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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Nachfeilen der Sperräder
- Autor
- Hillmann, B.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gegen Treu und Glauben
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber das Anlassen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 209
- ArtikelNiedersächsischer Uhrmacher-Unterverband (E.V.), Sitz Hannover 210
- ArtikelTagesfragen 210
- ArtikelMittel und Wege zur erfolgreichen Reklame 211
- ArtikelAus der Werkstatt 213
- ArtikelDer Wert des Kassaskontos 214
- ArtikelMecklenburger Uhrmacherverband 215
- ArtikelDie Weihe der Urania-Warte zu Glashütte 216
- ArtikelDas Nachfeilen der Sperräder 218
- ArtikelGegen Treu und Glauben 219
- ArtikelUeber das Anlassen 219
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 220
- ArtikelVerschiedenes 221
- ArtikelKonkursnachrichten 223
- ArtikelVom Büchertisch 223
- ArtikelPatentbericht 224
- ArtikelBriefkasten 224
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 224
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 14. Ailgomoinos Journal der Ührmacherkunst. 219 Feile wird so auf die Zahnfläche o gelegt, wie es in Fig. 4 ver anschaulicht ist. Indem das Sperrad sicher festgehalten wird, bearbeitet man die Zähne mit einer Feile, bis die durch Abdrehen des Eades entstandenen Flächen an den Spitzen der Zähne ver schwunden sind und die Zähne ihre ursprüngliche Form, wie sie in Fig. 4 punktiert angedeutet ist, wiedererlangen. Sollte hierbei die scharfe Kante r der Feile F die Flanke des nebenstehenden Zahnes zu sehr angreifen, so empfiehlt es sich, dor Kante durch Abstreichen auf einem Mississippistein ihre Schärfe zu nehmen. Nach Abfeilen der Zähne auf vorgenannte Weise beseitigt man etwaige Unebenheiten der Flanken durch ein wenig Nach feilen, indem die Feile in der in Fig. 5 gezeigten Weise ge halten wird. Das so entstandene Sperrad wird bei einiger Uebung in der Handhabung der Feile einem neuen nicht viel rachstehen. Der Fig. 4. Fig. 5. bei der Bearbeitung mit der Feile entstandene Grat an den Rand flächen ist durch Abschleifen gut zu entfernen, da er sonst sehr bald das Hütchen sowie die Auflagefläche des Sperrades in der Federhausbrücke sehr empfindlich angreifen würde. Da ein abgenutztes Sperrad und eine abgenutzte Sperrfeder Hand in Hand gehen, so muss selbstverständlich der Haken der Sperrfeder auch wieder gut geschärft und richtig gefeilt werden, Da aber das Sperrad jetzt kleiner geworden ist, so wird eine Tieferstellung des Gesperres nicht gut möglich sein, ohne das Aussehen der Federhausbrücke zu schänden, weshalb eine Neu anfertigung der Sperrfeder wohl in den meisten Fällen ratsam sein wird, was sich um so leichter bewerkstelligen lässt, da die selben jetzt in allen Grössen und ziemlich fertig bezogen werden können. B. Hillmann. ■-*■*$£•4 Uhren bereits vorher an einen anderen Käufer geliefert und von diesem zurückgenommen waren, ist kein Unterdrücken einer wahren Tatsache im Sinne des § 263 des Strafgesetzbuches zu finden, da eine Rechtspflicht, dies den Käufern mitzuteilen, nicht bestand und das blosse Verschweigen allein, ohne dass ein auf eine Ver dunkelung abzielendes positives Handeln hinzukäme, ein Unter drücken einer wahren Tatsache nicht darstellt. Es fehlt ferner das Tatbestandsmerkmal der Vermögensschädigung der Käufer. Es ist in keiner Weise festgestellt, dass die Uhren, welche die Reisenden T. und W. vertrieben haben, und welche tatsächlich schon vorher einmal an einen anderen Käufer abgegeben waren, weniger wert waren als sogenannte neue Uhren, das heisst solche, die noch nicht an einen anderen Käufer abgegeben waren. Es ist nicht ersichtlich, warum die Uhren, die-in den Wohnungen der Käufer gehangen haben, wertloser geworden sein sollten, als diejenigen Uhren, die in dem Geschäftslokal des Angeklagten gehangen haben und nicht verkauft worden sind. Dies könnte wohl in einzelnen Fällen eingetreten sein, nämlich dann, wenn die Käufer die Uhren schlecht behandelt haben, dass aber in den zur Anklage stehenden Fällen die bereits verkauft gewesenen Uhren im Verhältnis zu den nicht verkauften minderwertig ge wesen seien, stellt das Urteil nicht fest. Im Gegenteil scheint dies nicht der Fall gewesen zu sein, denn nach den Feststellungen des Urteils haben die Käufer die von ihnen angekauften Uhren vorher gesehen und ausgesucht; sie würden sie nicht gekauft haben, wenn sie ersichtlich mangelhaft gewesen wären.“ Jeder Geschäftsmann, der diese Urteilsgründe zu Gesicht bekommt, wird wehmütig sein Haupt schütteln. Man fragt sich, wie es möglich ist, dass ein solches Urteil von deutschen Richtern gefällt werden konnte. Wer doch heute in ein Geschäft geht,' um etwas zu kaufen, oder wer durch einen Reisenden einen Gegenstand erwirbt, ist doch des sicheren Glaubens, dass der Gegenstand neu ist. Wird ihm also eine gebrauchte Sache verab folgt, so liegt nach allgemeinem Rechtsempfinden Betrug vor. Hier sieht man wieder so recht, zu welchen Schlüssen die Juristen in Fragen des gewerblichen Lebens oft kommen, und wie not wendig die Anhörung von Sachverständigen auch bei anscheinend ganz geringfügigen Sachen ist. Wohin sollten wir kommen, wenn die Grundsätze dieses Urteils allgemein Rechtens würden. Wenden wir einmal konsequenterweise den Vorgang auf Uhren grossisten und Uhrmacher an, und man sieht gleich, dass das Urteil nur geeignet ist, das Rechtsempfinden weiter Kreise zu verwirren. Gegen Treu und Glauben. ie wirtschaftliche Entwicklung hat es mit sich gebracht, dass die Geschäftsleute in vielen Fällen beim Verkaufe von Gegenständen auf Kredit sich das Eigentumsrecht sichern müssen. Man kann das bedauern, anerkannt muss aber werden, dass der Eigentumsvorbehalt geeignet ist, manchen Schaden zu verhüten. Denn wer einen nicht voll be zahlten Gegenstand veräussert, macht sich strafbar. Zu welch merkwürdigen Praktiken der Eigentumsvorbehalt aber Anlass bietet, zeigt eine Gerichtsverhandlung, die kürzlich stattfand. Wegen Betruges sind am 5. Januar von der Elberfelder Strafkammer der Inhaber der Firma N. & Co. und zwei seiner Reisenden verurteilt worden, weil sie Uhren, die schon verkauft gewesen, aber zurück genommen waren, weil die früheren Käufer die Abschlagszahlungen nicht innegehalten hatten, wiederholt auf Abschlag verkauft hatten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dag Urteil aufgehoben, die Angeklagten freigesprochen und die Kosten der Staatskasse auf- erlegt. In dem Urteil heisst es: „Einmal fehlt das Tatbestands merkmal der Vorspiegelung falscher Tatsachen. Das angefochtene Urteil stellt fest, dass dio Reisenden T. und W. unter Anwendung grösser Zungenfertigkeit die Käufer zum Kaufe der Uhren überredet haben, und dass bei der dem Kaufe einer Uhr voraufgehenden Handlung regelmässig nicht davon gesprochen worden ist, ob die Uhr neu sei oder nicht, während es sich tatsächlich um Uhren handelt, die zum zweiten oder dritten Male verkauft wurden. In dem Anpreisen der Uhren liegt keine Vorspiegelung falscher Tat sachen. In dem Verschweigen der Tatsache, dass die verkauften Ueber das Anlässe«. Wie wesentlich schön angelassene Klobenschrauben zum guten Aussehen eines Taschenuhrwerkes beitragen, kann man daraus ersehen, dass manche Uhrmacher ganz besonderen Wert daraut legen, dass ihre Gehilfen die Klobenschrauben vor dem Zusammen setzen der Uhr mit einer gleichmässigen Anlassfarbe, gewöhnlich blau, versehen müssen. Solche angelassenen Schrauben wirken auch wirklich Wunder, denn von verkratzten Schrauben ist nichts mehr zu sehen, und die Uhr sieht wieder anständig aus Nun stehen aber der Erzeugung einer schönen Anlassfarbe manche Hindernisse entgegen, die eine reine Farbe nicht auf- kommen lassen. Die Anlassfarbo selbst wird dadurch erzeugt, dass sich bei der Erhitzung des Stahles eine Oxydschicht bildet, die bei verschiedenen Temperaturen eine verschiedene Färbung annimmt. Sie fängt an bei 220 Grad Celsius mit strohgelb, bei 250 Grad ist sie dunkelgelb, bei 260 Grad braun, bei 275 Grad purpurröt, bei 290 Grad dunkelrot und bei 300 Grad dunkelblau. Es ist nun Aufgabe des Reparateurs, alles das zu vermeiden, was der Bildung einer reinen Oxydschicht im Wege ist. Je gleich- mässiger die Politur ist und je härter der Stahl, desto intensiver und reiner tritt auch die Anlassfarbe hervor. Es empfiehlt sich auch, die Schrauben vor dem Härten mit Seife zu umgeben, damit die obere Fläche möglichst rein bleibt, und die Glut nicht über dunkelrot zu bringen, damit der Stahl nicht verbrennt. Vor dem Anlassen muss die Schraube in Benzin gereinigt werden; vor allen Dingen darf im Einschnitte kein Oelschmutz Zurückbleiben, denn ein solcher tritt beim Erwärmen der Schraube hervor und
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