Anzeiger 2. December 18Z9. Dresdener Montag, den rkSkkmt' -In;cia:k frsibeinr uigUch. Iliscrrionen werdtn lm Zl. S. or. Adrcßcvmewir 1 I L Lei» LzpedilionSiiuuden lriik von bald U dis bald l Ubr und NachuullagS von halb Z dlS 6 Uhr t LonnlagS bloS früh ) angenommen Neuordnungen und Bekunntniuchungen. 1) Bekanntmachung, den Dresdener Christmarkt betreffend. Um etwaigen Mißveisländniss-n und Irrungen vor- zubeugkn, welche aus dec unrichtigen Meinung ent- stehen könnten, als sey der hi r alljährlich vor dem Wechnachtsfeste fallende sogenannte Christ- oder Strie zelmarkt ein Jahrmarkt, und als könne deßhalb der selbe gleich andern hiesigen Jahrmärkten auch von auswärtigen Händlern Behufs des Absatzes ihrer Waaren besucht w.rden, wird hi rmit öffentlich be kannt gemacht, daß genannter Ehlistmmkt, welcher in diesem Jahre Donnerstag den 19ten December seinen Anfang nimmt, kein sw^ges zu d.-n hiesigen Jahrmärkten g hört, noch Jad-ma ktsrechre genießt. Vielmehr hauptsächlich nur zu Elieichttruag des Waa- renabsatzes der Dresdener Bürger und andrer Ein wohner eingkführt 'st, weßhald denn k.inem nicht zu ihnen gehörig'«, von auswärts heikomn^nden Hand ler, welcher nicht ein schon früher erwo b nes beson deres Besugniß darzulbun vermag, ein Warenver kauf allhier g statt, t w rd-N kann. 9!un ist zwar v rmöge eines zwischen der hiesigen ^landels'Jnnung und mehrer« inländischen Fabrikan ten von Kattun- und andern bäum roll, nm Waaren, im Jahre 1794 getroffenen und durch höchstes Re- script vom 15. Juli 1795 bestätigten V.rgl.ichS den inländisch n Fabrikanten, wenn sie sich durch Zeug nisse ihrer Ovrigk.it.n als solche leginmiren können, Nachgelaffen. ihre Fabrikate während der dem An fänge des Ehristmnkls unmittelbar vorhergehenden zwti Wochentage in ihren Gewoben oder Stuben allhier zum V rkauf im Ganzn auszuleg n, es dür- sin ab.r in Folge d»s besagt.« Vergleichs diese Fa brikanten an gedachten beiden Verkaufslagen, welche in diesem Jahre auf Dienstag und Mittwoch den 17lnr und lösten December sälstn, ädiglich an hiesige und fremde Kaufleute od r seiche P.rsonen, so zum Handel ber.chligt, und auch aa diese nur ^n in ganzen Stücken oder in ganzen Dutzenden verkaufen, und haben sich jedes Verkaufs an andere, als an hiesige und fremde Kauf- l ute, oder sonst zum Handel berechtigte Personen, sowie dts Gebrauchs der Elle und Scheere dabki und alles und t-d's Ausschneidens oder Vereinzelns d^ ganzen Stücke oder ganzen Dutzende und daher jedes Verkaufs von halben oder Viertel-Stücken, oder hal ben oder Viertel Dutzenden oder noch kl inern Par ti en durchaus und bei Zehn Thaler Strafe auf jeden Eontravenlionsfall zu entbclten. Nach Ablauf der zu dlesim Verkauf en §rns be- stimmltn beiden Tage kann den gedachten inländischen Fabrikanten ein weiterer Verkauf allhier weder im Ganzen noch im Einzelnen gestaltet werden. Zur Nachachtung für alle auswärtige Händler, welche ein B fuaniß zum Verkauf ihrer Waaren zu den husigen Ehrlstmärkcen nachzuwns.n nicht vermö gen, und um d. «selben die Urian«, hmlichkeiten, mit ander g brachten Waaren vom gedachten Markte zu- rückg.wi sen zu werden, zu ersparen, werden diese Vorschriften zur allgemeinen Kennlnrß gebracht. Dresden, den 80. Novbr. 1889. Der Rath zu Dresden. Hudler, Bürgermeister. 2) Da die zu der beabsichtigten Errichtung einer hiesigen Geldbar k erforderliche Actr nzahl nicht gezeich net worden ist und den Actienzeichnrn dah r in Folge Antrags des zu dieser Unternehmung sich gebildeten provisorischen ('nmit^ die cingezahlten G.lder zurück gezahlt werden soll-n, so werden all? diejenigen, wel che auf diese Actien bei uns zu Ralhhause allhier sudstrrbirt und d'e bedungtnen 25 .ingezahlt ha ben, hierdurch aufg.ford.rt, vom Dritten December di.ses J'hr-s an in den Vormittagsstunden von 9 b s 1 Uhr die eingezahlten Gelder gegen Production der erhaltenen Quittungen, und zwar IlNvevkttUZt in der im zweit.n Stocke d-s Alrstadler Ratkhauses befindlichen Kämmer.i wieder in Empfang zu nehmen. Dresden, am 30. November 1889. Der Rath zu Dresden. Hübler, Bürgermeister. 3) Bei dem unterzeichneten Stadtgericht soll mit nothwendigvr Subhastauon des Frauen Ea^olinen Au gusten Dammüller zuständiqrn, in der Ov.rsierqaffe gelegenen, M'.t Nr. 448. bezeichneten, am 10. Octo der d. I. auf 8000 Thlr. hoch gewürd-rten Hauses, den 12. December 1839 ausgeklagter Schulden halber verfahren werden. Gerichtswegen wird d>her diesis Grundstück M!t allen darauf haftenden R.chUn und Gerechtigkeiten, Nutz- und Beschwerungen, zu welchen letzter» inson derheit 92 volle, 70 gangbare und 22 decremente Steuer schocke, — Thlr. 2 gl. 4 pf. zu I QuatrmLtr,