Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 289
- ArtikelTagesfragen 290
- ArtikelZersetzende Kräfte im Wirtschaftsleben 290
- ArtikelNeue Gabelführung an Jahresuhren 291
- ArtikelWelche Pflichten und Aufgaben haben wir bei der augenblicklichen ... 292
- ArtikelAus der Werkstatt 294
- ArtikelSollen wir Abzahlungsgeschäfte zu machen suchen? 295
- ArtikelBriefe von der Weltausstellung in Brüssel (III) 296
- ArtikelNeue Hausuhrwerke 297
- ArtikelDie Probiermittel für Gold und Silber in der Hand des Uhrmachers 298
- ArtikelGarantieunfug 299
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 300
- ArtikelVerschiedenes 302
- ArtikelKonkursnachrichten 304
- ArtikelBriefkasten 304
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 304
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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802 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. Nr. 19. Die nächste ordentliche Vierteljahrsversammlung findet am Mon tag, den 10. Oktober 1910, abends 8 Uhr, im Saale des Mariengarten, Earlstrasse 10, statt. Die Tagesordnung geht den Mitgliedern mit der Einladung zu. Den verschiedenen Wünschen Rechnung tragend,, ist die Versammlung auf die Abendstunden gelegt und wird deshalb eine zahlreiche Beteiligung erhofft. Wir bitten um Beachtung des § 22 der Satzung. Der Vorstand. Uhrmacher-Zwangsinnung Leisnig in den Bezirken der Amtshauptmannsehaft DöbelD und Oschatz. Unsere nächste Innungsversammlung findet am Mittwoch, den 19. Oktober, nachmittags ’/ 2 3 Uhr, in Döbeln, Restaurant Forsthaus, statt. Tagesordnung: 1. Eingänge. 2. Mitteilungen. 3. Anträge. 4. Allgemeines. Die Mitglieder unserer Innung werden hiermit gebeten, recht zahlreich zu erscheinen. Nach der Versammlung findet ein Spaziergang durch die Anlagen von Döbeln unter Führung der dortigen Herren Kollegen statt. Mit kollegialem Gruss Robert Müller, Obermeister, Döbeln. Uhrmacher-Zwangsinnung Rochiitz, Sa. Unsere diesjährige zweite Quartalsversammlung findet Mittwoch, den 19. Oktober, vormittags 11 Uhr, im Gasthof „Stadt Leipzig“ in Rochiitz, statt, wozu die geehrten Kollegen höflichst gebeten werden, recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Kassenbericht und Wahl von Rechnungsprüfern. 3. Wahl des Vorstandes und der Ausschüsse. 4. Bericht über den Landesverbandstag. 5. Wie stellt man eine richtige Kalkulation auf? 6. Aussprache über die Einbruchshilfskasse des Zentralverbandes. 7. Wahl des Ortes für die nächste Versammlung. 8. Allgemeines. Mit kollegialem Gruss Rochiitz, den 1. Oktober 1910. Otto Schulz, Obermeister. Provinzialverband schlesischer Uhrmacher. Am 13. September hielt der Vorstand des Provinzialverbandes eine Sitzung in Schweidnitz ab, die dritte seit dem Verbandstag in Breslau, zu welcher er vollzählig erschienen war. Vorher hatte er auf dem Amtsgericht die Eintragung des Verbands in das Vereinsregister in die Wege geleitet und hofft, sie bald vollzogen zu sehen. Ist er doch dann als juristische Person noch besser in der Lage, den Kampf gegen die Schädlinge in unserem Fach führen zu können. In der Sitzung wurde festgestellt, dass der Verband jetzt aus 431 Mit gliedern besteht, davon sind 33 Einzelmitglieder. Leider sind fünf der grössten Vereine mit 203 Mitgliedern noch mit den Listen im Rückstände, so dass eine genaue Uebersicht sich noch nicht gewinnen lässt. Es wäre wünschens wert, wenn auch diese Vereine bald reinen Tisch schafften. Es wurden wieder verschiedene Schädigungen aufgedeckt und beschlossen, energisch vorzugehen. Der Vorstand hofft, bald über den Erfolg dieser Schritte berichten zu können. Der Vorstand. —KäXSX-" Verschiedenes. Gegen die Konsumvereine hat der Ausschuss für Handel bei der Handelskammer zu Dortmund mit folgender Resolution Stellung genommen: „Die Kammer erkennt die Berechtigung von Konsumvereinen als Aeusserung zweckmässiger Selbsthilfe nur da an, wo das gänzliche oder doch weitgehende Fehlen von Detailgeschäften die wenigen Inhaber solcher Geschäfte zu Preis oder anderen Missbrauchen verleiten kann und verleitet hat. Da dies im Handelskammerbezirk Dortmund in keiner Weise zutrifft, wie dies der Kammer durch eine Deputation aus der Kaufmannschaft noch besonders dargelegt und erhärtet wurde, begrüsst die Kammer die gegensätzliche Stellungnahme des Magistrats der Stadt Dortmund wie einer Reihe anderer Behörden zu den Konsumvereinen, speziell zu den Beamten-Konsumvereinen, mit Freuden. Auch sie ist der Meinung, dass jede Begünstigung dieser Vereine durch Staat- oder Gemeindebehörden nicht nur unterbleiben muss, sondern dass diese Behörden auch in unzweideutiger Weise Stel lung gegen die Beamten-Konsumvereine nehmen sollten. Dass unter diesen Umständen den im Dienste der Staats- und Gemeindebehörden stehen den Beamten jede Betriebstätigkeit in den Konsumvereinen zu untersagen ist, ergibt sich von selbst. Da die Kammer ausserdem der Meinung ist, dass in einer übermässigen Ausbreitung der Konsumvereine eine nicht zu verkennende, durchaus unerwünschte sozialisierende Tendenz liegt, unter der allmählich nicht nur der Detailhandel, sondern auch der Grosshandel, ja in weiterer Entwicklung auch das Handwerk und die Industrie zu leiden hat, wird sie dieser Angelegenheit weiter ihre Aufmerksamkeit schenken und sie eventuell im Verein mit anderen Schwesterkammern weiter im Sinne der Abwehr gegen die Konsumvereine verfolgen.“ Schulpflicht und Arrcststrafen bei der gewerblichen Fort bildungsschule. In das Ortsstatut der gewerblichen Fortbildungsschule zu Breslau sind vom Magistrat zwei wichtige Neuerungen aufgenommen worden, denen die Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung erteilen soll. Die erste Neuerung besteht darin, dass die Schulpflicht auch während vorüber gehender Arbeitslosigkeit bestehen bleiben soll. Der Magistrat verspricht sich davon einen regelmässigeren Schulbesuch und eine Vereinfachung der Kon trolle, denn die Schulpflicht wird nunmehr erst mit der Erreichung des vor- geschriebeneu Alters, vorher aber nur in den wenigen Fällen erlöschen, wo der junge Mann zu einem Berufe übergeht, der den Schulzwang nicht be gründet, also wenn er. z. B. Schreiber bei einem Rechtsanwalt wird. — Was die Schuldiszipliu anbetrifft, so geben die richterlichen Entscheidungen zwar den Lehrern das Recht, da, wo alle Ermahnungen fruchtlos bleiben, zur körperlichen Züchtigung zu schreiten. Der Magistrat will aber hiervon keinen Gebrauch machen, zumal viele Schüler nahezu 17 Jahre oder noch älter sind. Es bleibt also zur Aufrechterhaltung der Schulzucht nur die Inanspruchnahme der Polizei, die Geldstrafen verhängt. Diese Strafe erscheint aber schon um deswillen als kein geeignetes Mittel zur Bestrafung von Schülern, weil die Strafgelder doch zumeist aus den Taschen der Eltern oder Arbeitgeber fliessen. Noch bedenklicher ist es aber in denjenigen Fällen, wo die Zahlung der Strafgelder unterbleibt, zur Haftstrafe zu schreiten. Es ist daher zu begrüssen, dass der Handelsminister empfohlen hat, Karzerstrafen einzuführen. Der Magistrat hat an Stelle des Wortes „Karzerstrafe“ das Wort „Arreststrafe“ gewählt, weil er sich Vorbehalten will, zuweilen auch mehrere Schüler zu sammen unter Aufsicht eines Lehrers im Arrest zu vereinigen, während man unter Karzerstrafe doch wohl Einzelhaft versteht. Schüler, die sich zu der über sie verhängten Arreststrafe nicht rechtzeitig einfinden, sollen derselben polizeilich zugeführt werden. Internationale Mittelstandsfördernng. Im Rathaus zu Augsburg tagte der Zentralausschuss des Internationalen Verbandes zum Studium der Ver hältnisse des Mittelstandes unter dem Vorsitz des bayerischen Unterstaats sekretärs Prof. Dr. von Mayr-München. Vertreten waren Preussen, Bayern, Württemberg, Eisass-Lothringen, Oesterreich, Belgien, Holland und Frankreich; vom preussischen Ministerium für Handel und Gewerbe war Gehoimer Ober regierungsrat Dr. von Seefeld erschienen, der deutsche Handwerks- und Ge werbekammertag war durch seinen Geschäftsführer Dr. Meuseh-Hannover ver treten. In der Hauptsache wurde über den im nächsten Jahre, voraussichtlich in München, stattfindenden internationalen Mittelstandskongress verhandelt. Zur Erörterung auf diesem Kongress sind vorläufig folgende Punkte ins Auge gefasst: Was kann die öffentliche Schule zur Stärkung des Mittelstandes tun? Vergebung staatlicher und gemeindlicher Lieferung an den gewerblichen Mittelstand. Die Frau im Handwerk. Heimarbeit in Bayern. Mittelstand und Genossenschaften. Die Versieherungsmöglichkeiten für den gewerblichen Mittelstand in Deutschland. Ausserdem kommen noch einige landwirtschaft liche Themata, die den Mittelstand angehen, und einige ausländische Referate in Frage. Die einzelnen Ausschüsse des Verbandes, so der Ausschuss für die Publikation der Gesetzestexte, der für das Studium der Organisation der Warenhäuser, die Kreditkommission und schliesslich der Ausschuss für die wissenschaftliche Festlegung des Mittelstandsbegriffs, erstatteten Bericht über ihre Arbeit im verflossenen Jahre. Fahrpreisermässigung fiir selbständige Handwerker. Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat unterm 7. September 1910 dem Herrn Obermeister Rahardt in Berlin mit Bezug auf die persönlichen Vorstellungen der Herren Rieht und Rahardt von 2. und 5. September mitgeteilt, dass die Königlichen Eisenbahndirektionen ermächtigt werden, vom 14. September ab die den Arbeitern gewährte Fahrpreisermässigung auch selbständigen Hand werkern zuzubilligen, die nicht mehr als acht Gesellen in ihrem Betriebe be schäftigen. Ueber die weiteren Bedingungen (Bestätigung der betreffenden Handwerkskammer oder der Ortspolizeibehörde über die Arbeiterzahl) zur Erlangung der Vergünstigung geben die Dienststellen Auskunft. Ein Urteil prinzipieller Natur. Wie man uns aus München drahtet, ist dort ein Urteil gefällt worden, das für das ganze Deutsche Reich von grösster Bedeutung ist. 19 allererste Firmen waren der Uebertretung der Reklamevorschriften, insbesondere der §§ 7 und 9 des Wettbewerbgesetzes angeklagt, weil sie sich solcher Ausdrücke wie „Billiger Verkauf“ oder „Um Platz zu schaffen“ oder „Soweit der Vorrat reicht“ bedient hatten. Das Urteil lautete auf Freisprechung und Uebernahme der Verteidigungskosten auf die Staatskasse. Die Begründung hebt hervor, dass eine derartige Anwendung eines Kautschukparagraphen in jeden anständigen Geschäftsbetrieb Beunruhigung bringen müsse. Geschäftliche Wetterkarten. In Amerika verwenden viele Geschäfts leute zur Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge Karten nach Art der Wetter karte, auf denen die Schwankungen des Geschäftsganges eingetragen werden. Im nächsten Jahre wird dieselbe Karte noch einmal verwendet, nur werden die Aufzeichnungen in einer anderen Farbe gemacht. Der Erfolg dieser Statistiken macht die kleine Mühe der Aufzeichnungen vollauf bezahlt. Ein plötzlicher Rückgang im Geschäft wird halb so schwer empfunden, wenn man aus der Karte ersieht, dass um die gleiche Zeit des Vorjahres ein ähnlicher Rückgang eintrat. Aus den Beobachtungen auf den Karten lassen sich dann Anordnungen und Dispositionen über die Einstellung oder Entlassung von Personal, über Reklame und über hunderterlei kleine Dinge im voraus treffen. Einbruchsdiebstahl. In der Nacht, kurz nach 3 Uhr, wurde die Schaufensterscheibe in dem Uhrengeschäft von Albert Beier in Breslau, Augustaslrasse 49, durch einen Steinwurf zertrümmert und aus dem Fenster eine Anzahl wertvoller Uhren gestohlen. Als der Besitzer, der neben dem Laden wohnt, durch das Klirren der zerspringenden Scheibe geweckt, im
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