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Sächsische Elbzeitung : 13.07.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191507132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19150713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19150713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1915
- Monat1915-07
- Tag1915-07-13
- Monat1915-07
- Jahr1915
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 13.07.1915
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Fernsprecher Nr. 22. Die „Sächsische Clbzcitung" erscheint Dienstag,DoimcrS- Ian und Sonnabend. Die Ausgabe des VlnttcS erfolgt Tags vorher nachm. 4 Uhr. Abonnements-Preis viertel» jährlich 1.50 Mk., 2>nonatlich 1 Mk., I inonallich 50 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanslnltc», Postboten, sowie die Zcitnngsträgcr nchincn stets Bestellungen ans die .Sächsische Clbzcitnng" an. Tägliche Roman-Beilage. Sonnabends: „Illustriertes UnterhaltungSblatt". ÄiUi!K Izcitiiiiis. Amlsölatt in das KchUk AmiAkrichi, KöiiiilWk ßWiPilmt md Sei Zi«)irlii zu UMm, s«w!t s«r Sen ZiliSiütmckikllii j» Ho^siei«. Tel.-Adr. Elbzeitung. Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d.. Bl. von grober Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens vormittags 9 Uhr anfzugcbcn. Preis für die 5 gespaltene Pctitzcilc oder deren Naum 15 Pfg. (tabel larische und komplizierte An zeigen nach Ilebereinkunft). „Eingesandt" und „Reklame" 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landwirtsch. Beilage." In sc raten-Annahmestellen: In Schandau: Expedition Zankcnstrabc 134; in Dresden und Leipzig: die Annoncen-BnrcanS von Haasenstcin K Vogler, Jnvalidcudank und Rudolf Mosse; !u Frankfurt a. M.: Ist. L. Daube k Co. . Nr. 82. 59. Jahrgang. Schandau, Dienstag, den 13. Juli 1915. A mtli ch Bekanntmachung. Der zweite Termin der Kommunalanlagen ist am l 5. Juli a. c. fällig und bis spätestens zum 31. Juli a. c. an unsere Stadtkasse abzusühren. Weiter waren am 30. Juni a. c. fällig und sind nunmehr bis zum vorbezeichneten Zeitpunkte zu bezahlen: 1. Der Wasserzins auf den 2. Termin, 2. die Bicrsteuer aus den 2. Termin und 3. das Schulgeld auf die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1915. Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfrist wird gegen Sänmige das geordnete Beitreibungsverfahren eingeleitet werden. Schandau, am 12. Juli 1915. Der Stadtrat. Brot- und Mehlversorgung. Zum Zwecke der Erweiterung der Brotversorgung wird mit Wirkung vom 13. Juli 1915 ab bis aus weiteres Z 2 der Bekanntmachung vom 12. April 1915 ausgehoben und durch folgende Vorschrift ersetzt: Es erhalten auf je 4 Wochen: a) Kinder unter 1 Jahr zehn Weißbrotscheine zu 75 gr Weißbrot usw. oder 60 gr Mehl oder Grieß, b) Kinder über 1 Jahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahre sechs Scheine zu 1 kg Brot oder 600 gr Mehl, o) Kinder über 6 Jahre bis zum vollendeten 12. Lebensjahre acht Scheine zu 1 kg Brot oder 600 gr Mehl, Geöffnetfür Ein- und Rückzahlungen an jedem Werk tage vormittags von 8—12 Uhr und nachm. von 2—4 Uhr. Sonnabends durchgehend von 8—3 Uhr. mmr: Zinsfuss Zl/ü °/p. er Teil. 6) alle Personen über 12 Jahre, die eigenes Einkommen bis zu höchstens 3100 M. jährlich haben, das ganz oder vorwiegend Arbeitseinkommen ist, sowie die von Ihnen beköstigten Personen Uber 12 Jahre, auf Antrag zehn Scheine zu 1 Kg Brot oder 600 gr Mehl, o) alle Personen über 12 Jahre, die kein eigenes Arbeitseinkommen haben, aber Kriegersamilienunterstützung nach dem Gesetze vom 28. Februar 1888 in der Fassung vom 4. August 1914 beziehen, auf Antrag zehn Scheine zu 1 kg Brot oder 600 gr Mehl, l) alle übrigen Personen über 12 Jahre acht Scheine zu 1 kg Brot oder 600 gr Mehl. Für die Berechnung des Alters ist der jeweilige Ausgabetag maßgebend. Von den je sür eine bezugsberechtigte Person ausgegebenen Schwarzbrot- oder Mehlscheinen gilt je die Hälfte aus die ersten zwei Wochen, die Hälste auf die letzten zwei Wochen der Bezugszeit. Der Antrag zu ü und o ist mündlich bei der Ausgabestelle für Brotscheine zu stellen. Hierbei ist das Jahreseinkommen aus Arbeit durch Angabe des Verdienstes, Gehalts, Lohns usw. glaubhaft zu machen. Nachweis desselben durch Vorlage des letzten Steuerzettels bez. sonstige Bescheinigungen kann gefordert werden, wenn die Glaubhaftmachung nicht genügt. Die Tatsache des Bezugs von Kriegsunterstützung ist durch Vorlage der in den Händen der Berechtigten befindlichen Unterlagen (Be willigungsschreiben, Karte sür Geldempfang o. a.) uachzuweisen. Die übrigen Vorschriften der Bekanntmachung vom 12. April 1915 bleiben in Kraft. 3011 Dresden, am 7. Juli 1915. Der Kommunalverband Dresden und Umgebung. WM WkmchsbM im Mk Sn lkMen Ani«! nn Munikn M die meße WWe AttMlÜWMlilik. Die soeben bekanntgewordene Antwort des deutschen Auswärtigen Amtes aus die letzte Note Nordamerikas in der Angelegenheit der Versenkung der „Lusitania" und des deutschen Unterseebootskrieges gegen England zeigt aller Welt, daß Deutschland im Kampfe um seine Existenz und durch Englands schmählichen Völkerrechtsbruch dazu gezwungen worden ist, den Untcrseebootskrieg auch gegen die englischen Handelsschiffe so zu führen, wie es nun seit vier Monaten geschehen ist. Die deutsche Note weist ausdrücklich darauf hin, daß England in steigender Rücksichtslosigkeit unter Lossagung von allen Regeln des Völkerrechts und unter Mißachtung der Rechte der neutralen Staaten mit dem Zwecke der Lahmlegung jeden Verkehres mit Deutschland daraus ausging, das Leben der deutschen Nation vernichtend zu treffen. England hat durch seine Erklärung der ganzen Nordsee zum Seekricgsgebiet tatsächlich auch die Häsen und Küsten der neutralen Staaten gegen alles Völker recht blockiert. Dadurch hat England gegen alles Völker recht auch den erlaubten Schiffsverkehr und Handel der neutralen Staaten mit Deutschland schon seit November unterbunden und dadurch Deutschland zum Handelskriege mit seinen Unterseebooten gegen England gezwungen. England verfolgt damit eine verruchte Aushungerungs politik, das deutsche Volk soll sich Englands Oberherr schaft unterwerfen oder verhungern. England führt also ohne Erbarmen und Gnade einen Vernichtungskrieg gegen Deutschland, und Deutschland befindet sich gegenüber England in der Notwehr und mußte den englischen Ver gewaltigungsversuchen seinen Untcrseebootskrieg entgegen stellen. England ist aber auch infolge des deutschen Untcr- seebootskrieges im Völkerrechtsbruch noch weiter gegangen. Es zahlt für die englischen Handelsschiffe, wenn sie sich bewaffnen und nn der Vernichtung der deutschen Untersee boote tcilnehmen, hohe Prämien, England hat also selbst den Unterschied zwischen seinen Kriegs- und Handels schiffen aufgehoben und jedes Handelsschiff zum Kriegsschiff gemacht, und so war auch der bewaffnete und mit be deutenden Munitionsladungen versehene große englische Passagier-Dampfer „Lusitania" ein Kriegsschiff und durfte nicht von friedlichen Reisenden benutzt werden. Nichtamtlicher Teil. Der Dampfer „Lusitania" hätte sicher das deutsche Unterseeboot zu rammen oder sonst seine Besatzung zu vernichten gesucht, wenn das deutsche Unterseeboot erst ruhig herangefahren und die Durchsuchung des Dampfers nach Kricgskonterbande versucht hätte. In dieser Notlage mußte das Unterseeboot den Dampser „Lusitania" an greifen. Der sehr große Dampfer wäre aber von dem Torpedoschusse des deutschen Unterseebootes nicht sofort zum Untergange gebracht worden, wenn nicht die massenhaft auf dem Dampser befindliche Munition explodiert wäre. Man sieht daraus, in welcher srevelhaften Weise der englische Völkerrechtsbruch auch die englischen Handcls- und Passagierschiffe in Gefahr gebracht hat, und wie England, alles Recht mit Füßen tretend, nur das eine Ziel verfolgt, Deutschland, dem es militärisch nichts an haben kann, wirtschaftlich zu vernichten. Aber England geht auf diesem Wege mit teuflischer List noch weiter. England ist dabei, durch einen schlauen Kniff auf der einen Seite oder durch Gewalt aus der anderen die Blockade gegen Deutschland auch bei den neutralen Staaten einzusühren. Unter dem Deckmantel des Ab schlusses eines vorteilhaften Einsuhrtrustes will es den Handel Schwedens und der Schweiz mit Deutschland unter englische Aussicht bringen, das heißt, lahm legen, nnd gegenüber Griechenland, das den englischen Wünschen, am Kriege gegen die Türkei teilzunehmen, nicht entsprach, hat England bereits mit der Blockade der ganzen griechischen Küste begonnen, weil griechische Schiffe noch Handel mit der Türkei und Oesterreich-Ungarn unterhalten. England scheut also in keiner Weise vor einer Ver letzung der Rechte der neutralen Staaten zurück, wenn sich diese den srechen englischen Zumutungen widersetzen, England handelt einfach nach dem Grundsätze: Und folgst du nicht willig, so brauch' ich Gewalt! — Wann wird man in den neutralen Ländern voll und ganz erkennen, daß England überhaupt nur Vergewaltigungspvlitik treibt? Kriegsereignisse. Großes Hauptquartier, am 10. Juli. Westlicher Kriegsschauplatz. Tagsüber war die Gesechtstättgkeit auf der ganzen Front gering. Die französischen Angriffe bei Launois (am Südhange der Höhe 631 bei Ban de Sapt) scheiterten bereits in unserem Artillerieseuer. Nachts wurde in der Cham pagne nordwestlich von Beausejour-Ferme ein vor springender Graben gestürmt. Oestlich anschließend unternahmen wir einige erfolgreiche Sprengungen. Zwischen Ailly und Apremont sanden vereinzelte Nahkämpse statt. Im Priestcrwalde verbesserten wir durch einen Vorstoß unsere neuen Stellungen. Seit dem 4. Juli sind in den Kämpfen zwischen Maas und Mosel 1798 Gefangene (darunter 21 Offiziere), 3 Geschütze, 12 Maschinengewehre, 18 Minenwerfer erbeutet. Bei Leintret), östlich von Luneoille, wurden nächtliche Vorstöße des Feindes gegen unsere Vorposten abgewiesen. Oestlichcr Kriegsschauplatz. Bei Osovicce wurde ein seindlicher Angriff zurück- geschlagen. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die Lage der deutschen Truppen ist unverändert. Oberste Heeresleitung. Grohes Hauptquartier, am 11. Juli. Westlicher Kriegsschauplatz. Nördlich von Ppern wiederholten die Engländer gestern ihren Versuch vom 6. Juli, sich in Besitz unserer Stellung am Kanal zu setzen. Der Angriff scheiterte unter erheblichen Verlusten für den Feind. Hart nördlich der Straße Souchez-Ablain versuchten die Franzosen abends einen Angriff, der aus einen Vor stoß von deutscher Seite traf. Der Kamps ist noch nicht abgeschlossen. Dem französischen Feuer sielen in den letzten Tagen 40 Einwohner von Liövin zum Opfer, von denen 10 ge tötet wurden. Ein vereinzelter französischer Vorstoß aus Fricourt östlich von Albert wurde leicht abgewiesen. Der gestern Nacht nordwestlich von Beausäjour-Ferme dem Feinde entrissene Graben ging am frühen Morgen wieder verloren, wnrdc heute Nacht jedoch erneut gestürmt u«d gegen fünf Angriffe behauptet. Zwischen Ailch und Aprömout erfolglose französische Handgranaten - Angriffe. Im Priesterwalde brach unter starken Verlusten für den Feind ein durch heftiges Artillerieseuer vorbereiteter Angriff dicht vor unseren Stellungen zusammen. Ein Angriff auf die deutsche Stellung östlich und süd östlich von Sondernach (südwestlich von Münster) wurde zurückgeschlagen.
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