Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 257
- ArtikelTagesfragen 258
- ArtikelEdelsteine als Kapitalanlage 258
- ArtikelRegulierschränke mit gleichmässiger Temperatur 259
- ArtikelDas Rundschleifen harter Lagerteile 260
- ArtikelSprechsaal 262
- ArtikelDie richtige Zeit 262
- ArtikelAus der Werkstatt 263
- ArtikelBriefe von der Weltausstellung in Brüssel (I) 263
- ArtikelII. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacher-Unterverbandes ... 265
- ArtikelModerner Geschäftsbetrieb 266
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 268
- ArtikelVerschiedenes 268
- ArtikelKonkursnachrichten 271
- ArtikelPatentbericht 271
- ArtikelBriefkasten 271
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 272
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
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270 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 17. Einschränkung des Wanderlagerwesens. Das Beichsamt des Innern beschäftigt sieh gegenwärtig mit einer Vorlage, die eine Beschränkung des Wanderlagerbetriebes bezweckt. Diese Massnahme ist im Interesse der Klein händler, die durch die Wanderlager nicht unerhebliche Schäden erleiden, zu begrüssen. Der Nutzen, den diese Betriebe bringen, steht in keinem Ver hältnis zu den Uebelständen, die durch sie hervorgerufen werden. Da sie sonach ihre wirtschaftliche Berechtigung fast völlig eingebüsst haben, wird man auch in der Beschränkung dieses Gewerbes keinen bedenklichen Eingriff in die Gewerbefreiheit erblicken können. Die Beseitigung solcher Schädigungen ist um so mehr geboten, als die sesshaften Kleinhändler und Handwerker in ihrem Kampfe um das tägliche Brot durch eine vielfach verfehlte Wirtschafts politik schwer bedrängt werden. Regelung des Ausverkaufswesens in Königsberg i. Pr. Nachdem das Vorsteheramt sich mit den in Betracht kommenden Organisationen betreffs Regelung des Ausverkaufswesens ins Einvernehmen gesetzt hatte, hat nunmehr nach dem Vorschläge der Kaufmannschaft der Regierungspräsident folgende Verordnung mit sofortiger Wirksamkeit erlassen: Auf Grund des § 9, Abs. 2, und des § 7, Abs. 2, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (R. G. Bl. S. 499J wird hiermit nach Anhörung der gesetzlichen Gewerbe- und Handelsvertretungen zur Regelung des Ausverkaufswesens für den Umfang der Stadt Königsberg i. Pr. folgende Anordnung erlassen: 1. In allen hiesigen Geschäften dürfen im Laufe eines Jahres nur zwei Saison- bezw. Inventurausverkäufe stattfinden, und zwar entweder zwei Saisonausverkäufe oder ein Saison- und ein Inventurausverkauf. 2. Alle Saison- und Inventur ausverkäufe dürfen nur in der Zeit vom 15. Januar bis Ende Februar und vom 1. Juli bis zum 15. August jedes Jahres stattfinden. 3. Jeder während dieser Zeiträume stattfindende Saison- oder Inventurausverkauf darf die Frist von 3 Wochen nicht überschreiten. 4. Alle anderen Ausverkäufe, die im stehenden Gewerbe des Klein-(Detail-) Handels und zugleich in offenen Ver kaufsstellen erfolgen, sind vor Beginn bei dem Vorsteheramte der Kaufmann schaft mit Angabe des Grundes des Ausverkaufs und des Zeitpunktes seines Beginnes schriftlich anzumelden. Gleichzeitig ist ein rechtsgültig unter schriebenes, Verzeichnis über Art und Menge der auszuverkaufenden Waren bei dem Vorsteheramte der Kaufmannschaft einzureichen. 5. Die Einsicht des Verzeichnisses ist jedermann gestattet. 6. Die Verordnung tritt sofort mit ihrer Verkündigung in Kraft. Zur Regelung der Ausverkäufe in Düsseldorf. Der Regierungs präsident in Düsseldorf hat den Handelskammern des Bezirks nachstehendes Schreiben zugehen lassen: „Nach einem Erlass des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe ist es nach dem Wortlaute des § 7 des Gesetzes gegen den un lauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 und nach der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes zweifelhaft, ob meine Bekanntmachung vom 28. Februar d J. allgemein für alle Ausverkäufe erlassen werden konnte, oder ob nicht vielmehr die betroffenen Ausverkäufe ihrer Art nach im einzelnen hätten bezeichnet werden müssen. Solches könnte entweder durch Aufzählung der in Betracht kommenden Arten geschehen oder durch ausdrückliche Ausnahme bestimmter Arten erfolgen. In letzterem Falle würde die Beschränkung auf Saison - und Inventurausverkäufe nicht genügen, da diese schon durch das Gesetz selbst ausgenommen sind. In beiden Fällen wird es ja nach den örtlichen und sachlichen Verhältnissen nicht ganz leicht sein, eine Grenze zu ziehen. Bevor ich mich wegen Aenderung meiner Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. in der einen oder anderen Art entsehliesse, bitte ich die Handelskammer, sich mit der Frage befassen und mir geeignete Vorschläge bis zum 1. November d. Js. einreichen zu wollen.“ Für Innungsmitglieder! Die Bäcker-Zwangsinnung Bamberg hatte beschlossen, es dürften die Kunden mit Weihnachts - oder Neujahrsgaben nicht beschenkt werden, widrigenfalls Bestrafung eintreten würde. Zwei Bäcker meister haben sich daran nicht gehalten und wurden zu 20 Mk. Geldstrafe seitens der Innung verurteilt. Der Magistrat von Bamberg als Aufsichtsbehörde hob diesen Beschluss auf, da er dem § 100 q der Gewerbeordnung zuwider lautet. Die Lehrzeit für das Uhrmacherhandwerk ist nunmehr auch für die Bezirke der Handwerkskammern zu Königsberg und Halle a. S. nach An hörung der beteiligten Interessenten und erfolgter Zustimmung der mass gebenden Organe der Handwerkskammern mit Genehmigung der Regierungs präsidenten auf 4 Jahre festgesetzt worden. Der Vorstand der Handwerks kammer ist jedoch gemäss § 130 a, Abs. 3, der Reichsgewerbeordnung befugt, Lehrlinge in Einzelfällen von der Innehaltung der festgesetzten Lehrzeit zu entbinden. Glashütte i. S. Aus Anlass der am 26. Juni d. J. stattgefundenen Weihe der Urania-Warte wurde der Uhrmaeherverbindung „Urania“ von 13 hiesigen Vereinen zusammen der Betrag von 125 Mk. als Beitrag zum Sternwartenfonds kürzlich überwiesen. Hierüber wurde der genannten Ver bindung eine Urkunde überreicht, in welcher die Anerkennung der Verdienste dokumentiert wird, welche sich die „Urania“ um die Förderung von Bildung und Wissenschaft für die Allgemeinheit erworben hat. Gründung eines Verbandes Deutscher Innungskrankenkassen. Am 21. Februar d. J. fand die konstituierende Versammlung zur Gründung des Verbandes der Innungskrankenkassen statt. Von den 784 Innungskranken- kaseen mit insgesamt 264604 Mitgliedern haben 125 Kassen mit 51000 Mit gliedern bisher schriftlich ihren Beitritt erklärt. Der neue Verband will ins besondere die Rechte und Interessen der Innungskrankenkassen im Rahmen der deutschen Krankenversicherung vertreten; die Wünsche der Innungs krankenkassen für die weitere Entwicklung der Krankenversicherung zur Kenntnis der Behörden und gesetzgeberischen Körperschaften bringen, auf eine befriedigende Gestaltung der Beziehungen der Krankenkassen zu Aerzten, Apotheken und Krankenhäusern hin wirken, die einheitliche Regelung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen fördern und die Gründung neuer Innungskrankenkassen anregen und unterstützen. Die Konstituierung des Ver bandes wurde mit allen gegen eine Stimme beschlossen und als Vorort des Verbandes Hannover gewählt. Bodenteich. Grösser Uhrendiebstahl. Das Schaufenster des Uhr machers und Goldarbeiters Preuss wurde in der Nacht zum 28. Juli erbrochen, indem eine Scheibe eingeschlagen wurde; es wurden aus dem Schaufenster zwei Tafeln mit goldenen und silbernen Damen- und Herrenuhren geraubt. * Bei der Flucht hat der Dieb einige wertvolle goldene Herrenuhren verloren; sie wurden, ebenso wie die zur Aufstellung benutzten Tafeln, auf der Orts strasse gefunden. Immerhin fehlen, der „Uelzer Kreiszeitung“ zufolge, noch 52 Herren- und Damenuhren, so dass den Bestohlenen, der nicht gegen Ein bruchsdiebstahl versichert ist, ein ganz erheblicher Verlust trifft. Lügumkloster. Für 3000 Mk. Sachen gestohlen wurden bei einem Einbruch, der beim Uhrmacher Hörlück hierselbst ausgeführt wurde. Der Spitzbube hatte eine Türscheibe eingedrückt und war durch die Tür in den Laden gedrungen, wo er Uhren, Ketten und Schmuckgegenstände im Werte von 30u0 Mk. stahl. Hörlück war nicht versichert. Die Zeigerstellung der Keystone-Eigin-Uhren, so nennt sich eine sauber ausgestattete Schrift, die soeben von der Firma an alle Uhrmacher und Gehilfen versandt wird. Die kleine Schrift ist klar geschrieben und mit vorzüglichen Abbildungen versehen. Wir empfehlen allen Uhrmachern, für sich und ihre Gehilfen das Heftchen kommen zu lassen. Die Zusendung ge schieht vollständig kostenfrei, wenn man sich auf das „Journal“ bezieht. Das Offizielle Leipziger Messadressbuch (Verkäuferverzeichnis), das der Messausschuss der Handelskammer Leipzig vor Beginn jeder Muster lagermesse neu herausgibt und den ihm bekannten Messeinkäufern unentgelt lich zusendet, ist zur Michaelismesse 1910 (Beginn Sonntag, den 28. August) in der 29. Auflage erschienen. Der Krankenunterstützungskasse a. G. selbständiger Handwerker im Bezirk der Handwerkskammer zu Berlin ist vom Polizeipräsidenten in Gemässheit des § 4 des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungs- Unternehmungen vom 12. Mai 1901 auf Grund der Satzungen vom 1. Juli d. Js. die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt worden, und zwar nach der bezüglich Eintrittsgeld, Wochenbeiträge und Krankengeld unveränderten Vor lage des Vorstandes der Handwerkskammer. Dem Humor und Witz der Herren Reisenden wird jetzt ein glänzendes Zeugnis ausgestellt. Ein Zeitungsverlag hat nämlich ein Preis ausschreiben für reisende Kaufleute erlassen, um die besten Anekdoten und Witze dieser Herren zu erhalten, und hat zu diesem Zwecke drei Preise aus gesetzt. Wer also Lust hat, sein Talent zu Geld zu machen, hat jetzt Ge legenheit dazu. Der Uhrendieb. In dem Geschäft eines Uhrmachers in Leipzig-Volkmars- dorf fand sich am 12. August vormittags ein junger Mann ein, der ein An hängsel für eine Uhrkette kaufte und sich einen Wecker auswählte. Er ent fernte sich unter Zurücklassung eines kleinen Pakets mit dem Bemerken, letzteres solle mit dem Wecker zusammengepackt werden, er wolle es in 10 Minuten abholen, weil er erst einen dringlichen Weg besorgen müsse. Der Unbekannte kam nicht wieder. Es stellte sich dann heraus, dass er eine goldene Herren-Remontoiruhr und eine silberne Zylinder-Remontoiruhr im Gesamtwerte von 130 Mk. entwendet hatte. Die goldene Uhr trägt die Nr. 166710. Auf dem vorderen Deckel befindet sich die Nachbildung eines Mannes, der einen Vogel in der rechten Hand hält, auf der Rückseite sind zwei gekreuzte Fackeln eingraviert. Der Dieb wird geschildert als etwa 20 bis 25 Jahre alt, mit dunklem Haar, Anflug von Schnurrbart. Er trug unter anderem hellgrauen Jacketanzug, schwarzen, steifen Filzhut. In dem zurück- gelassenen Paket befanden sich 103 Stück Postkarten mit dem Bild einer jungen Dame, die einen Blumenkorb und einen Blumenstrauss in den Händen hält. Die Karten tragen die Nr. 2255 und das Zeichen P. R. A. Hans Wolf, Cannstatt a. N., liefert bis auf den Sitz ganz aus Eisen hergestellte Hocker. Die Drehhocker haben Stahlspindel und sind speziell für Graveure, Uhrmacher und Goldschmiede zu empfehlen, da das lästige Wackeln und Defektwerden infolge Ausbrechens des Spindelgewindes aus geschlossen ist. Der aufgeschraubte Sitz aus fein poliertem Hartholz ist reichlich gross, er hat 35 cm Durchmesser. Der Preis der Wolfsehen Hocker ist mässig bemessen. Auch für Hammerstiele, Holzhämmer und Arbeitsklötze hält die Firma Wolf günstige Offerte bereit. Kleine (üeschäftsnachrichten. Eisenbach. Im Anwesen des Herrn Josef Höfler (Uhrenfabrik Maurer & Höfler) brach laut „Bad. Landesbote“ ein Schadenfeuer aus, das gar bald das ganze Haus ergriff, welches bis auf den Grund niederbrannte. Gera i. R. Die hiesigen Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, sowie Graveure wünschen, dass Sonntags die Verkaufszeit auf die Stunden von 11 bis 1 Uhr beschränkt werden möge. Der Stadtrat hat das Gesuch an den Bezirks ausschuss befürwortend weitergegeben. Schramberg. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller, A.-G. in Schramberg. Nach dem Geschäftsbericht für 1909/10 ist der im Vorjahre zurückgegangene Umsatz in allen Fabriken des Unter nehmens wieder gestiegen. Bei gleichbleibenden Unkosten und niedrigeren Messingpreisen ergab sich dadurch ein höherer Gewinn. Der Reingewinn stieg von 429616 Mk. auf 567 929 Mk., die Dividende von 6 auf 7 Prozent. Greschäftsveränderungen. Buenos - Aires. Die Firma A. Bollinger teilt mit, dass sie ihr Import haus für Juwelen, Uhren usw. nach der Calle Suipacha 154 verlegt hat, wo selbst auch ein Detailverkauf eingerichtet wird. Fehrbellin (Brandenburg). Herr Emil Bernheim hat sein Uhren- und Goldwarengeschäft nebst Fahrradhandlung und Reparaturwerkstatt an den Uhrmacher Herrn Friedrich Ottburg abgetreten. Stadtlauringen (Bayern). Das Uhren- und Goldwarengeschäft von J. Appel in Stadtlauringen wurde von Uhrmacher Fritz Jergius gekauft.
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