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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 21.06.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-06-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189006212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900621
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900621
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-21
- Monat1890-06
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 21.06.1890
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Wochen- and Kachrichtsblatt zugleich 8WD-AWM str ßojiüsrf, Külitz, Bmsüllf, NLsüors, St. Wüien, Heimichsort, MmeilM mü Mses. Amtsblatt für -e« Stadtrat ;« Lichtenstein. ——— — —— 40. Jahrgang. ——— - Nr. 141. Sonnabend, den 21. Juni 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtag«) abends für den folgende« Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!« Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 19. Juni, 11'!? Uhr. Am Bundesratstische: v. Boettichcr. Die zweite Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend die Einführung von gewerblichen Schiedsgerichten, wird fort gesetzt- 8 13 der Vorlage enthält die Bestimmung, daß bei der Ausführung dieses Gesetzes die Stellvertreter der selbst ständigen Gewerbtreibeuden diesen gleich zu achten sind, sofern sie nicht nach 8 2 der Vorlage als Arbeiter gelten. Abg. v. Strom deck (Ztr.) meint, daß dieser Paragraph einer verschiedenen Deutung fähig sei und wünscht darum einen anderweiten Wortlaut. Es folgt nun eine längere Geschäftsordnungsdebatte darüber, ob nicht zunächst über den 8 12 abzustimmen ist, welcher die Frage der Wählbarkeit behandelt. Die letzte Sitzung schloß mit der Beratung des 8 12 und das Hans vertagte die Abstimmung über denselben. Der Präsident hat aber die Abstimmung nicht auf die heutige Tagesordnung gesetzt, diese enthält vielmehr die Bemerkung: „Die Beratung wird bei 8 13 fortgesetzt". Vizepräsident Graf Ballestrem erklärt, daß die Ab stimmung über Z 12 ausgesetzt sei bis zur Abstimmung über 8 72 der Vorlage, der ebenso wie 8 12, Abs. 3, Bestimmungen über die Jnnungsgerichtc enthält. Gegen die Zweckmäßigkeit dieses Verfahrens werden von verschiedenen Seiten Bedenken erhoben, doch wird ein Beschluß nicht gefaßt. 8 13 wird unverändert angenommen- 8 H bestimmt, daß die Wahl des Vorsitzenden des Gewerbeaerichts und seines Stellvertreters der Bestätigung bedarf. Die Be stätigung des Staates soll nicht nötig sein, wenn Staats oder Gemeindebeamten zu Vorsitzenden gewählt werden, die vom Staate ernannt oder bestätigt sind. Ein Antrag Aner (Soz.) will das ganze Bestätignngs- recht beseitigt wissen. Ein Antrag Eberty (freis.) will die Bestätigung auch für alle Gcmeindebeamten ausschließen, welche die Befähigung znm Nichteramt oder zur Bekleidung höherer Verwaltungs ämter erlangt haben. Abg. Porsch (Ztr.) ist der Ansicht, daß der Staat das Bestötigungsrecht für die Vorsitzenden der Gewerbegerichte nicht entbehren könne und ersucht deshalb um Ablehnung der Anträge. / Staatssekretär v. Boetticher: Ich bitte, lassen Sie es bei den Kommiisionsbcschlüssen bewenden, denn ein Hinaus gehen über dieselben würde das Zustandekommen der ganzen Vorlage gefährden. Es handelt sich bei den Gewerbegerichten nicht um kommunale, sondern nm staatliche Gerichte, und darnm kann der Staat auf eine Kontrolle derselben nicht verzichten. Die Bestätigung der Vorsitzenden ist noch eine sehr milde Kontrolle. Auch der Antrag Eberty ist nicht an nehmbar. Es ist vorgekommen, daß Staatsbeamte, die infolge eines Disziplinar-Verfahrens entlassen wurden, Aufnahme im Kommunaldienst mit Genehmigung der Regierung fanden. Aber solchen Personen den Porsitz eines Gerichtes zu über tragen, ist doch bedenklich. Lehnen Sie darum alle Anträge ab. Abg. Ackermann (kons.) wird ans den vom Staats sekretär angeführten Gründen für die Kommissionsbeschlüsse stimmen. Abg. Tutza uer (Soz.): Wenn dffs Gesetz einen Fort schritt gegenüber dem bisherigen Zustande bedeuten soll, so mnß auch der Passus über das Bestätigungsrecht gestrichen werden. Wird aber dieses im Prinzip aufrecht gehalten, dann muß es auch auf die Beisitzer im Gewerbegericht ausgedehnt werden. Abg. v. Cnny (nat-lib.) erklärt sich für die Kommissions beschlüsse, die hierauf vom Hause unter Ablehnung aller An träge angenommen werden. ß 15 behandelt die Gründe, welche zur Ablehnung des Beisitzer-Amtes berechtigen. Abg. Eberty (ireis.) beantragt, daß die Gewählten Einwendungen gegen ihre Wahl schriftlich einbringen müssen. Ueber die (Einwendungen entscheiden die Magistrate resp. die Landeszentralbehörden. Geh. Rat Hoffmann glaubt, daß diesem Anträge seitens der verbündeten Regierungen kein Widerstand entgegen gesetzt werden dürfte. Abg. v. Strombeck (Ztr.) beantragt einen Zusatz, wonach ein Beisitzer zum Gewerbegericht, welcher dies Amt sechs Jahre bekleidet hat, die Wiederwahl für die nächsten sechs Jahre ablebnen kann. Bei der Abstimmung werden die Anträge Ebcrty's und Strombeck's angenommen und mit diesen 815. ß 16 bestimmt, daß gegen die Enthebung von Mitgliedern des Gcwerbe- gerichts von ihrem Amte durch die höhere Verwaltungsbehörde keine Beschwerde zulässig sei. Amtsentsetzung soll durch das Landgericht entschieden werden. Ein Antrag Auer (Soz.) fordert Zulässigkeit der Be schwerde gegen die Amtsenthebung und Streichung der Amts- enlsetzung. Abg. Wisser (lib.) beantragt, Enthebung nnd Ent setzung gleichmäßig von demLandgericht behandeln zu lassen. Abg. Tutzauer (Soz.) begründet den Antrag Auer mit dem Hinweise, daß für die gerichtliche Beurteilung, wie vorgekommene Fälle beweisen, politische Gesichtspunkte maß gebend sein können. Geh. Rat Hoffmann (nat.-lib.) und Abg. Acker mann (kons.) sind gegen die Anträge. Abg. Meyer-Berlin (freis.) will die Beschwerde gegen die Amtsenthebung znlassen, im übrigen aber alle Anträge ablebnen. Die Amtsentsetzung könne prinzipiell nicht ver worfen werden. Abg. Singer (Soz.): Nach der Praxis mancher Ge richte, besonders der sächsischen, ist mit Sicherheit zu erwarten, daß die Anusentsetzungen nach politischen Grundsätzen erfolgen werden. Um solchem Verfahren vorznbeugen, behält sich Redner noch eventuelle Anträge für die dritte Lesung vor. Abg. Miquel (natlib.) hält den Begriff der richter lichen Pflichtverletzung für so präzisiert, daß keine Willkür möglich ist. Staatssekretär von Boetticher: Der Antrag Auer würde nur dahin führen, daß unwürdige Richter im Amte verbleiben müssen. Das kann aber niemand wollen. Abg. Ackermann (kons.) protestiert gegen den vom Abg. Singer gegen die sächsischen Gerichte erhobenen Vorwnrf, der in keiner Weise begründet sei. Bei der Abstimmung wird die Bestimmung, daß gegen die Amtsenthebung keine Beschwerde stattfindcn soll, gestrigen. Im Nebrigen wird 8 16 unver ändertangenommen. 8 22 lautet: Zuständig zur Entscheidung ist dasjenige Gewerbegericht, in dessen Bezirk die streitige Perpflichtnn g aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen ist. Abg. Auer (Soz.) beantragt folgende Fassung: Zu ständig ist dasjenige Gewerbegericht, in dessen Bezirk das der Streitigkeit zu Grunde liegende Arbeitsverhältnis besteht oder bestanden hat. Abg. von Cuny (natlib.) beantragt in 8 22 die Worte „Arbeitsverhältnis" zu streichen. Der Antrag von Cuny wird angenommen, der Antrag Auer abgelchnt. 8 25 a ist von der Kommission neu eingefügt und schließt Rechtsanwälte und ^Personen, welche das Ver handeln vor Gericht geschäftmäßig betreiben, als Prozeßbe vollmächtigte oder Beistände vor den Gewerbegerichten ans. Gegen eine von dem Abg. von Pfetten (Ztr.) vor geschlagene mildere Fassung wendet sich Abg. Kaufmann (freis.): Rechtsverständige werden das Prinzip des friedlichen Ausgleichs bei den Gewerbegerichten beseitigen. Staatssekretär von Boetticher hält die ganze Be stimmnng für bedenklich. Es ist doch Unrecht, einer Partei, die am persönlichen Erscheinen verhindert ist, die Möglichkeit zu nehmen, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Der 8 25 a ist gleichschädlich für Arbeitgeber und Arbeiter. Abg. Frhr. von Pfetten (Ztr.) zieht seinen Antrag einstweilen zurück, behält sich aber dessen Wiedereinbringung für die dritte Lesung nach anderweiter Formulierung vor. Der 8 25 a wird hierauf nach dem Kommissionsvorschlage angenommen. Zur Geschäftsordnung beantragt Abg. Eberty (freis.), die Abstimmung über 8 12 auf dis Tagesordnung der morgigen Sitzung zu setzen. Abg. Windthorst (Ztr.) beantragt dagegen, die De batte über 8 72 der Vorlage, der mit Absatz 3 des 8 12 in Verbindung steht, sofort zn eröffnen. Der Antrag Wiudthorst wird mit 104 gegen 101 Stimmen angenommen. 8 72 be stimmt, daß Jnnnugsschiedsgerichte durch ihre Zuständigkeit die Gewerbegerichte ausschließen. 8 12 Absatz 3 bestimmt, daß Mitglieder einer Innung, welche ein Schiedsgericht besitzt, weder wahlberechtigt, noch wählbar für ein Gewerbegericht sind. Abg. Auer (Soz.) beantragt, den Absatz 3, 8 12 zn streichen und den 8 72 dahin zu ändern, daß durch die Er richtung von Gewerbegerichten die Zuständigkeit der Jnnungs- schiedsgerichte ausgeschlossen wird. Abg. Eberty (freis.) bekämpft das durch diese Be stimmungen den Innungen erteilte Vorrecht. Abg. Tutzaner (Soz.) behauptet, daß die Innungen überall die Gegensätze zwischen Arbeitgeber und Arbeiter verschärft haben. Man könne ihnen deshalb nicht die weiten Rechte geben, welche die Vorlage s rdere. Abg. Ackermann (kons.) tritt im Interesse des Ge deihens der Innungen für die Vorlage ein. Abg. Meyer «freis.) weist darauf hin. daß erst die Kommission diese Bestimmungen neu eingefügt habe. Die Jnnnugsschiedsgerichte seien durchaus nicht beliebt und würden am besten ganz beseitigt. Hierauf wird die Weitcrberatnng auf Freitag 1 Uhr vertagt. Tagesgefchichte. *— Lichtenstein, 20. Juni. Am 18. d. Mts. wurde seitwärts der alten St. Egidiener Straße 1 Uniformrock, 1 Tuchhose, 1 Mütze, 1 Halsbinde, I Koppel mit Schloß und Säbelscheide (ohne Seiten gewehr) mit dem Stempel des königl. sächs. 9. Jnf.- Regim. Nr. 133 von einem Strumpfwirkerlehrling unter einem Birkenbusch versteckt aufgefunden und an ge höriger Stelle abgeliefert. Es stellte sich heraus, daß diese Bekleidungs-rc.Stücke von einem Soldaten, der wegen Fahnenflucht vom erwähnten Regiment steckbrieflich verfolgt wird, herstammen. *— Die Postagentur in Hohndorf bei Lichtenstein wird am 1. Juli in ein Postamt 3. Klasse umgewandelt. — Während hier und sonst fast überall in Sachsen die teilweise Verfinsterung der Sonne am Dienstag von keinem Wölkchen ge trübt und daher im Beobachten nicht beeinflußt wurde, hatte die Lausitz nicht dieses Glück; trübe Wolken machten dort den Anblick zum größten Teil unmöglich. Erst nach 11 Uhr, als das Schauspiel zu Ende ging, verzogen sich die Wolken. — Der Sommer tritt morgen in seine ka lendermäßig verbrieften Rechte. Der Lenz, der mit einem sonnigen Lächeln ins Land zog, war im Gan zen kühl. Desto sehnsüchtiger wird der Sommer er wartet, der hoffentlich wärmeres und beständigeres Wetter bringt. So unsicher die Sache mit der Wit terung ist, so pünktlich hält die Sonne ihren Kreis lauf inne. Früh 3 Uhr 38 Min. überschreitet sie bereits im Osten den Horizont und erst 8 Uhr 23 Min. abends verabschiedet sie sich von uns. — Eine jetzt von Berliner Blättern gebrachte, gewiß aber auch anderwärts zu berücksichtigende Warnung betrifft die bei dem Verkaufe der sogenannten neuen Kartoffeln vorkommenden Schwindeleien. Künst liche Frühkartoffeln werden gegenwärtig vielfach da durch hergestelll, daß man kleinere weiße Kartoffeln vorjähriger Ernte in Wasser legt, bis sie sich vollge sogen haben und die Runzeln verschwunden sind. Alsdann werden sie mit einer kräftigen Bürste be arbeitet, um die Schale dünn und derjenigen wirklicher Frühkartoffeln ähnlich zu machen. Hiernach bleibt nur noch übrig, für etwas „Bodenanhang" zu sorgen, was weiter keine Schwierigkeiten bereitet. Die Täuschung soll recht gut gelingen und das Geschäft mit diesen „renovierten" Kartoffeln dann einen reichen Gewinn abwerfen. — Dresden, 19. Juni. Gestern Vormittag unternahm ein Gefangener, der am 9. Juni d. I. wegen Meineids und Betrugs vom Königl. Schwur gericht zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilte Tapezier gehilfe Josef Welzel, einen ebenso frechen als kühnen Fluchtversuch. Der Verbrecher war aus der Königl. Gefangen-Anstalt nach einer Gerichtsschreiberei im Justizgebäude resp. dem Gerichtsschreiber Haupt vor geführt worden. Ganz plötzlich eilte er an das Fenster des nach der Pillnitzerstraße im Hochparterre gelegenen Zimmers, sprang herunter in die von einem mannshohen eisernen Zaun abgeschlossene, entlang des Trottoirs führende Einfriedigung und schwang sich dann mit turnerischer Gewandtheit über den Zaun selbst. Obwohl er zu Falle kam, gelang es ihm doch, sich schnell wieder aufzuraffen, und W. rannte nun ihm schärfsten Galopp die Albrechtsstraße entlang, unbekümmert um die „Haltauf"-Rufe seiner Verfolger. Ein Kutscher war der erste, der den Flüchtling faßte, und der unmittelbar darauf den Ausreißer packende Gerichtsdiener Kunze zügelte die Freiheitsgelüste W.'s sofort durch Anlegung von Fesseln. — Dresden, 19. Juni. Ihre Majestäten der König und^ die Königin haben sich heute Nach mittag in das Hoflager nach Pillnitz begeben. — Die Polizeibehörden im Königreich Sachsen werden von derDirektion derAnatomie zn Leipzig ersucht, diejenigen Leichen, welche laut Ministerial-Verorduung vom 21. September 1874 an die Universität abzuliefern sind, sofort, ohne vorher anzufragen, in einem zugenagelten festen Kasten unter der Adresse: „An die Anatomie zu Leipzig, die Ab lieferung eines Leichnams betreffend" — auf die Eisenbahn transportieren zu lassen. Es ist hierbei
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