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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 25.06.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-06-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189006254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900625
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900625
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-25
- Monat1890-06
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 25.06.1890
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MDMckMNgM Wochen- and Uachrichisblatt zugleich UlM-AMger str Höhners, Rödlih, Bernsdorf, Riisdorf, St. KBien, HeiiiriDort, Mmeim md Mülseil. Amtsblatt für de« Stadtrat zu Lichtenstein. — —— — 4«. Jahrgang. Nr. 144. Mittwoch, den 25. Juni 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten» sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalten» KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekarmtmachMg. Die nächste Aufnahme von Zöglingen in die Königliche Unteroffiziei schule zu Marienberg soll am 1. Oktober d. Js. statlfinden. Die Anmeldungen hierzu haben im Laufe des Monats Juli durch persönliche Vorstellung des Aspiranten bei dem Bezirks-Kommando seines Aufenthaltsorts oder bei dem Kommando der Unteroffizierschule zu erfolgen, bei welchen Behörden auch das Nähere bezüglich der Aufnahme-Bedingungen rc. zu erfahren ist. Bemerkt wird noch, daß die betreffenden Aspiranten alt und konfirmiert sein müssen, bezw. das 18. Lebensjahr haben dürfen und daß die gesamte Erziehung der Zöglinge schule unentgeldlich geschieht. Dresden, den 21. Juni 1890. Kriegs-Ministerium. v. Fabrice. mindestens 14 Jahre noch nicht vollendet in der Unteroffizier- Beyer. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 23. Juni, 1^ Uhr. Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung von Gewerbegerichten, wird fortgesetzt. 8 49 der Vorlage behandelt die Berufung gegen die Entscheidung der Gewerbegerichte. Der Antrag Auer (Soz.) will die Berufung auf gehoben wissen. Abg. v. Stumm (freikons.) will die Berufung gegen alle Urteile der Gewerbegerichte zulassen, während die Vor lage sie nur dann zuläßt, wenn der Streitgegenstand über 109 Mark beträgt. Abg. Meyer-Berlin (freis.) bekämpft den Antrag des Abg. Stumm. Es sei doch wunderlich, daß dieser Herr, der für seine Arbeiter ganz neue und sonst nirgends vorkommende Bestimmungen geschaffen habe, hier die Berufung im weitesten Umfange zulassen »volle. Die Kommissionsbeschlüsse seien am praktischsten und richtigsten, er werde deshalb dafür stimmen. Vom Abg. Stadthagen (Soz.) ist der Antrag nen eingebracht, als Berufungsgericht ein anderes Gewerbegcricht fungieren zu lassen, wie dasjenige, welches die angefochtene Entscheidung gefällt hat. Geh. Rat Hoffmann tritt für die Wiederherstellung der Negierungs-Vorlage ein, wie sie nach dem Anträge des Abg. Stnmm gefordert wird. Die Berufung ist eine Not wendigkeit, es muß eine Rechtsgarantie für die gewerbe gerichtlichen Entscheidungen getroffen werden. Namentlich für Beschwerdefälle ist eine solche Berufungs-Instanz ganz unentbehrlich. Abg. Frhr. v. S t n m m (frelkons.): Die für meine Arbeiter cingeführten Ehekonsense, auf wOche der Abg. Meyer hingedcntet hat, sind iveder etwas Neues, noch etwas Un gewöhnliches. Früher waren solche Konsense für Bergarbeiter obligatorisch, und in manchen Betrieben ist das hente noch der Fall. Daß ich für die Berufung gegen die gewerbe gerichtlichen Urteile eiutrete, ist nicht verwunderlich. Ich wünsche lediglich eine genügende Nechtsgarantie. Abg. Stadthagen (Soz.) vertritt die Ansicht, daß die Berufung an die ordentlichen Gerichte das in dieser Vorlage niedergelegte Prinzip der nichtjuristischen Gewerbegerichts- barkcit verletzt. Um einen Mittelweg für die widerstrebenden Ansichten zu finden, hat der Redner seinen vorerwähnten Antrag eingebracht. Die Landgerichte als Berufungsgerichte einzusetzcn, scheint ihm gänzlich verkehrt. Abg. Porsch (Ztr.) empfiehlt die Annahme der schon erwähnten Kommissionsvorschläge im Interesse einer schnelleren Beendigung der Beratung. Der Instanzenweg gegen die bei den ordentlichen Gerichten geltend zu machenden Forderungen wird ebenfalls durch die Höhe des Streitobjektes beeinflußt. Die Obcrlaudesgerichte entscheiden als letzte Instanz über alle Streitsachen bis znm Betrage von 1509 Mark. Aehnlich ist die Berufung hier auf Sachen bis zum Betrage von 100 Mk. abwärts beschränkt. Abg. Ackermann (kons.) spricht ebenfalls für die Annahme der Kommissionsvorschläge. Abg. Eberty (frcis.) tritt gleichfalls für die gedachten Kommissionsvorschläge ein. Redner giebt zu, daß der Antrag ein richtiges Prinzip enthalte, in der vorliegenden Form indessen nicht durchführbar sei. In der Abstimmung wird unter Ablehnung sämtlicher Anträge der 8 49 nach den Kommissionsbeschlüssen an genommen. Der 8 60 betrifft das Zwangsvollstreckungs-Verfahren aus den Endurtcilen der Gcwerbegerichte. .Ein Antrag Auer (Soz.) will alle Urteile der Gewerbe gerichte für vollstreckbar erklären, während die Vorlage die Befugnis, die Urteile für vorläufig vollstreckbar zu erklären, den Gewerbegerichten besonders vorbehält. Der Antrag Auer wird abgelehut, dagegen ein Antrag Eberty (freis.) angenommen, wonach die für den Beginn der Zwangsvollstreckung nötigen Zustellungen von dem Ge werbegericht zu bewirken sind. Mit diesem Zusatz wird ß 50 angenommen. 8 56 behandelt, die Thätigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsamt in Streitfällen. Abg. Ackermann (kons.) beantragt einen Zusatz, nach welchem das Einigungsamt erst dann in Wirksamkeit treten soll, wenn Vertreter beider Teile vorher die Unterwerfung unter den etwa zu erlassenden Schiedsspruch zu Protokoll gegeben haben. Geh. Rat Lohmann bekämpft den Antrag Ackerman». Der 8 66 soll in Streitfällen den streikenden Teilen Gelegen heit geben, über ihre Streitigkeiten mit einander zu verhandeln. Diese Gelegenheit fehlte bisher. Dem Gerichte eine Befug nis zur Eutscheidung in Streitfällen zu geben, dazu liege kein Grund vor, auch bestehe eine solche Befugnis nicht in anderen Ländern. Abg. Goldschmidt tfreis.): Herr Ackermann ver kennt den sittlichen Wert der Einigungsämter, er will gegen über der freiwilligen Unterwerfung die Autorität zur Geltung bringen. Mit diesem Prinzip würden die Gerichte wenig Anklang finden. Abg. Singer (Soz.) bekämpft den Antrag Ackermann. Derselbe würde lediglich die Folge haben, daß die Zahl der jenigen Fälle verringert wird, in welchen die streitenden Teile das Einigungsamt anrufen. Abg. Hammacher (natlib.): Die Parteien, welche das Einigungsamt anrufen, übernehmen damit die moralische Verpflichtung, sich dem Schiedssprüche zu unterwerfen. Thun sie das nicht, wird die öffentliche Meinung über sie den Stab brechen. Der Antrag Ackermann ist also überflüssig. Der Antrag Ackermann wird abgelehnt, der 8 66 un verändert angenommen. 8 69 bestimmt, daß das Gesetz keine Anwendung findet auf Apotheker- und Handlungs-Gehilfen und Lehrlinge, sowie auf die in den Militär- und Marinewerk- stätteu beschäftigten Arbeiter. Abg. Auer (Soz.) beantragt Streichung dieses Para graphen. Abg. Hirsch (freis.) tritt dafür ein, daß mindestens die Arbeiter in den Militärwerkstätten unter das Gesetz ge stellt werden, die betreffenden Arbeiter würden sonst zn Arbeitern 2. Klasse degradiert. Admiralitätsrat vr. Holtz: Die Militär-und Marine- Arbeiter bedürfen dieser Einrichtung nicht. Sie wissen, daß ihre Beschwerden schnell, wohlwollend und gerecht entschieden werden. Abg. Tu tz au er (Soz.): In der Privatindustrie ist die Disziplin ebenso notwendig, wie in den Militärwerkstätten. Daß die Wünsche der Arbeiter von den Militärwerkstätten so gerecht berücksichtigt werden, bezweifle ich doch. Major Bahn: Die Militärwerkstatt ist kein Kon kurrenzunternehmen, sie wird von einem Direktor nach rein Militärifchen Rücksichten geleitet. Dessen Ansehen würde aber schwer leiden, wenn er vor einem Einigungsamte oder Ge werbegericht erscheinen sollte. Abg. Auer (Soz.): Die Lohndrückerei besteht in den Militärwerkstätten gerade so, wie in den Privatwerkstätten. Frauen werden beschäftigt, um billiger arbeiten zu könuen. In Spandau fand eine Versammlung von Arbeitern der Militärwerkstätten statt, zum Zwecke einer Besprechung von Lohnfragen. Die Folge war Entlassung der Leiter der Be wegung. Major Bahn: Die Arbeiter sind ohne Kündigung an gestellt, sie könuen also entlassen werden, aber auch ohne weiteres fortbleiben, wenn sie lohnendere Beschäftigung finden. 8 69 wird unverändert nach den Kommissionsbeschltissen angenommen. 8 12a will die bereits zngelaffenen Gewerbe richte beibehaltcn. Abg. Auer (Soz.) beantragt, dies solle nur insoweit gelten, als die Zusammensetzung der bereits bestehenden Ge werbegerichte diesem Gesetze entspricht. Abg. v. Cuny (natlib.) beantragt, daß auch für diese bestehenden Gcwerbegerichte eine Vertretung durch Rechtsan wälte ausgeschlossen werde. 8 72 a wird mit den dazu vorliegenden Anträgen an genommen. Ler Rest deS Gesetzentwurfs wird ohne weitere Debatte genehmigt, womit die zweite Beratung beendet. Darauf vertagt sich das Haus bis Dienstag 12 Uhr. (Kolo nial- und Militärvorlage.). Tagesgeschichte. *— Was i st derSominer ? Eine Jahres zeit, die so lang wie alle anderen sein soll, aber es selten ist. Den längsten Tag im Jahre hat uns offiziell auch Sommers-Anfang gebracht, nachdem ihm ein so schönes Aprilwetter vorangegangen war, wie man es sich nur deuten konnte. Die Tage folgten einander und sie gleichen einander, wenn es heute ordentlich geregnet hatte, so regnete es morgen erst recht ordentlich, und übermorgen wurde noch ein Trumpf durchgesetzt. Und bei all' dem Warten und Hoffen und Harren ist nun die kürzeste Nacht im Jahre vorübergegangen, Johannistag ist da, und das Getreide soll ernstlich zu reifen beginnen. Noch einige Tage nocb, und der Siebenschläfer ist da, auch solch' ein Cujon, der den Schelm arg im Nacken hat. Regnet es am Siebenschläfertage, so regnet es sieben Wochen. Im Volksglauben gilt der Satz natürlich als wahr und wahrhaftig, ob wohl er durchaus nicht immer zutreffend ist; nach dem bisherigen ist Alles möglich, und so kann auch am Siebenschläfer der Himmel seine Schleusen öffnen, wenn nicht der ordnungsmäßig eingeführte Sommer energisch sein Regiment geltend macht und die schweren Regenwolken verscheucht, damit die heiße Glut, welche das Korn reifen läßt, auf die grünen Halme einwirken kann. So wollen wir denn hoffen, daß die Sommerszeit auch eine wirkliche Sommers zeit werde und aus der goldnen Ernte ein billiges Brot für alle Welt sich ergebe. Ein Querstrich durch die jetzt noch so guten Erntehoffnungen wäre für den Landmann schon schlimm, für alle anderen Menschen aber noch viel schlimmer. Durch Riesen haftigkeit zeichnet sich heute das Brot und das Ge bäck nirgends aus, und eine weitere Verkleinerung würde Unzufriedenheit und Mißmut erst recht rege machen. — Im Hinblick auf die jetzige Reisezeit seien alle Reisenden, die irgend welchen Wert auf ihr Gepäck legen, daran gemahnt, ihre Koffer rc. bei der Aufgabe auf der Bahn zu versichern. Die Versichsrungs- gebühr beträgt nur wenige Pfennige und die Reisenden erhalten in Verlustfällen den vollen versicherten Wert ersetzt. Allerdings ist die Bahnverwaltung auch ohne dies ersatzpflichtig. Aber für die Eigentümer der ab handen gekommenen Gepäckstücke ist es zumeist sehr schwer, den Wert der letzteren nachzuweisen. Der Ver lust wird dann nach dem Entschüdigungstarif der Bahn abgeschätzt, und der ist selbstverständlich auf einen be sonders wertvollen Inhalt der Gepäckstücke nicht ein gerichtet. — Der Führer der sächsischen Turnerschaft, Direktor Bier-Dresden, teilt bezüglich der Zeit und des Ziels der diesjährigen Alpen-Turnfahrten Folgendes mit: Am 18. Juli werden zwei Sonder züge, der eine von Leipzig nachmittags 7 Uhr 10 Min. und der andere von Dresden-Altstadt nachmittags 5 Uhr 15 Min. nach München abgelassen. Dis Weiter fahrt von München nach Salzburg, Kufstein, Lindan rc. erfolgt entweder einzeln, wie im vorigen Jahre oder am 20. Juli gemeinsam in mehreren Sonderzügen, wie in früheren Jahren. Die Bedingungen sind, mit einzelnen Ausnahmen, dieselben, wie für die vorjährige 6. Alpen-Tnrnfahrt; insbesondere ist den Fahrkarten eine Giltigkeitsdauer von 45 Tagen bewilligt worden und die Generaldirektion der kaiserl. kgl. privilegierten Südbahn hat für uns in der Zeit vom 19. Juli bis zum 2. September die Fahrpreise auf ihren Linien Kufstein-Jnnsbruck-Ala, Franzensfeste-Lienz-Villach, Klagenfurt-Marburg, Wien-Graz und Bruck a. M.- Loeben mit allen fahrplanmäßigen Personen- und Schnellzügen auf die Hälfte ermäßigt. — Ein neues System zur Schnelltelegraphie. Dieses von I. Harris Roger in Amerika angegebene System der Schnelltelegraphie beruht, wie dies auch schon bei anderen ähnlichen Systemen der Fall ist, auf der Durchlochung des zu benutzenden Papi-rstreifens durch den Aufgebeapparat des Telegramms. Zu diesem Zweck hat Roger außer dem eigentlichen Telegraphen apparate einen elektrischen Lochapparat konstruiert, der in Verbindung mit einer gewöhnlichen Schreibmaschine
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