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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kollegen in Württemberg!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 193
- ArtikelTagesfragen 193
- ArtikelZur Leihhausfrage 194
- ArtikelPlaudereien am Werktisch 196
- ArtikelUeber die Anwendung und Behandlung der Amerikanerzangen 197
- ArtikelEine alte Normaluhr ohne Gabelführung 198
- ArtikelDer Kalender 199
- ArtikelSprechsaal 201
- ArtikelKollegen in Württemberg! 202
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 202
- ArtikelVerschiedenes 204
- ArtikelKonkursnachrichten 207
- ArtikelPatentbericht 207
- ArtikelBriefkasten 208
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 208
- ArtikelInserate 208
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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202 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 13. Worten, des Referates und der brieflichen Aufklärung des Herrn Dr. Reichel. Die nun von uns beim Staatsanwalt erstattete Anzeige wegen Yerstosses wider das Gesetz gegen unlautere Reklame ist zurückgewiesen mit der Begründung, dass diese Sache nicht im öffentlichen Interesse läge, weshalb wir auf den Weg der Privat klage verwiesen wurden. Wenn nun nicht etwa schon mass gebende richterliche Urteile in gleichen Sachen gefällt worden sind, wäre es gewiss im Interesse des ganzen Faches, diese Sache auf dem Wege der Privatklage zum Austrag zu bringen. Wir bitten unsere werten Kollegen, etwaige schon vorhandene Urteile, sowie ihre Ansichten und Ratschläge zu unserer Kenntnis gelangen zu lassen. Mit kollegialischem Gruss Die Uhrmacher-Zwangsinnung zu Harburg. I. A.: E. Hoffmann, Schriftführer. * * * Entgegnung: Die Innung Harburg befindet sich mit ihrer Meinung, dass der Verfasser des betreffenden Referates unrichtige Behauptungen aufgestellt habe, im Irrtum. In dem Abschnitt vor her heisst es ausdrücklich: „Diese Paragraphen sind für den Gewerbetreibenden von ausserordentlicher Wichtigkeit. Sie gehen wesentlich über den Rahmen des alten Gesetzes hinaus, besonders dadurch, dass alle unrichtigen Angaben, nicht nur solche „tat sächlicher Art“, wie das frühere Recht verlangte, verboten sind. Bisher wurde von derartigen Reklameangaben regelmässig einfach behauptet, sie seien nicht tatsächlicher Art 1 aufzufassen, sondern lediglich als ganz persönliche, belanglose Werturteile des Verkäufers, die rechtlich nicht ins Gewicht fielen.“ — Hier ist also ausdrück lich gesagt, dass nur unrichtige Angaben verboten sind. Sind die Angaben den Tatsachen entsprechend, also wahr, so kann da gegen ganz selbstverständlich nicht vorgegangen werden. Wo sollte denn da die Grenze sein? Das Gesetz kann doch gar nicht verbieten, etwas Wahres zu behaupten! (Eine Ausnahme ist aber trotzdem in dem neuen Gesetz gemacht worden, allerdings nach harten Kämpfen. Die Konkurswaren dürfen nicht mehr als solche bezeichnet werden, wenn sie sich nicht mehr in den Händen des Konkursverwalters befinden.) — Es wird doch jeder einsehen, dass ein Uhrmacher in seinen Anzeigen schreiben kann: „Grösstes Uhrenlager am Platze“, wenn das tatsächlich der Fall ist. — Nach dem alten Gesetz waren derartige Urteile aber erlaubt; denn es waren nur unrichtige Angaben tatsächlicher Art ver boten; in dem genannten Beispiel sah früher die Rechtsprechung aber nur ein blosses Urteil, aber keine Angabe „tatsächlicher Art“. Nach dem alten Gesetz konnte also jeder ungestraft be haupten, dass er das grösste Uhrenlager der Stadt oder der Provinz habe, wenn er auch das kleinste Lager hatte. Heute darf er das nicht mehr tun. —■ Dass der Staatsanwalt die Erhebung der öffentlichen Klage ablehnen würde, war vorauszusehen, da das die Regel ist. Eine Privatklage wäre durchaus aussichtslos, wenn der betreffende Uhr macher tatsächlich das grösste Lager in Harburg hat. In allen derartigen Fällen wird es sich empfehlen, bei uns unter Eingabe der nötigen Unterlagen anzufragen. Wir erteilen kostenlose und prompte Auskunft in allen gewerblichen Rechts fragen. Jedenfalls aber möchten wir bitten, ehe man öffentlich den Verfassern der Aufsätze und der Redaktion Vorwürfe macht, dass man sich an sachverständiger Stelle vergewissert, ob man nicht selbst im Irrtum ist. Die Redaktion. Kollegen in Württemberg! Am 11. Juli findet in Reutlingen der Verbandstag des Landes verbandes statt. Der wichtigen Tagesordnung wegen ist ein recht zahlreiches Erscheinen, auch der Nichtmitglieder, dringend erwünscht. Alles Nähere unter „Vereinsnachrichten“. *8S8>«— Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen 1 ). Bezirksverein Achalm-Zollern. Am Montag, den 4. Juli, findet in Rottweil a. N. im „Gasthof zum Pfauen“, nachmittags 1 Uhr, die diesjährige Generalversammlung statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Kassenbericht. 3. Neuwahl des Vorstandes. 4. Anträge der Mitglieder. Bei genügender Beteiligung ist ein Ausflug nach Schwenningen oder Bottenmünster oder Nekartal mit Bernburg und Pulverfabrik geplant. Hierüber wird man sich in der Versammlung selbst noch verständigen. Um zahlreiche Beteiligung ersucht Bühler, Vorsitzender. Landesverband badischer Uhrmacher. Einladung zum XII. Verbandstage am 17. August 1910 in Bühl. Am Mittwoch, den 17. August, vormittags 10V 2 Uhr beginnend, findet in Bühl, „Badischer Hof“, unsere diesjährige Verbandsversammlung statt, zu der unsere verehriichen Mitglieder hiermit freundlichst eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Kassenbericht. 3. Bericht der Vereine über ihre Tätigkeit im verflossenen Jahre. 4. Anträge der Mitglieder. 5. Bestimmung von Ort und Zeit der nächsten Versammlung. 6. Neuwahl des Vorstandes. Am zweiten Tage soll ein gemeinschaftlicher Ausflug durch den Gertel bach auf den Sand und von da nach Baden-Baden unternommen werden. Ausführliches Programm folgt in der nächsten Nummer. Der in Aussicht genommene Kursus für Optik findet auf Anordnung des Ministeriums nicht statt. Karlsruhe, den 20. Juni 1910. Der Vorstand: Wilh. Devin, Vorsitzender. Uhrmacher-Zwangsinnung Halle a. S. Hierdurch gestatten wir uns darauf hinzuweisen, dass die nächste Ver sammlung Montag, den 1. August, stattfindet. Es ist geplant, im Anschluss an dieselbe mit Damen einen Ausflug zu Wasser in das romantische Saaletal zu veranstalten. Die Tagesordnung, sowie Näheres über den Ausflug wird in nächster Nummer des Journals bekanntgegeben. Hermann Uhlig, Obermeister. Zwangsinnung Harburg a. E. Unsere nächste ordentliche Innungsversammlung findet Montag, den 4. Juli, abends 8V 2 Uhr, in G. Meyers Kasino, Brückenstrasse 3, statt. Tagesordnung: 1. Protokollverlesung. 2. Bericht der Beauftragten zu § 39. 3. Bericht der Kommission gegen unlauteren Wettbewerb. 4. Besprechung über § 100 q der Gewerbeordnung. ö. Vortrag des Handwerkskammerassistenten Herrn Blank über Steuerfragen. 6. Vortrag des Herrn Kollegen Jarck aus Stade über Reparaturen, mit Diskussion. 7. Verschiedenes. Die Mitglieder werden dringend gebeten, recht pünktlich und zahlreich zu erscheinen. Der Vorstand: I.A.: E. Hoffmann, Schriftführer. Uhrmacherinnung des Kreises Herford. Am Sonntag, den 3. Juli, findet in Herford, „Hotel Kaiserhof“, nachmittags 3 s / 4 Uhr, unsere Innungsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Prüfung der Bechnungslage. 2. Verbandstagsangelegenheiten. 3. Besprechung der Strafgelder. 4. Unterstützungskasse. 5. Verschiedenes. Um recht rege Beteiligung bittet mit kollegialem Gruss Der Vorstand: I. A.: H. Hillgenfeldt, Schriftführer. 1) Zur Beachtung. SV* Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnaehriehten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersuoht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 14 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 7. Juli erbeten.
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