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Sächsische Elbzeitung : 17.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191702174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19170217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19170217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-17
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 17.02.1917
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Fernsprecher Nr. 22. 'Die ..Sächsische Elbzciiunn" -erscheint Dicnstan, Donners. !ag und Sommbcnd. Die Ausgabc dcS Blattes erfolgi 'tags vorher nachi». 5 Uhr- Abonncmcnts-Prcis viertel» jährlich 1.7k Mk.,2moiiatlich >.20 Mk., l monatlich 60Pfg. 'Einzchic Nninnicrn 10 Pfg. 'Alle kaiserlich. Poslanstaltcn, Postboten, sowie die .Zeitimasträgcr nchnicn stet« Bestellungen ans die ..Sächsische Elbzcilung" an. Sonnabends: „Illustriertes Nutcrhaltnngöblatt". ÄEKlilie Izcitm«. Amtsblatt siir üss RiaBAt AmtSsmihl. RniiWt ßiWizukMi md Sei ZtM«t z« s«ie siir Ski MiWMmi z» Hvbißki«. Tel.-Adr.: Elbzeitung Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag«, Mittwochs und Freitags bis spätestens vormittags S Uhr anfzngcben. LokalprciS für die 5 gespaltene PctiUcile oder deren Nanni 15 Pfg. bei answärtigcn Inseraten 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach Ucbcrcinklmst). .Eingesandt" und „Reklame' KO Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage: „Unterhaltungsblatt" Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwiy, Proffen, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendlschfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Im Falle höherer MewaU Ukritp od. lonsNaer irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der peUung, der Ltelcranten ad. der Besörderungöeinrlchlungen) hat dcr Vegeher kelnen Anspruch aus Llclerung ad. Nachltelerung der Geltung ad. aus Mcktahlung de« Bezngöprelle«. In sc rat cn»A n u a hm estcl lcu : In Schandau: lsicschäftsstcllc Zaukcustraße 134; in Dresden und Leipzig: die Annoncen-BurcauS von Haascnstcin Vogler, Jnvalidcndank un^sindolf Mosse; in Fraiiksnrt a. M.: Ä. L. Daube Sc Eo. 61. Jahrgang. Nr, 21 Schandau, Sonnabend, den 1/. Februar 191/ MM M E M MM M MM » M Geöffnet siir Ein- und Rückzahlungen 8M-8MS88K ru 8lrksnü»u. HsUnlenIsgungGslsNs lOivgssnIeik«. k'oslsvksrrkltonte L-viprig IS«-. IS817. Lünssus» 3'/2 "/«. Amtlicher Teil. Brot- und Mehlversorgung im Erntejahre 1916 >17. In Abänderung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1916 Uber die Brot- und Mehlversorgung im Erntejahr 1916/17 wird folgendes bestimmt: 8 1. Männliche und weibliche häusliche Dienstboten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und von ihrem Arbeitgeber voll beköstigt werden, erhalten auf 4 Wochen 1 Vollkarte und eine halbe Teilkarte über zusammen 18 Pfund Vrot, dasern der Arbeitgeber ein Jahreseinkommen von mehr als 3 100 M. versteuert. 8 2. Diese Bekanntmachung tritt am 20. Februar 1917 in Kraft. 8 3. Diejenigen Personen, die sich eine größere Anzahl von Brotkarten verschaffen, als ihnen nach der Vorschrift dieser Bekanntmachung zusteht, werden nach 8 57 der Bundcsratsverordnung vom 29. Juni 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1 500 M. bestrast. Dresden, den 14. Februar l917. Der Kommunalverband Mittelsachsen für den Kommunalverband Dresden und Umgebung. Verkehr mit Eiern. Ziffer 5 der Bekanntmachung des Bczirksoerbandes der Kgl. Amtshauptmannschaft Pirna vom 23. September 1916 — Sächsische Elbzeitung Nr. 117 — wird wie folgt abgeändert: Die Eierunterocrteilungsstelle für Sebnitz und Umg. ist dem Kaufmann Willy Roitzsch in Fa. Emil Noitzsch in Sebnitz, Lange Straße 286, Übertragen worden, Pirna, den 9. Februar 1917. Der Vorstand des Vezirksverbands der Kgl. Amtshauptmannschaft. Verbrauch von Speisekartoffeln und Kartoffelverfütterungsverbot. I. Nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 7. Februar 1917 (Neichsgcsetzblatt Seite 104) dürfen Kartoffelerzeuger auf die Zeit bis zum 2V. Juli 1917 täglich nur ein Pfund Kartoffeln ihrer Ernte für sich und jeden Angehörigen ihrer Wirtschaft verwenden. Die Kartoffelerzeugcr sind gehalten, die hiernach ausfallenden Kartoffelmengen nach Möglichkeit durch Kohlrüben zu ersetzen. Die Berbrauchssätze für gewöhnliche Verbraucher und Schwerabeiter bleiben die gleichen wie bisher. II. Kartoffeln, ohne Rücksicht auf die Größe, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl sowie Erzeugnisse der Kartofseltrocknerei dürfen nicht verfüttert werden. Solche Kartoffeln, die sich nachweislich zur menschlichen Nahrung nicht eignen und einer Trockenanlage oder einem Fabrikbetriebe zur Verarbeitung nicht zugeführt werden können, dürfen nur mit 'Genehmigung des Bczirksoerbandes verfüttert werden an Schweine und an Federvieh und, soweit die Verfütterung an solche Tiere nicht möglich ist, auch an andere Tiere. Gesuche um Genehmigung zur Verfütterung sind den Gemeindebehörden zur Beglaubigung vorzulegen. Die Gemeindebehörde hat zu bescheinigen, 1. daß die Kartoffeln sich nachweislich nicht zur menschlichen Ernährung eignen, sowie 2. daß dem Antragsteller genügend andere Futtermittel nicht zur Verfügung stehen, um seinen Viehstand durchzuhaltcn. III. Wer gegen die vorstehenden Bestimmungen handelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Pirna, am 13. Februar 1917. Königliche Amtshauptmannschaft. V. u. II,. Fleischverssrgumg. I. In den nächsten Tagen erfolgt durch die Gemeindebehörden die Ausgabe der Bezirksfleischkarten (grüne für Personen über 6 Jahre und weiße für Personen unter 6 Jahren) auf die Zeit vom 26. Februar bis mit 1. April 1917. Die Anmeldung zur Kundenliste eines Fleischers muß spätestens bis zum 19. Februar bewirkt sein. Diejenigen Personen, die ihre Anmeldung bis zum 19. Februar versäumen, haben auf die erste Woche des neuen Versorgungsabschnittes keinen Anspruch auf Belieferung mit Fleisch. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, bei Verausgabung der Bczirksfleischkartcn auf die Anmeldefrist noch besonders hinzuweisen. II. Die Fleischer haben für den obengenannten Versorgungsabschnitt neue Kundenlisten anzulcgen, diese aufzurcchnen und spätestens bis zum 21. Februar 1917 hierher einzureichen. Mit den Kundenlisten sind die linken Abschnitte der Bezirksfleischkartcn, und zwar die grünen und weißen je für sich, hundcrtweise gepackt, einzusenden. Bei verspäteter Einreichung der Kundcnlisten kann auf eine rechtzeitige Zustellung der Bezugsscheine siir den neue» Versorgung», .abschnitt nicht gerechnet werden. Pirna, am 14. Februar 1917. Königliche Amtshauptmannschaft. Dit Aml-W iiiiil KchellW kr Wrn INI? MWtW Wer findet Donnerstag, dem 1. Mörz 1917, in dem Klassenzimmer II, 6 (neue Schule, Erdgeschoß links) statt. I Bürgerschule 2 Ahr II. „ Z „ Zum Schulbesuche verpflichtet sind die Kinder, welche bis Ostern das 6. Jahr vollenden. Ausgenommen können noch solche werden, welche bis 30. Juni dieses Alter erreichen. Für die in Schandau geborenen Kinder ist der Impfschein, für die auswärts (auch Postelwitz, Wendischfähre, Ostrau) geborenen die standesamtliche Geburts urkunde mit der pfarramtlichen Tausbescheinigung vorzulegen. Die schulärztlichen Fragebogen werden verteilt, ihrer Beantwortung steht man bis zur Aufnahme der Kinder in die Schule (Montag, den 16. April) entgegen. Schuldirektor IlHoknivk.
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