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Nachrichten für Naunhof und Umgegend : 23.03.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787861864-192403231
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787861864-19240323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787861864-19240323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof und Umgegend
- Jahr1924
- Monat1924-03
- Tag1924-03-23
- Monat1924-03
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und Umgegend (Mrechtshatn, Ammelshain, Bencha, Borsdorf. Eicha. Erdmauushain. Fuchshai». Groß- und Kleinsteiuberg, Klinga. Köhra. Lindhardl. Pomtzen, StandtutH, Threna aiw ) Dieses Blatt ist amtliches Organ des Stadtgemeinderates zu Naunhof; es enthält die Bekanntmachungen des Vezirksverbandes der Amtshauptmannschaft Grimma und de» Finanzamtes zu Grimma. r Erscheint wöcke«tlick N ««lr Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nackm. 4 Uhr ; r Mr den sorgend. Tag. Kalbmonailich ohne Auslagen 80 Pfg., Poü : : ohne Bestellgeld monatlich 1.60 Mb. 2m Falle höherer Gewalt, Krieg,: - Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, Hot der Bezieher Heinen Anspruch : : auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. - Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2. Anzelgenprel-r Die ögespaltene Petttzeile 15 Pfg., auswärts 20 Pfg., amtlich«! 30 Pfg., Reklameteil (3gesp.) 40 Pfg. Tabell. Satz 50'/. Aufschlag. Bei undeut. s lich geschriebenen, sowie durch Fernsprecher aufgegebenen Anzeigen stnd^wtrMr s Irrtümer nicht haftbar. r Druck und Verlag: »S«t ck Nule, det Leipzig, Markl 2. Nummer 36 Sonntag, den 23. März 1924 35. Jahrgang Die Strafanträge in München Festungsstrafen im Hitler- Prozeß beantragt. (Neunzehnter Tag.) s. München, 21. März. Erster Staatsanwalt Dr. Stenglein beantragte am Schluß seines langen Plädoyers für Hitler acht Jahre Festung, für Kriebel, Pöhner und Dr. Weber je sechs Jahre Festung, für General Ludendorff, Frick und Nöhm je zwei Jahre Festung, für Brückner und Wagner je ein Jahr sechs Monate Festung, für Pernet ein Jahr drei Monate Festung. * Zu Beginn der heutige» Verhandlung gab der Vor sitzende zunächst eine Erklärung ab, die sich gegen die Pressemeldung, daß der ehemalige Kronprinz Rupp recht von Bayern im Hintergrund des Prozesses stehe, wandte. Die Verhandlung habe keinerlei Anhalts punkte dafür ergeben, daß der frühere Kronprinz irgend wie an den Ereignissen vom 8. und 9. November beteiligt gewesen sei und in die damit zusammenhängenden Vor gänge eingegriffen habe. Er sei auch an den Vorgängen, die im Fuchs-Machaus-Prozeß eine Rolle gespielt haben, vollständig unbeteiligt gewesen. Der Vorsitzende verkündet dann einen Gerichtsbeschluß, nach dem die Staatsanwälte und die Verteidiger ihre Reden ' zunächst in öffentlicher Sitzung halten sollen. Das Gericht behalte sich jedoch vor, im gegebenen Fall die Öffentlichkeit auszuschließen. Es habe dem Wunsch der Angeklagten, ihre Ehre in voller Öffent lichkeit zu verteidigen, Rechnung getragen, gebe sich aber der Erwartung hin, daß sie hierbei Vorsicht walten lassen würden, da es bei Entgleisungen unweigerlich für die spä teren Ausführungen die Öffentlichkeit ausschließen müßte. Hieraus begann das pläöoyer des Ersten Staatsanwalts. Der Vortrag konnte naturgemäß nicht das große Interesse erregen, das der Prozeß selbst erregt hatte, da er ja nur die Ergebnisse der Be weisaufnahme, also alles, was man bereits aus den Zeugenvernehmungen wußte, zusammenfaßte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Dr. Stenglein, gibt zunächst einen kurzen Überblick über die politische Entwicklung in Deutschland, die zu den Münchener Ereig nissen vom 8. und 9. November 1923 führte. Dann kommt er auf die Weimarer Verfassung als Grundlage des neuen Reiches zu sprechen. „Freilich," sagt er, „war das, was im November 1918 geschah," die Verdrängung der Bundesfürsten durch den Rat der Volksbeauftragten, ein Verbrechen des Hochverrats. Aber die neue Regie rung ist dennoch in kurzer Zeit vollkommen durchgcdrun- gen, und da die oberste Gewalt voll in den Händen der Volksbeauftragten war, ist der tatsächliche Zustand in einen rechtlichen umgewandelt worden, und die neue Verfassung wurde Gesetz. Hitler hat durchaus recht, wenn er sagt, daß Hochverrat das einzige Verbrechen ist. das straffrei bleibt, wenn es ge lingt. Dieser Grundsatz muß aber auch auf die An geklagten Anwendung finden: ihre Tat ist nicht gelungen, folglich können sie auch nicht straffrei bleiben." Nunmehr wendet sich der Staatsanwalt dem Problem Kahr—Lossow—Seifner zu. Für die Schuldfrage, so führt er aus, sei die Frage, ob diese drei Männer sich in strafbarer Weise an der Tat der Angeklagten beteiligt haben, durchaus belanglos: ibre Tat bleibe mit oder ohne Kahr, Lossow und Scißcr Hoch verrat. In dem eingehenden Ermittlungsverfahren sei selbstverständlich die Frage einer strafbaren Beteiligung jener drei Männer gewissenhaft geprüft worden; es habe sich aber kein Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Anklage gegen sie ergeben. Ihre Rechtfertigung, daß sie nur in einer Zwangslage zum Schein milgetan hätten, um sich die Handlungsfreiheit zu erhalten, sei glaubwürdig er schienen. Für ihn stelle fest, daß die Veranwortung für das Geschehene und für die Folgen einzig und allein auf denen ruhe, welche jene Zwangslage geschaffen und tue Aktion unternommen haben. „Und es steht noch eines fest," fuhr der Staatsanwalt fort. „Seit September 1923 war der einmal laut gewordene Rus: „AufnachBerlin!" ohne Zutun von Kahr, Lossow und Seißer zu einem Kampf ruf geworden. Für die nationalaktiven Kreise verband sich damit der Gedanke an einen militärischen Marsch nach Berlin, und sie mögen dabei eine weitgehende über- einstimmung der drei Männer mit ihren Plänen angenom men haben. Sicher aber ist, daß die Kampfverbände spätestens Ende Oktober erkannten, daß Kahr, Lossow und Seißer andere Ziele verfolgten und für den Marsch nack Berlin nicht zu haben waren. Ein Direktorium Hitler-Ludendorff war n i e zwischen den Angeklagten und jenen drei Män nern vereinbart worden, im Gegenteil, sie konnten mit deren Zustimmung zu einer solchen Diktatur unrer keinen Umständen rechnen. Nun folgte eine Charakteristik der einzelnen Angeklag ten, zunächst Hitlers, der aus einfachen Verhältnissen der Begründer einer großen Partei geworden sei. Er habe sich als Diktator aufgespielt, Ämter verteilt und sich die Leitung der Neichspolitik augemaßt. Er und Luden dorff hätten den Ausschlag zu dem bewaffneten Zug in der Stadt, der blutige Zusammenstöße auslöste, gegeben. Dadurch habe sich Hitler des Hochverrats schul- > diggemacht. Was den General Ludendorff angehe, so habe er sich auch in seinen Fehlern als ganzer deutscher Mann bewiesen. Er habe sich an die Spitze des Zuges gestellt, um sich den Kugeln zuerst anszusctzen. Aber das Gesetz habe auch er verletzt. Bon der Putschabsicht will Luden dorff nichts gewußt haben, und das könne ihm nicht wider legt werden. Aber der General habe vorher deutlich zu er kennen gegeben, daß er eine völkische Erhebung mitmache, und er wußte, daß cs sich um eine Gewalttat handelte. Er habe sich also der Beihilfe schuldig gemacht. Dem gegenüber stehe die Reinheit seines Wollens und die Dankesschuld des Vaterlandes gegen den i großen Feldherrn. Nach der Rede des Ersten Staatsanwalts beschäftigte i sich Staatsanwalt Ehardt mit den anderen Angeklagten. .Kriebel, sagte er, sei der Mittäterschaft des Hochverrats schuldig, da er am entschiedensten auf eine gewaltsame Lösung der deutschen Frage gedrängt habe. Pöhner habe sich des H o ch v e r r a t s schuldig gemacht, da er sich an politischen Besprechungen beteiligte und das Polizeipräsidium zu nehmen suchte. Frick sei der Beihilfe schuldig, weil er eine Alarmierung der Polizei und der Reichswehr unterlassen habe. Weber sei des Hochverrats schuldig, weil er sich am Demonstra- j tionszuge beteiligte. Röhm habe sich der Beihilfe i schuldig gemacht, weil er das Wehrkreiskommando besetzte. ! Brückner habe Beihilfe zur Verfassungsänderung geleistet. Wagners Verhalten bedeute Beihilfe zum Hochverrat, weil er in den Putsch eingeweiht war und be reit war, mitzuhelsen. Pernethat gleichfalls Beihilfe zum Hochverrat geleistet. Hierauf erhob sich noch einmal der Erste Staatsanwalt und stellte den oben wiedergegebenen Straf antrag. Beginn -er Verteidigungsreden. In der Nachmittagssitzung nimmt der Rechtsanwalt Nöder, der nach dem ursprünglichen Plan erst morgen sprechen sollte, das Wort zu seinem Plädoyer für Hitler. Er weist darauf hin, daß heute vor sechs Jahren die große Frühjahrsschlacht in Frankreich begonnen habe, und daß fast alle von den Männern, die jetzt hier auf der Anklagebank säßen, daran teilgenommen hätten. Rechts anwalt Nöder richtet dann Angriffe gegen von Kahr, der verhindert habe, daß die Wahrheit über den Putsch in die Welt dringe. Kahr habe die Presse in seinem Sinne beeinflußt, und die Angeklagten, die teils in Untersuchungshaft, teils in Schutzhaft gesessen hätten, hätten nicht die Möglichkeit gehabt, sich zu wehren und zu verteidigen. Amtliches. Oeffeniliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Ber- aulaguug zur Vermögentt-ner für das Kalenderjahr ISS4. i. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind verpflichtet: l. alle im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend autholtenden selbständigen steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder N'chtdeutsche), 2. juristische Personen des öffmilichen und des bürgerlichen Rechts sowie olle Beragewerkschaften, nicht rechtsfähige Perlanenveretni- > gungen, Anstalten, Stillungen und andere Zweckvermöaen. sofern sie den Sitz oder den Ort der Leitung im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts haben, also insbesondere Erwerbsgesellschasten (wie Aktiengesellschaften, Kommanditgelellschatten aus Aktien. Gesell schaften mit beschränkter Kattung, Äolonialqesellschatten), Erwerbs- und Wirtschaslsgenossenschaften, eingetragene Vereine, nicht rechts- § fähige Perlonenvereintgungen, die E werbszwecke verfolgen (außer ! Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer des Betriebes anzusehen sind, z. B. offene Kandels, und Kommandit- ! geseltschaften), Stiftungen, Anstalten und Zweckverwögen, ! wenn sie am 3l. Dezember 1923 ein Vermögen von mehr als 5000 ! Goldmark besessen haben. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind fermr verpflichtet ohne ! Rücksicht auf die Köhe des Vermögens und ohne Rücksicht auf Staats- ! angehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung alle i natürlichen und juristischen P rsonen sowie Personer.vereinigungen und Bermögensmassen, die nach Z 3 des Vermögensteuergesetz»s mit ihrem inländischen Grund- und Betriebsvermögen steuerpflichtig sind (be schränkt Steuerpflichtige). II Die hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten werden aufgefordert, die Steuererklärung unter Benutzung des vor- geschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 1. bis i«. Anril 1924 bet dem unterzeichneten Finanzamt etnzureichen. Vordrucke für die Steuererklärung können vom 1. Apnl ab von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Die Steuererklärung ist schriftlich — j zweckmähig eingeschrieben — etnzureichen oder mündlich vor dem Finanzamt während der Dtenststunden von vormittags 7—12 Uhr abzugeben. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist vom Empfang > eines Vordrucks zur Steuererklärung nicht abhängig. Die Abgabe der Steuererklärung bei dem unterzeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, soweit die unter l bezeichneten Per sonen die Steuererklärung beteinem anderen Finanzamt abgegeben Haden. Ul. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obbegenden Steuerer klärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuerer klärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. K. der festgesetzten Steuer auserlegt werden. Die Ktnlerziehung oder der Versuch einer Kinterztehung der Vermöge steuer wird mit Geldstrafe ^bestraft, auch kann auf Gefängnis erkannt werden: ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze (Sleuergefährdung) wird ebenfalls bestraft. Grimma, den 21. März 1924. Das Finanzamt. Schnlansschntzsitzung. ! Montag, den 24. Marz 1924, abends 7 Uhr. Tagesordnung befindet sich im Rathaus am Brett. Brandkassenbeiträge für die Debäudsoerstcherungauf den Termin 1. Apnl 1924 nach l Goldpsenn g je Emdell, sind bei Ver- Meldung der zwangsweisen Beitreibung bis spätestens den 7. April d. I. an die hiesige Sladtsteuereinnahme zu entrichten. Naunhof, am 21. März 1924. Der Bürgermeister. Aus die im Durchgang des Ralhaus.s oushängende Bekannt- machung der Amtshauptmannschaft Grimma vom 17. März 1»24 ! über die diesjährigen Slulenmuslerungen und Fohlenschauen wird hiermit besondei« hingewiesen. Naunhof, am 22. März 1924. Der Bürgermeister. ! Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die französische Kammer nahm das Gesetz über die Armee- resorm an. * Nach einer Mitteilung des Gouverneurs des Notcn- instituts wird Ungarn einen 100 Millionen-Kroncttvorschuß aus die ausländische Anleihe erhalten. s * In Teheran sind blutige Unruhen misgebrochen. man er- j wartet die Ausrufung der Republik Persien. Kein Maifeiertag in Baden. Der „Berl. Lodol-Anz." schreib!: Das badische Staats- minifterium hat die bisherige Verordnung, wonach der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag in Baden zu begehen ist, aufgehoben. Wiener Reden. ,ES ist das erste Mal seit dem unglücklickfen Ausgang beS Krieges, daß ein deutscher Reiche kn nzler und ein deutscher Minister des Auswärtigen einen offiziösen Be such im Auslande machen." Mit diesem fast melancholischen Ausspruch begann § Dr. Stresemann seine Rede, die er auf dem großen i Empfangsabend unseres Wiener Gesandten hielt. Wie hat sich doch unser Verhältnis zu Deutsch-Österreich seit der Revolution geändert! Erst schloß sich in den No vembertagen 1918 Deutsch-Österreich verfassungsmäßig einfach an uns aw, was allerdings dann bald genug von der Enteme zersomntien wurde. Laun aber begann eine energische Weiterpslege des Anschlußgedankens, der um so breitere und tiefere Wurzeln schlug, je mehr das kleine Land zwischen Alpen und Donau dem Elend verfiel. Dann brachte aber die „Sanierung" durch den Völkerbund Deutsch-Osterreich wieder in einen weiteren Abstand von uns, der aber ein äußerlicher blieb. Wie äußerlich, zeigen die Taten dieses selbst doch armen Landes sür die ärmeren deutschen Brüder im „Reich". Und darum war die Reise des deutschen Reichskanzlers und Dr. Stresemanns vor allem dem Zwecke des Dankes gewidmet. Er fällt uns leichter, weil wir Deutschen danken können. Der österreichische Bundeskanzler Dr. Seipel will ja vor allem auf den Friedens- und Versöhnungsfrühling hoffen, wie er in seiner Rede ausführte. Für Österreich sei er ja schon angebrochen nach zwei Jahren besonders tiefen Leids, aber zwei Jahren ungebrochener Lebenskraft. Er hofft damit aus einen endlichen wahrhaften Völker- früblina. »ine Sicherung des Friedens durch einbeltiaeu Zujammenschluß: und das ist auch der Wunsch, der in ber Antwort des Reichskanzlers zum Ausdruck kam. Sich bis zu diesem Ziel vorwärtszubriugon, dasür müssen wir aber jene Lebenskraft einsetzen, und Dr. Marx er wähnt, daß manches, was in Österreich zum Zweck der Sanierung geschah, bei uns als Beispiel diente. Vor allem aber sprach der Reichskanzler den herzlich sten Dank des Deutschen Reiches für die zahllosen Beweise echt christlicher Nächstenliebe aus, die wir von Österreich - erfahren haben, für die Aufnahme Tausender von deutschen Kindern insbesondere. Doch darüber hinaus soll auch das wirtschaftlich-finanzielle Band wieder enger gezogen wer den, das ja die Grundlage für einen späteren engeren Zu sammenschluß sein muß. Wien ist aber nicht bloß Hauptstadt eines befreundeten Landes, es ist vor allem eines der ältesten Sitze deutscher Kultur, und darum hat Dr. Stresemann im weiteren vor allem auf die gemeinsame «eisitae Rot aller Deutschen
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