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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 35.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454441Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454441Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454441Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Ausschneidung auf Seite 187/188
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Maschinchen zum Bohren von Brillengläsern
- Autor
- Schrader, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein wichtiges Gutachten für Zwangsinnungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Löten von Gusseisen
- Autor
- Eyermann, Edm.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 35.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 49
- ArtikelEinbruchskasse! 49
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 49
- ArtikelMemento mori! 50
- ArtikelDie Bedeutung des § 89, Abs. 6, der Deutschen Wehrordnung für ... 51
- ArtikelGasuhr für Kleinkonsum 53
- ArtikelStaubstudien (II) 54
- ArtikelMaschinchen zum Bohren von Brillengläsern 55
- ArtikelEin wichtiges Gutachten für Zwangsinnungen 56
- ArtikelDas Löten von Gusseisen 56
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 57
- ArtikelUhrmacher Schlesiens! 59
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 59
- ArtikelVerschiedenes 61
- ArtikelKonkursnachrichten 63
- ArtikelVom Büchertisch 63
- ArtikelPatentbericht 63
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 63
- ArtikelInserate 64
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 369
- BandBand 35.1910 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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u Allgemeines Joqrnal der Ührmacherkuilsi;. Glasfläche keinen sicheren Angriff, würde hin- und hergleiten, das Glas verkratzen und endlich das Loch dorthin bringen, wo es nicht hin soll. Zum Gebrauch dieses Bohrers ist eine festgelagerte Spindel (Drehstuhlspindelstock) notwendig und zum sicheren Auflegen des Glases eine senkrecht zur Spindelachse bewegliche Unterlage (Lorchsche Hebelbohrein rieh tung Nr. 46) mit grösser Bohrscheibe. Besser noch ist eine für diesen Zweck eingerichtete kleine Bohr maschine. Es ist notwendig, die Bohrerspitze zu zentrieren. Das geschieht am besten, wenn man den Bohrer in eine Messing hülse festlackt und während der Lack noch warm ist, die Spitze im Drehstuhl zentriert. Zur sicheren Lage des Glases auf der Unterlage, ist es rat sam, einen verstellbaren Winkel anzubringen, durch den ein Seitwärtsverschieben des Glases verhindert wird. Ausserdem kann dieser Winkel als Anschlag benutzt werden, wenn man mehrere Gläser mit Löchern versehen will, die gleichmässigen Abstand vom Glasrande haben sollen. Das Bohren der Gläser geschieht von beiden Seiten und ist reichlich Terpentin zu verwenden. Mit oben beschriebenem Bohrer und Bohreinrichtung ist es möglich, ein Glas in mittlerer Stärke in einigen Sekunden zu durchbohren. Wenn es sich um Herstellung von einigen Löchern, vielleicht paarweise oder dutzendweise handelt, so würde die beschriebene Me thode vollständig ausreichen. Sollen aber Gläser in Massen durchbohrt werden, so ist die Verwendung eines Bohr- diamanten rentabler, denn durch das öftere Anschleifen des Stahlbohrers ist ein Zeit verlust nicht zu verhindern. Mit dem Stahlbohrer ist es möglich, bis zu sechs Bohr löcher herzustellen, ohne denselben nachschleifen zu müssen. Die Fig. 2 zeigt eine kleine Maschine, welche ich in meiner Werkstatt zum Bohren der Brillengläser ver wende. Das Oberteil der Maschine ist eine Spindel vom Fräsapparat der Lorch- Drehbank. Das Unterteil habe ich mir in einer Maschinenfabrik herstellen lassen. Der Bohr- tisch wird durch den sichtbaren Hebel nach oben an den Bohrer herangedrückt. Der angeschraubte, verstellbare Winkel auf dem •Bohrtisch dient als Anschlag für das zu bohrende Glas und kann dem Mittelpunkt näher gebracht und auch entfernt werden. Der Bohrer, der in einer Messinghülse steckt, wird von oben aus der Spindel herausgenommen, wenn ein Nachschleifen nötig wird. Oben in der Bohrhülse kann man eine Reibahle befestigen, die zum Aufreiben der Bohrlöcher dient. Der Antrieb geschieht vom Vorgelege des Fussschwungrades aus. Otto Schräder, Lichtenberg. Fig. 2. Ein wichtiges Gutachten für Zwangsinnungen. lie Barbier-, Friseur- und Perückenmacherinnung in Döbeln hatte folgenden Beschluss gefasst: „Den Mit gliedern der Innung ist es untersagt, Preise öffentlich bekanntzugeben, welche geeignet sind, die Mit glieder in ihrer Standesehre herabzusetzen.“ Das Innungsmitglied X. war nun von der Innung beschuldigt, gegen diesen Beschluss verstossen zu haben, und dieserhalb mit einer Geldstrafe in Höhe von 20 Mk. belegt worden. X. hatte hiergegen beim Stadtrate zu Döbeln Beschwerde erhoben mit der Begründung, dass ihm die Strafe zu Unrecht auferlegt worden sei. Die hierauf vom Stadtrate gehörte Innung erklärte, dass X. in Zeitungsannoncen billige Preise für Anfertigung von Haararbeiten angeboten habe. Zum Beweise fügte sie eine Zeitungsannonce im Original bei, wonach X. Puppenperücken, Zöpfe usw. von ausgekämmtem Haar schon für 1 Mk. anfertigt. Die Innung bemerkte dazu, dass solche Preise als Schleuderpreise angesehen werden müssten, und verwies hierbei auf eine ebenfalls beigefügte Mindestpreisliste der Barbier-, Friseur- und Perückenmacherinnung zu Leipzig. Die Barbier-, Friseur- und Perückenmacherinnung zu Döbeln könne als Zwangsinnung ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren und Leistungen nicht beschränken. Da aber der artige Schleuderpreise, wie sie X. öffentlich bekanntgegeben habe, nur geeignet seien, sämtliche Berufsgenossen schwer zu schädigen und in ihrer Standesehre herabzusetzen, habe die Innung den oben angegebenen Beschluss vom 19. April 1909 gefasst. X. habe gegen diesen Beschluss ja auch beim Stadtrate Beschwerde ein- gereieht, sei damit aber abgewiesen worden. In der Innungs versammlung habe dannX. auf entsprechenden Vorhalt hin erklärt, dass es bei .den von ihm bekanntgegebenen Preisen ja nicht bleibe, sondern dass diese gewissermassen zur Anlockung von Kunden dienten. Dies verstosse nach Ansicht der Innung gegen das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Da X. nun wiederholt durch Annoncieren im „Döbelner Anzeiger“ gegen den Beschluss der Innungsversammlung gehandelt habe, so habe der Innungsvorstand sich veranlasst gesehen, gegen ihn eine Geld strafe von 20 Mk. auszuwerfen. Andere Mittel, die Bestimmungen des Innungsstatuts, insbesondere des § 2 desselben, der in Ver bindung mit § 81a der Gewerbeordnung von der Standesehre der Mitglieder handelt, durchzuführen, stünden dem Innungsvorstand nicht zur Verfügung. Verwarnung in der Innungsversammlung habe keinen Erfolg gehabt. Aus all diesen Gründen bitte der Vorstand der Innung, auch die erneute Beschwerde des X. zurück zuweisen. Nach den ergangenen Akten hatte der Stadtrat zu Döbeln auch die dortige Königl. Gewerbeinspektion um ein Gutachten zur Sache ersucht. Dasselbe lautet im allgemeinen zugunsten des Antrags des Innungsvorstandes. Die Gewerbekammer zu Chemnitz legte die Beschwerde des X. ihrem Handwerksausschusse vor. Der Ausschuss konnte in dem seitens der Innung unterm 19. April 1909 gefassten Be schlüsse eine gegen den Inhalt des § 100 q der Gewerbeordnung verstossende Massnahme nicht erblicken, sondern erklärte ihn mit Rücksicht auf die der Innung gemäss § 81a, Ziffer 1, der Gewerbeordnung und § 2, Ziffer 1, des Innungsstatuts obliegende Aufgabe, den Gemeingeist zu pflegen, sowie die Standesehre unter den Innungsmitgliedern aufrecht zu erhalten und zu stärken, für vollauf mit dem Gesetze vereinbar, da durch den Beschluss eine Festsetzung der Preise der Waren und Leistungen und eine Beschränkung der Innungsmitglieder in der Annahme von Kunden nicht stattfinde. Derselbe enthalte lediglich eine Vorschrift über die öffentliche Bekanntgabe von Preisen, und es dürfte somit gegen seine gesetzliche Zulässigkeit nichts einzuwenden sein. Der Handwerksausschuss musste demgemäss nach Lage der Sache auch die dem Friseur X. seitens der Innung auferlegte Geldstrafe als zu Recht bestehend anerkennen. Der in Rede stehende Innungs beschluss bietet nach Ansicht des Ausschusses in solchen Fällen, wie dem bei X. vorliegenden, wenigstens eine Handhabe, um die Standesehre unter den Innungsmitgliedern zu wahren. *€53-« Das Löten von Gusseisen. it dem Löten von Gusseisen hat es eine ähnliche Be wandtnis, wie mit dem Löten von Aluminium, beide Metalle lassen sich nicht direkt mit den gewöhnlichen Flussmitteln, wie sie zum Löten der anderen, allgemein gebräuchlichen Metalle benutzt werden, löten. Gusseisen lässt sich heute weich und auch hart löten, und zwar in derselben haltbaren Weise, wie die anderen üblichen Metalle. Da die Preise des Messings seit einigen Jahren sehr hoch, wohl bis zu 150 Proz., gestiegen sind, so wird jetzt manches Stück in Gusseisen ausgeführt, das früher in Messing oder ähn-
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