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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 10.06.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189006105
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900610
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-10
- Monat1890-06
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 10.06.1890
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Wochen- und Rachrichtsblatt zugleich WD-AnzcM sir HojsStts, Mdlitz, KnMmf, Niisdorf, St. Wißen, Heinrichsort, MariennnMS Mülsen. Amtsblatt für -eu Sta-trat zu Lichtenstein. — —— 4«. Jahrgang. —— — Nr. 131. Dienstag, den 10. Juni 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Soun- und Festtags) abends für den folgende« Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Grundstücksversteigerrmg. Das zum Nachlasse weil. Christian Friedrich Dost's hier gehörige Grundstück, Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit Garten, Fol. Nr. 3 des Grund- und Hypothekenbuchs und Nr. 3 des Brandkatasters über Lichtenstein, — 25 a — — 135OR. Fläche umfassend, ortsgerichtlich auf 15000 Mark taxiert, auf welchem bisher umfängliche Pachtökonomie betrieben worden und weiter zu betreiben Ge legenheit geboten ist, soll auf Antrag der Erben Montag, den 16. Juni 1866, vormittags 11 Uhr an Ort und Stelle versteigert werden. Versteigerungsbedingungen hängen an Amtsstelle zur Einsicht aus. Erstehungslustige werden hiermit geladen, zu gedachtem Termine im obbezeich- neten Nachlaßgrundstück sich einzufinden und nach Ausweis über ihre Zahlungs fähigkeit der Versteigerung gewärtig zu sein. Bemerkt wird noch, daß im Anschlusse an die Grundstücksversteigerung, des selben Tages nachmittag und eventuell den folgenden Tag das vorhandene Vieh, 4 Kühe, 1 Kalb, 2 Schweine und Hühner,, sowie Wirtschaftsinventar und sonstiges Nachlaßmobiliar zur ortsgerichtlichen Versteigerung gegen Barzahlung gelangen soll, wie sodann auch weiter durch die hiesigen Ortsgerichten die auf den gegen 23sis Scheffel betragenden Pachtfeldern anstehenden Früchte an Korn, Hafer, Klee und Gras — Heu und Grummet — gegen Barzahlung versteigert werden sollen, und daß Näheres hierüber bei Herrn Lokalrichtcr Schmidt hier, Chem nitzer Straße, zu erfragen ist. Lichtenstein, den 30. Mai 1890. Königliches Amtsgericht. Keil, Ass. u. Hlssr. Oeffextliche Stadtveror-xetexsitzuxg Dienstag, den 1«. Juni 186«, abends ^8 Uhr. Tagesordnung: 1) Stadtbadteich betreffend. 2) Gehaltserhöhung des Kassenassistenten betreffend. 3) Umbau einer Schutzmannswohnung betreffend. 4) Justifikation städtischer Rechnungen betreffend. Hierauf nicht öffentliche Sitzung. Mrfchexverpachtuxg. Die diesjährige Nutzung von den fiskalischen Kirschbäumen an den Straßen der nachgenannten Amtsstraßenmeisterbezirke soll gegen sofortige bare Be zahlung und unter den sonstigen vor Beginn des Termins bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich an die Meistbietenden verpachtet werden. 1. Donnerstag, den 12. Juni dieses Jahres, von vormittags 6 Uhr au in Biehlers Restaurant in Altstadt Waldenburg die Nutzung der Alleen im Glauchauer Amtsstraßenmeisterbezirke. 2. Freitag, den 1S. Juni dieses Jahres, von vormittags ^/sS Uhr au im alten Schießhause in Lichtenstein die Nutzungen der Alleen im Lichtensteiner Amtsstraßenmeisterbezirke. Zwickau und Glauchau, am 4. Juni 1890. Kgl. Straßen- und Wasserhauinspektion Kgl. Bauverwaltersi- Döhnert. Ur. Werner. von Konfirmanden zu verwenden sind; 4) 5000 M., deren Zinsen jährlich an 2 hilfsbedürftige alte Leute in gleicher Weise, wie bei der Webendörferstiftung, zu verabreichen sind; endlich 5) 250 M., von deren Zinsen die Grabstelle des Erblassers und seiner ver storbenen Angehörigen in Stand gehalten werden soll (von den Testamentserbcn ist dieses Vermächtnis freiwillig auf 300 M. in Preuß. 4°/» Konsols erhöht worden). — Außerdem hat Herr Stübel, wie uns weiter mitgetcilt wird, 20,000 M. dem hiesigen Hospital zum heiligen Kreuz, und 800 M. dem hiesigen Frauen verein testamentarisch beschieden. Ehre dem Andenken des Heimgegangenen Wohlthäters. *— Für die hiesige Gegend dürfte die am 17. Juni stattfindende Sonnenfinsternis vormittags 9 Uhr 14 Min. beginnen, 10 Uhr 36 Min. dürfte die Sonne die größte Verfinsterung zeigen und 11 Uhr 58 Min. die Verfinsterung ihr Ende erreicht haben. Die Verfinsterung der Sonne beträgt 48/io« des Sonnendurchmessers. — Es wird den Turnern und Turnfreunden angenehm sein, zu erfahren, daß der Kreisturnrat des 14. Turnkreises (Sachsen) beschlossen hat, auch in diesem Jahre, und zwar am 18. Juli, eine Alpen turnfahrt zu veranstalten. Die Bedingungen sind ungefähr dieselben wie voriges Jahr. — Den Obstbäumcn hat in diesem Jahre in manchen Gegenden Sachsens der kleine Rüsselkäfer viele» Schaden zugefügt. Bevor noch die Befruchtung der Kirsch- und Aepfelblüten eintreten konnte, waren schon Stempel und Staubgefäße von der inzwischen entwickelten kleinen Made vollständig zerstört. An den Aepfelbäumen war dies besonders schlimm und die Blütenblätter fielen nach der sonst gewöhnlichen Zeit nicht ab, sondern wurden dunkelbraun und blieben mehrere Wochen festsitzen. Das Insekt hat sich nun inzwischen zu einem graubraunen Käfer entwickelt und bald werden die Tiere über die jungen Aepfel her- fallcn und dieselben anbohren. Obwohl das überaus schädliche Insekt bekannt ist, geschieht doch zu seiner Vertilgung sehr wenig, da ihm nur schwer beizu- kommcn ist. — Vielfach wird Klage darüber geführt, daß einzelne Reisende von der Erlaubnis der Unterbringung von Handgepäck in den Personenwagen der Eisenb-^uen einen unzulässigen, die Mitfahrenden belegenden Gebrauch machen, indem nicht nur die in den Wagen angebrachten Gepäckhalter in einem gr-Men als den Ein Stück Nachspiel zum Kulturkampf ist im preußischen Abgeordneteuhause soeben zu Ende gekommen. Die kirchlichen Maigesetze sind bekannter maßen infolge der veränderten Verhältnisse zum großen Teil entweder bereits aufgehoben oder dermaßen durch löchert, daß so ziemlich alle Wünsche der katholischen Kirche haben erfüllt werden können. Die preußische Regierung wollte nun auch das schon seit Jahr und Tag nicht mehr zur Anwendung gelangte sogenannte Sperrgesetz aus der Welt schaffen. In den Zeiten, als die Wogen des Kulturkampfes am höchsten gingen, war unter dem Ministerium Falk das Sperrgesetz angenommen worden. Sein Prinzip war, solchen katholischen Geistlichen und Bistümern, die, resp. in welchen die Anerkennung der staatlichen Maigesetze verweigert ward, die Zuwendungen aus Staatsmitteln zu sperren. Thatsächlich wurden also diese Gehälter und sonstigen Bezüge beschlagnahmt. Heute nun ist das Sperrgesetz ein wertloses Blatt Papier, an das niemand mehr denkt; aber der Sperrgelderfonds ist noch da, das heißt, die auf Grund des Sperrgesetzes konfiszierten Gelder. Die Summe ist eine sehr stalt- ltche, nach Millionen zählende, und über die Ver wendung derselben sollte nun durch die neue Sperr geldervorlage Verfügung getroffen werden. Die preußische Regierung wollte den einzelnen katholischen Bistümern zwar nicht das im Laufe der Jahre an gesammelte Kapital bar zurückzahlen, wohl aber ihnen eine jährliche Rente von 3sis Prozent dieses Kapitals überweisen. Bei den Verhandlungen im preußischen Abgeordnetenhause über diesen Gesetzentwurf, die zeit weise einen außerordentlich heftigen Charakter an nahmen, machten sich nun drei Strömungen geltend: zuerst betonte die Zentrumspartei, daß das Sperr gesetz überhaupt eine Ungerechtigkeit gewesen sei; die Gehältersperre sei ohne Recht erfolgt, zum mindesten müsse der katholischen Kirche das im Laufe der Jahre angesammelte Kapital frei und ohne irgend welche einschränkenden Bedingungen zurückgegeben werden. Bei Konservativen und Nationalliberalen trat die folgende Auffassung hervor: Durch das eben erwähnte Sperrgesetz, das volle rechtliche Kraft habe, seien die Gehälter beschlagnahmt und jedweder Rechtsanspruch darauf für die katholische Kirche verloren gegangen. Wenn die preußische Regierung nun aus Billigkeits gründen eine Rente von 3sis Prozent biete, so sei das das Höchste, was gewährt werden könne. Wolle aber das Zentrum dies Entgegenkommen nicht an nehmen, dann hätten auch die übrigen Parteien keinen Anlaß, bei ihrer Zustimmung zu verharren. Endlich betonten die Freisinnigen, daß es wünschenswert sei, die Sperrgelderangelegenheit aus der Welt zu bringen, gleichviel, ob die Zentrumspartei der bezüglichen Vor lage zustimme oder nicht. Bei diesen Ansichten sind alle beteiligten Parteien stehen geblieben, und so ist denn gar nichts zu Stande gekommen, der Gesetzent wurf ist abgelehnt, der Vermittlungsversuch der Re gierung ins Wasser gefallen. In den Debatten ist, wie schon gesagt, der Kulturkampf oft iu recht scharfer Weise gestreift worden. Aber es wird doch Nieman dem, weder auf dieser, noch auf jener Seite, gelingen, den alten Zwist wieder lebendig zu machen. Die Be völkerung will von kirchlichen Streitigkeiten absolut nichts wissen, noch viel weniger, als von politischen. Unter solchen Umständen ist der Mißton, mit welchem die Beratung der Sperrgeldervorlage in der zweiten preußischen Kammer endete, nicht allzu tragisch zu nehmen. Freuen wird sich über das Mißlingen des Versöhnungsversuches Niemand, und man wird sich bis zum Winter, zur neuen Parlamentssession, der Erkenntnis schon erschließen, daß man mit dem Ver tragen am weitesten kommt. Gegenwärtig hatte man sich auf die Ansichten über die Sperrgeldervorlage gewissermaßen „eingeschworen"; später wird man ruhigeren Auffassungen zugänglich werden, und dann auch eine Einigung erfolgen. Die christliche Kirche ist der Friede; die beiden Konfessionen haben also wahrhaftig keinen Anlaß zu einem Spezialkriege unter sich, am wenigsten heute. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein, 9. Juni. Der am 30 April dieses Jahres verstorbene Herr Stadtrat a. D. Christmn Ernst Stübel, Ehrenbürger der Stadt Lichtenstein, hat, wiewir hören,derStadtgemeindeLichtenstein folgende Vermächtnisse ausgesetzt. 1) 10,000 M. zu Stipendien; die Zinsen an 400 M. sollen mit 200 Pf. einem hiesigen Bürgers- oder Beamtensohne, welcher eine Universität besucht, gewährt (die Verleihung kann im Bedürfnisfalle auf 3 bis 4 Jahre erfolgen), mit 200 M. aber zu Ostern jeden Jahres für 2 bis 4 Knaben zur Erlernung eines Handwerks verwendet werden; 2) 800 M. mit der Bestimmung, daß deren Zinsen zu den Schulfesten Verwendung finde»; 3) 3750 M., deren Zinsen zu Ostern jeden Jahres zur Bekleidung
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