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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- ArtikelCentral-Verband 233
- ArtikelDie Tagesordnung des VI. Verbandstages in Leipzig 234
- ArtikelWillkommen in Leipzig 234
- ArtikelGewerbliche Verbände 235
- ArtikelDer Erwerb der juristischen Person für unseren Verband 236
- ArtikelKorporationsrechte für den Central-Verband der deutschen ... 237
- ArtikelZum Verbandstage 238
- ArtikelDie Verhandlungen in Halberstadt, die Schule und der Herr ... 239
- ArtikelAnleitung, die Reparatur einer Taschenuhr möglichst schnell und ... 239
- ArtikelBriefwechsel 240
- ArtikelSprechsaal 240
- ArtikelVereinsnachrichten 241
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 245
- ArtikelVerschiedenes 245
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 245
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 245
- ArtikelAnzeigen 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 243 — Adolf Worm beim Koll. Gäth-Bautzen und Gustav Töpfer beim Koll. Adler-Hainsbach. Sämmtliche Lehrlinge erhielten den Lehrbrief des Central- Verbandes und die entsprechenden Zensuren. Dem letzteren, Gustav Töpfer, konnte für seine vorzügliche Leistung das Diplom zuerkannt werden. Zum Delegirtentage nach Leipzig wurden 3 Herren gewählt; weiter haben sich 12 Kollegen zum Verein angemeldet und sind sämmtlich aufgenommen. 1 ,/ 2 5 Uhr wurde die Sitzung geschlossen. Der Vorstand. I. A.: Henke,, Schriftführer. Versammlung der Vereine Saale-Ilm, Naumburg, Weissenfels. In der am 22. Juli in Naumburg a. S. in Dunkelberg’s Restaurant abge- haltenen, von 16 Kollegen besuchten ersten Zusammenkunft wurde die Kon- stituirung einer Vereinigung der drei Vereine vollzogen, unter Verzicht auf besondere Statuten und Vorstandswahl, indem dem jeweiligen Vororts-Vereine unter den 3 Vereinen Saale-Ilm (Vors. Hüttig-Camburg), Naumburg (Vors. Felsz) und Weissenfels (Vorsitzender Conrad) alternirend Geschäftsführung und Kostenverlag übertragen wurden. Darauf trat man sofort in die Besprechung der den Verbandstag be schäftigenden Fragen und beschloss, in der Grossistenfrage sich erst dann zu erklären, wenn eine Aeusserung seitens der dem Verbandstage vorher gehenden Grossisten-Vereins-Versammlung vorliegt, immerhin aber an dem früheren Verbandstags-Beschlüsse festzuhalten: „nur von solchen Grossisten zu kaufen, welche nicht detailliren.“ — Die Sehulfrage angehend, wurde seitens des Koll. Vogel-Naumburg die Aeusserung seines Gehilfen, eines Glashütter Zöglings, mitgetheilt, dass höchstens die nicht genügende Beauf sichtigung während der Arbeitsstunden zu bemängeln sei, wogegen die ändern Beschwerden, besonders über Ankauf von Arbeiten, nach seiner Meinung nicht begründet seien. In der Frage der Erwerbung von Korporationsreehten nahm Koll. Felsz das Wort, dessen Ausführungen folgen hier wörtlich: „Die sehr schmeichelhafte Meinung des Herrn Verbands-Vorsitzenden bezüglich meiner besonderen Qualifikation als Beurtheiler der Frage der Kor porationsrechte oder der Rechte einer sogen, juristischen Person für unseren Verband, bedauere ich, selber nicht theilen zu können, da ich kein Jurist bin und selbst für einen solchen diese Frage gar keine einfache ist. Ich habe mir indess Mühe gegeben, etwas darüber zu erfahren, und will mit dem Resultat nicht hinter dem Berge halten. Zunächst wird mancher Kollege nicht wissen, was die Ausdrücke bedeuten. Jeder einzelne Mensch ist rechts fähig, nicht aber eine beliebige Versammlung von Mensehen, Die Rechts fähigkeit kann indess auch Personenvereinigungen oder Anstalten zugelegt werdeu, wodurch für das Rechtsleben eine zweite Art von rechtsfähigen Per sonen entsteht, eben die sogen, juristische Person. Diese ist also nichts Wirkliches, sondern man nimmt nur an, dass z. B. bei Personenvereinigungen trotz der Mehrheit der Theilnehmer nur eine einzige Person vorhanden sei, für deren Willensausdruck die Beschlussfassung der Vereinsmitglieder (z. B. durch eine Generalversammlung) gilt. Diese kann auch einen oder mehrere Vertreter ihres Willens bestellen u. s w. So ist auch der Staat in Beziehung auf Vermögensrechte als eine juristische Person anzusehen, die man gewöhn lich als „Fiscus“ bezeichnet. Ferner sind kirchliche Anstalten, Stiftungen zu milden und gemeinnützigen Zwecken, soweit sie den Charakter einer dauern den Einrichtung tragen, juristische Personen. Aber auch Vereinigungen zu anderen gemeinsamen Zwecken, sogen, privatrechtliche Korporationen, können die Rechte einer juristischen Person erlangen. Dass dies in mancher Hinsicht vortheilhaft ist, lässt sich sicher auch für unseren Verband annehmen, aber die Frage erscheint mir nebensächlich gegenüber der anderen, ob es für diesen in seiner jetzigen Verfassung auch erreichbar ist. Es muss nämlich in einem solchen Falle die ausdrückliche Genehmigung des Staates, vielleicht sogar eine besondere Verleihung durch das Staatsoberhaupt persönlich statt finden. Der Zweck der Vereinigung ist deshalb bestimmt zu bezeichnen, die Organisation, deren dieselbe bedarf, um einen Willen zu fassen, ihn auszu sprechen, überhaupt öffentlich handelnd auftreten zu können, muss durch ein Statut geordnet sein und dann behufs Genehmigung an zuständiger Stelle unterbreitet werden, wo übrigens auch eine obrigkeitliche Aufsicht im Fall der Anerkennung von Korporationsrechten angeordnet wird. Wie ist das nun für einen Verband, der über ganz Deutschland reicht? Für bestimmte kor porative Vereinigungen, nämlich tür die Erwerbs- oder Wirthschafts- Genossen schaften, wie z. B. für Kredit-, Vorschuss-, Konsumvereine, Produktivgenossen- sehaften u. s. w. giebt es ja Reichsgesetze, die für ganz Deutschland gelten. Als eine derartige Genossenschaft vermag ich unseien Verband nicht aufzu fassen. Der Vereinigungen von Fachgenossen zur Wahrung gewerblicher Inter essen gedenkt die Reichsgesetzgebung meines Wissens und soviel ich erfahren habe nur in der Form von Innungen. Diese aber sind als öffentlich rechtliche Korporationen eingesetzt. Ihre Entstehung aus der freiwilligen Vereinigung mehrerer selbständiger Gewerbetreibender zur Förderung gemein samer gewerblicher Interessen wird zwar ebenfalls nur auf Grund eines vom Staate zu genehmigenden Statuts ermöglicht, aber die Innung erlangt oder hat gleich mit Genehmigung ihres Statuts Korporationsrechte, eine besondere Verleihung derselben ist nicht mehr nöthig, da sie das Innungsgesetz schon vorgesehen. tt nun au ^ e ^ ne Kritik über Vortheile oder Nachtheiie einer Umwandlung unseres Verbandes in einen Innungsverband einzulassen, muss ich die Ansicht aussprechen, dass die Erreichung von Korporationsrechten auf diesem Wege am nächsten liegt, ja ich glaube, dass wir auf denselben einfach verwiesen werden würden, wenn wir mit unseren bisherigen ver fassungsmässigen Grundlagen brechen wollten. Man wird sagen: Das Innungs gesetz gewährt ja, was Ihr anstrebt; welche Gründe habt Ihr, das Gegebene nicht zu acceptiren? Die Antwort würde sicherlich nicht leicht zu geben sein, um die Nothwendigkeit einer Ausnahmestellung für uns zu begründen. Ich wenigstens wüsste sie nicht zu geben. Da ich also glaube, dass in gedachtem Falle die Genehmigung Sr. Maje stät des Kaisers von Deutschland eingeholt werden müsste und dieselbe schwerlich ertheilt werden wird, so möchte ich erst die Gründe kennen, welche den Verein Leipzig zu einem derartigen Antrag veranlassten, ehe ich die nach meiner Ansicht einzig nachher in Frage kommende Umwandlung unsers Verbandes in eine Innung in Erwägung ziehen möchte. Eine be sondere Neigung verspüre ich vor der Hand nicht dazu.“ Nach einer kurzen Debatte wurde hierauf einstimmig beschlossen, nur dann die betreffenden Anträge zu unterstützen, wenn dadurch nicht die Umwandlung unserer freien Vereinigung in Innungen benöthigt wird; einige Kollegen erklärten dabei, eher ausscheiden, als einer Innung beitreten zu wollen. Die Opportunität einer Unterstützungskasse wurde bestritten, dagegen Errichtung einer Agitationskasse empfohlen u. damit der Antrag verbunden: „die Herstellung einer Brochüre zu veranstalten, welche in klarer Form alle den Hausirhandel, die Wanderlager und Auktionen betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und darüber ergangenen gerichtlichen Entscheidungen enthält, auch Angabe der Mittel und Wege, wie man sich mit Erfolg gegen derartige Ausschreitungen schützen kann“. Dem Antrage Hamburg: Entschädigung des Verbands-Vorsitzenden für Mühewaltung betreffend, schloss sich die Versamm lung einstimmig an, ebenso dem Antrage des Central-Verbands-Vorstandes, die Summe von 300 Mk. für Verbandstagszwecke nicht zu überschreiten. Zum Kapitel Ausstellung von Lehrlings-Arbeiten wurde beschlossen zu beantragen: Arbeiten künftig nur dann zu prämiiren, wenn denselben eine von mehreren Kollegen beglaubigte Bescheinigung beigegeben ist, aus welcher hervorgeht, mit welchen Hilfsmitteln, in welcher Zeit und unter wessen Kontrolle die be treffende Arbeit ausgeführt wurde. Der Antrag des Vereins Magdeburg über Einführung eines Rechtsschutzes wurde dahin interpretirt, dass Prozesse, in welchen allgemeine, das Uhrmachergewerbe betreffende Rechtsfragen, deren endgültige Erledigung nur durch Provokation eines Endurtheils (Reichsgerichts- Entscheidung etc.) erfolgen kann, auf Kosten des Central-Verbandes geführt werden können, wenn es das einzelne Mitglied beantragt. Die Delegirtenwahl zum Verbandstage behielt sich jeder der drei Vereine vor für sich vorzunehmen. Als nächster Verbands-Vorort wurde Oamburg bestimmt. 1. A.: M, Voigt, Naumburg. Provinzialtag der Uhrmacher Schlesiens und Posens. Der durch den Verein Breslau einberufene 1. Provinzialtag der Uhr macher Schlesiens und Posens fand am 15. Juli er. im St. Vincenzhause zu Breslau statt. An demselben nahmen 96 Kollegen als Delegirte einzelner Vereine als auch einzelner Städte theil. Um 10 Uhr Vormittags wurde durch den Vorsitzenden des Vereins Breslau, Koll. Kneifei, der Provinzialtag durch folgende Ansprache eröffnet: „Meine hochverehrten Herren Kollegen! Im Namen des Uhrmacher-Vereins Breslau heisse ich Sie von Herzen willkommen und danken wir Ihnen verbindlichst für Ihr werthes Erscheinen zu dem heutigen Tage. Nicht verhehlen kann ich Ihnen unsere Freude, dass eine so stattliche Anzahl weither Kollegen unserem Ruf Folge geleistet hat, um vereint mit uns zu arbeiten Es ist das erste Mal, dass die Mauern Breslaus soviel Uhrmacher bergen, die bereit sind, zur Hebung unserer Kunst helfend einzugreifen. Der Zweck unserer Versammlung ist Ihnen, meine geehrten Herren Kollegen, wohl allen hinlänglich bekannt, als dass ich denselben jetzt noch näher beleuchten dürfte; nur möchte ich Ihnen in Kürze mittheilen, dass dreierlei Punkte einer durchaus wichtigen und reiflichen Beurtheilung unter zogen werden müssen, es sind dieses: 1. die Abzahlungsgeschäfte, der Hausirhandel und alle diese uns schädigenden Existenzen, 2. die Grossisten frage und 3. das Vereins wesen. Um nun die ersten beiden Punkte lösen zu können, ist eine Lösung des 3 Punktes ganz besonders erforderlich. Denn wie beim Bau eines Ge bäudes ein Stein an den ändern gefügt werden muss, um es haltbar und dauerhaft zu machen, also muss auch ein Kollege dem ändern die Hand reichen, um ein festes Band zu erzielen; denn ohne dieses feste Band ist ein Heben unseres Berufes undenkbar; stehen wir aber geschlossen, so lässt sich vieles, sehr vieles für unsern Beruf erreichen. Um nun aber diese schwierige Aufgabe lösen zu können, ich meine damit, dass ein Kollege dem ändern hilfsbereit die Hand reicht, ist vor allen Dingen nöthig, dass wir an uns selbst arbeiten, das heisst, wir müssen bestrebt sein, alle Untugenden, als da sind Habsucht, Eigendünkel, Aufgeblasenheit, Konkurrenzneid und andere mehr, die dem einen Menschen mehr wie dem ändern anhaften, fallen zu lassen, dann erst können wir jedem anständigen Kollegen die Hand reichen und nur ganz versumpfte, unverbesserliche ausschliessen, hierzu gehört aber, dass die Kollegen untereinander einig sind und in Frieden mit einander leben, so wird uns der Erfolg gesichert sein. Aber noch ein anderer Friede ist erforderlich, wenn wir Schritt für Schritt den Ertrag unseres Erwerbes zu bessern streben, es ist dieses der Friede des Volkes, des Landes, und dass dieser uns erhalten bleibt, ver danken wir nächst Gott unserm erhabenen Kaiser und König, der für sein Volk eintritt und der da will, dass der Mittelstand erhalten bleibt. Daraufhin ersuche ich Sie, meine geehrten Herren Kollegen, mit mir in den Ruf ein zustimmen: „Unser allergnädigster Kaiser und König, Se. Majestät Wilhelm II., lebe hoeh! hoch! hoch!“ Und nun erkläre ich auf Grund des mir verliehenen Amtes den I. Provinzialtag der Uhrmacher Schlesiens und Posens für er öffnet. — Meine Funktion ist nur noch, die Präsenzliste äufzustellen und ersuche ich die Herren, deren Namen ich aufrufe, sieh von ihren Plätzen zu erheben und den Kollegen vorzustellen.“ Nachdem dieses geschehen,
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