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Sächsische Elbzeitung : 13.02.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191502134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19150213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19150213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-13
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 13.02.1915
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Fernsprecher Nr. 22. Die „Sächsische Elbzcilimg" erscheint Dienstag,Donners- tag nnd Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt Lags vorher nachm. 4 Uhr. Abonncmcnls-PrciS viertel jährlich 1.50 Mk., Lmonatlich 1 Mk., 1 monatlich 50 Pfg. Einzelne Nnmmern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Posinnsinllcn, Postboten, sowie die Heilnngsträger »chnicn stets Bestellungen ans die „Sächsische Elbzcitnng" an. Tägliche Roman-Beilage. Sonnabends: „Illustriertes Unterhaliungöblntt". MW LkzcitiiW. Amtsblatt sil ks U»isiiiiljt AAlsUiilljl, äs ÄlinigUjt HWiBmi »Ä än Zlälrii j» WM«. !«!c sör ä« Ll»chtMki«är«l zu Wnskin. Aernntworttichcr Redakteur: Hugo Bereiter, Schandau. — Druck und Verlag: Legler K Zcuucr Nachf. Tel.-Adr. Elbzeitung. Slnzcigc», bei der weiten Aer- brcitnng d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens vormittags 9 Uhr anfzngcbcn. Preis für die 5 gespaltene Pctitzcilc oder deren Raum 15 Pfg. (tabel larische nnd komplizierte An zeigen nach Ucbcrcinknnst). „Eingesandt" nnd „Reklame" 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landwirtfch. Beilage". Inseratcn-Sl n n ahm cstcl len: In Schandau: Expedition Zankcnstrahc 134; in Dresden nnd Leipzig: die Annoncen-Bnreans von Haascnstcin K Vogler, Invalidendank und Rudolf Mosse; iu Frankfurt a. M.: >9. L. Daube Eo. Nr. 18 59. Jahrgang. Schandau, ^oimabcnü, den 13. A'bruar 1915. a Hz M N s G e üf f n c t für Ein-und Rückzahlungen UN jedem Werk- LU 8eM«MU. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes Uber den BelagerungszustandIvom 4. Juni 1851 verfüge ich: 1. Es wird verboten, unter Umgehung der Post Briese und Schriststücke jeder Art, die im Auslände zugestellt oder weiter befördert werden sollen, Uber die sächsische Grenze noch Oesterreich zu bringen oder durch Dritte dorthin bringen zu lassen, sowie Briese oder Schriftstücke zu diesem Zwecke cntgegenzunehmen. 2. Zuwiderhandlungen gegen die in Punkt 1 getroffene Bestimmung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Dresden, den 5. Februar 1915. Der stellvertretende kommandierende General. gez. v. Broizem. Sammelt altes Metall zum Nutzen des Vaterlands. Nachdem die Neichswollwoche und alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten beendet sind, soll nunmehr auch in unserer Stadt Schandau die Sammlung von sllom MolsiI in die Wege geleitet werden, damit auch unsere Einwohnerschaft dazu beitrage, die für Lieferungen an unser Heer so notwendig gebrauchten Metalle zu beschaffen. Wir richten daher an unsere Einwohnerschaft die Bitte, alle verbrauchten Mctallgegenstände, namentlich sllo lAünLvn, Aluminium, Linn, Kivi, Kupkon, HIvooing, risovkenkspsoln, unii Slsniol LUI» lkdkolung bvi»vilLU»1«IIon. Selbst die kleinste Gabe nicht; denn viele Wenig machen ein Viel. Der Erlös flicht dem hiesigen Arbeitsausschüsse für die Schandauer Hilfstätigkeit zu. Die t^bkolung der alten Metallgegenstände soll nsokolon llionoltsg, den 16. Februar ds. Is., durch unsere städtischen Arbeiter erfolgen. Schandau, am 10. Februar 1915. Der Stadtrat. Hul jetten Linrelnen kommt er an. Der Krieg erhebt zur Gemeinschaft. Er stellt in Neih und Glied, draußen die Krieger im Felde wie die Daheimbleibenden, und in Neih und Glied gelten nur die Pflichten und der Wille der Gemeinsamkeit. Im Kriege hat der Einzelne bloß als Glied der Gemeinschaft, dec staatlichen, völkischen, militärische» und wirtschaftlichen, Wert und Bedeutung. Sein vornehmstes Gebot ist, stets so zu wirken, wie es der Gemeinschaft frommt. Von der Stärke der Gemeinschaft, des Staates und des Volkes, der Wehrmacht und der Nationalwirtschaft hängen im Kriege jedes Einzelnen Fortbestand und Wohlfahrt ab. Darum ist oberstes Kriegsgesetz, überall die Gemeinschastskräste zu festigen und zu mehren, den Gemeinschastswillen zu stärken und zu erhöhen. Die Hauptslinde aber ist, so zu denken und zu handeln, als ob es auf jeden einzelnen, wenn er auch an sich unter Millionen nur ein Verschwindender zu sein scheint und zu sein wähnt, nicht ankomme. Wollten alle darnach verfahren, wo bliebe dann der Gemeinsinn? Dieser ent scheidet im Kriege. Zurzeit wird allerseits mit Recht an jeden Einzelnen die Mahnung gerichtet, aus den volkswirtschaftlichen Gesamtgetst seine Wirtschaftsführung einzustellen, also allenthalben haushälterisch zu verfahren, insbesondere aus dem Gebiete der Ernährung Sparsamkeit zu üben, damit wir mit dem während des Krieges gegebenen Nahrungs vorrat auskommen und nicht in wirtschaftliche Bedräng nisse geraten. Dabei kommt es auf jeden Einzelnen an. Jeder einzelne must sich einzuschränkcn wissen, muß auf etwa sonst im Frieden gewohnte und befriedigte Bedürf nisse soweit verzichten können, als es unter den, Gesichts punkte der Ernährung der Gesamtheit erforderlich ist. Jeder soll sich in Friedenszeit soviel Entsagung auserlegen, um die sogenannten verfeinerten Lebensgepflogenheiten — dazu zählt das Essen von Weizenbrod und Kuchen, der Genuß von Schlagsahne und anderer Leckerbissen — auszugeben und mit gröberer Kost, die dem Gesunden weder körperlich noch geistig schadet, sich ihm vielleicht sogar nützlich erweist, sürlieb zu nehmen. Nimmermehr darf sich der Einzelne sagen: es kann doch nicht die geringste spürbare Wirkung ausüben, wenn ich, ein Ungezählter unter vielen Millionen, fortsahre, mich genau so zu ernähren, wie ich es mir zuvor in Friedenszeit gestatten konnte, zumal wenn ich erwarte, daß alle andern sich für solche kleine Entsagung und Nichtamtlicher Teil. Entbehrung empfänglich zeigen werden. Jede Ausnahme bedeutet Versündigung an der Gesamtheit. Soll die Volksernährung sür die Kriegsdauer, und zwar für jede, sichcrgestellt bleiben und die Gefahr ausschließen, daß aus Ernährungsrücksichten ein vorzeitiger Friedensschluß au- gebahnt werden muß, so ist allenthalben jeder Vergeudung von Nahrungsmitteln Einhalt zu tun. Sparsamkeit in allen Vorräten, die sür die Volksernähcung vorhanden sind, Sparsamkeit namentlich in Mehl, Brot und Butter, Fleisch und Fett, ist eine wesentliche Bedingung unseres Durchhaltens. Zu solcher Sparsamkeit ist jeder einzelne verpflichtet. Sparsamkeit, Einfachheit, Genügsamkeit in Küche und Keller, in Hmv- und Hof sind Kriegstugenden der Daheimbleibenden. Daß die Gemeinschaftspflicht nicht allgemein erfüllt wird, daß der Einzelne oft mehr noch an sich denkt als an das Allgemeine, bezeugt die noch lange nicht voll ständige Befolgung des wiederholten Aufrufs, alle Gold münzen den Staatskassen und damit zuletzt der Reichs bank zuzusühren. Viele hüten zu Hause noch immer ängstlich ihr Goldgeld in dem Wahne, daß Goldmünzen eine höhere Kaufkraft besitzen oder im Lause des Krieges noch erlangen können als Papiergeld. Im Zeichen des Eisens und nicht des Goldes leben wir, und wessen Herz heute am Golde hängt und sich labt, wenn Goldstücke durch seine Finger gleiten, der erweist sich unserer großen Zeit und ihrer Pflichten als völlig unwürdig. Die Einheit des deutschen Volkes, seine Kriegsgemein- samkcit gestattet keinerlei Ausnahmegesinnung, die sür sich den Satz beansprucht: Ich zähle nicht mit. Jeder zählt heute mit, mit seinen Worten wie Merken? Die vaterländische Verantwortlichkeit duldet nicht Besonder heiten zugunsten der Selbstsucht. Der Reichste muß mit dem Aermsten die Kriegslasten gemeinsam tragen in der Ueberzeugung, daß es aus jeden Einzelnen ankommt, daß einer sür alle und alle sür einen einzutreten haben. Kriegsereignisse. Grohes Hauptquartier, den 11. Februar. Westlicher Kriegsschauplatz. Ein Angriff in den Argonnen brachte uns Gewinne von Boden. Dem Gegner wurden 6 Offiziere, 307 Mann, 2 Maschinengewehre und 6 kleinere Geschähe abgenommen. Auch in den Mittel- und Südvogesen hatten wir einige kleinere örtliche Erfolge. Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Kämpfe an der ostprcußischen Grenze wurden auch gestern mit durchwegs erfolgreichem Ausgang sür uns fortgesetzt, trotz dem tiefen Schnee, der die Be wegungen der Truppen behinderte. Die Ergebnisse der Zusammenstöße mit dem Gegner lassen sich noch nicht klar übersehen. Aus dem polnischen Kriegsschauplatz links der Weichsel brachte uns ein Borstoß in der Gegend nördlich Sierpe durch den der Gegner überall wo er getroffen wurde zurückgedräugt worden ist, einige hundert Gefangene ein. Längs der Weichsel sind keine besonderen Ergebnisse. Oberste Heeresleitung. Berlin. Es bestätigt sich, daß die englische Re gierung keinen anderen Ausweg mehr wisse, als die Flagge der neutralen Staaten zu mißbrauchen. Erst der Fall der Lusitiana und nun das gleiche Verhalten des Dampfers Laertes, der die holländische Neutralität vor- schützte! Den neutralen Mächten dürste nun klar werden, in welch mißliche Lage sic durch den Flaggenschwindel Englands gelangen. Berlin. Der Lokalanz. meldet aus Rotterdam: An der Küste der Provinz Groningen vernahm man gestern Kanonendonner von der Nordsee her. Köln. Nach der Köln. Ztg. berichtet der Washing toner Vertreter der Trrbune, im amerikanischen Staats sekretariat sei bekannt geworden, daß Deutschland und Oesterreich-Ungarn jeden Eingriff der Vereinigten Staaten wegen der Erklärung über das Seekriegsgebiet als nicht neutrale Handlung betrachten würden, weil die Union keinen Einspruch erhoben habe, als England die Nordsee als Kriegsgebiet erklärte. Der Standpunkt der ameri kanischen Negierung sei der, daß Deutschland soviel Sceraum als Kriegsgebiet erklären könne, wie es wolle, falls die Rechte der Neutralen gesichert werden. — Nach einer Mailänder Drahtung der Kölnischen Zeitung wird in gut unterrichteten römischen Kreisen das Gerücht be stritten, Italien gedenke Schritte einzuleiten, um die Freiheit der neutralen Schiffahrt in der Nordsee zu verbürgen. Dagegen verlautet, Deutschland habe Weisun gen erteilt, damit die italienischen Kohlenschiffe nicht belästigt werden.
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