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Sächsische Elbzeitung : 20.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191702207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19170220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19170220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-20
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 20.02.1917
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Fernsprecher Nr. 22. Die ..Sächsische Elbzciimin" erscheint DicnStan, Donners tag »nd Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt iagS vorher nach»,. 5 Uhr. Abonnements-Preis viertel jährlich 1.75 Mk., Linonatlich 1.20 Ml., 1 monatlich 60 Pfg. Einzelne Nummern 10 Psg. Alle kaiserlich. Poslanstaltc», Postbote», sowie die Zeltnngsträger nehme» stets Bestcllttttgcn a»f die .Sächsische Elbzeitung" an. Sonnabends: „JllnstrierteS «nterhaltungSblatt". ÄCislheIztituW. Amtsblatt siik Sis Ritizlilte Ämisinißi, Sis RmzWe SWtBmt »»S Sc» CtiStnt W öA»d«a, sowie sör Sc» 8i»Si»tmci»Strii z» Sibniici». Tel.-Adr.: Elbzeitung Anzeigen, bei der weiten Ber- brcitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitags bi» spätesten» vormittag« 9 Uhr anfzngcben. LokalprciS fiir die 5 gespaltene Pctitzcile oder deren Naum 15 Pfg. bei auswärtigen Inseraten 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Nnzcigcu nach llcbcreittknnft). „Eingesandt" nnd „Reklame' 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage: „Unterhaltungsblatt" Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proffen, Aathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Im Falle höherer Mewalt cKritg ad. lanstlger irgendwelcher Störungen de« Betriebe» der Feitnng, der Llkserantcn od. der BeiSrderungSeinrichtunge»! hat der Begehe! keinen Anspruch aus LIrserung ad. Nachlielerung der üeituug od. aus RNckiahlung de« Be,ug«prcise». In serat e n-A n u a hm c stel lc n: In Schandau: Oicschäftsstcllc Zankcnstraßc 164; iu DrcSdcu uud Leipzig: die Slnnonccu-BurcauS von Haascnstcin Vogler, Jnvalidcndank nnd Rudolf Mosse; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube «c Co. Nr. 22 61. Jahrgang. Schandau, Dienstag, den 2 0. Februar 191/ Amtlicher Teil. Enteignung der Fahrradbereifungen. Nachdem die Frist zur freiwilligen Ablieferung der Fahrradbereifungen am 5. dss. Mts. abgelausen ist, wird den Aufbewahrern von Fahrrädern, gleichgültig ob sie deren Eigentümer sind oder nicht, demnächst die Anordnung der Enteignung zugrstellt werden. Die Bereifungen sind innerhalb der Zeit und an die Sammelstellen abzuliesern, die in der Enteignungsversügung angegeben sind. Diese ist bei der Ablieferung mit abzugeben. Zuwiderhandlungen werden den aus der Anordnung als Anmerkung abgedruckten Bestimmungen gemäß bestraft. Außerdem erfolgt die zwangsweise Abholung der ablieferungspflichtlgen Gegenstände durch die unterzeichnete Behörde als Bollstreckungsmaßregel aus Kosten des Ausbewahrers. Die Kosten der Zwangsvollstreckung werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. lieber die abgelieserten Gegenstände wird, falls der Ablieferer sich mit dem angebotenen Uebernahmepreis einverstanden erklärt, ein „Anerlrenntnisschein" ausgestellt. Der Uebernahmepreis wird gegen Abgabe des Ancrkenntnisscheines, der vorher von dem darin genannten Eigentümer oder seinem Vertreter zu vollziehen ist, an der Sammelstelle gegen namcnsunterschristliche Vollziehung der auf dem Anerlrenntnisschein aufgedruckten Quittung ausgczahlt, falls über die Person des Berechtigten keine Zweifel bestehen. Die Annahme des Anerkenntnisscheincs oder der Zahlung gilt als Bekundung des Einverständnisses mit den von der Sammelstelle festgesetzten Uebernahmcpreiscn. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird eine „Quittung" Uber die abgelieferte Anzahl von Fahrradbereifungen ausgestellt werden. In diesem Falle erfolgt die Festsetzung des Uebernahmcpreises durch die König!. Kreishauptmannschaft Dresden. Von der Enteignung sind nur ausgenommen: rr) die Fahrrad-Vollgummibereisungen, b) Fahrradbereifungen bei Pfandleihern, soweit sie deren Eigentum und von ihnen zur gewerbsmäßigen Veräußerung bestimmt sind. Verpfändete Decken und Schläuche sind zu enteignen, o) Bereisungen der sogenannten Saisonarbeiter, die nur im Somnierhalbjahr ihr Fahrrad zur Fahrt nach den Arbeitsstellen gebrauchen, 6) alle im Besitz von Behörden befindlichen Ersatzbereisungcn, v) die Ersatzbercifungcn von Personen, Firmen, Gesellschaften, soweit diesen die Erlaubnis zur Fahrradbenutzung erteilt ist, mit der Maßgabe, daß sür jedes Stück der zum Gebrauch frelgcgcbenen Bereifung ein Ersatzstück belassen bleibt (z. B. sür 1 Zweirad, 2 Decken und 2 Schläuche als Reserve), k) der aus elastischem, nicht gummihalttgen Material hergestcllte Lustschlauchersatz. Die Fahrraddecken dagegen sind zu enteignen, k) Bereifungen an Kinderspielzeugen (z. B. Holländern); Bereifungen an Kinderfahrrüdern dagegen müssen enteignet werden, I>) Bereifungen, die eine ungewöhnliche Konstruktion haben, z. B. besondere Daalräder oder Clevclander Luxusbereifungen auf Holzfelgen mit Metallauslage. Soweit hierüber Bestandsmeldungen eingereicht sind, haben die betreffenden Meldungserstatter entsprechend begründete Anträge auf Befreiung bei der König!. Amtshauptmannschaft Pirna einzurcichen, an die auch alle sonstigen Anträge und Ansragen zu richten sind. Inhaber von Fahrrädern, denen die Erlaubnis zur Benutzung der Gummibereifung erst nach erstatteter Meldung erteilt worden ist, oder die ihre Bereifungen bereits freiwillig abgelicfert haben, müssen die ihnen etwa zugestellte Entelgnungsversügung sofort an die König!. Amtshauptmannschaft Pirna zurückscndcn und dabei angeben, unter welchem Tage sie die Erlaubnis erhalten haben oder wann und an welche Stelle die freiwillige Ablieferung erfolgt ist. Pirna, am 12. Februar 1917. Der Vezirksverband. Höchstpreise für SpeisekarLoffeln. Der Höchstpreis für Speisekartoffelu beim Verkaufe vom Kleinhändler an den Verbraucher ist für die Zeit vom 16. dieses Monats ab bis aus weiteres auf 8 Psg. für das Pfund festgesetzt worden. Zuwiderhandlungen werden nach Z 6 des Gesetzes über die Höchstpreise bestraft. Pirna und Sebnitz, am 15. Februar 1917. Die Kgl. Amtshauptmannschast Pirna. Die Stadlräte zu Pirna und Sebnitz. Auf Rittergut Nöttis (Amtshauptmannschast Plauen) ist die Maul- und Klauen-Seuchc ausgebrochen. Dresden, den 15. Februar 1917. 144 all V Ministerium des Innern. 736 Schlachtverbot für Schaflämmer. Im Interesse der zukünftigen Wollversorgung wird die Abschlachtung aller Schaslämmer bis zu 6 Monaten verboten, soweit sie nicht durch Krankheit oder andere ungewöhnliche Umstände notwendig und ihre gewerbliche oder Hausschlachtung deshalb ausnahmsweise vom Kommunalverband genehmigt wird. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 16. Februar 1917. 199 u II L III Ministerium des Innern. 772 Holzversteigerung M kmmsbrsn EiaMschmicr. Naumann'scher Gasthof in Kleinhennersdorf, Mittwoch, den 28. Februar 1817, vorn«. 11 Uhr: 686 w. Stämme, 1380 w. Klöße, 1075 w. Schalhölzer, 1135 w. Stnngcnklößc, 39 >m w. Brenvscheite, 3 em h. ». 183,5 em w. Brcii»k»üppcl, 3 em h. Zacke», 3 cm h. ». 15 em Weiche Äste. Slnfbcrcitet i» de» Abt. 81 »nd 82 (Kahlschläge) sowie 64, 65, 77, 78 »»d 79 (Läuterungen). König!. Forstrevierverwaltung Cunnersdorf und König!. Forstrentamt Schandau. Es werden für diejenigen, welche am Sonnabend Vezugsbarten für Kohlrüben nicht erhalten haben, morgen, Dienstag, von vorm. 9 — 12 Uhr bei Wsi'nei» — Basteiplatz — Karten zum Bezüge für Dienstag in Schönfelds Keller noch aus- gegeben. Schandau, deu 19. Februar 1917. Der Stadtrat. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. Kriegsereignisse. Grohes Hauptquartier, 16. Februar. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalseldmarschalls Kronprinz Ruprecht von Bayern. Nordöstlich von Armentidres, südlich des Kanals von La Bass6e und im Sommegebiet war die Artillcrie- tütigkeit bis in die Nacht gesteigert. Ansammlungen feindlicher Infanterie in den Grüben nördlich von Armen- Udres, westlich von Lens und auf beiden Ancreusern wurden von uns unter Vernichtungsfeuer genommen; Angriffe haben sich daher nicht entwickelt. Heeresgruppe des Deutschen Kronprinzen. In der Champagne wurde südlich von Ripont nach wirksamer Vorbereitung durch Artillerie und Minenwerfer ein Angriff von unserer Infanterie mit Umsicht und Schneid zu vollem Erfolge durchgeführt. Im Sturme Nichtamtlicher Teil. wurden an der Champagne-Front und auf Höhe 185 vier feindliche Linien in 2600 Meter Breite und 800 Meter Tiefe genommen. 21 Offiziere und 837 Mann sind gefangen, 20 Maschinengewehre und 1 Minenwerfer als Beute eingebracht. Unsere Verluste sind gering, der Franzose erhöhte seine bei nutz losen Gegenangriffen, die er am Abend und heute früh gegen die ihm entrissenen Stellungen führte. Auf dem Westuser der Mosel wurde« bei Vorstößen von Erkundungsabteilungen 44 Gefangene, meistens aus der 3. srauzösischen Linie, zurückgebracht. Bei Tage und bei Nacht war die beiderseitige Flicgertätigkeit rege. Die Gegner verloren im AtWck hems! Lustkampse, durch Abwehrkanonen und Infanteriefeuer 7 Flugzeuge. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalseldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Zwischen Ostsee und Dnjestr war bei Schneesturm und Kälte nur in wenigen Abschnitten die Gesechtstütigkeit lebhaft. An der Bystrzyca Solotwlnska wiesen unsere Vorposten südwestlich von Borohdczany einen russischen Angriff ab. An der Front des Generaloberst Erzherzog Josef und bei der Heeresgruppe des Generalseldmarschalls von Mackensen ist die Lage unverändert. Mazedonische Front. Nichts Neues. Der erste Generalquartiermeifter Ludendorff.
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