, welche wir der besonderen Beachtung unserer ge ehrten Leserinnen empfehlen. — Durch das in neuester Zeit an allen Orten unseres Vaterlandes erfolgte massenhafte Auftreten der Zigeuner veranlaßt, haben die betreffenden Be hörden Anweisung dahin ergehen lassen, daß die Grenzzollbeamten die die Grenze passierenden aus ländischen Zigeuner auf das bestehende Eintritlsverbot aufmerksam machen und erforderlichen Falles von dem erfolgten Eintritte solcher Zigeuner die Orts polizeibehörden oder die nächsten Gendarmeriestationen in Kenntnis zu setzen, auch — soviel die Aufsichts beamten betrifft — den Polizeiorganen in Notfällen bei der Zurückweisung eingetretencr Zigeuner thätig Unterstützung zu leisten haben. — Mit Dienstag, den 1. Oktober, treten einige sehr wichtige Bestimmungen des Reichsgesetzes über den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen vom 25. Juni 1887 in Kraft. Diese Bestimmungen sind enthalten in § 4 dieses Gesetzes, nach welchem mit Geldstrafe bis 150 M. oder Haft bestraft wird, wer Eß-, Trink- oder Kochgeschirre oder Flüssigkeits- maaße oder Geschirre und Gefäße zur Verfertigung von Getränken und Fruchtsäften (soweit letztere Ge fäße bei dem bestimmungsgemäßen oder vorauszu sehenden Gebrauche mit dem Inhalte in Berührung kommen) oder Konservebüchsen, welche entweder 1. ganz oder teilweise aus Blei oder aus einer mehr als 10 Proz. Blei enthaltenden Legierung bestehen oder 2. einen mit einer mehr als 1 Prozent Blei enthaltenden Legierung überzogen oder 3. mit einer Glasur oder Email versehen sind, welche durch halbstündiges Kochen mit vierprozentigem Essig an letzteren Blei abgiebt, herstellt, gewerbsmäßig' ver kauft oder feilhält. Die Bestimmungen sino üb rigens auch für den Gastwirtsstand von Interesse, da ein Wirt, welcher Gläser benutzt mit Metall deckeln, die mehr als 10 Prozent Blei enthalten, bestraft werden kann. — Eine Wiener Firma für Dekorations- und Kirchenmalerei führt momentan im Stifte Heiligen kreutz bei Baden nächst Wien mehrere Arbeiten, da runter das Neumalen des Refektoriums aus und sind Erlaß, Wegebesserungen betreffend. Den Wegebaupflichtigen des Bezirks wird die rechtzeitige Vornahme der Herbst arbeiten zur Herstellung und Unterhaltung der Kommunikationswege, als nament lich das Grabenheben, Einziehen etwa vorhandener Gleise, Anfahren und Einbauen des zu Nachbesserungen nötigen Materials, Ergänzung der Baumpflanzungen, An pfählen und Anbinden der Bäume, soweit nötig, auch Schlammabziehen hiermit in Erinnerung gebracht. die dazu verwendeten Maler zufällig durchgehends Sachsen. Auf dem dortigen Friedhof befindet sich ein Denkmal für 19 sächsische Soldaten, welche im Jahre 1866 im Stifte, wo ein Spital improvisiert war, ihren Wunden erlagen und unter oben erwähntem Denkmal beerdigt wurden. Aus Pietät und Vater landsliebe renovierten nun obige Maler das Denkmal, indem sie das sächsische Wappen samt Inschrift neu vergoldeten und bemalten und legten am 25. d. einen schönen Kranz samt prachtvoller Schleife in den sächsischen Landesfarben und Inschrift: „Gruß vom Sachsen land den tapferen Sachsen," nieder. Es ist dies ein schöner Zug der Pietät, welcher unseren Landsleuten nur zur Ehre gereicht. — Der erwähnte Friedhof in Heiligenkreutz ist zugleich die Ruhestätte der Marie Freiin v. Vetsera, mit der Inschrift: „Wie eine Blume sproßt der Mensch auf und wird gebrochen." Dicht links daselbst befindet sich angeführtes Sachsengrab. — Den Besuchern der am 4,. 5. und 6. Oktober in Dresden stattfindenden 50jährigen Jubiläumsfeier des Königl. Sächsischen stenographischen Instituts wird an den Fahrkartenschaltern der sächsischen Staatseisenbahnen vom 3. Oktober ab eine Fahrver günstigung dergestalt gewährt, daß denselben auf ein fache Fahrkarten (Tourbillets) freie Rückfahrt in allen Personenzügen (Schnellzüge ausgeschlossen) bis mit 7. Oktober gewährt wird. Als Ausweis dem Bille teur gegenüber gilt die Festkarte. — .Dresden. Schon seit einiger Zeit hat die Elbe einen so ungewöhnlich niederigen Wasserstand erreicht, daß die Fahrzeuge, wenn sie die Ladung über haupt noch ausführen wollen, sich mit halber Ladung begnügen müssen. Die größeren Schleppdampfer kön nen wegen ihres bedeutenden Tiefganges schon nicht mehr schwimmen, weshalb der Schleppdienst von kleine ren Dampfern ausgefüh.t werden muß. Die Folgen dieses Wassermangels liegen auf der Hand; der ver fügbare Laderaum wird immer knapper, und die schon beladenen Kähne müssen auf Schleppdampfer warten. Ebenso können die Lieferungsfristen nicht mehr inne gehalten werden, da Massenartikel, wie Getreide, Kartoffeln, Zucker re. sich immer mehr anhäufen. Selbstverständlich hat der Handel unter diesem Zu stande schwer zu leiden. In Böhmen und auch inSachsen sind zwar gegen Ende der vorigen Woche Nieder schläge in geringerer Menge niedergegangen, indessen ist dadurch nur ein vorübergehender Wasserwuchs bewirkt worden, der so unbedeutend war, daß die be stehenden Wasserverhältnisse sich weder gebessert, noch verschlechtert haben. Daher ist das Angebot von Frachten sehr stark, und da der Getreidetransport diesmal einen ganz außergewöhnlichen Umfang jan- genommen hat, so erklärt es sich, daß die Frachten alle im Aufwärtsgehen begriffen sind. Die oben an gegebenen Massengüter müssen in Hamburg einst weilen verlagert werden. Die Frachten werden .da her, wenn sich die Ladefähigkeit der Schiffe nicht bald heben sollte, andauernd hohe bleiben. — Aus Leipzig wird berichtet: „In hiesigen größeren Buchdruckereien und anderen Geschäften sprach in diesen Tagen eine jüngere Dame in ele gantem Traueranzuge vor und bat um eine Unter stützung, wobei sie erzählte, sie sei mit ihrem Manne, einem Journalisten, und ihren Kindern aus der Reise von Berlin nach ihrer Heimat Darmstadt begriffen gewesen, als ihr Mann in Leipzig plötzlich verstorben . sei und sie mit ihren Kindern mittellos zurückge lassen habe. Auf Grund dieser mitleiderregenden Schilderung erhielt sie dann von den Geschäftsin habern namhafte Beträge und sie würde das luk rative Geschäft jedenfalls noch länger fortgesetzt haben, wenn die Polizei ihr nicht auf die Spur gekommen wäre und in ihr eine freche Hochstaplerin entlarvt hätte. Die von ihr über ihre Lage ge machten Angaben stellten sich sämtlich als unwahr heraus, die Dame befand sich nämlich, als man sich ihrer Person versicherte, in Begleitung eines Herrn, den sie nachträglich für ihren Mann ausgab. Dieser zog es aber, als er die Veranstaltungen der Polizei bemerkte, vor, unter Zurücklassung seiner angeblichen Gattin schleunigst das Weite zu suchen." — Eine Schwindelfirma war das im Frühjahr ds. Js. aufgehobene „Allgemeine Philanthropische Arbeits-Bureau" in Leipzig, errichtet von der un verehelichten Josefa Schiele aus Pfaffenhofen und dem Agenten August Adolf Hochhäußler aus Schweid nitz, als Dritter im Bunde figuriert der Kaufmann Hermann Robert Gentzsch aus Glauchau. Gegen diese drei Personen verhandelte in zweitägiger Sitzung (Mittwoch und Donnerstag) die 2. Strafkammer des Königlichen Landgerichts Leipzig und verurteilte die Schiele und Hochhäußler zu je 2 Jahren 9 Monaten, Gentzsch zu 10 Monaten Gefängnis. Die Angeklagten hatten in einer Mehrzahl von Fällen (8 vollendete und 24 versuchte) sogen. Kreditbetrug verübt, indem sie durch Inserate Kassierer, Kommanditisten rc. mit Kaution suchten. Sie fanden auch Leute und brachte ihnen der Kautionsschwindel gegen 9000 Mark ein. Außerdem hatte Hochhäußler 1760 Mark von ihm für die Krankenkasse „Schutz und Trutz" in Dresden vereinnahmte Gelder unterjchlagen und in seinem Nutzen verwendet. — Chemnitz, 27. September. Heute mittag ist auf der Sonneustraße ein 16 Jahre altes Mäd chen von Unwohlsein befallen worden. Deshalb wurde die Kranke in eine Hausflur und von da in eine Wohnung gebracht. Daselbst ist es nach kurzer Zeit verschieden. Ein herbeigeholter Arzt konstatierte Herzschlag. — Hohenstein. Am Freitag gelang es der hiesigen Gendarmerie in Langenberg einen arbeits scheuen Bummler zu erwischen, der bereits zweimal aus der Bezirksanstalt Lichtenstein entlaufen und jetzt das dritte Mal eingeliefert werden sollte. Es ist dies Krankensteuer fällig! Einkommensteuer, Landrenten und Brandkaste fällig.
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