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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.04.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189004273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-04
- Tag1890-04-27
- Monat1890-04
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.04.1890
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WmMMMWU Wochen- und KachnDMM zugleich 8eMs-AWM für HohnSorf, WSlitz, Penisdsrf, Wims, 8t. KBit«, hei«rich§i>rt,Marit««« ««!> Niilse«. Amtsblatt für be« Stadtrat zn Lichtenstei«. — — —-—— 4V Jahrgang. -- — — --- — Nr. 96. Sonntag, dm 27. April 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekamttmachMg, die unentgeltlichen Impfungen betreffend. Nach den Bestimmungen des Z l des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 soll die Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Ka lenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1889 geborenen Kinder), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (Z 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurückgelegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu unterziehen. Es ist nun für hiesige Stadt als Jmpflokal der kleine Rutskellerfaal gewählt worden und es werden von jetzt ab alle Dienstage und Donners tage nachmittags von 3 bis 3 Uhr die öffentlichen Impfungen stattfinden. In Gemäßheit von 8 1 der Verordnung vom 20. März 1875, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der nach K 1 sub 1 des Reichsgesetzes impfpflichtigen Kinder andurch aufgefordert, mit ihren Kindern in den vorerwähnten Impfterminen behufs der Impfung zu erscheinen und an dem nächstfolgenden Jmpftage ihre Kinder zur Kontrole und Erlangung dss Impfscheins wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Im pfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diese nur gedachten Zeugnisse sind im Impftermine vorzulegeu. Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermine wird nicht er folgen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegbefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach Z 14 des Reichsgesetzes unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder Haft bis zu drei Tagen bestraft. Hiernach werden die Angehörigen der Impflinge auf die 88 l und 2 der von dem Königl. Ministerium des Innern mittels Verordnung vom 10. Mai 1886 angeordneten Verhaltungspflichten aufmerksam gemacht. ß 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impf termine nicht gebracht werden. 8 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Der erste öffentliche Impftermin findet Dienstag, den 29° ds. Monats, nachmittags von 3 bis S Uhr, statt. L i ch t e n st e i n, am 26. April 1890. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Tagesgeschichte. — Diejenigen Lampen, welche im Frühjahr und Sommer nicht gebraucht werden, stelle man mit leerer, gut gereinigter Vase fort, nachdem man den Docht herausgenommen hat. Den Zylinder bedeckt man mit einem Hütchen, ein papierneö genügt, damit kein Staub eindringen kann. Eine so aufbewahrte Lampe wird im Herbste, wenn sie wieder in Gebrauch ge nommen und mit Docht und Oel versehen wird, wie eine neue Lampe hell und geruchlos brennen. — Als beste Art, Kreuzottern vom Leben zum Tode zu befördern, bezeichnet ein alter Praktikus einen Schlag mit einer schwippenden Haselgerte oder Reitpeitsche. Es genügt natürlich auch ein Schlag mit jedem andern Stock, doch hat man mit einer schwippenden Gerte, welche beim Schlag nicht nur mit der Spitze, sondern ihrer ganzen Länge nach den Boden berührt, mehr Aussicht, das Tier zn treffen. -— Zu dem Tarife für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Stationen der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen und Sta tionen der Königl. Bayerischen Staatsbahnen tritt am 1. Mai ein Nachtrag in Kraft. Es ändern sich die Fahrpreise der direkten Fahrkarten von Dresden und Leipzig nach Reichenhall und Salzburg, während an neuen direkten Fahrkarten solche nach Berchtes gaden ausgegebeu werden. Es kostet eine einfache Fahrkarte von Leipzig nach Berchtesgaden über Hof-München 59,90 Mk. in 1. Klasse, 43 Mk 20 Pf. in 2. Klasse, über Eger-München 59 Mk. in 1. Klasse, 42,60 Mk. in 2. Klasse. — Eine sehr interessante Entscheidung ist neu lich von emem sächsischen Amtsgericht ausgesprochen worden. Gegen die Erben eines Versicherten wendete die betreffende Lebensversicherungs - Gesellschaft ein, daß der Erblasser sich vergiftet habe. Die Beweis aufnahme ergab hierüber nichts Bestimmtes und die erforderlichen Gutachten äußerten sich dahin, daß wohl eine chemische Untersuchung der Leiche eine Gewißheit erteilen könne. Solche Beweisaufnahme wurde auch beantragt. Vom Gericht war nun darüber zu befin den, ob die Beweisaufnahme zu veranlassen sei; die selbe wurde aber abgelehnt, und zwar weil die Leiche in einer Privatstreitigkeit nicht zum Gegenstand einer Beweisaufnahme gemacht werden könne. — Nach vorliegenden Berichten in den säch sischen Lokalblättern ist der Geburtstag Sr. Maj. Aus heiterem Himmel. Erzählung von Gustav Höcker. < Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) Infolge der vorgekommenen Fälschung wuchs die Panik in Rechwitz derart, daß man höchst energisch die Annahme von Banknoten verweigerte und einen jeden Besitzer derselben mißtrauischen Blickes betrachtete. Begründete und unbegründete Verdächtigungen gingen der Polizei in großer Menge zu uud der menschliche Egoismus stand in schönster Blüte. Die jenigen, welche von dem Vorkommnis in keiner Weise berührt wurden, bildeten die Mehrzahl und freuten sich mit großer Behaglichkeit über jedes neu auf tauchende Gerücht, das ihrerseits mit ungeheuerlichen Uebertreibungen weiter kolportiert wurde. Mit einem Worte: die Einwohner von Rechwitz benahmen sich um kein Haar besser oder schlechter, als die Leute anderer Orte, die mit Wohlbehagen unglückliche Er eignisse in der Nachbarschaft aufgreifen, mit Bedauern die entsetzlichsten Dinge vernehmen und sich im Stillen ihrer heilen Haut freuen, die jeden ungewöhnlichen Vorfall willkommen heißen, sei es nun, daß ein Pferd durchgeht und der Wagen umstürzt, ein Leichenzug still vorüberzieht, oder eine Feuersbrunst ausbricht, der man ohne Gefahr zusehen kann. Kurzum, die sich keine Gelegenheit entgehen lassen, sobald dieselbe geeignet ist, eine erwünschte Abwechs lung in die Einförmigkeit ihres täglichen Lebens zu bringen. Leider hatten sich in Rechwitz die interessanten Vorfälle derart gejagt, daß mancher davon in Ver gessenheit geriet, oder doch wenigstens in den Hinter grund trat. Dazu gehörten die schwere Erkrankung Wally's und die heftigen Auftritte, welche in der Mühle stattgefunden hatten; denn es war nicht blos bei den stürmischen Szenen geblieben, die Steinert mit dem Sohne des Lammwirts, mit Martin und Wally gehabt, — seit dem Augenblicke, wo die Müllers tochter bewußtlos in das väterliche Haus gebracht worden war, stürmte es von allen Seiten auf Steinert ein. Unter der Wucht schwerer Vorwürfe, die ihm von Freund und Feind wegen seiner Hartherzigkeit und seines rücksichtslosen Handelns gemacht wurden, gelangte der Schmerz uud die Besorgnis um sein Kind nicht einmal zum Ausbruch. Er war mit sehenden Augen blind und mit hörenden Ohren taub, eine nervöse Unruhe, die sich durch das ärztliche Verbot, nicht an Wally's Krankenlager treten zu dürfen, noch erheblich steigerte, trieb ihn rastlos Trepp auf und ab, und dabei war ihm zumute, als ob ihn jemand mit einem Kolben auf den Kopf geschlagen hätte; aber trotz dieser Be täubung peinigte ihn unablässig der nagende Vorwurf, daß er das Glück seines Kindes mit Füßen getreten, daß er gegen Wally die Hand erhoben und das arme Mädchen hinausgejagr habe in Nacht und Sturm. Als ihm der Arzt ankündigte, daß Wally's Zustand bedenklich sei, tastete er wie einseinerVernunftBeraubter mit den Händen in der Luft umher; es war ihm, als ob eine unsichtbare Macht ihn an der Kehle würgte; er wollte seinem Schmerze Luft machen, vermochte es aber nicht, bis der Zorn bei ihm wieder die Ober hand gewann und er wütend mit dem Fuße stampfte. Doch auch dieser Anfall ging vorüber, die frühere Betäubung kehrte zurück und mit gebeugtem Haupte schlich Steinert nach seiner Arbeitsstube. Mechanisch ließ er sich am Pult nieder und ebenso mechanisch griffen seine Finger nach den Staats- und Wert papieren, die er in einem Seitenfache verwahrte und deren Anblick ihn oft ergötzt hatte; doch heute er schienen sie so nichtssagend und gehaltlos, daß er sich widerwillig von ihnen abwandte. Vermochten sie ihm auch nur einen einzigen liebenden Blick seines Kindes zu ersetzen? Ein schwerer, dumpfer Seufzer entrang sich seiner Brust. Er dachte mit Grausen an die Möglichkeit, daß in allernächster Zeit eine Stunde kommen könne, wo er sein Kind weder in noch außer dem Hause finden werde, wo ihre Lippen und ihr silberhelles Lachen für immer verstummt sein würden, wo nur ein armseliges Marmorkreuz an ihr einstiges Dasein gemahnte. Da begann es endlich indem finsteren Herzen des steinharten Mannes zu tagen, unbekannteGe- fühle erwachten und in den Augen blinkte es seltsam. Hurtig warf er die buntfarbenen Scheine in das Fach zurück und stieg die Treppe zu Wallys Kammer empor. Vor der Thür blieb er stehen und lauschte. Es war ihm, als ob er die Atemzüge der Kranken vernehme, und unwillkürlich Preßte er die Hände gegen sein Herz. Noch war der schreckliche Augenblick nicht gekommen, noch verweilte sie im Vaterhause, noch pulsierte das Blut in ihren Adern. Welch' namenloses Glück! Jetzt erst begann der ältliche Mann zu begreifen, daß es nicht der Besitz des Mammons sei, was dem Leben seinen wahren Wert verleihe, daß es noch kostbarere Schätze gebe, die der Mensch nicht zurücklassen muß, wenn der Tod ihm das Auge bricht, und immer wieder kehrte
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