Suche löschen...
Sächsische Elbzeitung : 06.09.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191309061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19130906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19130906
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1913
- Monat1913-09
- Tag1913-09-06
- Monat1913-09
- Jahr1913
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 06.09.1913
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
;ts Nil 5WO LkzeitiiW L Vogler, Jiivalidendank und Rudolf Mosse 5/. Jahrgang. Nr. 107 Schandau, Sonnabend, den 6. September 1913. 8tM-8parIiMe ru Bei Wiederholungen «n!> sprechender Rabatt, Alle 14 Tage: Landwirtsch. Beilage Tel.-Adr.: Elbzeitung. Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag« Mittwochs und Freitags bi? spätestens vormittags 9 Uhr anfzngcben. Preis für die 5 gespaltene Pctitzeile oder deren Raum 15 Pfg. (tabel larische und komplizierte An zeigen nach llebereiukunft.) Auswärtige Anzeigen 20 Pfg. .Eingesandt" und .Reklame' 50 Pfg. die Zeile. Fernsprecher Nr. 22. Die .Sächsische Elbzeitung" erscheint Dienstag, Donuers- llag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt TagS vorher nachm. 4 Ubr. Abonnements-Preis viertel jährlich 1.50 Mk, 2monatlicb 4 Mk, 1 monatlich 50 Psg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Atle kaiserlich. Postanstalten, Postboten, sowie die Zeitnngsträger nehmen stets Bestellungen ans die .Sächsische Elbzeitung" an. Tägliche Roman-Beilage. Sonnabends: „Illustriertes UnterhaltnngSblatt". I n ' ern t cn - A n n a hm e 0 e t len : ?ui ^chanoan: Ervcdition Zankenstrahe 104; in Dresden und Leipzig: die Annm.cen-BnreauS von HaasenlEM in Frankfurt a. M.: G. L. Daube k Co. ^ »k knet für Lin- und Rückzahlungen an jedem Werk- °°-> s-l- u»- ""d UH-. Sonnabends durchgehend von 8-3 Uhr. — 3'/r "/o- sir Sas MtsWidt. ks UimBltt HiiHljollimi N- ite» Zstükü j« AttSt», iawit fit Ztaittlimttttlttrat zu Schustkiu. Verantwortlicher Redakteur: Hugo Lehmann, Schandau. — Druck und Verlag: Legler S Zeuner Rach Amtlicher 6. Dagegen zu Königliches Amtsgericht. Schandau, de» 2. September 1913. Der Stadtrat. 4. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben, öffentliche ArmcnmNcrstülznng weder beziehen noch im Laufe der letzte» zwei Jahre bezöge» habe», imbescholte» sind, zu bewirken. Schandau, am,4. September 1918. Das im Gr»»db»chc für Schmilka, Blatt 18. früher auf den Namen des Schissers Paul Otto Hartman» eingetragene Grimpstück soll am 26. Oktober 1913, vormittags 10 Uhr an der Geriäitsstcllc im Wege der Zwaugsuollstrektuug versteigert werde». Das Elrvndstück ist »ach dem Flurbuchs 31,7 Ar groß und aui 5085 Mk. geschätzt. ES bc steht aus dein Wohnhause Ortslistcmmmmcr 23 mit Garic». Nr. 63, 78 der FwrbuchS. Die Einsicht der Mitteilungen des Grnndlmchamls sowie der übrigen das Gnmdstiick betreffende» Nachweisungen, insbesondere der Schätzung, ist jedem gestattet. Rechte aus Befriedigung ans Sem Gr»»dsi»ck sind, soweit sie zur Zeit der Eintragnng des am 18. April 1012 verlautbarten VerstcigernngsvcrmerkeS ans dem Gr»»db»chc nicht ersichtlich waren, spätestens im Vcrücigernngstcrmine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten a»z»> mcldcn und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des gcrmgsten Gebots nicht berücksichtigt mid bei der Verteilung des AcrsteigermlgS- erlöscS dem Am'vrnchc des Gläubigers und den übrige» Rechte» »achgcselzt werde» würde». Wer ei» der Versteigerung enlgegenstchciides Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbcisührc», widrigenfalls für das Recht der Vcrsteigcrnngscrlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. 1. 2. 3. berechtigten Gemeindcmitglieder, welche s'i7"vrc^ ^^""'ch-" »»d -) mindestens neun Mark an direkten Staatsst-u-m jährlich zu entrichten habe». Diejenigen, welche zur Erwerbnng d-S Bürgerrechts nur berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, werden aufgeiordett. sich, dafern. sie von diesen. Rechte Gebranch machen wollen, b.s zum IS September d. I. in hiesiger RatServeditton Zi.nmer 3 zu melden, diejenigen aber, welche znr Erwerbnng des Bürger- rechtes verpflichtet sind angewiesen, bi- z» dem gleiche» Tage bet Vermeid»»,, einer Geld strafe vo» zehn Mark eventaett Haft bi- .zu zwei Tage« ihre Anmeldnng an dcnelben Stelle Bekanntmachung. Nach 8 17 flgd. der revidierten Städtcordnung vom 24. April 1873 sind zum Erwerb des Bürgerrechts alle Gemeindcmitglieder berechtigt, welche Vie Ekelie 8MM ru «ntin8l8jn verzinst Einlagen mit 3'/» Prozent. ».lndcstens drei Mark cutrichteu. eine direkte ^-taatsileucr »,,d Gemeindeabgabeu, Ar.ncn und Schul au. die letzten zwei m vi»fcuthaltcS vollständig berichtigt haben, anlagen am Lrle ihres bisherigen rnmmn« ciitlvcder . . '"'/"emeiiidevezirkc anmuit wesentlichen Wohnsih haben oder ihres bisherigei. WohnsilZ-s stim.nber-cht.g.- Burger wareu. sind znm Erwerb- d-S Bürgerrechts verpflichtet diejenigen ..ach Vorstehendem da Wegen des am Montag, den 8. dieses Monats in Schandau stattfindenden Kirchweihfestes erscheint die nächste Nummer erst Dienstag, den 9. d. M., nachmittags 4 Uhr, während die Donnerstag-Nnmmer am Mittwoch, den 10. d. M., znr Ausgabe gelangt. Am Sonntag und Montag bleiben die Ge schäftsräume geschlossen. Die Geschäftsstelle. Politische Tagesübersicht. * Der Köllig tras am Donnerstag früh nm 5 Uhr, wie aus Sagan gemeldet wird, mit Gefolge aus dem Truppenübungsplätze Neuhammer ein und stieg alsbald zu Pferde, um der Besichtigung der 5. sächsischen In fanterie-Brigade Nr. 63 beizuwohnen, zu der die Infanterie- Regimenter Nr. 102 und 103 gehören. Auf dem Uebungsplatze hatten sich eingesunden der Inspekteur der 2. Armee-Inspektion, General der Infanterie v. Heeringen, der kommandierende General des 12. Armeekorps, General der Infanterie d'Elsa u. a. An die Besichtigung schloß sich ein Parademarsch. Hierauf nahm der König das Frühstück im Ossizierskasino ein. Um 11'/r Uhr erfolgte die Abreise nach Klitschdorf. Um 1 Uhr tras der König aus dem Bahnhof Wehrau-Klitschdors ein, wo er vom Fürsten zu Solms-Baruth und dem Grasen Friedrich zu Solms-Baruth empfangen wurde. * Der Köllig von Griechenland trifft in Be gleitung des Kronprinzen am Sonnabend früh auf dem Anhalter Bahnhof in Berlin ein, wo er vom Kaiser empfangen und im Automobil nach dem Neuen Palais geleitet wird. ' Am fürstlichen Hofe zn Sigmaringen wurde am Donnerstag die feierliche Vermählung des Ex-Königs Manuel von Portugal mit der Prinzessin Auguste Vik toria von Hohenzollern im Beisein zahlreicher fürstlicher .Hochzeitsgäste gefeiert. * Der persönliche Adel in Württemberg anfgehobeu. Durch eine Verordnung des Königs von Württemberg ist der persönliche Adel in Württemberg für die Zukunst ausgehoben worden. Mit der Zugehörigkeit zu einer der vier obersten Rangstufen, mit dem Besitze einer der vier Nichtamtlicher Teil. obersten Klassen des Ordens der württembergischen Krone und mit dem Besitze des Militäroerdienstordens ist danach künftighin der Personaladel in Württemberg nicht mehr verbunden. Diejenige Person, die auf Grund der bisher bestehenden Bestimmungen zur Führung des Personal adels berechtigt sind, behalten dieses Recht auch ferner hin bei. * Die Einberufung des Sächsischen Landtages steht zwischen dem 3. und 11. November d. I. zu erwarten. Im Königl. Finanzministerium sind die Arbeiten für den Staatshaushaltetat soweit vorgeschritten, daß dieser den Ständen zu dem angegebenen Zeitpunkte vorgelegt werden kann. Bei den Ständekammern sind übrigens bereits jetzt eine größere Anzahl von Petitionen usw. eingegangen, mit denen sich die bevorstehende Tagung zu beschäftigen haben wird. * Die Vereinigten Staaten haben jetzt dem Deutschen Reiche einen vertragsmäßigen Anspruch auf Meist begünstigung in Zolltarissachcn znerkannt. Seit Juli 1911 gemährt die Union Zollsreiheit für kanadische Holzmasse, kanadisches Zeitungsdruckpapier und anderes kanadisches Papier. Die gleichen Erzeugnisse, die aus anderen Ländern in die Vereinigten Staaten eingesührt wurden, mußten den tarifmäßigen Eingangszoll bezahlen. Gegen diese Differenzierung ist u. a. von der deutschen Negierung Einspruch erhoben worden und infolge dieses Einspruches und anderer Beschwerden ist schließlich entschieden worden, daß solchen Ländern, welche vertragsmäßig sür ihre Er zeugnisse Ansprüche auf Meistbegünstigung in den Ver einigten Staaten besitzen, der Mitgenuß der Kanada gewährten Zollbefreiung zusteht. Das Schatzamt der Vereinigten Staaten hat sich bei dieser Entscheidung be ruhigt. Die hiernach zu Unrecht erhobenen Zollbeträge sollen wieder herausgezahlt werden. * Zum Krupp-Prozeß. Wie die „Nationalzeitung" erfährt, hat die Staatsanwaltschaft bereits die Anklage gegen Brandt und Genossen erhoben, und zwar wegen Beamtenbestechung und wegen Verleitung zum Verrat militärischer Geheimnisse, die zum Wohle des Deutschen Reiches einer fremden Macht gegenüber geheim zu halten sind. Mitangeklagte sind noch zwei ehemalige Direktoren der Firma Krupp, die nicht in Essen, sondern in Berlin stationiert waren. Gegen den früheren Generaldirektor Landrat a. D. Rötger ist keine Anklage erhoben. Die Verhandlung wird voraussichtlich Ende Oktober statt finden und fünf bis sechs Tage in Anspruch nehmen. * Die erste Aushebung in Deutsch-Südwestnfrikn zwecks direkter Einstellung von Weißen in die Schutztruppe dürste im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen. Jetzt müssen alle wehrpflichtigen Weißen im Schutzgebiet ihre Wehrpflicht in der Armee ableisten, und nur wenn sie als Freiwillige in der Schutztruppe dienen wollen, sind sie in letztere einzustellen. Diese wird sich im wesentlichen vorerst auch weiter aus Freiwilligen rekrutieren. Hierin kann erst eine Aenderung eintreten, wenn die erste Generation im Schutzgebiet sür die Wehrpflicht heran gewachsen ist. j- Der Allgemeine Deutsche Äergmanustag wurde am Mittwoch vormittag in der Univcrsitätsaula zu Breslau vom Berghauptmann Schmeißer mit einer Begrüßungs ansprache eröffnet. Bei dem Erösfnungsakte waren u. a. Staatsminister Sydow, Oberberghauptmann von Velsen, der Oberpräsideut der Provinz Schlesien, Günther, und noch andere offizielle Persönlichkeiten anwesend. * Die Auszahlung der erhöhten Dicnstprämicn an Unlekvssizicrc. Bekanntlich soll die Dienstprämie sür Unteroffiziere, die nach 12jähriger aktiver Dienstzeit aus scheiden, von 1000 ans 1500 Mk. erhöht werden, wenn ihre Beförderung zum Unteroffizier mindestens zwei Jahre vor Ableistung der 12jährigen aktiven Dienstzeit erfolgt ist. Die Heeresverwaltung hat verfügt, daß die erhöhte Dienstprämie vom 1. April 1914 ab ausgezahlt werden soll, wobei die Bewilligung der hierzu nötigen Etatsmittel Voraussetzung ist. Nach den bestehenden Bestimmungen werden die Kriegsjahre bei der Dienstprämie nicht doppelt gerechnet, die Dienstzeit als Einjährig-Freiwilliger zählt für ein Jahr, und die Zeit einer Zurückbehaltung über den bestimmungsmäßigen Entlassungstag bleibt außer Ansatz. Die Dienstprämie wird auch bei der Anstellung als Offizier oder als Beamter der Militärverwaltung sowie beim Uebertritt zur Landgeudarmcrie oder Schutz- mannschast und bei der Einstellung in Invalidenhäuser gewährt, falls die oben erwähnte Bedingung zutrifst. Nenn Ausscheiden zwecks Wiedereintritts bei einem andern Truppenteil oder einer Schutztruppe oder behufs Uebertritts in eine Unterinspektorstelle der Heeresverwaltung ist die Dienstprämie nicht zuständig. Findet ein Wieder- cmtritt nach dem Ausscheiden und dem Empfange der Prämie statt, so ist eine nochmalige Zahlung ausgeschlossen. Einem nach Vollendung des zwölften Dienstjahres degra- merten Unteroffizier, der als Gemeiner ausscheidet, steht die Dienstprämie nicht zu. Ist ein zum Empfang be rechtigter Unteroffizier vor dem Ausscheiden verstorben, jo wird die Dienstprämie an die gesetzlichen Erben gezahlt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite