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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 273
- ArtikelTagesfragen 274
- ArtikelSchuldscheine über Abzahlungskäufe sind stempelpflichtig 275
- ArtikelAntike und moderne Stunden (Fortsetzung des gleichbetitelten ... 275
- ArtikelDie Transportpendel 277
- ArtikelSprechsaal 280
- ArtikelBriefe von der Weltausstellung in Brüssel (II) 280
- ArtikelAusstellung auf dem II. Verbandstage des Niedersächsischen ... 282
- ArtikelEchte gewachsene und synthetische Edelsteine 283
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 284
- ArtikelVerschiedenes 285
- ArtikelKonkursnachrichten 287
- ArtikelVom Büchertisch 288
- ArtikelPatentbericht 288
- ArtikelBriefkasten 288
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 288
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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274 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Kr. 18. Einbruchshilfskasse des Zentralverbandes. Um verschiedenen Anfragen Bescheid geben zu können, haben wir uns an die Ver sicherungsgesellschaft Albingia, Hamburg, die mit uns im Ver tragsverhältnis steht, gewandt und haben die Antwort erhalten, dass die Gesellschaft nichts dagegen hat, wenn die dort gegen Einbruch versicherten Kollegen auch noch unserer Kasse bei treten; nur müsse ihr davon Mitteilung gemacht werden. Wir bitten deshalb, unsere E. H. K. durch zahlreiche Beitritte zu unterstützen. Die Erfolge des bald abgelaufenen ersten Jahres geben uns recht. Da das Eintrittsgeld nächstes Jahr bedeutend erhöht wird, ist es angebracht, mit der Anmeldung nun nicht mehr zu warten. Abzahlungsverträge stempelpflichtig. Allen unseren werten Kollegen, die Waren auf Abzahlung abgeben und sich einen Vertrag vom Käufer unterschreiben lassen, diene zur Nachricht, dass nach einer ganz neuen gerichtlichen Entscheidung solche Verträge stempelpflichtig sind. Wo Abzahlungsgeschäfte unseren Kollegen grossen Schaden tun, wäre es angebracht, diese Frage dem Publikum bekannt zu machen. Näheres finden unsere Kollegen im Textteil. Jahrbuch des Zentralverbandes. Das neue Jahrbuch dos Zentralverbandes (erscheint zum ersten Male) in Form eines Taschenbuches, welches ausser vielen wichtigen Artikeln auch ein vollständiges Mitgliederverzeichnis enthält, wird nun bald fertig. Wir bitten die Herren Schriftführer, welche mit den Mitglieder listen noch im Rückstände sind, um schleunigste Absendung der selben. Nächsten Monat wird dasselbe an alle Mitglieder des Zentralverbandes gratis zur Verteilung kommen. Propagandaschrift. Den auf dem Verbandstag in München geäusserten Wünschen entsprechend, haben wir eine kleine Schrift, welche zur Verteilung für das Publikum bestimmt ist, in Arbeit. Die in den Text gedruckten Abbildungen sind Mikrophotographien, die von schadhaften Uhrenteilen, Trieben usw. aufgenommen sind. Diese Schrift ist etwas ganz Neues auf diesem Gebiete, und hoffen wir auf den Beifall unserer werten Kollegen. Das Schriftchen hat den Titel: „Die Uhr und ihre Arbeit“. Wir bitten, uns mit zuteilen, wieviel Exemplare jeder Verein wünscht, um die Auflage danach bemessen zu können. Einwickelpapier. Da der vorhandene Vorrat bis auf einen kleinen Best aufgebraucht ist, bitten wir die verehrten Kollegen, welche unser Einwickelpapier führen, uns den Neudruck jetzt gleich mit Firma zu bestellen. Der Herstellungspreis ermässigt sieh doch dadurch. Wegen pünktlicher Lieferung bitten wir um baldigste Aufgabe der Bestellungen. Nomos. Die Nomosgesellschaft taucht als Aktiengesellschaft jetzt wieder in Genf auf. Wie wir aus zuverlässiger Quelle er fahren, ist ihr der Geschäftsbetrieb im Königreich Sachsen unter sagt worden. Papierkorbofferten. Da uns andauernd noch Klagen und Drucksachen zugehen, müssen wir die Firma Ludwig & Fries, Frankfurt a M., nochmals veröffentlichen; ferner, veröffentlichen wir zum zweiten Male noch Conrad Geyer, Uhren- und Gold waren, Nürnberg. Bekanntmachungen der Innungen und Vereine. Wir machen darauf aufmerksam, dass sehr viele Vereinigungen ihre Einladungen usw. nur durch unser Organ zur Kenntnis der Mitglieder bringen. Heute machen wir besonders die Mitglieder der Innung Halle a. S. da auf aufmerksam. Die Einladung zur nächsten Versammlung befindet sich unter Vereinsnachrichten; besondere Einladungen ergehen also nicht! Centralvereinigung deutscherVereine für Handel und Gewerbe, Sitz Berlin. Der uns zugegangenen Einladung zur Teilnahme an der am 24 und 25. Oktober in Berlin stattfindenden General versammlung werden wir durch Delegation unseres dortigen Ver trauensmannes, Herrn Kollegen A. Oelgart, entsprechen und wünschen wir den Verhandlungen besten Erfolg. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. I Aug. Heckei, Vorsitzender. Tagesfragen. Die Innungen und der § lOOq. |ji|ig||eber keinen Paragraphen der Gewerbeordnung wird so |i||||§ viel geredet, wie über den § 100q. Man kann sich heute kaum eine Handwerkerversammlung denken, die sich nicht mit diesem kleinen, so unscheinbar aus sehenden Paragraph befasst. Die Diskussion darüber ist oft recht lebhaft, für und gegen wird gesprochen, und zum Schluss wird eine — Resolution gefasst. So geht es nun schon jahrelang. Eine vollständige Streichung wird man kaum erreichen, wenn auch heute die Regierung geneigt ist, etwas nachzugeben. Der jetzige Reichstag wird sich ja auch noch bemühen, dem Handwerk einige Zugeständnisse zu machen; denn die Neuwahlen sind nicht mehr allzufern, und da muss man doch auch etwas Rücksicht auf die Stimmen der Handwerker nehmen! Mag es nun werden wie es will, etwas Vollkommenes wird es nicht! Wenn nicht alles trügt, wird man der Behörde dadurch die Verantwortung auferlegen, dass sie verpflichtet wird, die festgesetzten Preise der Innungen zu genehmigen. Davor wolle uns aber das Schicksal behüten! Man stelle sich einmal vor, ein „Geheimer“ oder auch „nichtgeheimer“ Regierungsrat prüft die Kalkulation nach. Was würde der zu einem Uhrglaspreis von 50 Pfg. sagen? — Was weiss er von den Schmerzen des Gewerbetreibenden? Wie würden die Richter in den gewiss zahlreichen .Streitigkeiten entscheiden? Es soll nur an manche Gerichtsentscheidungen erinnert werden, die Zeugnis ablegen von dem Nichtverstehen des gewerblichen Lebens von seiten eines grossen Teiles unserer Richter. Also noch einmal: Bewahre uns das Schicksal vor einer Kontrolle durch unsere Beamten! Wie wäre es nun aber, wenn die Innungen mit oder trotz des § 100q versuchen würden, eine gesunde Preisfestsetzung zu erzielen? Zunächst wird man in den Innungen die Preisberechnung recht gründlich durchsprechen müssen, damit die Mitglieder über haupt erst dazu kommen, über dieses Thema nachzudenken. Auf unsere beiden Aufsätze über die Preisfestsetzung in Nr. 16 sind uns Zuschriften geworden, die erkennen lassen, dass die Behand lung dieses Themas recht angebracht war. In Nr. 16 haben wir nun unter „Verschiedenes“ eine sehr wichtige kleine Mitteilung gebracht, die hier noch einmal Platz finden mag: Aus der Handwerkskammer Hannover. Mit leb haftem Interesse hat der Vorstand der Kammer einige Gerichts entscheidungen in Süddeutschland begrüsst, wodurch den Zwangs innungen das Recht zugestanden wird, ihren Mitgliedern das öffentliche Bekanntgeben oder Anschlägen solcher Preise zu ver bieten, die unter den ortsüblichen Durchschnittspreisen stehen. Die Gerichte treten der Meinung der Innungen bei, dass hier durch die Standesehre des Handwerks herabgemindert werde. Es könne zwar jeder seine Leistung so billig, wie er wolle, ver kaufen; aber als Innungsmitglied dürfe er nicht öffentlich die ortsüblichen Durchschnittspreise zu unterbieten trachten. Man möge diese für die Zwangsinnungen hochwichtige Entscheidung nachdrücklich beachten.
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