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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Ausbildung der Uhrmacherlehrlinge
- Autor
- Sackmann, Ernst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 305
- ArtikelTagesfragen 305
- ArtikelKurze Nachricht über niedersächsische und westfälische Meister ... 306
- ArtikelVIII. Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der ... 309
- ArtikelBriefe von der Weltausstellung in Brüssel (IV) 310
- ArtikelUeber die Ausbildung der Uhrmacherlehrlinge 312
- ArtikelAus der Werkstatt 315
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 316
- ArtikelVerschiedenes 317
- ArtikelKonkursnachrichten 319
- ArtikelPatentbericht 319
- ArtikelBriefkasten 319
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 319
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. ftr. 20. bestimmen, was auf diesem Gebiete noch hinzuzufügen ist. Soll doch auch dieser Teil der Lehrlingsausbildung während der ganzen Lehrzeit, also meistens während 4 Jahren, ausgeführt werden. Ich aber würde raten, auch mit der theoretischen Aus bildung möglichst frühzeitig zu beginnen. Die anwesenden Herren der Prüfungskommission der Handwerkskammer für Lehr linge haben schon oft die Folgen des Hintenansetzens dieses Ab schnittes der Lehrlingsausbildung stark empfunden. Ich wiederhole noch einmal ausdrücklich, dass ich über diesen Abschnitt nur das gebracht habe, was die Gehilfen-Prüfungsordnung der Hand werkskammer vorschreibt. In der Weiterführung meines Vortrages komme ich nun zum dritten Abschnitt der Lehrlingsausbildung, zum Zeichnen. In jedem technischen Gewerbe wird grosses Gewicht auf die bildliche Darstellung der einzelnen im Gewerbe vorkommenden Teile gelegt, und das mit Eecht. Kann man die anzufertigenden Teile bildlich darstellen, also zeichnen, so hat man meines Er achtens auch ein viel leichteres Arbeiten. Wir haben in unserem Fache so viele sehr gute Bücher mit Zeichnungen, dass es einem Lehrmeister kaum schwerfallen dürfte, seinen Lehrling auch hierin zu unterrichten. Heutzutage nun verlangt die Gehilfen - Prüfungsordnung direkt, dass der Prüfling gut bewandert sei: im Umgehen mit den Zeichenmaterialien, im Anfertigen von Fachzeichnungen und der Zeichnung einer theoretisch richtigen Verzahnung, in dem Zeichnen der Eingriffe, in deren genauer Konstruktion, in der Zeichnung aller wichtigen vorkommenden Hemmungen. Die Dar stellung eines ganzen Uhrwerks darf dem Uhrmacherlehrling am Schlüsse seiner Lehrzeit keine Schwierigkeiten machen. Auch übe sich der Lehrling im genauen und klaren Skizzieren mit Einschreiben der nötigen Masse. Wie oft ist bei der Arbeit die Anfertigung einer solchen Skizze notwendig, da nicht immer Zeit ist, erst lange eine ausführliche Zeichnung herzustellen. Zur genaueren Erinnerung eines gesehenen und nachzubildenden Gegenstandes ist eine klare Skizze von grossem Wert. Vor einem aber hüte man sich, nämlich vor dem toten und unverstandenen Kopieren einer Zeichnung! Das hat nach meiner Erfahrung nicht allein keinen Nutzen, sondern schadet nur. Nunmehr gehe ich zu der kaufmännischen Ausbildung des Lehrlings über. Es ist oft gesagt worden: „Der Uhrmacher muss besser rechnen lernen“, und man hat recht! Ich glaube auch, dass in früheren Jahren in vielen Fällen auf die kaufmännische Aus bildung eines Lehrlings gar kein oder nur sehr wenig Wert ge legt wurde. Hiess es doch nur zu oft: „Was geht das einen Uhrmacherlehrling an?“ Aber gerade an dieser Vernachlässigung krankt unser Gewerbe mit am meisten! In Beziehung auf das Kaufmännische verlangt jetzt die Ge hilfen-Prüfungsordnung besonders viel. Der Lehrling sei zunächst auf den Wert des Geldes aufmerksam gemacht, damit er auch mit Geld umgehen kann. Man erziehe ihn dahin, dass er sowohl Einnahmen, wie Ausgaben für das Geschäft, als auch seine eigenen gut und genau anschreibt, und bringe ihn solcherweise zu den Kenntnissen, die in dieser Beziehung von ihm verlangt werden, nämlich der einfachen Buchführung und der dazu gehörenden Bücher. Man lasse den jungen Mann hin und wieder Kalku lationen machen, d. h. die Berechnung der einzelnen Arbeiten im Fach vornehmen, sowie den Verkaufspreis neuer Uhren usw.' be rechnen und feststellen, damit er lerne, den Wert seiner Arbeit selbst besser zu schätzen. Die gesetzlich richtigen Massnahmen zur Eintreibung einer Forderung muss der Lehrling wissen. Einfache Formulare, wie Rechnungen, Quittungen, Offerten, Empfehlungen, Gesuche und dergl. muss der ausgelernte Uhr macherlehrling leieht und fehlerfrei ausstellen können. Ebenso soll ein Lehrling in die Wechselkunde eingeführt sein, jedenfalls alle sieben bis acht Teile wissen, die notwendig auf einem Wechsel- formulare stehen müssen, um dessen Gültigkeit unter keinen Um ständen zweifelhaft erscheinen zu lassen. Dass der Lehrling mit den gangbarsten Geldsorten der hauptsächlichsten Länder, ebenso mit den Massen und Gewichten vertraut sein muss, ist selbst verständlich. Ebenfalls muss er die allgemeinen Postbestimmungen kennen; er lerne jedenfalls das richtige Ausfüllen der gebräuch lichsten Formulare, Postanweisung, Paketadressen für In- und Ausland, sowie der nötigen Zolldeklarationen, Postauftrag, Post schecks usw. Alles dieses zuletzt Erwähnte trägt sicherlich zur weiteren Ausbildung eines jungen Uhrmachers viel bei. Um aber dem Wunsch der Regierung zu entsprechen: „den Lehrling während seiner Lehrzeit mit zu einem guten Staatsbürger zu erziehen“, ist es weiter nötig, ihn mit den für das Gewerbe wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen bekanntzumachen, z. B. Gewerbe kunde, Bürgerkunde, Heimatskunde, Volkswirtschaftliches, Organi sation des Handwerks. Der junge Mann muss sich klar sein über die Rechte und Pflichten, welche er nach dem Gesetz als Lehrling hat. Die richtige Ausstellung des Lehrkontraktes sei ihm gezeigt. Ueber die Gesetze der Invaliditäts- und Alters versorgung in bezug auf die zu leistenden Beiträge muss sich der Lehrling zur rechten Zeit genau informieren, ebenso über die Krankenkasse. Sein Arbeitsbuch mit Inhalt sei ihm genau be kannt. Weiter sei er eingeführt in die Organisation des Hand werkes, des Zunftwesens, der Zwangsinnungen, Innungsverbände, Handwerkskammern, des Schiedsgerichts bei Innungen, der Ge werbegerichte bei Streitigkeiten usw. Alle diese Benennungen seien ihm verständlich und bekanntgemacht durch Belehrung über die einzelnen Einrichtungen. Nachdem ich nunmehr versucht habe, Ihnen ein ungefähres Bild dessen zu geben, was in der heutigen Zeit von einem aus gelernten Uhrmacherlehrling, der die Gehilfenprüfüng ablegen soll, verlangt wird, drängt sich mir unwillkürlich die Frage auf: „Ist zum • Erlernen aller oben aufgezählten Fächer in den Uhrmacherwerkstätten immer Zeit und Gelegenheit?“ Ich be fürchte, nein! Die Existenzfrage des selbständigen Uhrmachers ist heute eine so schwierige und daher dessen Verbesserung eine so unbedingt notwendige. Hat der Uhrmacher ein sogen. Reparaturgeschäft, so muss er seine ganze Kraft einsetzen, um sich und seine Familie durch seiner Hände Arbeit ernähren zu können. Hat er aber ein sogen. Verkaufsgeschäft, dann ist es, wie Sie alle wissen, oft noch schwerer für ihn. Der selbständige Uhrmacher findet nicht immer die genügende Zeit, sich so mit seinem Lehr ling beschäftigen zu können, wie er dies wohl möchte. Um hier auszuhelfen, hat die Regierung uns ihre Unterstützung in reichem Masse zuteil werden lassen durch die Errichtung der in fast allen Orten befindlichen Fortbildungsschulen. In diesen wird der junge Mann in vielen der vorhin erwähnten Fächer fort gebildet und kann bei richtigem Fleisse viel lernen. Aber das direkt Fachliche, sei es theoretisch oder praktisch, ist nach meiner Erfahrung bis jetzt in den Fortbildungsschulen nicht immer in den richtigen Händen. Ich habe z. B. schon viele Fachzeichnungen gesehen, welche in Forbildungsschulen ange fertigt waren, aber eigentlich gar keinen Wert hatten, da dieselben fast immer vollständig falsch ausgeführt waren. Ich will damit nicht sagen, dass die angefertigten Zeichnungen an sich nicht gut ausgeführt waren, im Gegenteil, es waren sogar teilweise recht gut aussehende, äusserlich saubere Zeichnungen; ich will auch weder den Schulen noch den Schülern direkt einen Vorwurf machen. Der Fehler war, dass der Unterricht nicht von Fach leuten erteilt wurde oder werden konnte. Etwas ganz anderes mit diesem Unterricht ist es in den Handwerkerschulen, an die die Lehrwerkstätten angegliedert sind. In diesen wird jeder Unter richt, sei es der praktische oder theoretische, von erfahrenen Fach leuten erteilt. Diese Lehrwerkstätten haben direkt die Aufgabe, eine Ergänzung der eigentlichen Lehre zu sein. Solche Hand werkerschulen aber in allen Städten zu errichten, ist aus rein wirtschaftlichen Gründen unmöglich. In der Provinz Schleswig- Holstein sind wir in der glücklichen Lage, eine solche Lehrwerk statt für Uhrmacher an der Handwerker- und Kunstgewerbeschule in Altona zu haben. Den bisherigen Nutzen derselben glaube ich Ihnen am besten dadurch zu veranschaulichen, wenn ich Ihnen sage, dass etwa 70 Proz. der die Lehrwerkstätte besuchenden jungen Leute ihre Gehilfenprüfung mit dem Prädikat Gut und Ausgezeichnet bestanden haben, im Gegensatz zu solchen Prüf lingen, die diese Werkstatt nicht mit besucht haben.
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